Sonnek

Bessere Honorare!

26.08.2016
Wert

„Wieviel verdienen Sie? Wie hoch ist Ihr außergerichtliches Einkommen? Wie hoch Ihr tatsächlich lukrierter Stundentarif? Können Sie den nachweisen?“ – Das sind ständig wiederkehrende Fragen, die bei Sachverständigentätigkeit vor Gericht gestellt werden. Anders etwa als Rechtsanwälte können sich viele hochqualifizierte Freiberufler – Ziviltechniker gehören dazu – nicht auf institutionell oder gesetzlich geregelte Tarife berufen. Tatsache ist, dass sie sich sehr oft schwertun, die genannten Fragen rasch und fundiert zu beantworten. Dazu einige im wahrsten Sinne des Wortes wertvolle Überlegungen.

Zu wenig beachtete Tatsachen

Zuvor aber sei auf eine Reihe von Tatsachen verwiesen, die die Arbeit eines Sachverständigen prägen und seine Verantwortung stark mitbeeinflussen:

-       Wie die meisten klassischen Freiberufler haben auch Ziviltechniker einen langen Berufsweg hinter sich, der nicht immer einfach zu durchlaufen und sehr oft mit Herausforderungen und Verzicht verbunden war. Der Aufbau des zur Verfügung stehenden Wissens- und Erfahrungsschatzes hat ihnen so gesehen viel Zeit und Aufwand gekostet, für den sie ein angemessenes Entgelt erhoffen und – was ihnen niemand verargen wird – auch anstreben.

-       Wenn man Freiberufler erheben lässt, wie viele Stunden sie tatsächlich produktiv für ihre Kunden aktiv sein können und wie viele dieser Stunden direkt verrechenbar sind, kommen sie nicht selten auf eine Anzahl von höchstens 800 bis 1000.

-       Berücksichtigt man beträchtliche Steuerbelastungen und für den Bürobetrieb anfallende Aufwendungen, sieht man sehr rasch, dass die im Gebührenanspruchsgesetz angeführten höchstmöglichen 150 Euro pro Stunde die tatsächlichen Erfordernisse bei weitem nicht abzudecken vermögen.

-       Zu alledem kommt noch, dass solche über einen einheitlichen Kamm geschorene Stundentarife keinesfalls die Verantwortung und das erhöhte Risiko des Sachverständigen berücksichtigen können, wenn in Verfahren hohe Vermögenswerte im Spiel sind oder Fälle mit hohem Schwierigkeitsgrad auftreten, die höchste Konzentration und Aufmerksamkeit erfordern.

Häufige Fehler von Freiberuflern

Der kapitale Fehler, den Freiberufler begehen können, besteht darin, dass sie das ihnen zustehende Verdienstpotential nicht ausschöpfen, weil sie sich diese Zusammenhänge nie klar bewusstgemacht haben. Als Folge davon lassen sie sich allzu leicht auf Honorardiskussionen ein und begeben sich mangels brauchbarer und stichhaltiger Argumente in Gefahr, über den Tisch gezogen zu werden. Das Resultat äußert sich dann erstens im vagen Gefühl, wieder einmal mehr geleistet zu haben als eigentlich gerechtfertigt gewesen wäre und zweitens ganz real und noch unangenehmer im unzureichenden Kontostand.

Auf eine häufige und tiefer liegende Fehlerursache für die ganze Malaise wurde in diesem Blog schon häufig hingewiesen: Das mangelnde Selbstbewusstsein vieler Freiberufler (insbesondere vieler Ziviltechniker) und das fehlende Bewusstsein des Eigenwertes. Erst auf einer soliden derartigen Grundlage lässt sich der Wert der Eigenleistung richtig einschätzen und nach außen argumentieren. Der Weg dorthin beginnt damit, dass man die oben genannten rechnerischen Zusammenhänge durchspielt und sie sich immer wieder vor Augen hält. Nur wer vom Wert der angebotenen Leistung überzeugt ist, kann ihn dem Kunden darstellen und als wertgerechtes Honorar durchsetzen.

