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Sachverständige … Wozu gibt‘s die überhaupt? Weiß natürlich, das sind so eine Art Zampanos, die sich in irgendeiner speziellen Sache halt gut auskennen und irgendwie bei Gerichtsprozessen in Erscheinung treten. Manche von denen können in ein- und derselben Sache total gegensätzlicher Meinung sein, Gutachten und Gegengutachten, hin und her, ad infinitum. Und es gibt schwarze Schafe unter ihnen, die wegen unlauterem Verhaltens selber vor dem Kadi landen, wie man weiß. Sonst aber – naja, was soll man mit dem Begriff „Sachverständige“ schon viel anfangen. Ja, und was oder wem nützen sie eigentlich?

„Wer sich zu einem Amte, zu einer Kunst, zu einem Gewerbe oder Handwerke öffentlich bekennet; oder wer ohne Noth freywillig ein Geschäft übernimmt, dessen Ausführung eigene Kunstkenntnisse, oder einen nicht gewöhnlichen Fleiß erfordert, gibt dadurch zu erkennen, daß er sich den nothwendigen Fleiß und die erforderlichen, nicht gewöhnlichen Kenntnisse zutraue; er muß daher den Mangel derselben vertreten.“ Der exakte Wortlaut des Ausschnitts aus dem § 1299 des Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung von 1812 enthält die Definition dessen, was einen Sachverständigen ausmacht. Sie benennt aber auch gleich die Konsequenzen für den Fall, dass etwas schiefgeht – der Sachverständige haftet für seine Fehler.

Autorität und Vertrauen

All die genannten Voraussetzungen und Anforderungen bürden insbesondere dem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen höchste Verantwortung auf. Letztere verleiht ihm aber zugleich auch Autorität und jenen hohen Vertrauensbonus, die sich ein selbsternannter Experte erst erwerben oder erarbeiten müsste. Schon im eigenen Interesse wird daher jeder vernünftige Sachverständige alles daransetzen, den sowohl von staatlicher Seite als auch von Auftraggebern in ihn gesetzten Erwartungen zu entsprechen und gute und solide Arbeit zu erbringen. Zudem hängt für Sachverständige wie halt für alle übrigen Vertrauensdienstleister der Erfolg von guter „Nachrede“ ab.

Die Rolle als Gutachter

Zurück zur Frage, was und besonders wem sie nützen können. Hauptaufgabe der Gerichtssachverständigen ist natürlich die Erstellung von Gutachten. Dazu braucht es einen klar formulierten Auftrag mit eindeutiger Fragestellung, die der Auftraggeber beantwortet haben will. Der Sachverständige agiert unabhängig und objektiv, ist einzig der Aufgabe und seinem Gewissen verpflichtet. Das gleiche gilt auch für Gutachtensaufträge von Privaten, „Gefälligkeitsgutachten“ sind absolut tabu! Entweder Gutachten oder nicht, das ist hier die Frage: Der Auftraggeber muss sich dessen bewusst sein, dass das Ergebnis des Gutachtens seinen Erwartungen durchaus widersprechen kann.

Die Rolle als Berater

Der Sachverständige kann auch eine ganz andere Rolle übernehmen: Die des Beraters. In diesem Fall tritt er an die Seite seines Auftraggebers und steht diesem unterstützend zur Seite. Letzterer kann auf das Wissen und Können des Sachverständigen zugreifen und von dessen Erfahrungsschatz profitieren. Im Normalfall schließt das sich zwangsläufig ergebende Nahverhältnis zum Auftraggeber aus, dass der Sachverständige später in derselben Angelegenheit und für denselben Auftraggeber als Gutachter tätig werden kann. Der Sachverständige muss sich bewusst sein, dass er auch als Berater voller Haftung unterliegt.

Die Rolle als Auskunftsperson

In einem gewissen Sinn ist der Sachverständige auch Torwächter eines Wissensschatzes, auf den unter bestimmten Gegebenheiten andere gerne zugreifen möchten, ohne dass sie deshalb gleich Dienste als Gutachter oder Berater benötigen. In vielen Fällen sind es Privatpersonen, die kurze Auskünfte benötigen, sehr oft auch nur Tipps, wie sie ein bestimmtes Problem lösen können. Wohl jeder Sachverständige wird derartige Erstgespräche kostenlos führen, solange sie einen bestimmten zeitlichen Rahmen nicht überschreiten, in der Art wie etwa Rechtsanwälte oder Ziviltechniker dies durchführen.

Die Rolle als „Technischer Anwalt“ …

… kann man sich irgendwo in der Mitte zwischen Berater und Auskunftsperson angesiedelt vorstellen. Sie könnte darin bestehen, dass der Sachverständige das fachliche Anliegen einer nicht fachkundigen Person gegenüber jemandem anderen vertritt, beispielsweise etwa gegenüber einer Behörde, einem Geschäftspartner oder einem Nachbarn. Oder aber es kommt des Öfteren vor, dass ein Rechtsanwalt etwa als Parteienvertreter in einem Gerichtsverfahren eine fachlich genau zutreffende Argumentation benötigt. In dieser kann ihn der Sachverständige fachlich umfassend unterstützen.

Die Rolle als Vogelscheuche

Gegenstand ist hier nicht das Äußerliche der Person, sondern eine eher verdeckte Funktion des Sachverständigen. Mir fällt leider kein besserer Begriff ein für die ab und zu auftretende Situation, dass jemand ein in seinen Augen berechtigtes Anliegen gegenüber einer anderen Person vertritt und an den Sachverständigen herantritt mit der Frage, ob der dieser gewillt wäre, sie im Fall eines wachsenden Disputs mit der anderen Person zu unterstützen und ob der dies auch der anderen Seite mitteilen dürfe. Dahinter steht die Hoffnung, dass die Gegenseite nach Erwähnung des (prestigeträchtigen, bekannten) Namens der Sachverständigen einknickt und zu einer einvernehmlichen Lösung bereit ist …

Wie man sieht, können Sachverständige nicht nur als Gutachter tätig werden, sondern ihre Auftraggeber auf vielfältige Art und Weise unterstützen und ihnen dadurch nützen. Haben Sie Anmerkungen oder Ideen dazu? Über Ihr E-Mail an gmbh@sonnek.at würde ich mich freuen!

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