Sonnek

„Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten drei Dinge (persönliche Eigenschaften, Verhaltensweisen etc.), die ein Sachverständiger haben sollte?“ Ein kurzes, etwas belustigtes Auflachen war sehr oft die erste Reaktion der oder des Befragten, bevor nach einer schöpferischen Pause die Antworten kamen, fast immer prompt und präzise.

So auch der Richter des Bezirksgerichtes, dem ich wieder im Anschluss daran dieselbe Frage auch im Hinblick auf Richterin oder Richter gestellt habe. Auch ihm sei an dieser Stelle für seine Bereitschaft und Offenheit gedankt. Die Antworten habe ich protokolliert und gebe sie anonymisiert wieder.

Also, drittes Interview in dieser Serie:

Richter eines Bezirksgerichtes, Mai 2012:

Ein Sachverständiger muss …

-          die Probleme lösen helfen, die der Richter hat,

-          Gerichtserfahrung haben oder zumindest Kenntnisse über den Ablauf des Verfahrens und über die Zusammenhänge,

-          Standhaftigkeit in seiner Meinung haben und Steherqualitäten in der Kritik, er darf sich keinesfalls verunsichern lassen, auch nicht, wenn er angegriffen wird.

Dazu meinte der Richter noch, dass Fachkompetenz natürlich vorausgesetzt werde, das vorhin Gesagte aber entscheidend sei. Auf die ergänzende Frage, was ein Sachverständiger keinesfalls dürfe, antwortete er: umfallen.

Zu den Eigenschaften einer Richterin, eines Richters meinte er:

Eine Richterin, ein Richter sollte …

-          lösungsorientiert sein, Konflikt beilegend

-          ruhig bleiben in der Verhandlung,

-          die Verhandlung fair führen, wichtig sei die Begründung, z.B. bei Ablehnung des Klagsbegehrens, es darf keinesfalls auch nur der Anschein  eines unfairen Verfahrens entstehen, der Richter dürfe nicht „drüberfahren“.

Was ist Ihre Meinung dazu? Wir freuen uns über Ihre Kommentare!

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