(IRS) – Egal ob Richter, Rechtsanwalt, Betroffener, Fachmann oder Laie – jeder, der das ihm vorgelegte oder zugekommene Gutachten eines Sachverständigen lesen muss oder will, wird bemüht sein, dessen Inhalt und vor allem dessen Aussagen vollständig und rasch zu begreifen. Der Sachverständige wird dazu seine schriftlichen Ausführungen in eindeutiger und leicht verständlicher Sprache verfassen. Darüber hinaus kann er sein Gutachten mit Gestaltungselementen und Orientierungshilfen versehen, die das gedankliche Erfassen erleichtern und beschleunigen. Einige davon seien in diesem Artikel besprochen.
Zusammenfassung
In meinen Gutachten – egal ob für Gerichte oder Private – findet sich die Zusammenfassung des Gutachtensergebnisses auf Seite 2, also gleich nach der Titelseite, und nicht, wie früher üblich, am Ende des Gutachtens. (Ein netter sachverständiger Kollege hat dazu einmal gemeint, der Platz am Ende sei wichtig und richtig, weil ansonsten der Richter das schöne Gutachten ja nicht lesen würde …) Der Vorteil für den Leser: Er kann sofort das erfahren, was er im Regelfall am dringendsten wissen will, nämlich die Antwort auf die Frage: Was kommt heraus? Dieser Überblick soll ein „Konzentrat“ sein und auf einer Seite Platz haben, wobei letzteres – so schätze ich – auch in 98% aller Gutachten gelungen ist. Will der Leser zu einzelnen Angaben mehr wissen, findet er ab Seite 3 ein Inhaltsverzeichnis, über das er sofort zu seinen gewünschten Inhalten springen kann.
Verständnishilfen
Gleich nach dem ersten Kapitel im Gutachten, in dem der Auftrag und seine Durchführung beschrieben werden, folgt ein weiteres mit dem Titel „Grundlagen“. Hier sind zunächst alle Dokumente aufgezählt, auf denen das Gutachten aufbaut, wozu auch deren Ursprung angegeben ist. Darüber hinaus enthält es bei Bedarf einige Verständnishilfen, ohne die ein Laie (und in Zusammenhang mit technischen Details sind Richter, Rechtsanwälte und Parteien im Regelfall ebenfalls Laien) die im Gutachten geschilderten Zusammenhänge nicht oder nur teilweise durchschauen und verstehen kann. Auch dazu einige Beispiele:
Erstens: Glossare
In einem Glossar werden wenig bekannte oder auch gängige Begriffe erklärt, die im Gutachten vorkommen und möglicherweise in anderen Zusammenhängen völlig andere Bedeutung haben können. Zum Beispiel hat das Wort „Vorlauf“ für den Betreiber einer Destillerie eine bestimmte Bedeutung, für einen Reporter in einem alpinen Schiwettbewerb wiederum eine völlig andere. Für den Heizungstechniker hingegen ist damit eine
Rohrleitung für den Wärmetransport vom Wärmeerzeuger (z. B. Heizungskessel) zur Wärmeabgabe (z. B. Radiator)
gemeint.
Zweitens: Erklärung technischer Gegenstände
Die Vielfalt technischer Bauteile ist unvorstellbar groß, daher will auch der fachkundige Leser ihre Bezeichnung und Funktion unmissverständlich geklärt haben. Oft gibt es außerdem noch für ein und denselben Gegenstand unterschiedliche Bezeichnungen („Synonyme“), die in einem Gutachten wechselweise verwendet werden. Ein Beispiel für eine solche Erläuterung:
Straub-Grip-Kupplung: Rohrverbindungselement, bestehend aus Klemmhülse, Schrauben, Haltekrallen und Dichtelement, dafür geeignet, zwei Rohrstutzen dauerhaft, dicht und zugfest zu verbinden. Für dieses Bauelement wurden in den Vorgutachten und werden in diesem Gutachten folgende Synonyme verwendet: Rohrkupplung, Rohrverbindung, Rohrmuffe, Muffenverbindung, Muffe
Drittens: Erklärung von (abstrakten) Fachbegriffen
Viele Fachbegriffe haben abstrakten Charakter und verlangen deshalb nach näherer Erklärung, entweder über Bilder, zeichnerische Darstellungen oder auch Beschreibung. Dazu wieder ein Beispiel:
Systemtrennung: Hier und auch im üblichen Sprachgebrauch der Haustechnik wird darunter die hydraulische Trennung von solchen Flüssigkeitskreisläufen verstanden, die zwar thermisch wechselseitig aufeinander einwirken und deshalb unterschiedliche Temperaturverhältnisse aufweisen, dazu meist noch andere Druckverhältnisse oder aber abweichende chemische Zusammensetzung besitzen. Die Trennung erfolgt über Wärmetauscher.
