Sonnek

Adler

Manchmal gibt es Begegnungen anlässlich offizieller Anlässe und man kommt ins Reden mit Menschen, mit denen man öfter zu tun hatte, die man aber einige Zeit nicht gesehen hat. Aus dem freundlichen Gespräch wird rasch eine spannende Konversation mit ordentlichem Tiefgang. So auch geschehen mit einem früheren Richter des Landesgerichts für Zivilrechtssachen, der mittlerweile in das Oberlandesgericht gewechselt ist. Es bleibt natürlich nicht aus, dass ich auch ihn nach seiner Sicht auf Sachverständige frage und nach den Anforderungen, die er an sie stellt. Die Antwort soll uns Sachverständigen helfen, besser zu werden.

Die Bitte um eine möglichst spontane, direkte und ungeschminkte Antwort hat den Hintergrund, dass eine solche meist emotional gefärbte „Blitzmeldung“ viel lebendiger ausfällt und man damit in der Praxis mehr anfangen kann als mit einer wohlüberlegten, aber zwangsläufig meist stark geglätteten und verallgemeinerten Äußerung. Schließlich geht es darum, griffige Anhalte für die ständige Verbesserung der eigenen Tätigkeit und des persönlichen Verhaltens zu bekommen.

Meine Frage an den Richter lautete auch diesmal:

„Was sind aus Ihrer Sicht die wichtigsten drei persönlichen Eigenschaften, die ein Sachverständiger haben sollte?“

Die Antwort ist anonymisiert wiedergegeben:

Richter eines Oberlandesgerichtes, November 2013:

Die Anforderungen an einen Sachverständigen sind:

-          Fachliche Kompetenz,

-          die Bereitschaft, an ihn gerichtete Fragen zu beantworten,

-          die Bereitschaft, das Gutachten zu revidieren.

Zur zweiten und dritten Antwort habe ich „nachgebohrt“, weil ich wissen wollte, welchen Erfahrungen diese Aussagen entspringen. Die Hintergründe schildert er etwa so:

Zum zweiten Punkt: Manche Sachverständige fühlen sich darüber erhaben, scheinbar „lästige“ Fragen beantworten zu müssen, sei es, dass sie sich nicht herablassen wollen, etwas zu erläutern, das zwar ihnen selbst klar ist, nicht aber den Parteien, Anwälten oder dem Richter, sei es, dass sie sich beleidigt fühlen, wenn hart nachgefragt wird oder gar gutachterliche Aussagen angezweifelt werden.

Zum dritten Punkt: In bestimmten Fällen verwechseln Sachverständige den positiv besetzten Begriff Beharrlichkeit im Sinne von Standhaftigkeit mit einer falschen Haltung der Sturheit, dies dann, wenn eine gutachterliche Feststellung sich allmählich als zweifelhaft herausstellt und ganz offensichtlich nicht mehr zu halten ist, trotzdem aber mit Zähnen und Klauen verteidigt wird, um das Gesicht zu wahren.

Meine Meinung dazu: Beiden Verhaltensweisen könnte eine bestimmte Art des Stolzes und der Überheblichkeit zugrunde liegen oder aber eine nicht ausgereifte und unsichere Persönlichkeit fürchtet den Zusammenbruch seines Egos. Was immer die Ursache, das resultierende Verhalten ist kontraproduktiv und schadet am allermeisten dem Sachverständigen selbst. Am besten fährt mit Sicherheit derjenige, der Fehler rasch zugibt und alles tut, sie auszubessern. Das gehört in meinen Augen zur Basisausstattung an ethischer Intelligenz, die von einem Sachverständigen erwartet werden darf.

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