Sonnek

Rückverfolgbarkeit

Streiten gehört zum Geschäft von Rechtsanwälten. Sachverständige hingegen haben sich aus der juristischen Arbeit herauszuhalten und – wie ihr Name schon sagt – sich auf die Sache zu konzentrieren. Jedoch benötigt man sie sehr wohl auch in Verfahrensdingen, wenn es im Zivilverfahren um Grundlagen und Prozedere für einen Vergleich geht. Kein Richter ist böse über den raschen Abschluss eines Verfahrens. Zudem sind, anders, als man vermuten möchte, auch Rechtsanwälte froh, wenn eine Rechtssache ohne unnötigen Aufwand beendet werden kann. Dazu kann sich der Sachverständige schon im Vorfeld nützlich machen.

Eine gute Gelegenheit für die Anbahnung eines Ausgleichs der Interessen zwischen den Streitparteien bietet sich gelegentlich im Rahmen einer örtlichen Befundaufnahme. Will der Sachverständige aktiv werden, muss er aber über ausreichende soziale Kompetenz verfügen. Er darf nicht in dominanter und lehrmeisterhafter Manier auftreten und sich selbst als den großen Mediator in den Mittelpunkt stellen. Auch lassen sich Vergleiche nicht mit Hilfe irgendwelcher psychischen Tricks herbeiführen.

Vertrauen ist zentral

Der Sachverständige wird zuerst einmal für eine angenehme Atmosphäre sorgen. Das geschieht durch Respekt vor allen Anwesenden unbeschadet ihrer Person und egal, ob sie nett ist oder schwierig „zu handhaben“. Das lässt sich am leichtesten realisieren durch Fragen und Zuhören. Wer ernst genommen wird und das auch spürt, wird eher kooperativ sein. Erreicht wird dadurch auch, dass die Kontrahenten langsam in den Sachverständigen Vertrauen gewinnen. Das ist Voraussetzung dafür, dass sich zuerst von beiden Seiten zum Sachverständigen hin und später zueinander ein Verständigungskanal entwickeln kann.

Vereinbarungen prüfen und Erwartungen artikulieren

Die Anlässe für Gerichtsverfahren sind vielfältig, die Ursachen fast immer die gleichen: Nicht erfüllte Vereinbarungen, nicht erfüllte Erwartungen. Während man das Einhalten von Vereinbarungen – so sie schriftlich vorliegen – objektiv überprüfen kann, etwa durch Vergleichen von Angebot und tatsächlicher Lieferung, gegebenenfalls durch Kontrollen oder Messungen, sieht das mit den Erwartungen anders aus. Sie lassen sich nicht nur nicht messen oder auf irgendeine Weise objektivieren. Man kann sie nur äußern und darüber diskutieren. Man kann sie verstehen oder ablehnen. Wichtig ist aber, dass diese Erwartungen ausgesprochen und gegenseitig zur Kenntnis genommen werden. Dann erst lässt sich vielleicht eine Lösung finden.

Gelegenheit zum Ausgleich geben

Der Sachverständige hat oft die Aufgabe, sich einen Sachverhalt erklären zu lassen. Zumeist sind dabei die Anwälte anwesend, was auch zu ihren Aufgaben gehört. Es kommt aber vor, dass entweder diese Erläuterungen sehr langwierig sind, oder aber, dass in der Befundaufnahme Messungen oder andere Kontrollen stattfinden, die über einen längeren Zeitraum die Mitwirkung beider Kontrahenten erfordern. Anwälten wird das vielleicht zu monoton und sie warten derweil anderswo auf das Ende der Tätigkeiten. In solchen Gelegenheiten können sich unter sanftem Anstoß des Sachverständigen direkte Gespräche zwischen den Parteien zur Sache ergeben, in denen die eine oder andere Facette des Verfahrens geklärt und mögliche Auswege besprochen werden können.

Grenzen beachten

Bei alldem gilt es, gebotene Grenzen zu beachten. Das ist zum einen die Erfordernis, keinerlei Druck auszuüben oder gar manipulativ zu sein. Das ist absolut tabu. Zum anderen darf keinesfalls – das sei nochmals eindringlich erwähnt – in rechtliche Angelegenheiten eingegriffen werden. Der Sachverständige muss auf fachlicher Ebene wirken. Sein Einfluss kann aber zur Verbesserung der Atmosphäre zwischen den Streitparteien beitragen. Aus der so entspannten und damit günstigen Situation heraus hat sein sachlich begründeter Vergleichsvorschlag bei den Parteien und ihren Vertretern bessere Chancen auf Zustimmung, was wiederum das Verfahren entscheidend beschleunigen kann.

Haben Sie Erfahrungen zum Thema? Ihr Kommentar würde mich freuen!

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