(IRS) – Im Lauf der Berufsjahre bin ich immer wieder Menschen begegnet, die für den Nebenberuf als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige nicht nur gut, sondern bestens geeignet gewesen wären. Aufgrund meines Umgangs und Wirkens spreche ich hier in erster Linie von Personen aus technischen Berufen, sowohl selbständig als auch unselbständig tätig. Diese Leute waren keine Gerichtssachverständigen und sind es auch später nicht geworden. Das ist nicht nur schade für das Rechtswesen unseres Landes, das auf das kundige Mitwirken von Fachleuten in Gerichtserfahren angewiesen ist.
Gibt es zu wenig persönliches Interesse?
Es ist auch schade für die erwähnten Personen, die damit auf den vielfältigen Nutzen einer Laufbahn als Gerichtssachverständiger verzichtet haben. – Erhebt sich die Frage: Warum tun recht wenige diesen Schritt? Das Thema ist für diesen Blog nichts Neues. Aus der Sicht möglicher Kandidaten kommen verständliche Ursachen in Betracht: Gute und beruflich engagierte Leute leiden unter überbordender Arbeitsbelastung, Familienleben oder das Verfolgen einer „Work-Life-Balance“ haben Priorität, über Sachverständigenwesen besteht völlige Unkenntnis, oder – was tragisch wäre – an persönlicher Weiterentwicklung besteht weitgehendes Desinteresse. Vor allem fehlt: Die Kenntnis des Nutzens einer Tätigkeit als Sachverständiger.
Fehlt es an praktischen Informationen?
Zumindest für mir bekannte Technikerkreise – und nur über die kann ich sprechen – gab es während des Hochschulstudiums keine Information über das Sachverständigenwesen, auch unter dem Lehrpersonal gab sich niemand als Sachverständiger zu erkennen. Erst im Vorbereitungskurs für die Ziviltechniker-Prüfung kam das Thema zur Sprache, aber wenn ich mich recht erinnere, ging es diesfalls fast ausschließlich um die Aufgaben von Amtssachverständigen, an denen die Vortragenden aus dem Dunstkreis der Landesregierung bestimmtes Interesse hatten. Aber an gezielte Informationen von dafür Zuständigen, wie etwa von Sachverständigenverbänden, kann ich mich nicht erinnern. Es fehlten somit praktische Informationen über den Nutzen einer Tätigkeit als Sachverständiger.
Zur Erinnerung: Mein Weg zum Sachverständigen
Persönlich bin ich – wie schon andernorts in diesem Blog geschildert – in den Gerichtssachverständigen eher „hineingestolpert“: Eines meiner ersten Privatgutachten wurde von einem Gerichtssachverständigen ohne Änderungen als Grundlage für einen Gerichtsprozess übernommen mit der Bemerkung, er könne es auch nicht besser machen. Nach dem Vorbereitungskurs und der Ablegung der Zulassungsprüfung hat es dann noch zwei, drei Jahre gedauert, aber dann war ich, wie man so sagt, „im Geschäft“, der Auftragsumfang wuchs kontinuierlich und die Arbeit machte mir viel Freude, trotz mancher Mühsale, die mit Gutachtensaufträgen nun einmal verbunden sein können. Aber meine Motivation zu Beginn waren Neugierde und der Wunsch, es zu probieren. Der volle Nutzen der Tätigkeit als Sachverständiger erschloss sich erst später.
Ein wichtiger Unterschied zwischen Planungstätigkeit …
Auch hier muss ich mit persönlichen Erfahrungen und Erlebnissen – wiederum aus Technikersicht – beginnen. Zuallererst sei auf einen und wenn nicht den wesentlichen Unterschied zu meiner parallelen Berufstätigkeit als Planer und Berater hingewiesen. Planen in der Haus- und Energietechnik heißt Probleme lösen, und zwar in erster Linie technische Probleme. Das bedeutet: Die Arbeit beginnt mit einer Aufgabenstellung, führt durch eine mehrstufige, kreative Phase und endet mit einer Darstellung der gelösten Aufgabe in Form von Plänen, Beschreibungen und Präsentationen. Im Endeffekt steht mit Ende des Projekts technisch gesehen etwas völlig Neues da, ein Konstrukt, ein Gedankengebäude, das es zuvor noch nicht gegeben hat. Noch etwas: Das Ergebnis entstammte sehr oft einem Team, die Verantwortung dafür lag in den meisten Fällen beim dahinterstehenden Unternehmen.
… und Gutachterwesen
Zum Unterschied davon bekommt der (technische) Sachverständige etwas Bestehendes vorgegeben: Eine Anlage, einen Schadensverlauf, einen Tatbestand, ein Ereignis, einen Gegenstand etc. Er soll nichts Neues erfinden, sondern sich im Auftrag eines Gerichts oder auch eines Privaten intensiv mit vorliegenden Gegebenheiten, Anlagen, Gegenständen etc. auseinandersetzen und die ihm gestellten Fragen beantworten, also seine Aufgabenstellung erfüllen. Er geht vielleicht sogar durch kreative Phasen, aber diese beziehen sich auf das Vorgegebene, Vorliegende. Er schafft – zumindest materiell gesehen – nichts Neues. Und seine Lösung stellt er in Form eines zumeist schriftlichen Gutachtens dar, das er später erläutern und vielleicht sogar verteidigen muss. Die Arbeit ist im Regelfall Werk eines Einzelnen, der auch die persönliche Verantwortung dafür übernehmen muss. – Aber jetzt ist es wirklich an der Zeit, über den mehrfachen Nutzen der Tätigkeit als Sachverständiger zu sprechen.
