Sonnek

Preisliste

(IRS) – Der in der Praxis wichtigste „Bestandteil“ der Gebührennote eines Sachverständigen ist der ausgewiesene Wert des Stundentarifs für „Mühewaltung“. Denn damit und unter Ansatz der aufgewendeten Arbeitsstunden wird der Arbeitsaufwand des Sachverständigen berechnet. Es ist daher nur folgerichtig, dass insbesondere der Stundentarif von Gericht und Parteien oder deren Vertreter sehr genau beachtet und überprüft wird. Wesentliches Kriterium ist dabei, dass dieser in der Gebührennote ausgewiesene Stundentarif auch im außergerichtlichen Erwerbsleben erzielt wird. Der Sachverständige muss diesen auf Verlangen nachweisen können.

Die Frage nach dem richtigen Stundentarif

Für die meisten Einsteiger in die Sachverständigentätigkeit wird die Frage nach dem richtigen Stundentarif auf Anhieb schwierig zu beantworten sein. Zu verwirrend erscheinen die Möglichkeiten: Muss ich mich stets strikt an die Vorgaben des Gebührenanspruchsgesetzes halten? Kann ich einen höheren Stundentarif durchsetzen, wenn ich es mit sehr schwierigen Fällen oder mit sehr hohen Streitwerten zu tun habe? Und wenn ja, wie geht das? Wie schaffe  ich es, passende Stundentarife zu finden, wenn ich solche in meinem bisherigen Berufsleben noch gar nie benötigt habe? Wie machen das die anderen, schon erfahreneren Sachverständigen?

Langsamer Anlauf an Aufträgen

Wenn ich an die eigene Praxis denke, erübrigen sich für den Neuling die Antworten auf die obigen Fragen zunächst einmal allein schon aus dem Grund, dass nicht alle (Gerichts-)Welt schon sehnsüchtig auf ihn gewartet hat. Will heißen, dass es eine gewisse Zeit dauern kann, bis Aufträge hereinflattern. In meinem Fall kam der erste Gutachtensauftrag recht rasch, der zweite – wenn ich mich recht erinnere – erst nach weiteren zwei bis drei Jahren. Für einen in seinem Fach tätigen Freiberufler zieht das nach sich, dass sein neuer Nebenberuf erst allmählich und im Laufe einiger Jahre wesentlich zum Einkommen beitragen kann.

Die eigene Tarifliste

Der kluge Mann und die clevere Frau nutzen diese Anlaufzeit zur Anwendung einer gut durchdachten Strategie, die sich in mehreren Schritten entfalten lässt. Der erste Schritt besteht darin, sich für seine Tätigkeiten eine eigene Tarifliste zu erstellen. Für Techniker höherer Ausbildung kann die im vorigen Beitrag erwähnte Honorarrichtlinie „AHR“ ein guter Ausgangspunkt sein. Aus der in der Richtlinie enthaltenen valorisierten Tabelle kann man für jeden Schwierigkeitsgrad und jeden Wert der zu bearbeitenden Sache (zum Beispiel für den Streitwert) seinen passenden Stundentarif entnehmen.

Spielfeld für Preisbildung

In einem zweiten Schritt der Strategie lässt sich diese Tabelle als breit angelegtes Spielfeld für die tatsächliche Preisbildung in Privataufträgen nutzen. Denn zu beachten ist, dass die auf Grundlage des Basissatzes valorisierten Sätze für den Stundentarif für die Praxis (und zumindest für unsere Breiten) sehr hohe – um nicht zu sagen: zu hohe – Werte ergeben. In der Praxis hat derlei den nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass man dem Auftraggeber im Verhandlungsfall und bei Bedarf auf den „Listenpreis“ einen mehr oder weniger großzügigen Nachlass zu gewähren imstande ist, was als gute „Verhandlungsmasse“ genutzt werden kann.

Voller Einsatz aller Kompetenzen

Dritter Schritt der Strategie: Man legt ab sofort besonderes Augenmerk auf die Steigerung der in Privataufträgen verrechneten Stundentarife. In meinem Fall waren bereits ein paar Rechnungen mit solchen gehobenen Stundensätzen vorhanden. Wie aber kommt man sonst zu überdurchschnittlichen, höheren Werten? Antwort: Zum Beispiel, indem man sich nicht scheut, unter vollem Einsatz der eigenen Kompetenzen besonders knifflige Probleme von Auftraggebern rasch und punktgenau zu lösen. Oder dadurch, dass man in einem ausgewählten Fachbereich zum Top-Experten avanciert. Vor allem aber dadurch, dass man nicht nur in fachlicher, sondern genauso in sozialer, ethischer und umsetzungsbezogener Kompetenz Spitzenleistung bietet.

Das Rechnungs-Portefeuille

In einem vierten Strategieschritt stellt man ein Portefeuille zusammen, zum Beispiel bestehend aus jenem Dutzend von Rechnungen, die die höchsten Stundentarife der letzten drei Jahre aufweisen. Dieses Bündel an Rechnungen hält man aktuell und hat es sofort bei der Hand, wenn das Gericht nach entsprechenden Nachweisen verlangt. Die Adressaten kann man – sofern dies notwendig erscheint – anonymisieren. Aus Erfahrung kann gesagt werden, dass ein solcher Nachweis zumeist wortlos zur Kenntnis  genommen wird und über die vorliegende Gebührennote keine weiteren Diskussionen erfolgen.

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