Sonnek

Und gleich danach kommt die Frage: “Und wie wird man das?” Die genaue Bezeichnung dieser Personengruppe lautet ja „Allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige“, oft nennt man sie einfach Gerichtssachverständige. Sie sind in eine Liste eingetragen, die der Präsident eines Landesgerichtes führt. Eine kurze Basisinformation mit Anmerkungen aus der Praxis.

Warum zertifiziert?

Die Sachverständigen werden deshalb als zertifiziert bezeichnet, weil sie gewisse im Sachverstän­di­gen- und Dolmetschergesetz festgelegte Qualifikationen erfüllt haben und weiterhin erfüllen müssen. Dazu gehören bestimmte persönliche Voraussetzungen, wie Geschäftsfähigkeit, Unbescholtenheit und Vertrauenswür­dig­keit, wie natürlich zuallererst überhaupt eine Eignung dafür gegeben sein muss. Zertifizierungsstelle ist der Präsident des zuständigen Landesgerichtes.

Einige Voraussetzungen sind zu beachten …

Die österreichische Staatsbürgerschaft (oder die eines EU-Landes) muss gegeben sein, ausreichende Kenntnisse über die für die Sachverständigentätigkeit relevanten Gesetzesbestimmungen und über die Abfassung und den Aufbau von Befund und Gutachten. Und eine zehnjährige verantwortungsvolle Berufserfahrung im betreffenden Fachgebiet muss vorliegen, ist ein Hochschulstudium absolviert, sind es lediglich fünf Jahre.

… und einige Hürden zu nehmen …

Dann muss noch eine entsprechende Ausrüstung oder Ausstattung zur Durchführung der Tätigkeit vorliegen und zur eigenen und der Sicherheit der Auftraggeber oder der Betroffenen eine ausreichen­de Haftpflichtversicherung. Ist all das gegeben, ist noch eine Prüfung vor einer Kommission zu „durch­tauchen“, die von einem Richter geleitet wird. Ist sie bestanden, wird noch der Sachverständi­gen­eid abge­legt und – vorausgesetzt, es besteht auch Bedarf – schon kann die Eintragung in die Liste erfolgen.

… und es braucht etwas Geduld.

Doch das ist eine vorübergehende Sache, denn die Ersteintragung ist nur fünf Jahre gültig. Aber danach kann sie immer jeweils um zehn Jahre verlängert werden. Und es braucht offen gestanden auch Zeit, bis ausreichend Vertrauen geschaffen ist und es zu Aufträgen von Gerichten kommt, aber auch von anderen Stellen wie Versicherungen, Privaten, Unternehmen, je nachdem wie sich der einzelne Sachverständige eben positioniert.

Ohne berufliche Praxis und ständige Fortbildung geht es nicht

Bei aller Erfahrung setzen die tatsächlichen Anforderungen bei Gericht aber auch bei aller anderen Gutachtertätigkeit eine enge Verbindung zur fachlichen und beruflichen Praxis voraus und die Bereitschaft zur ständigen Fortbildung. In meinem Fall etwa ist allein schon für die „Aktuellhaltung“ des Wissens und für die Information zum Stand der Technik auf dem auf dem Fachgebiet der erneuerba­ren Energien ein beträchtliches Zeitbudget für Schulungen, Seminare, Vorlesungen und dergleichen und für Literatur­stu­di­um erforderlich.

Eine spannende Tätigkeit

Wer Menschen gerne hilft, auch wenn Spannungen da sind und es manchmal zwischenmenschlich ganz schön hart zugeht und wer sich in seinem Fach überdurchschnittlich gut auskennt, gerne Neues lernt  und Herausforderungen liebt, kann als Sachver­stän­diger viel Freude erleben. Und wer dabei zu Spitzen­­leistungen fähig ist, kann auch gut dazuverdienen.

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