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Wenn eine Haustechnikanlage zum Beispiel in einem Einfamilien-Wohnhaus fertiggestellt ist, erfolgt eine … hm, Abnahme oder Übernahme? Oder beides? Interessanterweise ist oft auch Fachleuten der Branche der Unterschied nicht bekannt oder bewusst und beide Begriffe werden in einen Topf geworfen. Klar ist, dass nach Abschluss von Montagearbeiten etwa an einer neuen Heizungsanlage eine Art Bestandsaufnahme gemacht werden muss, eine Einweisung des künftigen Betreibers zu erfolgen hat soll und natürlich gefragt wird, ob man soweit zufrieden war. Dabei darf aber Wesentliches nicht übersehen werden …

… nämlich, dass erst eine formelle Abnahme und eine formelle Übernahme der Anlage Sicherheit bringt, dass der Kunde einerseits das geliefert bekommen hat, was er auch bestellt hat und andererseits auch seine Rechte auf Gewährleistung oder Garantie nicht verliert.

Was ist eine Abnahme?

Unter einer Abnahme versteht man die Feststellung, dass ein Gewerk den vereinbarten Kriterien entspricht. Eine solche Abnahme besteht im Regelfall darin, dass das Leistungsverzeichnis oder das Auftragsschreiben Punkt für Punkt durchgegangen wird und geprüft wird, ob die vereinbarten Leistungen erbracht sind und die einzelnen Positionen mit den tatsächlich gelieferten in Anzahl und Ausführung übereinstimmen. Über diese Abnahme wird ein Protokoll erstellt, das von den Geschäftspartnern zu unterzeichnen ist.

Was ist eine Übernahme?

Demgegenüber stellt eine Übernahme einen Besitzerwechsel dar: der Installateur bestätigt die Übergabe, der Auftraggeber oder Bauherr bestätigt die Übernahme der Leistungen. Es findet der Gefahrenübergang statt, das heißt, ab sofort ist nicht mehr der Installateur für die Anlage verantwortlich, sondern der Bauherr. Zugleich beginnen die Gewährleistungs- und  Garantiefristen zu laufen. Etwaige Mängel an der Anlage werden gemeinsam festgestellt und deren Behebungsfristen vereinbart. Alle genannten Vorgänge werden in einem Protokoll festgehalten

Abnahme und Übernahme geben Sicherheit

Natürlich können Ab- und Übernahme gemeinsam erfolgen, was bei kleineren Anlagen zumeist auch der Fall ist. Bei größeren Anlagen ist das meist nicht möglich, bei ausgedehnten Installationen und gestaffelten Fertigstellungsterminen müssen sehr oft Teilabnahmen durchgeführt werden. Egal wie es gemacht wird, wesentlich ist, dass durch die beiden Vorgänge auf beiden Seiten nicht nur technische und wirtschaftliche Sicherheit im Hinblick auf das durchgeführte Geschäft gegeben sind, sondern auch Rechtssicherheit.

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