Sonnek

Zitierregeln

05.06.2020
Befund

Wie zitieren Sachverständige richtig? Wie geben sie Texte Dritter richtig wieder oder die Quellen, auf die sie sich beziehen müssen? Wie trennen sie fremde Texte korrekt von denen aus der eigenen Feder? Können die Praktiken der Wissenschaft dem Sachverständigen helfen? – Denn dort gibt es Regeln zum richtigen Zitieren, eine Vielzahl sogar. Universitäten, einzelne Fakultäten oder sogar Institute oder Lehrkanzeln haben ihre eigenen. Eine internationale Norm zum Zitieren in der Wissenschaft gäbe es zwar auch (ISO 690), die hat sich aber nicht – oder noch nicht – durchsetzen können. Wohin also kann sich ein Sachverständiger nun orientieren?

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Team

Technische Daten zum Kraftwerk Mensch – was soll das denn bedeuten? Technische Daten interessieren doch nur, wenn man ein Auto kauft. Oder einen besseren Bildschirm für das Home-Office. Oder einen Fernseher. Aber was soll sich jemand unter technischen Daten eines Menschen vorstellen? Gewicht und Körpergröße, den Body Mass Index vielleicht noch, aber sonst? – Das wären alles wohl logische und verständliche Einwände. Dennoch ist es äußerst interessant, sich einige Zusammenhänge vor Augen zu führen, die – obwohl in uns und um uns herum stets gegenwärtig – unserer Aufmerksamkeit entgehen.

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TR

Das Durchforsten von Fachliteratur auf neue Erkenntnisse zur Sachverständigentätigkeit mag für viele Kollegen unnötig mühsam oder gar sinnlos erscheinen. Viel lieber stürzen sie sich in die Praxis und betreiben Lernen durch Tun. Dagegen ist nichts einzuwenden. Manche andere wiederum gehen so wie ich gerne etwas tiefer und zapfen alle verfügbaren Wissensquellen an. Damit lässt sich das eigene Bild von Begriffen oder Sachverhalten den Darstellungen von Autoren gegenüberstellen, die ebenfalls Erfahrung als Sachverständige haben. Aus dem Vergleich kann man lernen und neue Erkenntnisse gewinnen.

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TR

Sachverständige arbeiten an der Grenze von Technik und Recht und verwenden daher manche dem Recht entliehene Begriffe. Sie verstehen ebendiese Begriffe aber oft in fachlich-technischem Zusammenhang und in anderer Bedeutung als Juristen. Ohne eine dann notwendige Klarstellung laufen sie damit Gefahr, Juristen ins Gehege zu kommen. Für letztere tut sich dadurch eine Lücke auf, die etwa Rechtsanwälte in einem Verfahren für Angriffe auf Sachverständige ausnützen können. Darauf weist der Autor des empfehlenswerten Buches hin, dem nachstehend einige Zitate entnommen sind.

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TR

Unsere Betrachtung von Definitionen und Aussagen aus den Bereichen Technik und Recht für Sachverständige wollen wir heute fortsetzen. Dabei handelt es sich um Aussagen, die sich in der Fachliteratur für Sachverständigenwesen finden. Meiner Erfahrung nach sind die meisten Kollegen Praktiker, die eher wenig Zeit oder Interesse haben, sich mit „bloßem Bücherwissen“ auseinanderzusetzen. Ihnen soll auf diese Weise die Gelegenheit geboten werden, gewissermaßen im Vorbeigehen den einen oder anderen Leckerbissen der Formulierungskunst aufzuschnappen. In jeder Folge nehmen wir uns ein bestimmtes Werk vor.

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TR

Ein verantwortungsbewusster Sachverständiger ist bestrebt, sein fachspezifisches Wissen aktuell zu halten. Er tut aber gut daran, ebenso in seinem funktionsbezogenen Wissen sattelfest zu bleiben. Damit sind jene Kenntnisse gemeint, deren Vorhandensein für ein reibungsloses „handwerkliches“ Wirken des Gutachters unerlässlich sind. Die eben den Fachmann zum Sachverständigen machen. Auch diese Kenntnisse sollten regelmäßig aufgefrischt werden, zum Beispiel durch einen Blick in die Fachliteratur. Heute wollen wir uns dazu wieder einige bemerkenswerte Ausführungen ansehen.

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TR

Ein Prozess ist für den Juristen ein Verfahren vor Gericht, für den Techniker aber ein Ablauf in einer Planung oder in einer Produktion von Gütern. Ein und dasselbe Wort hat in der Technik- oder Rechtssphäre völlig unterschiedliche Bedeutungen. Nun eint in meinen Augen Techniker und Juristen die Freude an exakten Begriffsbestimmungen. Denn die wiederum sind Voraussetzung für verständliche, nachvollziehbare und schlüssige Argumentation. Was schon innerhalb von Berufsgruppen gefordert ist, wird unerlässlich in der Kommunikation zwischen Technik und Recht, zwischen technischen Sachverständigen und Juristen.

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SV

Ausgehend von einer Fragestellung des Auftraggebers werden im Rahmen eines Befunds Fakten zusammengetragen. Auf deren Grundlage sollen die Fragen dann später im Gutachten beantwortet werden können. Sehr oft, insbesondere bei komplexen Aufgaben, ist die Beantwortung direkt aus der alleinigen Kenntnis der Fakten heraus aber nicht möglich. Vielmehr ist dazu ein Zwischenschritt erforderlich: Zuerst ist Ordnung in das erhobene Material zu bringen und eine Vorsortierung zu treffen. Nicht Relevantes kann ausgeschieden, das tatsächlich Aussagekräftige daraufhin einem näheren Blick unterzogen werden.

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Konflikt

Zivilgerichtsfälle sind Streitsachen um abweichende Ansichten und Standpunkte. Wie viele andere Auseinandersetzungen etwa im persönlichen Bereich sind auch dies selten frei von emotional aufgeladenen Szenen. Dabei ist der Sachverständige meist unbeteiligter Beobachter, bestenfalls – und sofern gewünscht – Vermittler. Es kann aber zu Situationen kommen, in denen Sachverständige in einen Konflikt hineingezogen werden oder gar selbst Auslöser eines solchen sind. Derartige Ereignisse können irritierend sein und es ist äußerst wichtig, richtig zu reagieren. Dazu ein paar Informationen und Gedanken.

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Zukunft

„Die Stunde der Ingenieure? Jetzt in der Corona-Krise? Das ist doch wohl die Stunde der Mediziner, oder?“ … „Völlig richtig – aber es ist nicht allein die Stunde der Mediziner! Auch die Ingenieure haben ihren Anteil an der Lösung medizinischer Probleme. Denken Sie nur an die Beatmungsgeräte, Apparate und Maschinen, die jetzt gebraucht werden. All die technischen Einrichtungen von Spitälern sind von Ingenieuren erdacht, konstruiert und unter ihren strengen Augen produziert und getestet worden. Und hinter den Anlagen für zuverlässige Logistik und pünktliche Versorgung mit lebenswichtigen Gütern stehen ebenfalls Angehörige der Ingenieurszunft.“

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