Sonnek

Fehler

Diese drei Begriffe werden landläufig sehr oft entweder in gleicher Bedeutung verwendet oder aber in falschem Zusammenhang gebraucht. Auf den ersten Blick sind das jedenfalls Worte, die  unangenehme Assoziationen auslösen. Insbesondere juristisch Bewanderte liefern zur Erklärung des Unterschieds Beispiele wie: Ein alter Motor ist fehlerhaft, der Käufer weiß und anerkennt das, ein Mangel liegt daher nicht vor.  Ein nagelneues rotes Auto wird technisch fehlerfrei ausgeliefert, trotzdem liegt ein Mangel vor, weil der Kunde ein grünes bestellt hatte. Ein Schaden muss deshalb aber nicht unbedingt entstanden sein.

Die genannten Beispiele sind hier vorerst nur bedingt hilfreich. Wenn allgemein übliche und gängige Begriffe unklare Bedeutung aufweisen, hilft nur eines: ihre genaue Definition verbunden mit  näherer Erklärung. So auch hier zu den Begriffen Fehler, Mangel und Schaden, deren nachstehend fett gedruckte Definition ich dem Buch „Der Wert der Dinge“ von Willi Schmiedbauer entnehme. Dazu erlaube ich mir noch ein paar Kommentare, für die ich vorbeugend Juristen um wohlwollende Nachsicht oder gegebenenfalls um deutliche Korrektur ersuche.

Fehler: Vom Richtigen abweichend

Einen Fehler feststellen ist eine rein „technische“, nüchterne Angelegenheit. In der Qualitätsnorm ISO 9000 findet sich dazu eine Definition, nach der ein Fehler dann vorliegt, wenn eine Anforderung nicht erfüllt wird. Ein Fahrradschlauch, der auf dem Fließband produziert wird und der sich  in der abschließenden Druckprobe als nicht dauerhaft dicht erweist, wäre fehlerhaft. Eine grundlegende Anforderung besteht in seiner Dichtheit, die wäre im Fall des defekten Schlauches nicht gegeben. Sein Zustand weicht vom Richtigen ab, er wäre als „Ausschuss“ auszusondern. Ein Fehler ist zwar immer unangenehm, rechtzeitig entdeckt hat er aber keine weiteren negativen Folgen.

Mangel: Differenz der geforderten zur tatsächlichen Beschaffenheit; die Brauchbarkeit kann beeinträchtigt sein

Beim Mangel an einer Sache wird es schon ein bisschen komplizierter. Damit ein Mangel überhaupt vorliegen kann, muss zuvor eine Vereinbarung über bestimmte Anforderungen vorliegen, die auch durchaus stillschweigend gegeben sein kann.  Nach der zitierten Qualitätsnorm liegt ein Mangel dann vor, wenn ein Gegenstand nicht in seinem vollen Umfang für einen vorgesehenen Zweck geeignet ist. Im täglichen Leben spielt dabei meist ein Rechtsgeschäft eine Rolle, etwa ein Verkauf. Wenn der defekte Fahrradschlauch in seiner Verpackung über den Ladentisch wandert und bezahlt wird, ist er salopp  gesagt nicht nur fehlerhaft, sondern noch dazu mangelhaft.

Schaden: durch äußere Einwirkung verursachte Beeinträchtigung einer Sache oder anderer juristischer Güter

Ein Schaden kann natürlich Folge eines Mangels sein. Nehmen wir einmal an, der Mangel an unserem Fahrradschlauch würde erst dann entdeckt werden, wenn er zu Beginn einer größeren Tour gebraucht wird und die Tour dadurch ins Wasser fällt, wäre rein sachlich gesehen ein Schaden entstanden. Ob und wie weit tatsächlich ein Schaden entstanden ist, ist eine zu klärende Rechtsfrage. Wie hoch der Schaden zu bewerten ist, wäre wieder eine Aufgabe für einen Sachverständigen jenes Fachgebiets, dem der Schaden zuzuordnen ist.

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