Sonnek

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Unlängst an einem späten Dienstag-Nachmittag meldet sich per Telefon der Richter eines Bezirksgerichts. Die am darauffolgenden Freitag angesetzte Gerichtsverhandlung könne aus gerichtsinternen Gründen nicht stattfinden und müsse verschoben werden. Ein Ersatztermin drei Wochen später ist rasch gefunden und wird fixiert. Ich selbst bin gerade außer Haus, hab‘ keinen Rückgriff auf Outlook, weil ich das mit voller Absicht nur am Notebook habe und speichere den Termin im Gedächtnis. – Das Erlebte gibt mir Anlass zu Gedanken über die Frage: Wie kommen gerichtsbezogene Termine zustande?

Die Tätigkeit des Sachverständigen beginnt im Regelfall mit dem Vorliegen eines Gerichts­be­schlusses, der seinen Auftrag enthält. Sehr oft wird der Sachverständige bereits zur Zeugenvernehmung beigezogen. Bei vielen Zeugen oder in komplexen Sachverhalten kann sich derlei in die Länge ziehen. Manche jungen Richter möchten möglichst viel auf einmal erledigen, dann werden acht oder mehr Stunden angesetzt. In einem Fall wurde sogar vorgeschlagen, eine ganze Woche für Verhandlungen zu reservieren – was die Anwälte entsetzt ablehnten: „Irgendwann müssen wir ja auch im Büro sein …“

Abstimmungsgespräche

„In der Sache … habe ich Sie als Sachverständigen beauftragt, ich hätte Sie gerne schon bei der Parteien- und dann bei der Zeugenvernehmung dabei. Wann haben Sie Zeit?“ „Frau Rat, hier lautet die Frage eher: Wann haben Sie Zeit?“ – „Wir werden wohl zwei Stunden brauchen, ich hätte die nächste Möglichkeit am …, ab neun Uhr, wie sieht das bei Ihnen aus?“ „Ja, geht, hab’s schon notiert.“  „Wird voraussichtlich im Saal … stattfinden. Akteneinsicht wurde schon freigestaltet. Die Ladung bekommen Sie auch noch schriftlich.“ So ähnlich laufen wohl die meisten Terminvereinbarungen zwischen Richtern und Sachverständigen ab.

Befundaufnahmen

Eine andere Situation ist gegeben, wenn örtliche Befundaufnahmen angesetzt werden sollen, denn hier liegt die Initiative beim Sachverständigen. Der kann jetzt entweder im Vorfeld versuchen, mit den Parteienvertretern einen Termin auszuhandeln, was auf ein mehrmaliges Telefonieren hin und her hinausläuft. Nach meiner Erfahrung ist es effizienter, einen Termin festzusetzen, der allen Beteiligten genug Zeit gibt, sich darauf einzustellen und sich vorzubereiten. Ich warte die Reaktionen ab und ändere den Termin nur, wenn  unbedingt notwendig. Aus Erfahrung kann ich sagen, dass in zwei Drittel aller Fälle der Termin auf Anhieb passt.

Termin bedeutet nicht nur Zeitpunkt, sondern auch Ort und Umstände

Terminangaben für Befundaufnahmen umfassen nicht nur Zeitpunkte oder Zeiträume, sondern müssen auch den genauen Ort der Handlung angeben. Das kann Informationen über mögliche Zufahrten, Parkgelegenheiten oder Erschwernisse beinhalten. Die Möglichkeiten von Google Earth haben zum Glück Notwendigkeiten eines suchenden Herumkurvens in unbekannten Gefilden weitgehend eliminiert, aber es gibt immer noch Orte, zu denen es besser ist, eine Zufahrtsangabe von Ortskundigen zu erbitten und in die Einladung zur Befundaufnahme aufzunehmen.

Terminversäumnisse

Es ist mir vor sehr langer Zeit einmal passiert, dass ich auf dem Weg zu einem weiter entfernten Gericht in dichtesten Schneefall geraten bin, der mein Weiterkommen sehr beeinträchtigt und alle geplanten Zeitreserven aufgefressen hat. Nachdem ich dann noch am Zielort elendslang nach einem Parkplatz gesucht hatte und keuchend den Gerichtssaal betrat, meinte der Richter (nicht im Talar, sondern jahreszeitgerecht im Schipullover) als allererstes, er werde mich wegen meines Zuspätkommens zu einer Säumnis-, Disziplinar- oder Was-weiß-ich Strafe von etlichen Euro verdonnern. Mir war sofort klar, dass mir hier kein strahlender Auftritt mehr beschieden sein würde, aber es ging dann doch recht gut und auf eine Strafe hat der Richter auch verzichtet.

Kontaktmöglichkeiten bei Problemen

Was ich mit der Geschichte vorhin sagen will, ist, dass eine gute Kontakthaltung mit dem Gericht und mit anderen Beteiligten wichtig ist. Das bedeutet, dass ich die Telefonnummer des Gerichts und wenn möglich die Handynummer von Richter oder Richterin bei der Hand haben sollte, wenn eine Verständigung notwendig werden könnte. Im Fall von Befundaufnahmen in entlegener Gegend haben mir die Angabe der eigenen Handynummer auf der Einladung zum Ortstermin und ein eingeschaltetes Handy ermöglicht, den einen oder anderen Rechtsanwalt gerade noch rechtzeitig zum richtigen Treffpunkt zu lotsen …

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