Sonnek

Befund

Um ein Gutachten erstellen zu können, muss zuvor der Sachverhalt einer Angelegenheit genau erhoben werden. Das ist Aufgabe des Befundes: Er dient der Feststellung von Tatsachen, die mit den Fragen im Gutachtensauftrag in Zusammenhang stehen. Es gilt, sich ein objektives, vollständiges und umfassendes Bild zu machen. Dazu muss der Sachverständige unparteiisch und unabhängig vorgehen und sich genau überlegen, welche Informationen er benötigt und wo er diese bekommen kann. Alle seine Wahrnehmungen und Erkenntnisse fasst er dann im Befund zusammen.

Bei der Erstellung des Befundes ist der Sachverständnisse ganz auf sich allein gestellt. Er muss entscheiden, was er wissen will und wie er zu diesem Wissen kommt. Erheben sich somit folgende Fragen: Wie geht man vor? Welche Schritte sind zu tun? Die nachstehenden Anmerkungen im Zusammenhang mit einem Gerichtsauftrag widerspiegeln natürlich mein eigenes Fachgebiet und dessen übliche Erfordernisse, dennoch werden sie weitgehend auch in anderen Gebieten Gültigkeit haben.

Vorbereitung

Zunächst sind natürlich Parteien und Vertreter vom geplanten Ortstermin zu verständigen, Zeit und Treffpunkt sind zu vereinbaren.

Hat man mit technischen Anlagen zu tun, wird in fast allen Fällen eine örtliche Befundaufnahme notwendig sein, um sich ein Bild von den realen Verhältnissen zu machen. Zuvor ist ein genaues Studium der bis dato vorliegenden Unterlagen angebracht. Daraus ergeben sich Fragen, die man am besten in einer Liste zusammenfasst.

Dann sind noch Hilfsmittel vorzubereiten wie zum Beispiel Messgeräte, Schreibunterlagen, Kamera, Diktiergerät etc., wobei die Aufgaben letzterer auch von einem guten Handy übernommen werden können. Nicht zu vergessen ist die Beiziehung von Hilfspersonal, falls erforderlich.

Örtliche Befundaufnahme

Es gibt natürlich Anlässe und Fälle, in denen örtliche Befundaufnahmen nicht möglich oder sinnvoll sind, etwa dann, wenn der zu betreffende Gegenstand nicht zugänglich ist oder nicht mehr existiert. Ansonsten ist eine örtliche Befundaufnahme unumgänglich, eigene Wahrnehmung ist durch nichts zu ersetzen.

Einige Dinge sind zu beachten:

Vorbesprechung

Nach der Begrüßung und einem Dank für pünktliches Erscheinen wird mit den Anwesenden die Fragestellung aus dem Auftrag nochmals durchgegangen, die geplante Vorgangsweise und der erforderliche Zeitrahmen werden abgestimmt. Die Anwesenden können noch Informationen übergeben und Wünsche äußern. Wichtig: Sachverständige können keine Einvernahmen durchführen, das ist Aufgabe des Richters! Also zwar Auskunftsfreudigen gut zuhören, sie aber ans Gericht verweisen.

Fotografieren

Es ist schon ein Gebot des Anstandes, um Erlaubnis zu fragen, bevor man mit der Anfertigung von Lichtbildern beginnt. Personen sollten möglichst nicht auf den Bildern zu sehen sein, ausgenommen dies ist notwendig, etwa für Größenvergleiche. Spiegelnde Oberflächen (Typenschilder beispielsweise) sollten aus verschiedenen Blickwinkeln aufgenommen werden.

Notizen und Tonaufnahmen

Die schriftlich vorliegenden eigenen Fragen lassen sich nun Punkt für Punkt abarbeiten, der  Schreibblock ist meist unentbehrliches Hilfsmittel, eine Tonaufzeichnung der Befundaufnahme kann als persönliche Gedankenstütze später hilfreich sein, insbesondere wenn viele Erläuterungen auf einen in kürzester Zeit „niederprasseln“.

Nachbesprechung

Nach Abschluss der Begehung vor der Verabschiedung empfiehlt sich eine kurze Nachbesprechung mit Zusammenfassung der bisherigen Wahrnehmungen, Ersuchen um weitere Unterlagen und Mitteilungen zu weiterer Vorgangsweise, Termin und gegebenenfalls zur Kostensituation.

Ergänzende Informationen

Meist sind nicht alle Informationen aus dem Ortstermin zu bekommen. Dazu sind fallweise Gespräche mit und Rückfragen etwa bei Herstellern von Anlagen und Geräten erforderlich. Auch die Einholung von Angeboten oder die Anforderung von Firmenprospekten gehört dazu.

Ausarbeitung des Befundes

Der schriftlich ausgearbeitete Befund enthält nun alle für die Fragebeantwortung relevanten Wahrnehmungen und Erkenntnisse. Es handelt sich ausschließlich um festgestellte Tatsachen, Vermutungen oder Behauptungen haben darin keinen Platz.

Eine Auswahl der angefertigten Lichtbilder dient der Erläuterung der Sachverhalte, am besten bindet man sie in den Text ein, was dessen Lesbarkeit und Verständlichkeit erhöht. Auch Diagramme, Zeichnungen und einfache Handskizzen können ebenso sehr gute Hilfsmittel sein.

Berechnungen und Auswertungen

Wenn vor Ort Messungen durchgeführt und Daten erhoben wurden, sind diese auszuwerten und anschaulich darzustellen, da sie ansonsten kein Nutzen bringen würden. Ebenso sind alle relevanten Berechnungen, ihr Ablauf und ihre Ergebnisse, sorgfältig darzulegen. Auch Varianten können hier aufgeschlüsselt sein, etwa entsprechend den unterschiedlichen Ansätzen der Parteien.

Haben Sie Anmerkungen zum Thema? Ich freue mich über Ihre Mitteilung!

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