Sonnek

Checkliste

Der junge und sehr agile Ingenieur ist im Fachgebiet Haustechnik als Angestellter eines Unternehmens beschäftigt. Vor einigen Monaten hat er mich im Rahmen seines Unternehmens in einem Auftrag zu einem Privatgutachten begleitet und mich darin unterstützt. Die Beobachtungen, die er dabei gemacht hat, haben sein Interesse am Sachverständigenwesen geweckt. Jetzt sitzt er in meinem Büro, hat auch gleich einen ihm bekannten Fachkollegen mitgebracht und will wissen, was es braucht, um Sachverständiger zu werden. Die beiden sind gut vorbereitet und haben eine Frageliste mitgebracht, die wir uns gleich näher ansehen wollen.

Fragen zur Besprechung und die Antworten dazu:

1. Gibt es Vorrausetzungen die man haben muss, um überhaupt mit einer Sachverständigen-Ausbildung starten zu können? Berufliche Ausbildung, schulische Ausbildung, etc.

Im Prinzip kann jeder Sachverständiger werden, der sich dafür hält. Will man als Sachverständiger bei Gericht tätig sein, hat man ein Bundesgesetz zu beachten, das Sachverständigen- und Dolmetschergesetz. In diesem ist genau geregelt, welche persönlichen Voraussetzungen man mitbringen muss. Was die berufliche Seite betrifft, wird ganz allgemein eine zehnjährige Berufspraxis in verantwortlicher Stellung gefordert. Ist man Absolvent einer Universität oder einer berufsbildenden höheren Schule, reduziert sich dieser Zeitraum auf fünf Jahre.

2. Welche Voraussetzungen sind notwendig für einen Sachverständigen?

Neben den beruflichen sind auch persönliche Voraussetzungen erforderlich, die ebenfalls im Gesetz geregelt sind. Dazu gehören z. B. Unbescholtenheit oder Geschäftsfähigkeit, Vertrauenswürdigkeit u. a., aber auch der Abschluss einer Haftpflichtversicherung gehört dazu.

3. Was kostet eine Sachverständigen-Ausbildung ca. von Beginn bis Ende?

Die Kosten halten sich in Grenzen. Für einen Grundlagenkurs, die Anmeldungen, eine empfehlenswerte Mitgliedschaft beim Sachverständigenverband, Prüfungsgebühren etc. wird man einige hundert Euro rechnen müssen. Genaueres erfährt man beim Sachverständigenverband, der für das Bundesland zuständig ist. Das ist zwar ein privater Verein, der aber sehr gute Kontakte z. B. zu Gerichten unterhält und Bildungsveranstaltungen anbietet. Eine Mitgliedschaft ist deshalb sehr empfehlenswert.

4. Wie lange dauert eine Sachverständigen-Ausbildung ca. von Beginn bis Ende?

Der Zeitraum von der Entscheidung, allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger werden zu wollen über Anmeldungen, Kursbesuche, Prüfungen, Eidesablegung und Eintragung in die Liste des Landesgerichts wird einige Monate betragen, realistisch ist ein halbes Jahr. Insgesamt hängt der gesamte Zeitraum sehr stark davon ab, wann Termine für Kurse und Prüfungen angeboten werden.

5. Ausbildungswerdegang von Sachverständigen?

Welche Kurse? Aus meiner Erfahrung ist der Besuch von Grundlagenkursen notwendig, wie sie etwa von den Sachverständigenverbänden regelmäßig angeboten werden. Darin bekommt man in erster Linie das Rüstzeug für den Verkehr mit den Gerichten mit, was natürlich absolut notwendig ist.

Welche Prüfungen? Es ist eine Prüfung abzulegen am Landesgericht, das für die Zertifizierung zuständig ist. Die Prüfungskommission besteht aus einem Richter, der den Vorsitz hat und auch den rechtlichen Teil prüft (den man im Vorbereitungskurs vermittelt bekommt), sowie zwei Sachverständigen aus dem zu prüfenden Fachgebiet.

Ausbildungszentrum WIFI? Das WIFI bietet meines Wissens keine Kurse für die Ausbildung von Sachverständigen an.

