Sonnek

Sachverständigentätigkeit

Gericht

Meine Tätigkeit als Sachverständiger umfasst das Fachgebiet der Energie- und Gebäudetechnik. Das Wissen dafür habe ich mir ausgehend von einem Studium des Maschinenbaus an der Technischen Universität Graz in einer intensiven Berufsausübung angeeignet und vertieft. Dazu gehört neben Planungs- und Beratungstätigkeit auch die Führung eines Installationsunternehmens fast ein Vierteljahrhundert lang. Die Belange der Gebäudetechnik sind mir daher aus der Praxis des Ausführenden genauso geläufig wie aus der Sicht des Planers oder der Bauaufsicht, aber auch aus der eines Auftraggebers und Bauherrn.

Fachwissen und Erfahrung allein genügen aber nicht

Von einem Sachverständigen werden nicht nur profundes Wissen und ausreichende Erfahrung verlangt, sondern überdurchschnittliche, besondere Kenntnisse des Fachgebiets. Das erfordert ständige Fort- und Weiterbildung und Vertiefung in fachlicher Hinsicht durch Seminare, Schulungen, Ausbildungen bis hin zu einem weiteren Studium. Das dadurch erreichte Aktuell-Halten des Wissens ist entscheidend, um etwa im Gerichtsverfahren eine Verlässliche Hilfe sein zu können. Aber es geht um mehr, denn es heißt ja Sachverständiger und nicht nur “Fachmann”. Das bedeutet, dass auch das gesamte Umfeld eines Verfahrens berücksichtigt werden muss. Ein Sachverständiger muss in Kommunikation und Umgang mit Menschen erfahren und in erforderlichen Vorgehens- und Umsetzungsmethoden geschult sein.

Erfahrung aus über zweihundert Gerichtsverfahren und hunderten Privatgutachten

Was die Sachverständigentätigkeit spannend und interessant, aber auch herausfordernd macht, ist die Tatsache, dass Aufgaben und Verfahren höchst unterschiedlich sind. Was aber in jedem Fall wichtig ist: genau das zu liefern, was gebraucht wird, der Aufwand für einen Begutachtungsauftrag soll nie höher ausfallen als unbedingt notwendig. Sehr oft ist es für den Auftraggeber schwierig festzulegen, worüber genau ein Gutachten erstellt werden soll und wie die Fragestellungen lauten können. Dazu berate ich gerne im Vorfeld, egal ob es sich um das Gericht oder um private Auftraggeber handelt. In sehr vielen Fällen  ist kein Gutachten notwendig oder gar nicht sinnvoll, manchmal konnten einfache Beratungs- oder Vergleichsgespräche eine akzeptable Lösung erzielen. Ja sogar vom Gericht wurde ich schon einige Male beauftragt, Vergleichsgespräche unter Streitparteien zu leiten.

Qualität nachweisen und ständig verbessern

Meine Tätigkeit als Sachverständiger ist nicht nur gerichtlich zertifiziert, sondern darüber hinaus noch wesentlich anspruchsvoller qualitätsgesichert: alle Tätigkeiten erfolgen im Rahmen eines Qualitätsmanagementsystems, das den Bestimmungen der weltweit gültigen Qualitätsnorm ISO 9001:2015 entspricht. Das stellt sicher, dass die Arbeit unter höchsten Ansprüchen an Genauigkeit, Nachvollziehbarkeit, Rückverfolgbarkeit u.a.m. durchgeführt wird. Die Beachtung dieser Norm verhilft zudem dazu, dass Leistungen für die Auftraggeber rasch, richtig und zielgenau erbracht werden können. Zudem ist durch das Qualitätsmanagement sichergestellt, dass alle Vorgänge gut dokumentiert und jederzeit nachprüfbar sind, was die Genauigkeit und Verlässlichkeit der Arbeitsergebnisse für den Auftraggeber sicherstellt.

Copyright ©2012 Ing. R. Sonnek GmbH