Sonnek

Konflikt

Wer hat nicht schon erlebt, dass Menschen eine Sache oder ein Problem diskutieren, dabei immer hitziger werden und irgendwann frustriert oder gar im Krach auseinandergehen. Ein dabeistehender Dritter wundert sich, wieso die Diskussion abgebrochen worden ist oder derart eskalieren konnte. Beim Überlegen merkt er, dass beide Kontrahenten einen Begriff verwendet haben, dem jeder eine andere Bedeutung gegeben hat. Sie haben aneinander vorbeigeredet. Das mag weiter nicht schlimm sein. Unangenehm oder gar tragisch kann aber eine solche Auseinandersetzung dann enden, wenn sie vor Gericht ausgetragen wird.

Besonders tragisch dann, wenn eine Partei und auch nicht deren Vertreter in der Lage sind, klarzumachen, was ein verwendeter Begriff tatsächlich bedeutet, vor allem aber, welche Sachverhalte im Gerichtsverfahren konkret damit verbunden sind. Eine fehlende Klärung der Begriffsinhalte hindert dann auch noch den Rechtsvertreter an der Entfaltung einer stichhaltigen und das Gericht überzeugenden Argumentation. Das kann dazu führen, dass ein Urteil gefällt wird, das unnötigerweise und vielleicht ungerechterweise jene Partei zum Verlierer macht, die es verabsäumt hat, rechtzeitig „Licht ins Dunkel“ zu bringen.

Beispiel 1: Verteiler

Was ist ein Verteiler? Konkret geht es um eine Diskussion zwischen Elektroinstallateur und Haustechnikinstallateur. Hier wissen zwar die beiden Diskutanten, wovon sie reden, aber mit der Materie nicht Vertraute und in diesem Fall möglicherweise auch das Gericht, sind verwirrt. Der Elektriker meint mit einem Verteiler einen Elektro-Verteiler, konkret einen Schrank, von dem aus sich Stromkreise verzweigen. Der Heizungsinstallateur versteht unter einem Verteiler etwas anderes, nämlich einen – meist rohrförmigen – hydraulischen Bauteil, von dem aus Heizkreise abgehen. Hier muss den uninformierten Beteiligten schon vorab klargestellt werden, was gemeint ist.

Beispiel 2: Inbetriebnahme

Was ist eine Inbetriebnahme? Für den Elektriker vielleicht das einfache Betätigen eines Schalters, damit ein Gerät, ein Motor oder eine Maschine beginnt, zu arbeiten. Oder eine Anlage unter Spannung steht. Alles in einem Augenblick erledigt. Für den Installateur sehr oft ein langwieriger Prozess, der schrittweise verläuft: Anlage mit Betriebsmitteln versehen (z. B. Heizung mit aufbereitetem Wasser füllen, Entlüften, unter Druck setzen). Dann erste Tests, ob Pumpen richtige Drehrichtung haben. Energieversorgung aktivieren, Temperaturen prüfen, Wärmeabgabe kontrollieren, Dichtheit des Systems kontrollieren, Probebetrieb starten, einregulieren usw.

Beispiel 3: Abnahme, Übernahme oder was sonst?

Eine Haustechnikanlage ist fertiggestellt. Auftraggeber, Installateur und Bauüberwachung sind da. Das Leistungsbild der Ingenieurbüros für Technische Gebäudeausrüstung sieht eine „Fachtechnische Abnahme der Leistungen und eine Feststellung der Mängel“ vor, ein „Prüfen der von den ausführenden Unternehmen zu erstellenden Revisionsunterlagen, Bedienungsanleitungen, Prüfprotokollen, Bestandsplänen usw. auf Vollzähligkeit“. Etwas Wesentliches fehlt dabei aber: Die definitive Feststellung einer Übergabe/Übernahme, bei der es zum Besitzwechsel und zum Gefahrenübergang kommt. – Besser wäre die klar ausformulierte Vorgangsweise entsprechend den Forderungen der ÖNORM B 2110.

Fazit

Ich weiß schon, dass sich Handwerker auf ihre Arbeit konzentrieren müssen, darauf, dass etwas „weitergeht“ und das möglichst rasch. Viel Unsicherheit und nachträglicher Ärger könnten aber vermieden werden, wenn Projektbeteiligte solchen hier nur beispielhaft beschriebenen, oft etwas unnötig formal erscheinenden Kleinigkeiten die gebührende Aufmerksamkeit zuteilwerden ließen. Leider aber sind es oft genau scheinbare Kleinigkeiten wie die genannten, die den mühsam erwirtschafteten Gewinn langer Mühen zunichtemachen können, insbesondere dann, wenn sie Ursache dafür sind, dass ein Gerichtsprozess verloren wird.

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