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Klima

In Deutschland ist der Einsatz eines neuen Kältemittels für Autoklimaanlagen stark umstrittenen, wie ich schon früher berichtet habe („Drohen künftig Gefahren aus der Autoklimaanlage?“). Die zuständigen EU-Gremien fordern die Ablösung des bislang verwendeten Kältemittels R 134a wegen dessen hohen Treibhauspotentials durch R 1234yf. Letzteres wiederum wird von Teilen der Autoindustrie wegen seines vermuteten Gefahrenpotentials abgelehnt. Gesetzt wird stattdessen auf das Kältemittel Kohlendioxid (CO2, Kältemittelbezeichnung R 744), das bereits in Klimaanlagen für Autobusse eingesetzt wird.

Die Diskussion

An R 1234yf wird von den genannten Institutionen bemängelt, dass es brennbar ist und es im Brandfall – etwa nach Unfällen – zur Bildung gesundheitsgefährdender Substanzen kommen könne.

Die VDI-Nachrichten nehmen in ihrer Ausgabe vom 21. Juni 2013 ausgiebig zu dieser Diskussion Stellung. Danach favorisieren mittlerweile BMW, Mercedes-Benz, der Volkswagen-Konzern, der Verband der Automobilindustrie (VDA), ADAC und das Umweltbundesamt (UBA) Kohlendioxid als unbedenkliches Kältemittel.

Vorteile von CO2 als Kältemittel

Allerdings gibt es für Personenkraftwagen noch keine serienmäßigen Klimaanlagen mit CO2, das aber entscheidende Vorteile bietet:

„Es brennt nicht, ist in normaler Konzentration ungiftig und besitzt den niedrigsten GWP-Index (Global Warming Potential) von 1. Zum Vergleich: R 134a hat einen Index von 1430, R 1234yf von 4. Wegen seiner vielen positiven Eigenschaften hatte sich der VDA schon 2007 für Kohlendioxid ausgesprochen.“

Argumente der Gegner

Die Gegner von CO2 wiederum weisen auf Nachteile hin:

„Die Gegner von Kohlendioxid, allen voran die R 1234yf-Hersteller Honeywell und DuPont, führen als Nachteile den höheren Betriebsdruck von rund 150 bar, höheres Gewicht der Anlage, chemische Aggressivität von CO2 gegenüber Schlauchleitungen und Dichtungen, angeblichen Kraftstoffmehrverbrauch oder Sicherheitsbedenken ins Feld. So könne durch Leckagen austretendes Kohlendioxid Hyperkapnie auslösen, was je nach CO2-Konzentration im Blut zu Schläfrigkeit und Bewusstseinsstörungen, im Extremfall sogar ins Koma, führe“.

Praxiseinsatz in Autobussen

Mehrere Autobusse mit Kühlanlagen auf Basis CO2 sind aber seit 2008 bei den Berliner Verkehrsbetrieben ohne signifikante Probleme in Betrieb, wobei vom Hersteller der Klimaanlagen mit CO2 insbesondere die rasche Abkühldynamik und andere Vorteile hervorgehoben werden:

“‘Ein in der Sonne stehendes Fahrzeug wird wesentlich rascher auf erträgliche Innentemperatur heruntergekühlt als mit R 134a.‘ Wartung und Befüllung seien ungleich einfacher, zeit- und kostensparender. “Man benötigt im Grunde lediglich eine handelsübliche Gasflasche mit der entsprechenden Füllarmatur. Der Trocknertausch und die Regeneration des Kältemittels entfallen völlig.”

Kosten bei Einsatz in Personenkraftwagen

Der Einsatz für Personenkraftwagen sei durchaus möglich, der Einbau käme zwar etwa um 80 € teurer, wobei der Betrag bei Großserienfertigung beträchtlich sinken werde, aber angemerkt wird:

„Kostenvorteile bringe Kohlendioxid dagegen wegen der einfacheren Wartung und Neubefüllung der Klimaanlage und vor allem beim Gaspreis selbst. ‚Kohlendioxid ist ja ein Abfallprodukt bei der Herstellung von Sauerstoff und Stickstoff. […] Der Autofahrer müsste mit einem Kilopreis von rund 10 € rechnen, während das heutige R 134a etwa 25 € bis 30 € kostet und R 1234yf mit 250 € bis 300 € etwa zehn Mal so teuer ist.‘ Die durchschnittliche Füllmenge liegt je nach Fahrzeugmodell zwischen rund 500 g und 900 g.“

Angaben zur Gefährdung

Nach Angaben des Herstellers der CO2-Klimaanlage für die Autobusse lässt sich eine Gefährdung von Fahrer und Insassen durch austretendes Kohlendioxid durch entsprechende Dimensionierung und Materialauswahl bei den einzelnen Komponenten der Klimaanlage nahezu ausschließen.

Und hier der neueste Stand der Dinge gemäß Spiegel Online vom 22.8.2013:

Nachdem es bei einem der Versuche des Kraftfahrbundesamtes (KBA) mit dem Kältemittel R 1234yf zu einem Brand gekommen war, unterstellt nunmehr der Hersteller dem Amt unsaubere Untersuchungsmethoden und wirft dem Amt vor, Tests im Sinne eines erwünschten Resultats manipuliert zu haben. Der Hersteller wird aber die Tests nicht juristisch anfechten. Näheres dazu unter http://www.spiegel.de/auto/aktuell/honeywell-chef-beschwert-sich-beim-kba-ueber-test-mit-kaeltemittel-a-918037.html

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