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Wert

Einsprüche gegen Honorarnoten – oder Gebührennoten, wie man sie bei Gericht nennt – sind zwar unerfreulich, kommen aber vor, bei einigen Kollegen selten, bei anderen wiederum öfter, als ihnen lieb ist. Zumeist wird entweder der verrechnete Stundentarif als zu hoch bemängelt, oder aber die Anzahl der angegebenen Arbeitsstunden. Doch ein solcher Einspruch ist kein Grund, gleich in Ärger oder gar Depression zu verfallen. Denn in den meisten Fällen erweist es sich als nicht besonders schwierig, sein aus eigener Sicht mit Recht verlangtes Honorar durchzusetzen. Wohl aber ist ratsam, einige Dinge zu beachten.

Vorab sollte man sich bewusst machen, dass sich geistige Arbeit zeitlich nicht streng ein- oder abgrenzen lässt. Im Gegensatz zu einer manuellen Arbeit, die zu Ende ist, wenn man das Werkzeug aus der Hand legt, hört Denken mit Arbeitsschluss nicht auf. Die Lösung einer komplexen Aufgabe, wie es das Erstellen eines Gutachtens nun einmal ist, verläuft zudem selten linear und Schritt für Schritt, sondern oft sprungartig. Einfälle kommen außerdem meist dann, wenn sie nicht erwartet werden, Überlegungen finden ohne Rücksicht auf Arbeitszeiten genauso unter der Dusche oder im Bett schlaflos um drei Uhr früh statt.

Argumentativ gewappnet sein

Aber nicht nur aus dem Grund der schwierigen Erfassbarkeit werden Sachverständige die Anzahl der verrechneten Stunden im Regelfall geringer halten als die der tatsächlich geleisteten. Denn Gerichtssachverständige bewerten ihren Aufwand von Haus aus knapp, hat man ihnen doch eingeimpft, dass sie als Teil der Rechtsprechung besonderen Verpflichtungen unterliegen. Wer einem weiteren Druck auf Reduzierung nachgibt, verliert und hat sich damit nichts Gutes getan, weil er seine wirtschaftliche Basis schwächt. Daher gilt es, gegen ungerechtfertigtes Ansinnen auf Nachlass argumentativ gut gewappnet zu sein.

Auf Sorgfaltspflichten hinweisen

Im Gerichtsfall bietet das Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) insofern einen gewissen Schutz vor Abstrichen aus dem verrechneten Stundenaufwand, als es festhält, dass davon auszugehen ist, dass die Angaben des Sachverständigen korrekt sind. Trotzdem versuchen Parteienvertreter immer wieder ihr Glück, sehr oft im Fall von Gutachtenserörterungen beispielsweise dann, wenn eine solche angesetzt war und vom Sachverständigen sorgfältig und gewissenhaft vorbereitet worden war, die Erörterung aber zwischenzeitlich abgesagt worden ist, beispielsweise etwa aus dem Grund, dass sich die Parteien verglichen haben.

Beispiele für Argumentation zum Zeitaufwand

So etwa könnten Argumente zur Verteidigung und Durchsetzung des Stundenaufwands aussehen: „Die Beantwortung der Fragen wurde gewissenhaft und mit der gegenüber dem Gericht gebotenen Sorgfalt vorgenommen, die schriftliche Ausarbeitung lege ich zum Nachweis bei. Der verrechnete Zeitaufwand war dazu unumgänglich notwendig.“ „Der erhöhte Zeitbedarf ergibt sich vor allem aus erforderlichen Recherchen in Normen und technischer Literatur.“ „Die schrittweise Bereitstellung erbetener Unterlagen durch … hatte mehrmalige Unterbrechungen und Wiederaufnahmen der Arbeiten zur Folge.“

Nachweise für Stundentarife dokumentieren

Auf die richtige Argumentation kommt es auch bei der Verteidigung von Stundentarifen an. Zuvor muss der Sachverständige aber einige Dinge beachtet haben. Vor allem aber muss er nachweisen können, dass er die dem Gericht verrechneten Stundentarife auch im außergerichtlichen Erwerbsleben erzielen kann, ja die Gerichtstarife sollten in der Praxis wegen eines „Rabattes“ für die öffentliche Rechtsprechung etwa zwanzig Prozent unter den „normalen“ liegen. Der Nachweis sollte durch einige Rechnungen oder Honorarnoten an außergerichtliche Institutionen erbracht werden können.

Beispiele für Argumentationen zum Stundentarif

„Die dem Gericht verrechneten Stundentarife liegen um etwa zwanzig Prozent unter den im außergerichtlichen Erwerbsleben erzielten. Als Nachweis dafür lege ich die drei Honorarnoten … mit Datum … sowie die zugehörigen Bankauszüge als Nachweis für die ungekürzten Zahlungseingänge bei.“ „Der verrechnete Stundentarif berücksichtigt den hohen Schwierigkeitsgrad der zu beantwortenden Fragen (oder: den hohen materiellen Wert des Streitgegenstandes) und die sich daraus ergebende Verantwortung.“ „Der Stundentarif widerspiegelt die im Gutachten nachgewiesene außergewöhnliche Kompetenz auf dem Fachgebiet.“

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