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Ein in meinen Augen ständig wiederkehrendes Faktum ist das Fehlen von Wärmedämmung auf Heizungs- und Warmwasserleitungen bei Einfamilienhäusern. Dabei ist es – wie wohl jeder weiß – äußerst sinnvoll, Wärmeverluste zu vermeiden, besonders dort, wo Verlustwärme keinen Nutzen liefern kann, also etwa im Keller, besonders im Heizraum. Wird eine Heizungsanlage errichtet oder erneuert, ist leider oft die Dämmung nicht mit im Auftrag und gerät dadurch vielfach in Vergessenheit.  Dabei ist ordnungsgemäße Wärmedämmung nicht nur wertvoll, sondern hat einen festen Platz in den Vorschriften der Baugesetze.

Von Bedeutung sind in diesem Zusammenhang die Inhalte der OIB-Richtlinie 6 und der brandneuen ÖNORM H 5155. Beide technischen Richtlinien enthalten Angaben zur Ausführung von Dämmungen an Rohrleitungen.

Bestimmungen der OIB-Richtlinie 6

Seit einigen Jahren gibt es die OIB-Richtlinie 6, die für die Energieeffizienz von Gebäuden relevant ist und auch zentrale Bestimmungen zum Energieausweis enthält. Die Richtlinie wurde von den Bundesländern in das Baugesetz übernommen. Darin finden sich auch konkrete Angaben über die Ausführung von Wärmedämmungen von wärmeführenden Rohrleitungen der Gebäudetechnik. Für die Dämmstärke von Heizungs- und Warmwasserleitungen sieht diese Richtlinie z.B. folgende Regelungen vor:

Wärmedämmung in nicht beheizten Räumen: Zwei Drittel des Rohrdurchmessers

Wärmedämmung in beheizten Räumen: Ein Drittel des Rohrdurchmessers

Wärmedämmung für im Boden verlegte Leitungen: Mindestens 6 mm

Diese Werte sollten unbedingt eingehalten werden, nicht nur bei Neubauten, sondern auch in Sanierungen sollten die Wärmedämmungen auf diesen Stand gebracht werden.

Inhalte der ÖNORM H 5155

Die ÖNORM H 5155 mit der Bezeichnung „Wärmedämmung von Rohrleitungen und Komponenten von haustechnischen Anlagen“ geht vom Umfang der betroffenen Haustechnik über die Bestimmungen der OIB-Richtlinie noch weit hinaus und gibt umfassende Darstellungen von Dämmungen nach dem derzeitigen Stand der Technik. In dieser Norm sind Dämmmaterialien nach Art ihrer Verwendung und nach Lage der Leitung und auch im Hinblick auf ihre Dämmstärken genau dargelegt.

Die Norm befasst sich nicht nur mit Wärmedämmung für Heizungs- und Warmwasserleitungen, sondern auch mit der Dämmung und Isolierung von Leitungen von Kälteleitungen, von Kaltwasserleitungen und darüber hinaus auch mit der Dämmung von Luftleitungen (Lüftungskanälen).

Darüber hinaus sind Angaben enthalten über die Anforderungen an den Brandschutz und die Schalldämmung, aber auch für den Korrosionsschutz und die Vorbereitung von Leitungen für die Aufbringung der Dämmstoffe. Ein interessanter Aspekt der Norm ist der, dass der Korrosionsschutz von Leitungen – der vor der Dämmung aufzubringen ist – an neuralgischen Stellen der Anlagen alle drei bis fünf Jahre auf seine Wirksamkeit überprüft werden soll.

Für die Planungs- und Ausführungspraxis ist auch wertvoll, dass die Norm genau festlegt, dass der Mindestabstand zwischen gedämmten Rohrleitungen und von Rohrleitungen zu Bauteilen mindestens 100 mm betragen muss, womit sich viele Diskussionen im Zuge der Planung und Bauausführung erübrigen.

Einbauteile nicht übersehen!

Nicht vergessen werden darf, dass die Aufbringung der Wärmedämmung nicht nur für Rohrleitungen selbst wichtig ist, sondern dass nach derzeitigem Stand der Technik auch alle wärmeabgebenden Armaturen, Pumpengehäuse, Regelungsarmaturen, etc. mit einer Wärmedämmung zu versehen sind. Bereits die OIB-Richtlinie legt sehr hohe Gewichtung auf das Vorhandensein derartiger Wärmedämmungen, im Energieausweis werden solche Details in der Beurteilung der Energieeffizienz mitberücksichtigt.

Wirtschaftlicher Nutzen und ökologischer Vorteil

Letztlich ist zu bedenken, dass das Anbringen einer Wärmedämmung zwar Geld kostet, das sich aber in vernünftig kurzer Zeit für den Betreiber der Haustechnikanlage als Nutzen in Form geringerer Heizkosten wieder einspielt. Zusätzlich wird unnötigem Energieverlust Einhalt geboten und damit ein wertvoller Beitrag für den Klimaschutz geleistet.

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