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Gerichte haben naturgemäß eine vorrangige Rolle unter den Auftraggebern der Sachverständigen. Letztere haben ja bekanntermaßen in der Justiz eine Doppelrolle zu erfüllen: Einerseits sind sie Beweismittel, das das Gericht würdigen kann, aber nicht muss, zum anderen haben sie die Aufgabe, das Gericht in seiner Tätigkeit nach Kräften zu unterstützen, anders gesagt sind sie Helfer des Gerichts. Die Wünsche der Sachverständigen an das Gericht haben einige Besonderheiten, die mit dieser Doppelrolle zusammenhängen, aber auch im genau vorgegebenen Ablauf der Tätigkeit bei Gericht begründet sind. Dieser Beitrag ist eine Folge des vorhergehenden.

Bei privaten Auftraggebern ist der Sachverständige gefordert, seine Tätigkeit selber zu strukturieren und dem Anfragenden dabei zu helfen, das für ihn Wichtige beantworten zu können. Ganz anders die Welt des Gerichts. Hier trifft der Sachverständige auf seit langer Zeit bis ins Detail eingespielte Abläufe und auf festgefügte Strukturen. Diese sind festzementiert und gewissenhaft zu beachten. Diesem festgefügten Mikrokosmos begegnet der Anfänger mit einer gewissen Ehrfurcht, aber erfahrene Sachverständige wissen, dass man es hinter all den Regelungen, Vorschriften und Abläufen es letztlich immer mit Menschen zu tun hat, die durchaus zugänglich und hilfsbereit sind.

Wünsche an das Gericht

Auch hier sind die Wünsche der Sachverständigen in thematische Schwerpunkte gegliedert. Zum Verständnis vieler Antworten ist die Tatsache von Bedeutung, dass der Gerichtsauftrag vorrangig die Beantwortung von Fragen zum Inhalt hat. Zu beachten ist, dass es sich um Umfrageergebnisse handelt, nicht um Forderungen des Autors.

Beauftragung/Gutachterauswahl:

-          Gerichtlich zertifizierte Sachverständige sollten seitens der Justiz durch transparente Auftragsvergabe unterstützt werden

-          Das Gericht sollte grundsätzlich den Sachverständigen vor der Beauftragung kontaktieren, um Art des Auftrags, Umfang und Kosten abzuklären

-          Streitparteien sollten angehalten werden, Objektivität des Sachverständigen anzuerkennen und seiner Kompetenz zu vertrauen

Fragestellung:

-          Die Fragen des Gerichts müssen präzise formuliert sein mit Abgrenzung zu den Akteninhalten und genauem Verweis auf Punkt und Seite des Gerichtsakts

-          Das Gericht sollte keine wiederholenden Fragen zulassen

-          Bei komplexen Themen oder Fragen sollte grundsätzlich der Sachverständige miteingebunden werden

Besondere Leistungen:

-          In Absprache mit dem Richter sollten im Zuge der Gutachtenserstellung meditative Elemente ermöglicht werden

-          Bei der Gutachtenserstellung sollten lösungsorientierte Ausführungen breiteren Raum erhalten

Unterlagen:

-          Während der Befundaufnahme sollten keine Unterlagen an den Sachverständigen übergeben werden, da einerseits das Gericht diese noch nicht kennt und andererseits dadurch neue Fakten gegeben sein könnten, die eine Auswirkung auf den Gerichtsauftrag haben könnten

-          Grundsätzlich sollten alle Unterlagen vollständig bereits mit dem Gerichtsauftrag übergeben werden

Organisation:

-          Dem Sachverständigen sollte grundsätzlich der gesamte Gerichtsakt einschließlich Verhandlungsprotokollen in .pdf und per E-Mail übermittelt werden, um Zeit für Kopieren oder Scannen zu ersparen

-          Für die Urkundenvorlage sollte vom Gericht bereits bei Festlegung des Prozessprogramms ein Endtermin festgelegt werden, um nicht nachträgliche Gutachtens-Ergänzungen machen zu müssen

Termine:

-          Die Fristen für die Vorlage von Gutachten sollten generell verlängert werden, weil auch scheinbar unbedeutende Themen häufig im Durchdenken einen Reifungsprozess benötigen

-          Der Zeithorizont für die Fertigstellung sollte grundsätzlich mit dem Sachverständigen abgestimmt werden.

Honorierung:

-          Gerichtsaufträge sollten prompt bezahlt werden.

-          Gebühren für Fahrtzeiten ins Ausland sollten angepasst werden

-          Der Kostenvorschuss sollte in ausreichender Höhe aufgetragen werden

Erörterung:

-          Bei der Gutachtenserörterung sollten zur Beantwortung der fachspezifischen Fragen die Sub-Sachverständigen anwesend sein

Kommunikation:

-          Mehrere Sachverständige hätten gerne eine Rückmeldung von den Gerichten über das Urteil und wie gut verwertbar das Gutachten war, Verbesserungsvorschläge wären interessant

-          Rechtsvertreter sollten sich zurückhalten

-          Bei der Befundaufnahme sollten aggressive Bemerkungen vermieden werden.

-          Ein Feedbackbogen sollte ausgefüllt wieder zurückkommen

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