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Röhrlsalat ist für viele Feinschmecker ein besonderes und angenehmes Erlebnis kulinarischer Art. Röhrlsalat kann auch für Sachverständige der Haustechnik ein Erlebnis der besonderen Art sein, das aber nicht mit Gaumenfreuden oder sonstigen Annehmlichkeiten zu tun hat. Röhrlsalat bezeichnet hier eine auf den ersten Blick undurchschaubare Ansammlung von Rohrleitungen unterschiedlichster Art, deren Sinn und Zweck sich mangels tauglicher Kennzeichnung nicht erschließt. Derlei kommt besonders in Technikräumen häufig vor und stellt auch abgebrühte Sachverständige vor harte Geduldproben.

Bei einer örtlichen Befundaufnahme steht ein Sachverständiger oft vor der Herausforderung, beispielsweise eine komplexe Heizungsanlage in möglichst kurzer Zeit in allen wichtigen Details erfassen zu müssen. Dieser Umstand wird erschwert, wenn eine gute Vorbereitung nicht möglich war, weil keine brauchbaren Planunterlagen vorliegen oder informierte Auskunftpersonen fehlen. Aber: Von einem Sachverständigen wird Handlungskompetenz erwartet, oder anders gesagt man muss sich halt zu helfen wissen.

Einige Praxisbeispiele aus Begutachtungsaufträgen, wie man knifflige Situationen handhaben kann:

Fall1: Installationsschacht

Problem: An einer Kühlanlage mit Kaltwasserkreislauf ist es zu heiklen betriebstechnischen Problemen gekommen. Zur Ursachenforschung muss die auf engem Raum konzentrierte Installation in einem Steigschacht aufgenommen werden, wobei die zur Verfügung stehende Zeit knapp ist und noch dazu eine Gruppe von Betroffenen anwesend sein wird, die es sich nicht verkneifen kann, andauernd Fragen zu stellen. Noch etwas: Bei der Aufnahme dürfen keinesfalls Fehler vorkommen.

Lösung: Der Sachverständige nimmt die Leitungsführung fotografisch auf, wobei er ausreichend Zeit hat, die anwesende Gruppe zu betreuen. Die Aufnahmen wertet er später aus und erstellt eine Skizze der Leitungsführungen. Ein zuvor beigezogener Kollege, der sehr gut, schnell und genau skizzieren kann, nimmt die Anlage in allen Details direkt als Skizze auf, was er hochkonzentriert und ungestört machen kann. Der Sachverständige und sein Kollege arbeiten arbeiten unabhängig voneinander. Erst nachdem beide ihre Zeichnungen fertiggestellt haben, werden diese verglichen. Wenn beide vollständig übereinstimmen, kann davon ausgegangen werden, dass damit die tatsächliche Situation erfasst worden ist.

Fall 2: Einfamilienhaus

Problem: Ein Einfamilienhaus besitzt einen Pelletsofen im Wohnraum und eine Solaranlage. Die  Pufferbehälter und der Warmwasserbereiter befinden sich im Keller. Die Funktion der Anlage ist nicht zufriedenstellend. Aus örtlichen Gründen (die Installation ist sehr eng verbaut) ist die Aufnahme brauchbarer Lichtbilder nicht im erwünschten Ausmaß möglich. Der Sachverständige muss die mehrfach umgebaute und mittlerweile schwer durchschaubare Installation skizzenhaft erfassen, ist aber allein und muss natürlich auch die Gespräche mit den Anwesenden führen.

Lösung: Der Sachverständige führt den Befundtermin durch und schließt ihn ab. Mit Einverständnis der Beteiligten bleibt er danach alleine an der Anlage und hat nach einer ungestörten halben Stunde die Anlage zeichnerisch aufgenommen.

Fall 3: Zweifamilienwohnhaus

Problem: An einer Heizungsanlage mit Biomasse-Heizkesssel und Solarunterstützung ist ein Schaden aufgetreten. Zur hydraulischen Funktion der gesamten Anlage liegen keinen genauen Angaben vor, die vorhandenen Handskizzen sind bruchstückhaft. Zum Termin der Befundaufnahme ist die Anlage nicht vollständig zugänglich, weil der Heizraum als Lagerraum für diverse schwerere Gerätschaften dient, die wegen ihrer Ausmaße und wegen ihres Gewichts nicht bewegt werden können. Aus der Entfernung können nur Teile der Anlage eingesehen werden, was nach Ansicht eines Beteilgten „eh genügen müsste“.

Lösung: Befundaufnahme wird abgebrochen und es wird dem Betroffenen mitgeteilt, dass sie erst dann wiederholt werden kann, wenn die Zugänglichkeit der Anlage in vollem Umfang gegeben ist.

Schlussbemerkung: Ein Sachverständiger muss jederzeit zu Extra-Anstrengungen bereit sein. Wenn es um das Herausfinden der materiellen Wahrheit geht, sind keine Kompromisse zulässig.

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