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… kann mächtig draufzahlen. Eine äußerst schmerzliche Konsequenz von Sparsamkeit am falschen Ort hatte ein Installateur (oder besser gesagt: seine Haftpflichtversicherung) auszubaden. Zwar ist gegen Einsatz sparsamer im Sinne ressourcenschonend gebauter Haustechnik grundsätzlich nichts einzuwenden, so sie ihren vorgesehenen Zweck in ausreichendem Maß erfüllt. Man krönt dieses noble Bestreben mit Schlagworten wie Effizienz oder Nachhaltigkeit. Den also an sich lobenswerten Zug zu technischer Schlichtheit sollte man aber nicht in der Weise übertreiben, wie dies in unserem Fall geschah.

Dabei lag die Wurzel des Unheils zunächst gar nicht so sehr beim Installateur, sondern eher beim Bauherrn. Paradoxerweise sind es oft gerade die Erbauer von vergleichsweise hochwertigen und mit Luxusattributen versehenen Domizilen, die eher minimalistischen Ansätzen zuneigen, sobald es bei Ausstattung ihrer Bleibe um die Qualität jener haustechnischen Elemente geht, die nicht direkt sicht- oder herzeigbar sind. Ob es nun schlechter Beratung zuzuschreiben war oder einfach der Tatsache, dass für das qualitativ bessere Angebot das Geld nicht gereicht hätte – zum Zug kam letztlich nicht der Beste, sondern der Billigste.

Wohn-Luxus trifft Installations-Minimalismus

Der auserwählte Installateur schritt alsbald zur Tat. Die Heizungstechnik mit Außenluft-Wärmepumpe wurde installiert, für die Wärmeabgabe des Niedrigenergiehauses wurde eine Fußbodenheizung vorgesehen. Aus einem Zwang zur Einfachheit heraus wurden die beiden Heizkreisverteiler gleich im Heizraum installiert, der für das Obergeschoß knapp unterhalb der Decke. Dabei ist von Bedeutung, dass der Heizraum in einer Außenecke des Gebäudes lag, letzterer Verteiler in der Außenecke des Heizraums und damit des Gebäudes, eine Konfiguration, die sich gelinde gesagt ungünstig bemerkbar machen sollte.

Ein guter Rat aus weiter Ferne

Als es dann zur Verlegung der Heizkreise kam, sah sich die Montagepartie vor Ort einer besonderen Art von Stresstest unterzogen: Ein Verlegeplan existierte erst gar nicht, wozu auch, waren doch am Verteiler für das Obergeschoß für die vorhandenen Räume ganz offensichtlich ein oder gar zwei Kreise zu wenig vorhanden. Der Rat des Chefs, den der telefonische Hilferuf seiner Getreuen bei verdienter Erholung an den Gestaden des Mittelmeers erreicht hatte, lautete simpel, man müsse mit dem Verteiler auskommen, der da sei, man solle dafür halt die wenigen Heizkreise etwas länger machen. Alles ganz einfach.

Den Letzten beißen die Hunde

Die fernmündliche Empfehlung kam den Mitstreitern vor Ort durchaus zupass und erfüllte auch ihren Zweck. Denn die Lage des Heizkreisverteilers im äußersten Eck und nicht wie üblich in Gebäudemitte erzwang ohnehin lange Anschlussleitungen zu den einzelnen Räumen. Dadurch stieg deren Flächenanteil zu Lasten der Heizkreise umso mehr, je näher der Raum zum Verteiler hin lag. Im letzten konnte vor lauter Anschlussleitungen gar auf einen eigenen Heizkreis verzichtet werden. Pech nur, dass diese Einschränkung genau das großzügige Badezimmer traf. Den Letzten beißen halt leider die Hunde, auch in der Heizungstechnik.

Ein im Doppelsinn cooles Badezimmer

Eine gezielte Beheizung einzelner Räume im Obergeschoß erwies sich mit Ausnahme der wenigen ohne Anschlussleitungen als praktisch unmöglich. Ein besonderes Problem stellte das Badezimmer dar. Wegen der tendenziell geringeren Nutzung von Kinderzimmern, Arbeitsdiele und Schlafzimmer im Obergeschoß blieb das nordseitig gelegene Badezimmer schlicht und ergreifend durchwegs zu kalt. Da half auch der Sprossenheizkörper nicht mehr, weil er wegen Anbindung an die Fußbodenheizung nicht nur keinen nennenswerten Heizbeitrag liefern konnte, sondern schon Schwierigkeiten hatte, Handtücher trocken zu bekommen.

Alles von vorn!

Bemühte und wortreich begründete Abhilfemaßnahmen des Installateurs erwiesen sich als wirkungslos. Letztlich suchte der Bauherr sein Heil in juristischer Erlösung anstatt in weiteren vergeblichen technischen Lösungsversuchen und pilgerte zu Gericht. Vorsorglich hatte er sich vom Baumeister schon die Kosten für den Abbruch des gesamten Fußbodenaufbaus und dessen Neuerrichtung geben lassen. Mitsamt allen Nebenarbeiten, De- und Wiedermontagen etwa fünfunddreißigtausend Euro. Dazu waren die noch unbekannten Beträge für mehrwöchige Hotelunterkunft der Familie und Auslagerung des Mobiliars zu rechnen.

Fazit

Sachverständige für Bauwesen und Haustechnik bestätigten den veranschlagten Aufwand. Änderungen? Der Fußbodenheizungsverteiler wanderte in Gebäudemitte, wo er hingehörte. Anschlussleitungen aller Heizkreise verblieben in Gang und Diele, die Heizkreise in den einzelnen Räumen waren ungestört vollflächig verlegt. Das Badezimmer erfreute sich seines eigenen Heizkreises, der Sprossenheizkörper erhielt einen Elektro-Heizeinsatz. Hirnarbeit halt. Wäre es dem Installateur teurer gekommen, hätte er es gleich richtig gemacht? Bestimmt nicht, wenn man die angefallenen Gerichtskosten mit in Rechnung stellt …

Bild: (c) Dipl.-Ing. J. H. Reinhold Steinberger, www.microtool.at

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