Sonnek

Schnell(er)es Geld

02.03.2018
Wert

Manche Sachverständige warten offenbar sehr lange darauf, bis sie vom Gericht das hart verdiente Honorar (oder wie es bei Gericht heißt: die Gebühr) endlich auf ihrem Konto willkommen heißen können. In meiner momentan laufenden Umfrage berichtet eine Kollegin gar, dass es bis zu eineinhalb Jahre dauern kann. Das wäre natürlich ein nicht zumutbarer Extremfall. Angesichts dessen ergeben sich zwei Fragen: Lassen sich lange Zahlungsfristen verkürzen oder von vornherein vermeiden? Und: Kann der Sachverständige etwas dazutun, den monetären Transfer effizienter zu gestalten?

Wenn man die Erfahrungen aus Zivilgerichtsprozessen als Grundlage nimmt, lautet die Antwort auf beide Fragen uneingeschränkt ja! Man muss allerdings wissen, wann man was zu tun hat und wie man sich in welchen Situationen richtig verhält. Dazu ist hilfreich, sich jene für fiskalische Aspekte wichtigen Eckpunkte eines Verfahrens anzusehen, die hier aufgelistet und kommentiert werden. Mein Tipp: Lesen Sie genau, beachten Sie die Ausführungen und Sie werden sich unnötigen Ärger und finanziellen Stress ersparen!

Ausreichender Kostenvorschuss

Bei Bestellung des Sachverständigen wird üblicherweise im schriftlichen Beschluss des Gerichts die Höhe des bei Gericht erliegenden Kostenvorschusses der Parteien für die Sachverständigentätigkeit angegeben. Manchmal wurde dieser zuvor von Richter und Sachverständigen gemeinsam festgelegt, manchmal aber auch nicht. In jedem Fall hat der Sachverständige genau zu prüfen, ob er ausreichen wird. Wenn nicht, hat er das Gericht umgehend schriftlich zu warnen und den voraussichtlichen Betrag zu nennen, der im Zweifelsfall eher zu hoch als zu niedrig angesetzt werden sollte. Der Sachverständige sollte nicht mit seiner Arbeit beginnen, bevor er die Bestätigung des Gerichts bekommt, dass auch der erhöhte Betrag bei Gericht erliegt!

Optionaler Gebührenvorschuss

Ich habe selber ein paar Jahre gebraucht, den feinen Unterschied zwischen den Begriffen „Kostenvorschuss“ und „Gebührenvorschuss“ zu beachten: Kostenvorschuss ist die Bezeichnung für die Gelder, die von den Parteien an das Gericht zu entrichten sind, damit der Sachverständige die Arbeit aufnehmen kann. Wir wissen ja: „Ohne Göd ka Musi.“ Demgegenüber ist ein Gebührenvorschuss das Geld, das ein Sachverständiger schon vor der endgültigen Festsetzung der Gebühren, manchmal auch vor Aufnahme seiner Tätigkeit, überwiesen bekommen kann. Letzteres dann, wenn Aufwand oder Dauer der Gutachtenserstellung sehr hoch sind und der Sachverständige diesen nicht vorausfinanzieren will oder kann. Dieser Gebührenvorschuss muss aber schriftlich beantragt und vom Gericht genehmigt werden. Der Sachverständige wird mit seiner Arbeitsaufnahme auch in diesem Fall warten, bis der Gebührenvorschuss bei ihm eingelangt ist.

Rechtzeitige Warnung

Eine genaue Vorausberechnung von Honoraren für Sachverständigenleistungen ist schlicht unmöglich, es sei denn, es werde ein Pauschale vereinbart, was aber im Fall von Gerichtsgutachten wohl eher selten vorkommen dürfte. So bleibt dem Sachverständigem immer die schwierige Balance zwischen dem Soll des Kostenvorschusses und dem Ist des eigenen Aufwandes. Nicht selten treten Hindernisse und Schwierigkeiten auf, die mehr Aufwand fordern, oder der tatsächlich nötige Einsatz wird einfach unterschätzt. Ist eine derartige Entwicklung absehbar, ist so rasch wie möglich zu warnen, dass ein höherer Kostenvorschuss benötigt wird. Auch hier sollte der Sachverständige seine Arbeit anhalten, bis der nötige Mehraufwand ausreichende Deckung erhalten hat. Wird die Warnung unterlassen, hat der Sachverständige die negativen Folgen zu tragen, indem ihm schlimmstenfalls dieser Mehraufwand nicht vergütet wird.

Korrekt gestaltete Gebührennote

Ist das Gutachten fertiggestellt, der Kostenrahmen von der Höhe der Gebühren nicht überschritten, kann der Sachverständige die Gebührennote legen. Wichtig ist, dass die Art der verrechneten Positionen den einzelnen Abschnitten oder Paragrafen des Gebührenanspruchsgesetzes entsprechen. Eine formal nicht korrekt aufgeschlüsselte Gebührennote läuft Gefahr, zurückgewiesen zu werden, zumeist von der Partei, die sich vom Gutachtensergebnis benachteiligt fühlt. Bei Fällen, in denen Verfahrenshilfe beantragt wurde, kann der Revisor des Gerichts Positionen der Gebührennote beeinspruchen, die nicht eindeutig nachweisbar gerechtfertigt erscheinen. Es empfiehlt sich deshalb für die Erstellung einer Gebührennote die Verwendung einer standardisierten Formatvorlage oder noch besser der Einsatz geeigneter Software, wie sie etwa microtool anbietet.

Und jetzt nochmals: Gebührenvorschuss

Dass eine Gebührennote beim Gericht eingelangt ist, heißt deshalb noch lange nicht, dass sie auch schon beglichen wird. Zuvor muss durch das Gericht eine Festlegung in Form einer Gebührenbestimmung erfolgen. Hierzu ein Praxistipp: Man kann das Ereignis des zumindest teilweisen Gelderhalts etwas beschleunigen, indem man der Gebührennote noch ein Ersuchen um Überweisung eines Gebührenvorschusses beifügt, in welchem aber der Betrag die Höhe des bei Gericht erliegenden Kostenvorschusses nicht überschreiten darf. Es besteht zwar keine Garantie dafür, aber erfahrungsgemäß wird in den meisten Fällen der begehrte Betrag relativ rasch, also etwa innerhalb eines Monats, überwiesen. Damit hat man in den meisten Fällen einen Großteil seiner Schäfchen schon im Trockenen.

Absicherung der Stundentarife und Nachweis der Stundenaufwände

Gerade bei Fällen, in denen Verfahrenshilfe gewährt wurde, werden sehr oft, um nicht zu sagen routinemäßig, die Höhe der verrechneten Stundentarife und die Anzahl der verrechneten Stundensätze hinterfragt. Letztere stellen das geringere Problem dar, weil das Gericht üblicherweise diese Angaben von vornherein als vertrauenswürdig anerkennt. Notfalls sollte man aber über Stundenaufzeichnungen verfügen und diese bei Bedarf vorlegen können. Schwieriger ist es für viele Sachverständige, den verrechneten Stundentarif zu „verteidigen“. Wie kann man hier Probleme vermeiden? Einfach indem man eine Anzahl von Honorarnoten vorlegt, anhand derer sich nachweisen lässt, dass man im üblichen außergerichtlichen Geschäftsleben diese oder deutlich höhere Stundentarife ansetzt. Und wenn Sie keine solchen Nachweise vorlegen können? Das ist ein eigenes Kapitel, das den Rahmen dieses Artikels sprengen würde und das wir ein andermal besprechen müssen …

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