Sonnek

Gefahr

In einem Betriebsgebäude wird ein großer Lagerraum besichtigt. Der Raum liegt in einem Tiefkeller und besitzt eine Lüftungsanlage, die eine den Bestimmungen des Arbeitnehmerschutzes entsprechende Be- und Entlüftung ermöglicht. Im Gespräch mit den Beteiligten werden gemeinsam Überlegungen angestellt, wie sich der Betrieb der Lüftung energieeffizient optimieren lässt. Eine gute Lösung ist bald gefunden. Aber etwas anderes tritt plötzlich ins Bewusstsein: Im besagten Keller wurden seit meinem letzten Besuch einige Änderungen vorgenommen, die bei mir unweigerlich Alarm auslösen.

Konkret wurden im Keller Kühlanlagen eingebaut. Da stellt sich mir sofort die erste Frage: Was, wenn einer der hier eingebauten Anlagenteile plötzlich undicht wird und Kältemittel austritt? Sind dann Mitarbeiter gefährdet? Schließlich sind diese Kältemittel geruchlos, schwerer als Luft und sinken daher zu Boden. Im schlimmsten Fall wären die Folgen nicht auszudenken … Denn im Kellerraum besteht wie gesagt keine natürliche Entlüftung, auch die vorhin erwähnte Lüftungsanlage könnte eine Gasschicht nicht beseitigen und bei entsprechender Höhe der Schicht könnte jemand im Kältemittel ersticken …

Dann aber stelle ich mir sofort die zweite Frage: Geht mich die Sache überhaupt etwas an? Schließlich hatte ich mit der Errichtung dieser Kälteanlage überhaupt nichts zu tun. Die Anlage ist zudem ordnungsgemäß behördlich genehmigt. Also alles bestens? Aus meiner Sicht: Nein! Aber was ist jetzt zu tun?

Im Rückblick waren aus meiner Sicht drei Schritte notwendig, um Licht und Sicherheit in die Sache zu bringen.

1. Nachfragen, Bedenken ansprechen, Hilfe anbieten

Was macht man, wenn man nichts weiß? Man spricht die Bedenken an und fragt nach! Am besten den Vertreter der Geschäftsführung, er ist es ja, der die Folgen eines möglichen Malheurs zu tragen hätte. Der kann sich nicht erinnern, dass die Sache mit dem möglichen Kältemittelaustritt irgendwann zur Sprache gekommen sei. Er weiß auch nicht, ob und wie der Lieferant der Kälteanlage das Problem mitberücksichtigt hat.

Was tun? Es wäre leicht, die Sache damit für erledigt zu erklären. Im Fall des Falles würde man halt sagen, man habe ja eh gewarnt. Aber wäre das professionell? Keinesfalls. Daher biete ich an, mich um die Sache rasch und ohne viel Aufhebens zu kümmern und die Beteiligten auf dem Laufenden zu halten.

2. Informationen einholen

Nächste Etappe: Nachfragen beim Lieferanten der Kälteanlage. Der kann auch keine rasche Auskunft geben, ob hier ein Problem besteht. Auf die Bemerkung „Notfalls muss man halt eine Absauganlage bauen“ lasse ich mich nicht ein, ich will genau wissen, ob im konkreten Fall für die Mitarbeiter ein Gefährdungspotential besteht.

Kurze Zeit danach kommt das Mail des Lieferanten ohne Antwort, aber mit den Genehmigungsunterlagen und einem Merkblatt, das die maximal zulässige Konzentration an Kältemittel in der Luft angibt. Nachrechnen muss ich selber. Auf Grundlage der vorliegenden Angaben aus den übermittelten Unterlagen zeigt sich, dass selbst bei Austritt der gesamten Kältemittelmenge keine Gefährdung der Mitarbeiter gegeben wäre.

3. Erkenntnisse bestätigen lassen und Information weitergeben

Die Ergebnisse der Berechnung übersende ich dem Lieferanten und bitte um seine schriftliche Bestätigung, die bald eintrifft. Die Berechnung mitsamt der Bestätigung ihrer Richtigkeit gehen dann an die Geschäftsführung. Die Angelegenheit ist damit erledigt, denn es besteht kein Gefährdungspotential und es sind daher keine weiteren Maßnahmen zu setzen.

Im Nachhinein frage ich mich, ob die ganze Aktion notwendig war, wenn sich schließlich herausstellt, dass ja ohnehin alles in Ordnung gewesen ist. Meine Antwort: Eindeutig Ja. Es ist eine Frage der Verantwortung, die für Sachverständige einfach höher anzusetzen ist. Die ganze Handlung bringt im Endeffekt zwei entscheidende Vorteile: erstens Transparenz durch Klärung, weil jeder weiß, was Sache ist und zweitens Sicherheit durch Gewissheit, weil jeder sich darauf verlassen kann, dass nichts Unangenehmes passieren wird.

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