Sonnek

Rufzeichen

Diese apodiktische Behauptung findet sich im Vorwort zu einem Vorlesungsskript mit dem Titel „Werkstoffe der Elektrotechnik“. Gehalten hat besagte Vorlesung ein Professor A. G. Fischer an der Universität Dortmund, und zwar im Jahre 1977. Das ist somit auch schon eine Weile her. Ein Auszug aus diesem Vorwort ist mir bereits vor etlichen Jahren zugekommen, mittlerweile ist der Text auch im Web zu finden. Die Darlegungen beschwören das hehre Ideal eines Berufsbilds, das in dieser Form wohl nicht mehr besteht, vielleicht aber auch gar nie existiert hat. Unterhaltungswert haben die Ausführungen allemal, aber lesen Sie selbst!

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Ölheizung ade?

09.06.2023
Storno

In der Nachkriegszeit der 1950er-Jahre wurden mit beginnendem Wohlstand in der kleinstädtisch geprägten Gegend, in der ich aufgewachsen bin, mit viel Eigenleistung zahlreiche Einfamilienhäuser errichtet. Heizungsseitig gesehen waren sie noch recht einfach ausgestattet: Sie besaßen mit Holz und Kohle befeuerte Kaminöfen. Warmwasser gab es nur zu Badetagen, die damals üblichen Badezimmeröfen vertrugen ordentliche Mengen Brennstoff. Mit den Sechzigern kamen dann Zentralheizungen auf, anfangs ebenfalls noch mit Festbrennstoffen betrieben. Allmählich aber begannen sich bei denen, die es sich leisten konnten, Ölfeuerungen durchzusetzen.

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Kostenschätzungen

02.06.2023
SV

Die Zivilrechtsverfahren, in denen ich zum Sachverständigen bestellt worden bin, drehen sich – salopp gesagt – immer um irgendwelche Geldbeträge oder um Sachen, denen Geldwerte zugemessen werden. Gelder oder Werte, von denen jemand hofft, sie zu erhalten oder von dem jemand fürchtet, sie zahlen zu müssen. Einer vermeint, einen Schaden erlitten zu haben, ein anderer behauptet Mängel, wieder ein anderer fühlt sich übers Ohr gehauen. Der Sachverständige soll beurteilen, ob die Ansprüche von der fachlichen Seite her gerechtfertigt sind. Er soll aber auch prüfen, ob sie der Höhe nach angemessen sind. Das ist sehr oft keine leichte Aufgabe.

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SV

Ein Installationsunternehmen hat eine Heizungsanlage geliefert und seine Leistungen abgerechnet. Der Kunde war mit dem seiner Ansicht nach viel zu hohen Rechnungsbetrag nicht einverstanden. Außerdem war eine angeblich vereinbarte Trennung in Firmen- und Privatanteile nicht vorgenommen worden. Auch behauptete der Kunde eine Vielzahl von Mängeln. Nach einem mehrere Monate dauernden und letztlich ergebnislosen Hin und Her reichte der Installateur bei Gericht Klage ein. Im Gerichtsverfahren soll der Sachverständige nun den tatsächlichen Lieferumfang feststellen und bewerten.

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SV

Sehr oft sehe ich – insbesondere bei jüngeren Kollegen – eine gewisse Unsicherheit im Umgang mit dem Gericht insofern, als sie nicht genau abschätzen können, was das Gericht wann erfahren möchte und wie weit es auf dem Laufenden gehalten werden muss, vor allem im Zeitraum während der Abarbeitung eines Auftrags. Auch ist oft nicht klar, was zu tun ist, wenn Hindernisse auftreten: Kann ich das Gericht dann mit meinen Fragen und Problemen „belästigen“? Ja und wenn das Gutachten fertiggestellt ist, braucht das Gericht nicht gleich meine Erläuterungen dazu und sollte ich deswegen nicht gleich bei Herrn oder Frau Rat vorstellig werden?

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Technische Systeme

12.05.2023

EuleIn der Sachverständigentätigkeit bekomme ich es immer wieder mit recht komplizierten oder komplexen Dingen zu tun. Das können Anlagen sein oder Maschinen, aber auch Sachverhalte und Zusammenhänge, die auf den ersten Blick nur schwer erfassbar und schon gar nicht durchschaubar sind. Je öfter und je länger ich mich damit befasse, desto größer wird der Wunsch, Hilfen zu finden, die Wegweiser durch solche Herausforderungen sind. Dabei geht es nicht nur um besseres eigenes Verständnis, sondern auch darum, andere durch vermeintliche oder tatsächliche „Irrgärten“ zu lotsen.

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Frage

Ablehnen, ganz einfach. „Du hast wohl ein Luxusproblem, wenn Du Dir einbildest, Aufträge einfach ablehnen zu können. Bist Du denn nicht auch so wie alle Freiberufler oder Unternehmer auf Aufträge angewiesen, selbst dann, wenn Du sie nicht unbedingt haben willst?“ Ich kann mir zu diesen Sätzen gut das Gesicht eines halb belustigten, halb erbosten Berufskollegen vorstellen. – Natürlich hängt mein beruflicher Erfolg von ausreichend Beschäftigung ab, natürlich lebe ich von Aufträgen, wie viele andere in der Marktwirtschaft Tätigen auch. Aber es gibt drei Arten von Aufträgen, die sind definitiv nicht für mich.

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SV

Ein Wesenszug für Gutachten aus Fachgebieten der Technik und der Naturwissenschaften besteht darin, dass sie sich in hohem Ausmaß auf bildliche Darstellungen stützen. Sachverständige wollen dadurch dem Leser helfen, den Inhalt besser zu verstehen. Bilder sollen Gegebenheiten und Sachverhalte visuell rasch erfassbar machen, sollen erklären und verdeutlichen. Manche erst scheinbar undurchschaubare und komplexe Zusammenhänge lassen sich durch Bilder entflechten. Bilder werden eingesetzt, um Beweise zu dokumentieren, aber auch, um entdeckte Widersprüche und Unstimmigkeiten offenzulegen.

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SV

„Wie lange sind Sie als Sachverständiger bei Gericht verpflichtet, Unterlagen zu einem Gutachten in einem Verfahren aufzubewahren?“ – Die meisten Teilnehmer des Seminars für Sachverständige hatten noch nie ein Gutachten verfasst und hätten die Antwort auf diese Frage wohl nicht als besonders wichtig erachtet. Aber der Vortragende hatte die Frage direkt an mich gerichtet. „Wenn ich die Aufbewahrungspflicht für Unterlagen für das Finanzamt als Richtlinie nehmen würde, wären das sieben Jahre“, antwortete ich. „Das ist falsch!“ meinte er kurz und bündig. „Ich weiß …“ antwortete ich prompt …

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SV

Eine auch für Sachverständige angenehme Folge der Digitalisierung im Bereich der staatlichen Behörden ist die Einführung des digitalen Gerichtsakts. Musste man früher in größeren Verfahren voluminöse Aktenbände durchackern, liegen heute alle relevanten Dokumente – vom Gerichtsakt selbst bis zu den Beilagen der Parteien – in gut strukturierter Form vor. Dazu kommt noch die Möglichkeit, nach Stichworten zu suchen, was bei Seitenzahlen von mehreren Hundert eine enorme Erleichterung bedeutet. Wollte man das in früheren Jahren tun, musste man den Akt selbst digitalisieren – ein mühsames Unterfangen.

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