Sonnek

Preis

Achtung, werte Kollegen! – Die Zeitschrift „Sachverständige“ als offizielles Organ des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs bringt in seinem Heft 3/2022 einige Erkenntnisse und Entscheidungen, die sich mit Gebühren für Sachverständige befassen. Dabei geht es etwa um Fragen wie „Wer ist Träger des Gebührenanspruchs?“ oder „Wann ist die Tätigkeit eines Sachverständigen abgeschlossen?“ und „Wann ist der Zeitaufwand zu bescheinigen?“. Nachfolgend habe ich die Antworten auf Wesentliches gekürzt wiedergegeben.

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Bild

Über diese Frage hab‘ ich zwar schon vor ziemlich genau fünf Jahren einen Blogbeitrag  geschrieben (siehe hier). Darin bin ich einer Antwort zum größten Teil aus der Sicht eines Sachverständigen nachgegangen. Heute möchte ich dazu die Perspektive der auftraggebenden Kunden oder Klienten beleuchten. Dabei beschränke ich mich auf Gutachtensanfragen oder -aufträgen von privaten Personen, Organisationen oder Unternehmen. Nicht nur auf direkt bekanntgegebene Forderungen will ich eingehen, sondern auch auf ihre subjektiven Erwartungen und Motive. Und auf den Wert und den Preis eines Gutachtens.

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Gericht

Es war vor zwei Tagen die Frage des vorsitzenden Richters in einer Sachverständigenprüfung: Wer sind die Teilnehmer in einem Verfahren vor einem Zivilgericht? – Ich muss zugeben, dass mir zur Zeit meiner eigenen Prüfung eine fehlerfreie Aufzählung höchstwahrscheinlich auch nicht gelungen wäre. Einem langjährigen Praktiker stellen sich solche scheinbar „banalen“ Fragen nicht mehr, das Umfeld im Gericht ist zum Arbeitsfeld geworden. Die meisten Dinge sind wie sie sind und es gibt keinen Anlass, darüber noch nachzudenken. Ein Neuling aber muss sich das alles erst erarbeiten und zu Eigen machen. Das ist für ihn nicht einfach.

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SV

Unlängst ist mir bewusst geworden, wie sehr sich die Tätigkeit als Sachverständiger im Lauf des letzten Vierteljahrhunderts gewandelt hat. Für die Veränderungen waren keine abrupten Ereignisse maßgeblich. Stattdessen kam es zu einer Vielzahl kleiner und sich erst allmählich abzeichnender Entwicklungen, die für sich gesehen durchaus unspektakulär abliefen. Manche habe ich nicht beachtet, andere zwar beiläufig wahrgenommen, jedoch gleich wieder beiseitegeschoben. Aber die Summe macht’s: Erst durch den bewussten Vergleich von Früher zu Heute wurde mir der Unterschied augenscheinlich.

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SV

Sie gehören zwar zu den sehr seltenen Sichtungen, aber es gibt sie: Sachverständige, die nicht in ihrer üblichen Rolle als Beweismittel und Helfer des Gerichts in einem Prozess auftreten, sondern als Zeugen, die in einer Gerichtssache  geladen sind. In meiner mehr als fünfundzwanzigjährigen Praxis ist es erst einmal vorgekommen, dass ich nicht den üblichen Platz neben dem Richterstuhl einzunehmen hatte, sondern in ungewohnter Weise den im zentralen Blickfeld visasvis. Auf eben jener Sitzgelegenheit, die in einem Verfahren ansonsten zwecks ihrer Vernehmung nur Parteien oder Zeugen zu drücken pflegen.

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Energie

Michael Shellenberger ist den Lesern dieses Blogs kein Unbekannter. Der Autor des Buches „Apokalypse, niemals“ und einer der prominentesten und meistgelesenen Befürworter einer vernunftgeleiteten Energiepolitik, gab der deutschen Zeitschrift „Tichys EinblickNr. 10-2022 ein Interview, in dem er zum Scheitern der deutschen Energiewende und den Vorteilen der Kernkraft Stellung nahm. Der US-Amerikaner befasste sich aber auch mit der aus seiner Sicht menschenfeindlichen Umweltideologie, wie sie in Deutschland (und Österreich) vorherrscht. Dieser Ausschnitt des Interviews ist nachstehend wiedergegeben.

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P

… sollten Sie unbedingt einige Voraussetzungen beachten, die erfüllt sein müssen, damit ein zu erwartendes Gerichtsverfahren nicht schon von vornherein Chancen auf Erfolg einbüßt. Was ich hier darlege, entspringt der praxisbezogenen Sicht eines Sachverständigen, der mit derlei Verfahren seit vielen Jahren immer wieder zu tun hat. Es geht also nicht um rechtliche Angelegenheiten – die sind Sache der Rechtsanwälte und des Gerichts – sondern um einige fachliche und sachliche Dinge, die die Arbeit des Sachverständigen und damit auch des Gerichts unnötigerweise beträchtlich erschweren können.

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SV

Anlässlich von örtlichen Befundaufnahmen ist immer wieder dasselbe Phänomen zu beobachten. Da habe ich schon bei der Begrüßung deutlich darauf hingewiesen, dass es meine Aufgabe ist, Tatsachen zu erheben. Dazu gebe ich eine einfache Definition: Tatsachen sind Dinge, die ich sehen kann. Wenn es darauf ankommen sollte – und das ist ganz, ganz selten der Fall – vielleicht auch noch Sachen, die ich mit meinen verbleibenden Sinnen wahrnehmen kann, also etwa Geräusche, Gerüche, Vibrationen oder Temperaturen (den Geschmackssinn überlasse ich lieber sachverständigen Gastronomen).

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Frage

Ein teures elektrisches Gerät ist kaputt gegangen. Es ist nicht klar, ob dafür eine üblicherweise zu erwartende Abnutzung verantwortlich war, oder aber äußere Einflüsse den Ausschlag gegeben haben, schließlich weist die Außenhülle eine Beschädigung in Form einer deutlichen Delle auf. Das Gericht hat den Sachverständigen beauftragt, dies zu klären. Der ist handwerklich gewandt genug, das Gerät selbst fachmännisch zu zerlegen und ausreichend erfahren, die Schadensursache festzustellen. Er kommt sehr rasch zu einem eindeutigen Befund und damit zum gutachterlichen Schluss.

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SV

Nehmen wir einmal an, wir hätten es mit einer komplexeren und recht teuren Haustechnik-Anlage zu tun, die Probleme macht. Hauptsächlich geht es darum, dass eine mit viel Aufwand erstellte Installation nicht zur Gänze das tut, was der Auftraggeber von ihr erwartet hat. Dazu gibt es noch mehrere für den Auftraggeber unangenehme Mängel, die wie es scheint, nicht aus der Welt zu kriegen sind. Nachdem all die Debatten nichts gefruchtet haben und der Auftraggeber eine stattliche Summe des vereinbarten Werklohns allein schon aus Vorsicht zurückhält, landet die ganze Angelegenheit sehr bald vor Gericht.

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