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Licht

Wer die Energieform seiner Heizungsanlage wählen will, findet sich zu einer zweifachen Festlegung genötigt. Einerseits sind ökologische Aspekte zu bedenken, wie etwa Nachhaltigkeit und das Ziel einer möglichst geringen CO2-Emission. Andererseits drängen sich nach wie vor – meist sogar vorrangig – ökonomische Überlegungen ins Blickfeld: Die Energiequelle soll nicht nur zuverlässig verfügbar, sondern auch dauerhaft kostengünstig sein. Muss man sich zwischen Alternativen entscheiden, zieht man sehr oft die reinen Energiekosten heran. Was für eine profunde Entscheidung aber nicht ausreicht.

Eine Entscheidung zwischen möglichen Alternativen – etwa zwischen Wärmepumpe und Holzpellets – muss auf einer profunden Basis erfolgen. In der Praxis sind das die Gesamtkosten, etwa auf Heizperiode oder Kalenderjahr bezogen. Kennt man diese Gesamtkosten, lassen sich für Alternativen wirtschaftliche Vergleichsrechnungen durchführen. Das genauere Prozedere für solche Berechnungen kann einschlägigen Normen und Richtlinien entnommen werden.

In diesem Beitrag soll auf die drei Bestandteile der jährlichen Gesamtkosten eingegangen werden. Das sind die verbrauchsgebundenen, die betriebsgebundenen und die kapitalgebundenen Kosten. Dazu sei erläutert:

Verbrauchsgebundenen Kosten

Damit sind einerseits natürlich die reinen jährlichen Energiekosten gemeint, also im Fall von Erdgas und Fernwärme die Kosten für die verbrauchten Kilowattstunden oder im Fall von Heizöl für die verbrauchten Liter Heizöl. Dazu rechnet man andererseits der Einfachheit halber aber auch andere anfallende Kostenbestandteile für den Energiebezug, wie etwa Grund- oder Leistungspreis bei Erdgas oder Fernwärme, oder aber auch die Zustellkosten für Heizöl.

Betriebsgebundene Kosten

Zu dieser Kostengruppe wird alles gezählt, was mit der Aufrechterhaltung eines geregelten Heizbetriebes verbunden ist. In erster Linie wird man damit die jährlichen Kosten für Instandhaltung verbinden, also Service- und Reparaturkosten für Öl- und Gasbrenner, aber auch die Kosten für den Rauchfangkehrer.

Kapitalgebundene Kosten

Darunter versteht man alle Arten von Investitionskosten für die energieerzeugenden oder energiebereitstellenden Anlagen wie Fernwärmestationen, Heizkesselanlagen mitsamt deren Feuerungen, wozu auch bauliche Einrichtungen gehören können, man denke nur an die erforderlichen Lagerräume etwa für Heizöl oder für Pellets.

Erst mit exakter Kenntnis der drei Kostenkomponenten ist in einem nächsten Schritt eine vergleichende Energiekostenberechnung möglich. Auf diese kann gelegentlich in einem späteren Beitrag eingegangen werden.

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