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Sehr oft geschieht die Beauftragung für die Erstellung eines Privatgutachtens in höchstem Maße informell: Man redet mehr oder weniger ausführlich miteinander, der Sachverständige scheint zu wissen, was er zu tun hat, der Auftraggeber hat eine vage Vorstellung von dem, was er sich erwarten darf. Alles klar? Nicht unbedingt. Sollte man sicherheitshalber einen Vertrag abschließen oder eine Vereinbarung treffen? Warum nicht? Eine schriftlich festgelegte Vereinbarung bewahrt beide Parteien vor Enttäuschungen und unangenehmen Folgen. Nur: Wie soll sie aussehen?

Wenn man davon ausgeht, dass der Sachverständige schon eine Machbarkeitsanalyse erstellt hat (klingt kompliziert, ist aber einfach, siehe dazu auch den Blogartikel „Den Auftrag annehmen?“), weiß er ja schon um die wichtigsten Inhalte Bescheid. Jetzt gilt es nur noch, diese zu ordnen.

Hier ist uns wiederum der schon in früheren Artikeln erwähnte Normentwurf, nämlich der ÖNORM prEN 16775:2014 mit der Bezeichnung „Sachverständigenleistungen ― Allgemeine Anforderungen an Dienstleistungen im Sachverständigenwesen“ in der Ausgabe September 2014 eine Hilfe.

Gemäß dieser Norm kann die Vereinbarung folgende Inhalte umfassen, die nachstehend kursiv dargestellt und die jeweils kurz kommentiert sind.

Beschreibung des Ablaufes

Ausgehend vom Auftragsinhalt ist eine zumindest kurze Darstellung des zeitlichen und örtlichen Ablaufes der geplanten Tätigkeit erforderlich, ebenso die Rahmenbedingungen (Ansprechpartner, Auskunftspersonen etc.).

Zu liefernde Ergebnisse

Die Fragen an den Sachverständigen sind hier detailliert wiedergegeben, ebenso die Art der Übergabe (z.B. schriftlich in Berichtsform, Anzahl der Ausfertigungen) und der Präsentation oder Erörterung.

Terminierung und Kosten

Der Termin der Fertigstellung und der Ort der Abgabe sind festzulegen, ebenso die Höhe des vereinbarten Honorars sowie der entstehenden Nebenkosten, z.B. für Hilfspersonal, Reisekosten etc.

Vertraulichkeit

Hierzu gehören etwa im Fall von Technologietransfer oder sensibler Technologie auch Geheimhaltungsklauseln.

Geschäftsbedingungen

Dazu gehören beispielsweise Zahlungsbedingungen, Vereinbarungen für den Fall zeitlicher Verzögerungen oder eines Abbruches.

berufliche Standards

Zu beachten sind hier zum Beispiel die vom Auftragnehmer einzuhaltenden ethischen Richtlinien oder Standesregeln.

Anforderungen an die Unterauftragsvergabe

Hier sind Festlegungen darüber zu treffen, ob und wie weit einzelne Teile des Auftrages an Subauftragnehmer oder Partner weitergegeben werden.

Einschränkungen jeglicher Art, die die Auftragserfüllung beeinflussen können.

Zum Beispiel kann die zeitliche oder räumliche Verfügbarkeit oder Zugänglichkeit eines zu untersuchenden Objekts etwa in Abhängigkeit von einem Betriebsablauf angegeben werden.

weitere Anforderungen

Gesetzliche Bedingungen oder Anforderungen Dritter können berücksichtigt werden.

Bedingungen des Auftraggebers

Der Auftraggeber kann zum Beispiel die Einhaltung von Qualitätsnormen für vorzunehmende Prüfungen verlangen.

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