Sonnek

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Klingt für den Außenstehenden äußerst fad, hat es aber in sich! Denn von der Art, wie der Sachverständige vorgeht, um seine Aufgabe zu erfüllen, hängt sein Erfolg ab. Das klingt jetzt dramatisch und ist es auch. Denn wer einen Gutachtensauftrag bekommt, muss schon vorher wissen, was er tun wird, obwohl er im Detail noch gar nicht wissen kann, was ihn erwartet. Er muss die Sache richtig angehen („effektiv“) und mit möglichst wenig Umwegen („effizient“) zum Ziel kommen, allein schon aus wirtschaftlichem Interesse, aber auch deshalb, weil er sich immer in einem engen Rahmen von Kosten und Terminen bewegen muss.

In den folgenden Überlegungen geht es weniger um den kreativen Prozess der Gutachtenswerdung, sondern darum, zu überlegen, ob und wie weit eine pragmatische Vorgangsweise empfohlen werden kann, die sich der ältere Kollege festgelegt hat und an der sich der junge Kollege orientieren kann. Der Sachverständige ist ja nicht nur Fachmann, sondern er heißt Sachverständiger, weil er gelernt hat, mit einer kniffligen Sache umzugehen.

Dem Neuling ist zwar klar, dass jeder seine Eigenheiten hat, er möchte aber gerne wissen, ob sich denn nicht ein paar Gemeinsamkeiten finden ließen oder wenigstens Hinweise, worauf denn nun aus langer Praxiserfahrung heraus zu achten wäre. Versuchen wir eine Antwort, indem wir uns in den Ablauf eines Gutachtensauftrags hineinversetzen und gedanklich die notwendigen Schritte nachvollziehen, die wir gehen, nachdem wir den Auftrag angenommen haben, diesmal in einer ungewohnten Art.

1. Den Auftrag im Auge behalten

Der Sachverständige hat die Aufgabe, Fragen zu beantworten. Diese Fragen muss er sich ständig wie einen Wegweiser vor Augen halten, um sich in der Hitze des Gefechts nicht auf irgendeinem Seitenweg zu verlieren oder gar zu verirren. Dem Auftraggeber geht es um eine klare Antwort, nicht mehr und nicht weniger soll er auch bekommen.

2. Die Grundlagen kennen

Genauso wichtig ist es, die vorhandenen Unterlagen und sonstigen Informationen zur Sache zu kennen, den Überblick zu behalten und trotzdem kein wesentliches Detail zu übersehen. Die Unterlagen müssen vollständig erfasst und durchgearbeitet werden, vielleicht mehrmals, wenn deren Umfang sehr groß ist. Es kann sinnvoll sein, Unterlagen zu kopieren und wesentliche Textstellen, die für das Gutachten wichtig sein können, zu markieren.

3. Offene Fragen zusammenstellen

Alle Unklarheiten und fehlenden Informationen müssen erfasst und in übersichtlicher Weise zusammengestellt werden, damit man entweder bei Befundaufnahmen oder bei Gerichtsterminen darauf Bezug nehmen kann. Eigene Einvernahmen hat man strikt zu vermeiden, das ist ausschließlich Sache des Gerichts.

4. Istzustand ermitteln

Grundlagen und die Antwort auf die eigenen offenen Fragen geben ein Gesamtbild. Der schriftliche Befund dient dazu, diesen Istzustand zu erfassen und darzustellen. Er ist die Grundlage für alle weiteren Schritte, ein unvollständiger oder gar schlampiger Befund kann Schaden verursachen. Hindernisse oder gar Behinderungen muss der Sachverständige seinem Auftraggeber melden.

5. Sollzustand definieren

Jedes Gutachten muss auf Beurteilungsgrundlagen beruhen, die offengelegt werden müssen. Dazu wird auf schriftlich dokumentierte Richtlinien, Normen, Fachliteratur zurückgegriffen werden müssen, je tragfähiger die Nachweise, desto besser. Das Stützen auf die eigene Erfahrung hat dagegen weitaus weniger Überzeugungskraft.

6. Abweichungen feststellen

Aus dem Vergleich Ist zu Soll lassen sich Abweichungen feststellen, die es zu identifizieren gilt und die auf allgemein verständliche Weise dargelegt werden müssen. Die Beurteilung dieser Abweichungen muss schlüssig sein, also auch für einen Laien nachvollziehbar und für einen Fachmann nachprüfbar.

7. Bericht verfassen

Das Gutachten im engeren Sinn fasst das Ergebnis der Bemühungen des Sachverständigen zusammen. Die Sprache des Berichts muss verständlich sein und die Gegebenheiten knapp und deutlich auf den Punkt bringen. Floskeln und pseudo-fachliches Kauderwelsch wären nicht nur fehl am Platz, sondern würden der Autorität des Sachverständigen abträglich sein.

8. Reflektieren und korrigieren

Diese Phase darf keinesfalls übersehen werden. Ein Gutachten braucht eine gewisse Zeit, um heranreifen zu können. Nach Fertigstellung lässt es der Sachverständige eine kurze Zeit liegen, um Abstand zu gewinnen. Danach kann er es mit „frischem Auge“ nochmals durcharbeiten, korrigieren und verbessern, schließlich absenden.

9. Loslassen

Besonders als Neuling muss man das Gutachten nach Fertigstellung und Absendung auch innerlich loslassen. Es hat wenig Sinn, lange nachzugrübeln, ob man denn nichts vergessen und wohl alles richtig gemacht hat. Sollte etwas nachträglich auffallen, hat man später immer noch die Möglichkeit einer Korrektur, wir sind ja schließlich Menschen und daher nicht immer perfekt.

Wie sehen Sie diese Zusammenhänge? Über eine Antwort wären wir erfreut!

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