Sonnek

Gebäudebegehungen

26.09.2025
Gebäude

(IRS) – Unter Baubegehungen werden nachstehend Besichtigungen von bestehenden Gebäuden verstanden, die das Ziel haben, sich ein Bild über die im Objekt vorhandene Haustechnik zu verschaffen. Es gibt verschiedene Anlässe für solche Erhebungen. Beispiele: Teile der  bestehenden technischen Einrichtungen haben das Ende der Nutzungsdauer erreicht oder gar überschritten; Die Erneuerung der Wärmeerzeuger ist aus Gründen eines zu hohen Energieverbrauchs unumgänglich; Die Zuverlässigkeit von Anlagenteilen ist nicht mehr gegeben; Eine Nutzungsänderung etwa eines gewerblich genutzten Gebäudes ist beabsichtigt …

Im Mindestfall Befundaufnahme

Rein von Art, Ablauf und Umfang her entspricht eine derartige Begehung eines Gebäudes mit Schwerpunkt Haustechnik aus Sicht eines Sachverständigen zumindest einer Befundaufnahme. Erfahrungsgemäß wollen die Auftraggeber aber darüber hinaus fast immer ganz praktische  Hilfestellung zu den notwendig erscheinenden Maßnahmen, was in Gutachtertätigkeit münden kann. Und natürlich wollen sie – wenn möglich – auch gleich wissen, was das alles kosten wird, welche Unternehmen für die Arbeiten empfohlen werden können, wie schnell die ganze Sache erledigt sein würde etc., etc., also eher Gegenstand einer Beratung.

Vorab-Information ist oft nicht erhältlich

Eine sehr oft gemachte Erfahrung ist die, dass vor der geplanten Begehung kaum Gelegenheit besteht, Informationen über die zu besichtigen Anlagen zu erhalten, geschweige denn, solche Informationen durchzuarbeiten. Genaue Vorbereitung auf den Einsatz vor Ort ist daher in solchen Fällen nicht gegeben. Der geringere Aufwand kann allerdings ein Vorteil sein, wenn – wie schon fallweise erlebt – sich der Anlass für die Besichtigung ändert oder gar erübrigt, zum Beispiel weil sich ein geplanter Verkauf des relevanten Objekts zerschlagen hat. Oder weil sich bereits im Vorfeld unzweifelhaft herausstellt, dass die desolate Haustechnik restlos zu entsorgen sein wird.

Umfang erforderlicher Unterlagen

Wenn es dann doch klappt und der Auftrag zu einem Beratungsbericht oder gar Gutachten erteilt wird und die Besichtigung stattgefunden hat, wird der Sachverständige alle verfügbaren und technischen Dokumente und sonstigen Unterlagen anfordern: Haustechnik- und Elektropläne, technische Beschreibungen, Atteste, Wartungsnachweise, gegebenenfalls Rechnungen, Adressen der Firmen, die Reparaturen, Instandhaltung und Austausch durchgeführt haben.  Aktuelle Anlagendaten, Typenschilder, Leistungsangaben, Wartungslisten etc. wurden bereits anlässlich der Begehung erhoben.

Vor-Ort-Aufnahme unerlässlich

Bei Bestandsobjekten wird es in den seltensten Fällen zu verantworten sein, einen Befund allein auf Grundlage vorliegender Pläne zu erstellen. Denn zum einen enthalten zeichnerische Darstellungen erfahrungsgemäß auch bei noch so gut dokumentierten Bauvorhaben nie genau den tatsächlichen Bau- oder Installationsbestand. Zum anderen muss eine Information über die tatsächlichen Verhältnisse ein Bauwerk betreffend auch das gegebene Umfeld mitberücksichtigen: Lüftungsanlagen etwa benötigen Ansaug- und Ausblasöffnungen, für die Abstände zu Nachbargebäuden, Staubbelastungen oder Windrichtungen zu beachten sind.

Private Anlässe: Durch „unfreiwillige“ Expertise …

Ein Sachverständiger für einen Fachbereich, der auch nur entfernt und irgendwie mit Gebäuden zu tun hat, wird diese Erfahrung wahrscheinlich kennen: Da ist einem der Ruf vorausgeeilt, man sei Experte für – um Eigenerfahrung herzunehmen – alles rund um die Haustechnik. Man kommt also zu einem privaten Hausbesuch in verwandtschaftlichen oder freundschaftlichen Kreis. Kaum hat man sich als achtsamer Gast des Schuhwerks entledigt, wird man umgehend in den meist im Keller liegenden Technikraum gebeten, um den dort befindlichen Einrichtungen seine wohlwollende Expertise angedeihen zu lassen.

… lernt man Menschen kennen

Den Anstoß, seine Fachkenntnis überraschend einem erlauchten Kreis von Interessenten  „darlegen zu dürfen“, erfährt man aber nicht nur bei privaten Anlässen, sondern er ergibt sich manchmal auch im Zuge von Terminen zum Beispiel in Betrieben, Vereinen, Organisationen oder bei Behörden. Oft werden bei erster sich bietender Gelegenheit so ganz nebenbei fachbezogene Fragen gestellt oder Meinungen eingeholt, auch wenn der Grund für den Termin mit dem eigenen Wissensgebiet überhaupt nichts zu tun hatte. – Das Positive daran: Dass man Menschen kennenlernt, zu denen sich ansonsten kein Bezug ergeben hätte.

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