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Energieaudits

Energieaudit. Ist das wirklich etwas Neues? Nein. Hinter dem Begriff verbirgt sich nichts anderes als die Abfolge von Tätigkeiten eines Ingenieurs, etwa wenn er in einem Gewerbebetrieb ein Bündel an Verbesserungen ausfindig macht, die helfen, Energie und damit Kosten zu sparen. Ein solches Vorgehen erfordert die Kenntnis grundlegender Zusammenhänge, die Anwendung geeigneter Methoden und Werkzeuge. Neu ist nur, dass nun in einer Euronorm erstmals der Rahmen für diese Tätigkeiten detailliert beschrieben wurde. Diese „Vernormung“ ist hilfreich, birgt aber die Gefahr, dass das Wesentliche übersehen wird …

… nämlich, dass Energieaudits nach der Norm EN 16247-1 kein Selbstzweck sein dürfen, sondern letztlich nur ein Hilfsmittel auf dem Weg zur Verminderung von Energieverbrauch.

Worum geht es?

Audits stellen fest, wie der Energieverbrauch in einem Unternehmen oder in einer Organisation gelagert ist, was zur Steigerung der Energieeffizienz getan werden muss und dokumentiert alles Wesentliche ganz genau, damit  die entsprechenden Maßnahmen in der richtigen Reihenfolge umgesetzt werden können.

Worauf kommt es nun wirklich an?

Für den Auditor und seinen Auftraggeber sind von Bedeutung:

1. Gute Vorbereitung

Der Auditor muss natürlich über die fachlichen Voraussetzungen verfügen, Vertraulichkeit und Objektivität wahren und in seiner Arbeit Transparenz walten lassen. Genauso aber benötigt er eine detaillierte Vorstellung von der Durchführung des Audit-Prozesses selbst. Wesentlich ist dabei ein angemessenes Vorgehen mit Beachtung der tatsächlichen Erfordernisse – ein Kleinbetrieb wird ein anderes Herangehen erfordern als ein internationaler Handelskonzern. Dass die grundlegenden Daten relevant und rückverfolgbar sein müssen, sollte sich von selbst verstehen. Und dass die Einsparungsziele erreichbar und überprüfbar sein sollen, dürfte auch klar sein.

2. Erstkontakt mit Effektivität

Schon von Anfang an sind die Anforderungen und Erwartungen des Auftraggebers zu erfragen und zu erfassen. Alle Bereiche und Grenzen für das Audit müssen festgelegt werden, natürlich ebenso Zeitraum und Kosten. Sollten Messungen und Erhebungen erforderlich, sind auch dahingehend Vereinbarungen zu treffen und festzuhalten. Natürlich muss auch das betriebliche Umfeld in Betracht gezogen werden: Existieren Umwelt-, Sicherheits- oder Qualitätsmanagementsysteme, ist ein Energiemanagementsystem im Aufbau? Wie gründlich soll das Audit sein, in welchem Zeitraum sind die Betriebsareale zugänglich?

3. Erstbesprechung mit Impuls

Wichtig ist zunächst, die Ansprechpartner für die Durchführung und wenn möglich die Entscheidungsträger vor Ort kennen zu lernen. Auch sind alle sonstigen Betroffenen ausfindig zu machen, die für die Bearbeitungen wegen ihrer Detailkenntnisse wertvoll sein könnten. Ebenso sind die genauen Daten für die Betriebsbegehungen festzulegen, deren Zeit und wer Begleiter sein wird. Gerade die Erstbesprechung ist zentral wichtig auch für den Aufbau von persönlichen Beziehungen zu den Gesprächspartnern, um deren Bereitschaft für Kooperation sicherzustellen. Letztlich muss für das Ergebnis des Audits entsprechende Akzeptanz gegeben sein.

4. Örtliche Begehungen

Ähnlich wie bei einer Befundaufnahme für das Gericht sollte auch hier für den durchführenden Auditor gelten, dass er sich vor Ort über die relevanten Umstände informiert. Wenn es nicht schon vorher möglich war, sollte bei dieser Besprechung der Auditor auch alle für die Beurteilung relevanten Daten übernehmen können. Dazu gehören natürlich auch Pläne etwa über Anlagen und Gebäude, Beschreibungen, Protokolle etc. Anlässlich der Begehung können auch Datenerfassungen oder Messungen erfolgen etwa über Energieverbräuche, Betriebsdaten, spezielle Erfordernisse und dergleichen, nicht zuletzt aber auch alle relevanten Kosten.

5. Auswertungen und Bericht

Zunächst einmal sind alle gewonnenen Erkenntnisse und Daten auf Plausibilität hin zu überprüfen und zu analysieren. Versorgung und Verbrauch müssen zusammengeführt werden, Energieflüsse identifiziert werden. Wo immer möglich und sinnvoll sind Energiekennzahlen festzulegen und Vergleichswerte aus ähnlich gelagerten Betrieben heranzuziehen. Danach sind alle Möglichkeiten der Verbesserung der Energieeffizienz zu ermitteln und für den Auftraggeber verständlich darzulegen. Der Bericht muss alle Randbedingungen und Grundlagen erfassen, auf denen die Schlussfolgerungen fußen, auch die Methoden und Werkzeuge angeben. Entscheidender Teil des Berichts ist zumeist die Wirtschaftlichkeitsberechnung der Effizienzmaßnahmen mit den Empfehlungen.

6. Präsentation und Nachbetreuung

Der Bericht mit einer einseitigen Zusammenfassung für die Geschäftsführung wird üblicherweise vor der Präsentation dem Auftraggeber übermittelt, so dass er eventuelle Fragen schon im Vorfeld festlegen kann. Die Präsentation soll so kurz und klar wie möglich gehalten werden, jedoch unbedingt eine genaue Erläuterung der zentralen Ergebnisse beinhalten. Für den Fall nachfolgender Umsetzungsarbeiten der vorgeschlagenen Maßnahmen können weitere Schritte erörtert werden. Nachdem der Auftraggeber dem Auditor und dessen Team schon durch die Beauftragung des Audits großes Vertrauen entgegengebracht hat, kann auch eine Nachbetreuung etwa zur Überwachung der Effizienzmaßnahmen vereinbart werden.

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