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(IRS) – Es gehört zum täglichen Brot eines Technikers und ganz besonders eines Sachverständigen für jegliches technisches Fachgebiet, dass er komplexe Dinge oder Sachverhalte erklären kann. Und zwar Laien in einer Art und Weise, dass sie das Gesagte oder Geschriebene möglichst auf Anhieb verstehen. Mit der Dauer der Tätigkeit als Experte wird zunehmend klar, wie wichtig es dazu ist, die Bedeutung verwendeter Begriffe genau und präzise festzulegen. Das hilft dem Hörer oder Leser, sich in einer schriftlichen oder mündlichen Darstellung leichter zurechtzufinden und vermeidet Missverständnisse.

Rätselhafter Titel eines Vortrags

Unlängst blieb zu Beginn des Vortrags eines sehr lieben Bekannten völlig unklar, worüber er tatsächlich sprechen wollte. Den anwesenden Zuhörern oder „Insidern“ war vielleicht bereits eine Art Vorinformation über den zu erwartenden Inhalt zugekommen. Einem Externen musste jedoch aufgrund der etwas kryptischen Titelgebung das Kommende rätselhaft bleiben: Wie war denn nun der Titel zu verstehen? Was wollte der Vortragende sagen? – So wurde erst im Zuge der ersten Minuten der Rede und Präsentation langsam deutlicher, worum denn nun die – tatsächlich hochinteressante und hörenswerte – Botschaft sich drehte.

Begriffe rechtzeitig erklären

Bei Sachverständigen geht es meist nicht um Überschriften zu Vorträgen, sondern um die Deutlichkeit oder Eindeutigkeit ihrer Aussagen. Wörter oder Begriffe, die in fachlicher Sicht eine bestimmte Bedeutung haben, gehören genau definiert. Dies muss im Text- oder Redefluss bereits rechtzeitig erfolgen, bevor der Begriff im Lauf der Präsentation „auftaucht“. Wird das verabsäumt, „schleppt“ der Leser oder Hörer den Begriff wie einen Ballast mit sich. Das Verständnis für die weitere Darlegung wird beträchtlich erschwert oder gar verhindert. Wer musste das im Zuge eines Vortrags (oder früher in der Schule) nicht auch schon erleben?

Definitionen

Die Definition von Begriffen ist nicht nur in wissenschaftlichen Arbeiten von hoher Bedeutung, sondern auch in Gutachten ist sie zentrale Notwendigkeit. Dies vor allem im Umgang mit der gesamten Rechtssphäre, denn Diskussionen mit Anwälten setzen klare Ein- und Abgrenzungen von Begriffen voraus. Sehr oft kommt es auch darauf an, welche Bedeutungen ein gewählter Begriff nicht beinhaltet, besonders bei Bgriffen mit Bedeutungsvielfalt: Für einen Gebäudetechniker ist unter einem „Vorlauf“ eine Medium-Leitung mit einer bestimmten Fließrichtung zu verstehen. Ein Destillerie-Fachmann meint damit einen ersten Teil eines „Brenn“-Prozesses, ein Schisportler vielleicht den Abschnitt vor einem Rennen.

Deutung, Deutungshoheit

Sachverständige können für den Zweck eines Gutachtens einen Begriff mit einer bestimmten Bedeutung versehen, den er im Alltagsleben vielleicht in dieser Weise nicht hat. Darauf wird er in einem Vorwort oder einem „Glossar“ ausdrücklich hinweisen müssen. – Im öffentlichen Leben wird diese Möglichkeit der Bedeutungsübertragung noch gesteigert. Vereinfacht gesagt: Versieht man einen Begriff mit einer neuen Bedeutung oder engt man es auf einen bestimmten ein, um damit eine bestimmte Absicht zu erreichen, hat man es mit Deutung zu tun. Deutungshoheit ist eine Art Anspruch, ein Machtspiel, die gewählte Deutung weithin verbindlich zu machen.

Klarheit auch in Sätzen, Abschnitten, Kapiteln

Zurück zu Technik. Sachverständigenwesen und wissenschaftliche Arbeit: Alle diese Gebiete erfordern in der Begriffswahl Genauigkeit, Präzision und Klarheit. Damit wird die Grundlage für reibungslose und effektive Kommunikation gelegt. Das beinhaltet auch, dass von verwandten Begriffen wenn immer möglich der einfachere verwendet werden sollte. Doch nicht nur auf einzelne Begriffe und deren Bedeutung kommt es an: Die rasche und zweifelsfreie Erfassbarkeit von Sätzen, Abschnitten und Kapiteln gehört genauso dazu. Für Schachtelsätze, wie sie in juristischen Ausarbeitungen früher oft zu finden waren, oder gar für wurstartige Wortungetüme oder Wortschöpfungen darf kein Platz sein.

Erklären eines Begriffszusammenhangs

Manchmal sind Begriffs-Zusammenhänge einem Laien schwierig zu erklären. Dann kann das Aufzeigen von Parallelen aus Allgemeinwissen oder dem täglichen Leben hilfreich sein. Beispielsweise ist der Unterschied zwischen Befund und Gutachten (oder gutachterlichen Stellungnahme) erfahrungsgemäß manchen Menschen schwer zu vermitteln. Hier könnte man als Erklärungshilfe folgende sinnverwandte Bedeutungspaare anbieten: Tatsachenbericht und Kommentar dazu in einer Zeitung; Faktenaufzählung und Erklärungsversuch dazu in einem Schadensfall; Objektiv dargestellte Zeitereignisse und (subjektive) Meinung dazu.

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