Sonnek

Wert

Im Zivilprozess geht’s im Endeffekt fast immer ums Geld: Jemand wurde benachteiligt oder fühlt sich übervorteilt, ein anderer hat nicht bekommen, was er bestellt hat, wieder ein anderer verlangt eine Entschädigung für erlittenes Unbill, der nächste will eine in seinen Augen schlechte Leistung nicht anerkennen und dafür sein Geld wiederhaben, jemand hat einen Schaden erlitten und verlangt Wiedergutmachung… Allein die Aufzählung von Beispielen für solche Verfahrensanlässe würde wohl locker einen Artikel füllen. Was in solchen Anlässen sehr oft zu wenig oder gar nicht beachtet wird, ist der richtige Umgang mit Forderungen.

Interessanterweise trifft dies auf ein breites Band möglicher Betroffener zu, das von einfachen Privatpersonen bis zu komplexeren Großunternehmungen reicht. Ein Grundproblem liegt darin, dass vielen Betroffenen nicht recht bewusst zu sein scheint, dass man Ansprüche nachweisen können muss und zwar vorzugsweise in Form eines schriftlichen Dokuments. Es hat wenig Sinn, bestimmte Geldbeträge zu fordern, wenn man nachher nicht in der Lage ist, die Grundlage solchen Verlangens belegen zu können. Nicht umsonst sagt man ja auch: „Wer schreibt, der bleibt.“

Eigener Zeitaufwand

Natürlich gibt es Fälle, in denen ein schriftliches nachvollziehbares Dokument nicht vorgelegt werden kann. Ein Beispiel dafür ist der zeitliche Aufwand, den jemand betreiben muss, um entweder unverschuldeten Schaden abzuwehren oder wenigstens zu mindern oder um seine Ansprüche durchzusetzen. Der Tarif für Mühewaltung lässt sich für Privatpersonen im Regelfall nicht direkt belegen oder errechnen, wohl aber kann man seinen eigenen fiktiven, aber nach Selbsteinschätzung gerechtfertigten Stundentarif ansetzen und so einen Betrag für den erforderlichen Aufwand ermitteln.

Rechnungen und Kostenvoranschläge

Wenn Reparaturen durchzuführen sind, lässt sich eine Rechnung des Professionisten vorlegen. Wenn die Sanierung eines Schadens Thema ist, die erst nach Abschluss des Gerichtsverfahrens vorgenommen werden kann, wird man zwar noch keine Rechnung, aber vielleicht ein Angebot oder zumindest eine begründete Kostenschätzung vorweisen können. Alles, was den Stempel eines anerkannten Fachmanns trägt, ist natürlich von vornherein glaubwürdiger und daher im Vorteil gegenüber vagen und nicht nachvollziehbaren und vielleicht auch nur mündlich geäußerten Angaben.

Zeitwert und Gleichwert

Wenn Gegenstände beschädigt werden, muss für diese oft der Zeitwert ermittelt werden. Dazu muss ein Sachverständiger, der diese Berechnung vornimmt, glaubwürdige und nachvollziehbare Angaben bekommen. Dazu gehört der Anschaffungszeitpunkt und wenn möglich der damalige Anschaffungswert. Auch hier sind Rechnungen die bestmöglichen Nachweise. Wenn solche Gegenstände nicht mehr lieferbar sind, müssen gleichwertige gefunden werden. Manche Dinge sind durch eine Beschädigung vielleicht nicht kaputt, sondern noch eine Zeit lang eingeschränkt nutzbar, auch das ist vom Sachverständigen zu berücksichtigen.

Sanierungs- und Sowiesokosten

Bei Sanierungen oder Umbauten ist darauf zu achten, dass dem möglichen Schädiger nicht Kosten untergeschoben werden dürfen, die nichts mit dem eigentlichen Sanierungserfordernis zu tun haben. Die Rede ist hier von den „Sowiesokosten“. Im Regelfall versteht man darunter jene Ausgaben, die der Geschädigte oder anderswie Betroffene auch dann gehabt hätte, wenn keine Sanierung erforderlich gewesen wäre. Ein Beispiel dafür läge dann vor, wenn ein Hausbesitzer einen Kesseldefekt zum Anlass nimmt, gleich einen neueren, technisch wesentlich besseren anzuschaffen. Das wäre zwar von Umweltschutz her gesehen sehr löblich, die Mehrkosten dafür hätte aber nicht die Versicherung zu tragen, sondern natürlich der Besitzer.

Fazit

Zusammenfassend sollte klar sein, dass für alle Arten von Forderungen oder Ansprüchen insbesondere vor Gericht oder gegenüber Versicherungen nachvollziehbare und nachprüfbare Angaben in Form von Dokumenten vorliegen müssen, soll die Durchsetzung erfolgreich sein. Alle Ansprüche, die dieser Bedingung nicht genügen, sollte man – ganz brutal gesagt – schlicht und einfach vergessen.

Haben Sie Anmerkungen zum Thema? Über Ihr Mail würde ich mich freuen!

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