Und gleich danach kommt die Frage: “Und wie wird man das?” Die genaue Bezeichnung dieser Personengruppe lautet ja „Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige“, oft nennt man sie einfach Gerichtssachverständige. Sie sind in eine Liste eingetragen, die der Präsident eines Landesgerichtes führt. Eine kurze Basisinformation mit Anmerkungen aus der Praxis.
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Der Vorteil eines Interviews liegt in der Unmittelbarkeit der Reaktion der oder des Befragten. Langes Überlegen ist meist nicht möglich, die Aussagen sind direkter, mitunter auch emotionaler.
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Ein wesentliches Zeichen von Qualität liegt darin, die Anforderungen und Erwartungen von Kunden zu erfüllen. Wichtigster Auftraggeber des Gerichtssachverständigen ist naturgemäß das Gericht, personifiziert in Richterin oder Richter. Was liegt also näher, als direkt die zentrale Person des Auftraggebers über ihre Erwartungen an Sachverständige zu befragen?
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