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„Qualität muss man schaffen, man kann sie nicht herbeiprüfen.“ Das klassische Zitat des Qualitätsvordenkers Philip Crosby soll Sachverständige an eines erinnern: Qualität ist Kundenzufriedenheit! Es ist wichtig, gewissenhaft zu arbeiten, die Fragen des Auftraggebers exakt zu beantworten und die eigene Arbeit kritisch zu prüfen. Die Erfüllung fachlich-sachlicher Anforderungen allein reicht aber nicht aus. Wer Qualität schaffen will, muss auch die unausgesprochenen Erwartungen seines Auftraggebers stets mit in seinem Blickfeld haben. Das gilt auch für Gerichtssachverständige.

Deshalb ist es wieder Zeit für ein Interview, diesmal mit einer Richterin. Die Antworten sollen uns Sachverständigen helfen, in den Feldern besser zu werden, die für das Gericht wichtig, ja oft entscheidend sind für die erfolgreiche Zusammenarbeit mit einem Sachverständigen. Auch diesmal habe ich ersucht, die Antworten nicht lange zu überlegen, sondern möglichst spontan zu bleiben.

Meine Frage an die Richterin lautete auch diesmal:

„Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten drei persönlichen Eigenschaften, die ein Sachverständiger haben sollte?“

Die Antwort ist anonymisiert wiedergegeben.

Richterin eines Bezirksgerichtes, Juli 2014:

Die Anforderungen an einen Sachverständigen sind:

-          Fachliche Praxiserfahrung,

-          Erfahrung bei Gericht,

-          Kommunikation mit allen Beteiligten.

Zur dritten Antwort wurde noch angemerkt, dass es bei Befragungen des Sachverständigen etwa anlässlich einer Gutachtenserörterung darum geht, dass der Sachverständige mit den Parteien auf deren Augenhöhe sprechen kann und eine angenehme Art hat, mit anderen Menschen umzugehen. Keinesfalls darf er ablehnend und beleidigt sein, wenn jemand nachfragt, oder es gar zu einem Eklat kommen lassen, wie dies die Richterin bereits erlebt hat.

Dann habe ich sie noch nach ihrer Meinung darüber gefragt, welche persönlichen Eigenschaften eine Richterin oder ein Richter haben muss. Ihre Antworten:

Die Anforderungen an eine Richterin, einen Richter sind:

-          Verständnis für die Anlegen der Parteien,

-          Kommunikation mit allen Beteiligten,

-          Mit der eigenen Macht umgehen können.

Zum letzten Punkt wird angemerkt, dass einem Bezirksrichter Ermessensspielräume zugestanden werden, die eine hohe Verantwortung mit sich bringen.

Ihre Kommentare sind willkommen!

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