Sonnek

Storno

Als der Sachverständige bestellt wurde, stand der Termin der nächsten Verhandlung bereits fest. Auch gab das Gericht bekannt, dass zu diesem Anlass die Einvernahme von Parteien und Zeugen vorgesehen war. Dem Sachverständigen wurde die Entscheidung überlassen, ob er dazu mit dem Studium des Gerichtsakts das Auslangen finden würde oder ob er vor der Verhandlung eine Befundaufnahme durchführen wolle. Letzteres wurde bejaht, nach mehreren Versuchen ein Termin gefunden, festgelegt auf knapp eine Woche vor der Verhandlung. Am Tag davor ein Telefonanruf: Befundaufnahme abgesagt!

Konkret teilte die Kanzlei des Beklagtenvertreters mit, dass erstens die Befundaufnahme nicht mehr erforderlich sei, da die Parteien eine vergleichsweise Lösung vereinbart hätten. In der Folge würde sich natürlich auch die Verhandlung in der Woche darauf erübrigen. Das Gericht werde man seitens der Parteien natürlich entsprechend informieren.

Spontane Reaktion

Wenn man zum Zeitpunkt eines derartigen Telefonats im Auto unterwegs ist, kann man natürlich nichts schriftlich festhalten und auch wichtige Details wie etwa der Name des Gesprächspartners können dem Vergessen anheimfallen. Daher wurde sofort die Bitte geäußert, man möge umgehend eine schriftliche Mitteilung per E-Mail an das Büro des Sachverständigen übermitteln. Die Anruferin versprach das nachdrücklich, wie auch der gesamte telefonische Auftritt der sehr renommierten Anwaltskanzlei sehr bestimmt und eindringlich klang.

Bestätigung kommt

Die Bestätigung der Anwaltskanzlei langte wie zu erwarten noch am selben Tag im Büro des Sachverständigen ein, der Inhalt entsprach exakt den telefonischen Mitteilungen von zuvor. Was da zu lesen war, bedeutete, dass das Verfahren und die Arbeit des Sachverständigen beendet sind. Und dass sich die involvierten Parteien Zeit, wahrscheinlich Stress und vermutlich auch Geld sparen würden.

Dem Sachverständigen bleibt in so einem Fall die Kenntnisnahme. Übrig bleibt vielleicht auch eine gut strukturierte Vorbereitung, die halt jetzt Makulatur geworden ist. Schade zwar, aber zumindest kann der Aufwand dem beauftragenden Gericht verrechnet werden. Also alles bestens? Nicht ganz!

Die Überraschung

Der Tag der Befundaufnahme vergeht wie zu erwarten ereignislos, nicht aber der Tag, an dem die Verhandlung angesetzt war. Telefonisch meldet sich die Richterin beim Sachverständigen, dass sie im Verhandlungssaal alleine sitze und gerade erst auf Nachfrage bei den Parteienvertretern erfahren habe, dass die Verhandlung nun nicht stattfinden solle. Überraschung! Irgendwas hat mit der Verständigung der Richterin nicht geklappt.

Gemeinsam bedauert man, dass man sich bestens, aber umsonst auf die Materie des Verfahrens vorbereitet hat und überlegt, warum das mit der Verständigung nicht geklappt hat, die, so meint die Richterin, vom Klagsvertreter hätte kommen müssen. Der Sachverständige liest das Schreiben des Beklagtenvertreters vor, die Richterin wundert sich, dass zwar der Sachverständige Derartiges bekommt, nicht aber sie. Das ist kein Vorwurf an den Sachverständigen, den sie sofort aus der Verantwortung nimmt.

Eine Konsequenz daraus

Auch wenn es für den Sachverständigen nicht die erste derartige Absage eines Befundtermins wegen einer Einigung der Parteien zuvor ist, ist doch der Fall noch nie vorgekommen, dass das Gericht nichts von einer Absage sowohl des Befundtermins als auch von der Obsoleszenz des Verhandlungstermins erfahren hat. Jedes Mal war bis dato das Gericht über derartige Vorhaben der Parteien bestens informiert und wusste eher als der Sachverständige, was los war.

Daher folgende Empfehlung: Der Auftraggeber des Sachverständigen ist immer das Gericht. Wenn also dem Sachverständigen eine Absage irgendeines Termins zukommt, wird er in Zukunft umgehend diese Informationen an das Gericht weiterleiten, sollte das Gericht nicht schon ohnehin vor dem Zeitpunkt der Befundaufnahme oder der Verhandlung von sich aus informativ tätig geworden sein. Das insbesondere dann, wenn eine Anwaltskanzlei – und sei sie noch so renommiert – beteuert, dass sie selbstverständlich alle nötigen Informationen rechtzeitig an das Gericht weiterleiten wird.

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