Sonnek

Empfehlungen

06.10.2023
SV

Wie wohl jeder Unternehmer oder Freiberufler weiß, sind Empfehlungen zufriedener Kunden der beste Weg, ohne großen Aufwand neue Geschäftspartner zu gewinnen. Das ist auch in Bezug auf Sachverständige nicht anders. Ein Sachverständiger, mit dessen Leistungen ein Richter zufrieden war, wird anderen Richterkollegen weiterempfohlen. Aber auch Sachverständige selbst können bei Bedarf dem Gericht oder anderen Kunden Namen von Kollegen nennen, mit denen sie gut zusammenarbeiten konnten und von deren Leistungen sie überzeugt sind, das kommt sogar recht häufig vor. Worauf ist dabei zu achten?

Persönliche Empfehlungen setzen einmal grundsätzlich voraus, dass man den empfohlenen Sachverständigen selbst gut kennt und möglichst über einen längeren Zeitraum mit ihm beruflich zusammengearbeitet hat. Das beinhaltet bis zu einem gewissen Grad eine gute private Beziehung und das Vorhandensein wechselseitiger Wertschätzung. Jeder Mensch hat seine Eigenheiten und aus mehr oder weniger regelmäßiger Zusammenarbeit von Fall zu Fall sollte die Personenkenntnis ausreichend sein, um zu beurteilen, für welche Aufgaben- oder Problemkonstellationen der Kollege oder die Kollegin eingesetzt werden kann.

Voraussetzung Integrität

Eine weitere Voraussetzung ist klarerweise Integrität, das Einhalten von Vereinbarungen und Verpflichtungen, besonders im Fall von gemeinsamen Einsätzen oder Auftritten. Dazu gehört gute und vor allem rechtzeitige Kommunikation, insbesondere, wenn Probleme auftreten, ebenso wie das Einhalten aller Standards wie Vertraulichkeit, Verschwiegenheit etc. In meinen Augen sind Attribute wie Verlässlichkeit oder Zuverlässigkeit genauso wichtig wie profundes Fachwissen, wozu zu ergänzen ist, dass fehlende fachliche Kompetenz notfalls von dritter Seite kommen kann, aber für ethisch sauberes Verhalten ist jeder für sich selbst verantwortlich.

Professioneller Auftritt

Die beruflichen Umgangsformen was Kleidung, Büroumfeld und Umgangsformen betrifft, sind mit den Jahren wesentlich lockerer geworden. Bis zu einem gewissen Grad gilt aber immer noch die Regel, dass Aussehen das Ansehen prägt. Mittlerweile scheint das zwar den meisten egal zu sein, aber nicht jeder potentielle Auftraggeber toleriert ein unschönes Erscheinungsbild. Bei einer Erstbegegnung wird es daher wohl besser ankommen, „slightly overdressed“ anzutreten, als „schlawutzig“ – also nachlässig – daherzukommen. Ich denke, dass das die meisten Kollegen auch so sehen.

Befangenheit ausschließen

Eine gewisse Vorsicht ist aber in anderer Hinsicht angebracht: Kollegen, die man empfehlen will, könnten befangen sein. Wie wir wissen, genügt bei Gericht bereits der Anschein von Befangenheit als Ausschließungsgrund. Das hat zur Folge, dass genau zu hinterfragen ist, ob der betroffene Sachverständige in irgendeinem Zusammenhang zum Beispiel für eine der Streitparteien eines Zivilverfahrens bereits einmal tätig war. Derlei könnte bereits zwanzig Jahre zurückliegen, für den Parteienvertreter des Kontrahenten könnte dies immer noch ein Ausschließungsgrund sein. Auch das Gericht würde das höchstwahrscheinlich so sehen.

Zeitliche Verfügbarkeit

Ein anderer Gesichtspunkt ist die zeitliche und organisatorische Verfügbarkeit eines Sachverständigen. Unselbstständig erwerbstätige Kollegen sind möglicherweise an feste Arbeitszeiten gebunden und in der Verfügbarkeit nicht so flexibel wie Selbstständige. Darauf wäre bei der Bestellung bereits zu achten, oder der Betroffene müsste das Gericht auf diesen Umstand hinweisen. Auch ist zu beachten, dass in einem konkreten Gerichtsfall auch im Hinblick auf das Verhältnis der Beteiligten zum Arbeitgeber des angedachten Sachverständigen keine Befangenheiten existieren.

Gefahren für Techniker

Ein Wort noch an uns Techniker. Sehr oft begeistert uns ein Problem derart, dass wir schon in der ersten Einschätzung Wertungen abgeben oder Schlussfolgerungen ziehen, die sich nach genauerer Betrachtung als vorschnell, weil nichtzutreffend herausstellen. Anders gesagt: Wir reden zu viel und können uns in Details in einer Weise verlieren, die man andernorts als „Rabbit Hole“ bezeichnet. Es ist aber für alle Beteiligten weitaus vorteilhafter, wenn Sachverständige ihr Wissen der Aufnahmefähigkeit der Ansprechpartner angepasst dosiert und in einer für Laien verständlichen Weise weitergeben, was sich auch positiv auf Weiterempfehlungen auswirken kann …

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