Viertens: Bedeutung verwendeter Abkürzungen
In manchen Gutachten kann ein simples Verzeichnis mit Erklärung von im Text verwendeten Abkürzungen technischer oder anderer Art Missverständnissen vorbeugen, zum Beispiel:
N = Niveau, UK = Unterkante, WRG = Wärmerückgewinnung, FFU = Filter Fan Units, EM = E-Mail, FA = Fehleranalyse
Fünftens: Verwendung von Chronologien
In manchen Gutachten sind Zusammenhänge viel leichter oder überhaupt erst dann zu durchblicken, wenn ein zeitlicher Ablauf von relevanten Ereignissen vorliegt. In meiner Praxis hat sich eine dreispaltige tabellarische Darstellung von zeitlichen Ereignissen in folgender Art sehr gut bewährt:
Die erste Spalte enthält die Datumsangabe des Ereignisses (oder auch des Dokuments etc.), die zweite eine Benennung oder Beschreibung des Ereignisses oder Dokuments (Besprechung, Lieferschein, Übernahmeprotokoll u. dgl.) und die dritte enthält den Verweis auf die Quelle oder das Nachweisdokument, in dem dieses Ereignis genannt oder in dem diese Information enthalten ist (Seite Gerichtsakt, Anhang x, etc.). Zeilen mit zentral wichtigen Dokumenten lassen sich z. B. auch farblich hervorheben.
Hervorhebung von Textpassagen
Ein paar Worte zum Text des Gutachtens: Mit Hervorhebung ist hier nicht so sehr die Textgestaltung und -gliederung im Fließtext und der Einsatz von Fett- oder Kursivschrift gemeint, obwohl auch die wichtig sind, sondern das Hervorheben von Textabschnitten in bildlich eingefügten Abschnitten von Dokumenten. Zum Beispiel müssen in technischen Gutachten bestimmte Vorschriften zitiert werden, deren Authentizität stärker hervortritt, wenn Auszüge aus Originalen abgebildet werden. In meiner Praxis war das sehr oft der Fall für gesetzliche Vorschriften, Normen und anderen Richtlinien, technischen Beschreibungen oder Bedienungsanleitungen. Als Hervorhebung besonders gut erwiesen haben sich rot eingefärbte Umrahmungen, die sofort den Blick auf die als wichtig erachteten Sätze oder Textabschnitte ziehen.
Verdeutlichung von (Licht)Bildern
Ist schon die Befundaufnahme von Anlagen und deren Netze selbst für den geübten Sachverständigen sehr oft eine Herausforderung, trifft dies in noch höherem Maß auf die Wiedergabe dieser realen Verhältnisse im Gutachten selbst zu. Die räumliche Ausdehnung der gebäudetechnischen Anlagen bei gleichzeitiger räumlicher Enge zwingt zu geschickter Wahl der Blickwinkel, damit auch der gewählte Bildausschnitt noch Aussagekraft hat. In vielen Fällen sind Hinweise in Form von Pfeilen in Verbindung mit Textkästen notwendig.
In Bezug auf die Erläuterung von Rohrleitungen kann die Kennzeichnung der zugehörigen Strömungsrichtungen in Form von Richtungspfeilen sehr hilfreich sein. Zur Unterscheidung von Kreisläufen (z. B. eines Heizkreises von einem Kühlkreis oder dem Netz einer Wasserversorgung) sollten zur Steigerung der Deutlichkeit unterschiedliche Farben verwendet werden. Gibt es im Gutachten sowohl Lichtbilder als auch zeichnerische Darstellungen wie Skizzen oder Pläne, sollte darauf geachtet werden, dass die Farbwahl durchgängig erfolgt.
Modellrechnungen
Diese sind ein denkbares Werkzeug, um in gewissem Maß Klarheit zu Fragen zu bekommen, auf die keinen eindeutige oder genaue Antwort möglich ist. Typisch dafür sind Gerichtsverfahren zu Schadensfällen durch Wasseraustritte, die als Folge eines Gebrechens von Leitungen oder Einbauten aufgetreten sind. Die Frage lautet dann: Ist es plausibel, dass eine derart große Wassermenge in so kurzer Zeit ausgetreten ist? Oder: Zu welchem Zeitpunkt hat sich der Wasseraustritt ereignet? In diesem Fall kann ein rechnerisch gestütztes Denkmodell mit bestimmten Annahmen, plausiblen Rahmenbedingungen und Variablen hilfreich sein.
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