Zeitabhängige Verrechnung schwieriger Leistungen

Bis zum Jahr 2006 gab es für Ziviltechniker eine „Autonome Honorarrichtlinie (AHR)“. Sie bot eine Hilfestellung zur Bestimmung von anpassbaren Stundensätzen für Leistungen mit höherem Schwierigkeitsgrad und hoher Verantwortung. Wegen angeblicher Unvereinbarkeit mit irgendwelchen EU-Vorschriften wurde diese Leitlinie im besagten Jahr aufgehoben. Als Grund dafür wurde genannt, dass die AHR lediglich einen festen Tarif vorgab und nicht wie erforderlich ein Preisband mit einer gewissen Variationsmöglichkeit.

Nichtsdestotrotz steht es jedem Ziviltechniker und im Grunde genommen jedem anderen Freiberufler frei, die Richtlinie in gleicher oder modifizierter Form auf das eigene Leistungsspektrum anzuwenden. Dies auch deshalb, weil sie einen gut durchdachten Zusammenhang zwischen Schwierigkeit und Wert der bearbeiteten Sache darstellt: Für die Bestimmung der Schwierigkeit stehen fünf Klassen zur Verfügung (gemäß dem § 3 der AHR) und für die finanzielle Gewichtung ist eine Abstufung in Geldwert angegeben (gemäß dem § 4 der AHR).

Die Schwierigkeitsklassen lassen sich wie folgt darstellen:

Schwierigkeitsklasse 1:

Einfache Befunde, einfache Beratungen

Schwierigkeitsklasse 2:

Schriftliche Befunde einfacher Art (einfache Beweissicherungen), Beratung durchschnittlicher Schwierigkeiten

Schwierigkeitsklasse 3:

Gutachten auf Basis der Befunde der Schwierigkeitsklasse 2, Schwierige, schriftliche Befunde (komplexe Beweissicherungen). Einfache Überprüfungen und Kontrolle fremder Projekte (einschließlich z.B. Rechnungsprüfung). Beratungen und Besprechungen in Konferenzform.

Schwierigkeitsklasse 4:

Befunde und Gutachten mit ausführlicher fachlicher Begründung, Gutachten auf Basis Befunden der Schwierigkeitsklasse 3. Komplizierte Überprüfung und Kontrolle fremder Projekte (einschließlich Rechnungsprüfungen).

Schwierigkeitsklasse 5:

Befunde und Gutachten mit ausführlicher wissenschaftlicher Begründung (z.B. Obergutachten). Befunde und Gutachten mit Beantwortung von Bewertungsfragen (z.B. Gutachten zu wirtschaftlicher und technischer Abbruchreife). Schiedsgerichtsverfahren. Sonstige schwierige Sonderleistungen.

Für die Honorarberechnung, aus der die Stundentarife nach Schwierigkeitsgrad zu entnehmen sind, dient die untenstehende Tabelle. Sie ist ausgehend vom aktuellen Basiswert auf letzten Stand gebracht. Unterhalb der Klassenbezeichnung ist zu Informationszwecken der Multiplikationsfaktor ersichtlich (Tabelle zum Vergrößern anklicken).

Honorartabelle

Die vorgestellten aktualisierten Stundentarife können eine gute Grundlage für die Selbstbewertung sein und sollen dazu anregen, endlich aus dem eigenen und oft auch aufgezwungenen Klein-klein-Denken bei der Bewertung hochwertiger Wissens-Dienstleistungen auszubrechen. Bleiben noch einige Fragen, die nach einer Antwort suchen: Wie hoch werden Ihre künftigen Stundentarife sein? Wie hoch wird Ihr künftiger Mindest-Stundentarif sein, den Sie auf keinen Fall unterschreiten werden? Was werden Sie unternehmen, um letzteren nachweisen zu können?

Antworten

Copyright ©2012 Ing. R. Sonnek GmbH