Erster Nutzen: Auswirkungen auf die Persönlichkeit
Genau diese vorhin beschriebene Verantwortung für seine Arbeit ist es auch, die sich auf die Persönlichkeit des Sachverständigen äußerst positiv auswirkt, indem sie diese festigt und ihr dadurch Autorität verleiht und stärkt. Die stets gegenwärtige Forderung nach Genauigkeit, Sorgfalt, Umsicht, Unparteilichkeit, Objektivität, Verschwiegenheit etc. führt in Konsequenz dazu, dass jede Äußerung wohlüberlegt sein will, falsche Wortwahl unbedingt zu vermeiden ist, zu wenig begründete Wertungen deplatziert sein können und Schlussfolgerungen nicht nur technisch, sondern auch in rechtlicher Sicht hieb- und stichfest sein müssen. Selbst einem jungen Sachverständigen ist sehr schnell bewusst, dass Verstöße gegen gute Praktiken durchaus vor dem Richter enden können, mit dem Unterschied, dass er dann selbst Angeklagter sein kann.
Zweiter Nutzen: Schule für den Umgang mit Menschen
Gutachtensaufträge bringen es mit sich, dass sich unterschiedlichste Charaktere begegnen und verständigen müssen. Dass sich dabei das Wesen einfacher und nicht ganz einfacher Zeitgenossen offenbaren kann, gehört dazu. Gewiefte Sachverständige sind nicht darauf angewiesen, ihr Ego auszuspielen, wozu sich Neulinge vielleicht gedrängt fühlen könnten. Alte Hasen nehmen sich selbst nicht wichtig, ihre Autorität erwächst ohne besonderes Zutun aus ihrem unaufgeregten, aber kompetentem Arbeitsstil. Empathie (Verständnis) ist gefordert, aber Sympathie (Zuneigung) strikt verboten, Provokationen oder Machtspiele – egal von welcher Seite sie kommen – sind zu ignorieren. Regelmäßige Sachverständigentätigkeit festigt soziale Kompetenz.
Dritter Nutzen: Fachliche und persönliche Autorität führt zu Ansehen
Sachverständige können nicht nur persönlichen Respekt erlangen durch ihre Arbeit, sondern ein solcher gebührt ihnen ebenso aufgrund der Autorität, die ihnen vom Gericht zur Erledigung ihrer Tätigkeit übertragen worden ist. Gerichtssachverständige genießen daher nicht nur in Fachkreisen, sondern auch in der Öffentlichkeit ein nicht zu geringes Ansehen, was auch einer Form von Anerkennung entspricht. Dies zurecht, schließlich muss ein aktiver Gerichtssachverständiger überdurchschnittliche Fachkenntnisse besitzen und solche einem Prüfungs-Komitee auch nachgewiesen haben, was ihn automatisch zu einer interessanten und geschätzten Auskunftsperson machen kann. Fazit: Ansehen durch gelebte Autorität.
Vierter Nutzen: Dienst an Mitmenschen und an der Gesellschaft
Meine frühere Sicht auf Gerichtsverfahren sah so aus: Im Grunde genommen führen sie durch die anfallenden Kosten und Aufwendungen zu einem Verschleiß an Zeit und Geld, einem Verlust an Volksvermögen, das an anderer Stelle besser und vielleicht auch produktiver hätte eingesetzt werden können. Sie widerspiegeln so gesehen soziale oder wirtschaftliche „Reibungsverluste“. Diese Sicht hat wohl auch ihre Berechtigung. – Meine heutige Sicht hingegen ist etwas abgeändert: Gerichtsverfahren sind „Schmiermittel“, die die Reibungsverluste vermindern und größeren Schaden vermindern helfen. Sachverständige sind ein Teil dieses „Schmiermittels.“ Sie vollbringen damit einen wertvollen Dienst an Betroffenen und an der Gesellschaft. Aber auch an sich selbst: Es ist eine zutiefst befriedigende Sache, gebraucht zu werden.
Fünfter Nutzen: Leistung, die honoriert wird
Gute Leistung wird gut honoriert, sehr gute Leistung wird sehr gut honoriert, exzellente Leistung wird exzellent honoriert. Mit zunehmender Erfahrung steigen auch Größe und Schwierigkeit von Aufgaben. Damit auch die Honorare. Aber: Nur wer von sich selbst beste Leistung fordert, kann beste Bezahlung voraussetzen. Das wiederum setzt voraus, dass ein Sachverständiger immer wieder bereit ist, sich weiterzuentwickeln und alte Grenzen (oder vermeintliche Selbstbegrenzungen) zu überschreiten. Er muss aber genauso in der Lage sein, den Wert seiner Leistung ins rechte Licht zu rücken und den Auftraggebern auch zu beweisen.
—