6. Welche Kursunterlagen, Fachbücher benötigt man, um eine Prüfung abzulegen?

Die Unterlagen aus dem Vorbereitungsseminar sollten für den rechtlichen Teil ausreichen. Für den fachlichen Teil wird wohl keine Vorbereitung nötig sein. Auch eine vorherige Kontaktaufnahme mit den Prüfern ist nicht notwendig.

7. Kann man als Sachverständiger in Angestelltenverhältnis sein?

Ja, selbstverständlich. Ich halte es aber für richtig, dass man den Arbeitgeber über sein Vorhaben unterrichtet. Auch ist natürlich zu beachten, dass man als Sachverständiger keine Gerichts- oder sonstigen Gutachtensaufträge annimmt, in die der eigene Arbeitgeber oder ein Mitbewerber involviert ist. Jeglicher Anschein von Befangenheit ist zu vermeiden!

8. Muss man als SV ein Gewerbe anmelden ?

Nein. Aber man wird ein Zusatzeinkommen beziehen, das natürlich ordentlich zu versteuern ist. Es ist sinnvoll, einen Steuerberater miteinzubeziehen.

9. Welche Beiträge sind zu zahlen ?

Mitgliedsbeitrag für den Sachverständigenverband, Haftpflichtversicherung.

10. Braucht man eine zusätzliche Versicherung als SV ?

Ja. Für einige wenige Aufträge pro Jahr ist man im Sachverständigenbeitrag mitversichert, diesfalls bitte sich beim Verband erkundigen!

11. Verfällt der SV irgendwann? Muss man wiederkehrende Prüfungen als Sachverständiger ablegen?

Die gerichtliche Zertifizierung gilt ab Eintragung in die Liste der Gerichtssachverständigen, die vom Landesgericht geführt wird, für fünf Jahre und ist dann wiederum alle fünf Jahre zu erneuern.

12. Was ist zu beachten bei Auftrag, wenn man sich nicht sicher ist bzw wenn man andere Fachexperten benötigt?

Bevor man ihn annimmt, hat man einen Auftrag (der über einen Beschluss des Gerichts kommt) sorgfältig zu prüfen dahingehend, ob man ihn fachlich, zeitlich und finanziell auszuführen imstande ist. Wenn fachlich nicht, hat man ihn zurückzugeben, wenn zeitlich oder finanziell nicht, hat man zu warnen und um Verlängerung und Erhöhung anzusuchen. Benötigt man einen zusätzlichen Sachverständigen, ist dieser vom Gericht zu beauftragen.

13. Wie kommt man zu Aufträgen?

Mit Geduld. Wichtig ist eine klare und eindeutige Auswahl des Fachgebiets, sehr von Vorteil ist eine nähere Angabe von Spezialwissen in der Sachverständigenliste der Justiz.

14. Welche Aufträge bekommt man? Wo suchen? Wen kontaktieren?

Es ist wie überall in der Wirtschaft: Wenn man mehr will und als Privater Aufträge bekommen will, muss man sich rühren und bemerkbar machen.

15. Was verdient man eigentlich als SV bei einem Gutachten bzw. abgeschlossenen Fall?

Das kommt drauf an. Das Honorar kann je nach Schwierigkeit des Falles wenige hundert bist zigtausend und mehr Euro betragen. Bei einfachen Fällen in Landes- und Bezirksgerichten liegt das Honorar sehr oft bei etwa bei drei- bis fünftausend Euro inkl. USt.

16. Kann einem der SV entzogen werden?

Ja. Die möglichen Gründe dafür sind im Gesetz geregelt. Dazu gehört etwa Fehlverhalten durch wiederholtes Hinauszögern der Gutachtensabgabe, wiederholte Weigerung, einen Gutachtensauftrag anzunehmen etc.

17. Gibt es Unterschiede von Sachverständigen?

Formal unterscheiden sich Sachverständige nur durch ihre Fachgebiete. Ansonsten zählt natürlich, wie sehr man seiner Aufgabe gerecht wird. Je besser, desto öfter wird man herangezogen.

18. Allgemeines:

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Soweit die Frageliste. Liebe Kollegen, falls Ihr Anmerkungen oder Ergänzungen dazu habt, bitte ich um Nachricht! Die Liste soll schließlich dazu beitragen, gut qualifizierten Nachwuchs zu rekrutieren.

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