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In der Arbeit des Sachverständigen kommt es beileibe nicht allein auf das an, was er tut, sondern zumindest genauso wichtig, wenn nicht wichtiger, ist das, was er ist. Die Rede ist nicht von Äußerlichkeiten, sondern davon, dass seine Persönlichkeit über seinen Erfolg entscheidet. In meiner Beobachtung konzentrieren wir uns aber zu sehr auf unser Tun und investieren zu wenig ins Sein. Natürlich zählten primär Fachwissen und Erfahrungen, darauf baut ein Experte ja auf und dieses Aktivum wird auch vom Auftraggeber vorausgesetzt. Doch hier eine Liste von weiteren wichtigen Voraussetzungen, die ein Sachverständiger haben muss …

… wobei aber genannte Liste nicht von mir selber stammt, sondern von einem Sachverständigenkollegen aus den U.S.A. Dort existiert zwar ein unterschiedliches Rechtssystem mit einer etwas anders gearteten Rolle des Sachverständigen, wodurch allerdings aus meiner Sicht unsere Kollegen dort in ihrer Tätigkeit  wesentlich strenger „gefordert“ werden als wir Gerichtssachverständigen hierzulande.

Trotz dieser Unterschiede oder vielleicht gerade auch derentwegen ist die hier stichwortartig wiedergegebene Liste von Dan Poynter*) auch für uns sehr aufschlussreich und mit Sicherheit weiterer Beachtung wert:

Neugier haben

Einer, der wissen will, warum gewisse Dinge passieren. Einer, der gerne recherchiert und etwas austestet. Guter Zugang zu sicheren Wissensquellen und sich auskennen, wo und wie etwas zu finden ist. Die Fähigkeit, das Gelernte aufzunehmen und zu bewerten.

Schreiben können

Man muss kein Schriftsteller sein aber dennoch die Fähigkeit haben, Gedanken aufs Papier zu bringen und sich gut auszudrücken. Das wichtigste Werkzeug für jemanden, der Wissen verkauft, ist sein Computer.

Ein guter Sprecher sein

Gute Kommunikationsfähigkeiten haben, rasch reagieren und seine Ansicht klar ausdrücken können, um seine Position zu verteidigen. Die Fähigkeit, technische Inhalte anhand von Beispielen leicht verständlich darzustellen, sodass die Parteien damit etwas anfangen können. Sprachgewandtheit und die Fähigkeit, auch unter Druck klar zu denken.

Nachdenken, überlegen und schlussfolgern können

Mit hypothetischen Fragen umgehen können. Rasch und sicher reagieren können.

Lehren können

Die Fähigkeit, darlegen zu können, warum die gefundenen Ergebnisse korrekt sind. Ein guter Darsteller und Präsentator sein, die Fähigkeit haben, überzeugen zu können.

Medientauglich sein

Es liegt ein Riesenunterschied zwischen Ehrlichkeit und Glaubwürdigkeit. Das eigene Fachgebiet und den Gerichtsfall genau kennen reicht nicht aus! Man muss fähig sein, alles richtig darzulegen und zugleich die Zuhörer für sich zu gewinnen. Man muss sympathisch, begeisternd und zugleich überzeugend sein. Man muss das darstellen können, was man vertritt und worüber man spricht.

Glaubwürdig sein

Glaubwürdigkeit entspringt aus der Erfahrung in einem speziellen Fachgebiet, aber auch aus Qualifikationsnachweisen wie Berufstiteln oder akademischen Graden, aus Integrität, Fachwissen und Sprech- und Darstellungsfähigkeit. Es braucht vollständige Objektivität und Ehrlichkeit.

Das ist einmal eine Liste grundlegender Dinge. Natürlich können noch andere Aspekte eine Rolle spielen wie etwa besondere Erfahrung in einem eng begrenzten Fachgebiet oder aber auch nur die leichte örtliche Verfügbarkeit.

Fazit

Wer Sachverständiger werden will, sollte sehr genau überlegen, ob er die genannten Eigenschaften besitzt. Und wenn nicht, ob er bereit ist, sie zu erwerben.

*) Dan Poynter „The Expert Witness Handbook – Tips and Techniques for the Litigation Consultant“, Santa Barbara, 2005

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