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		<title>Technikklauseln</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Apr 2026 06:17:42 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – In vielen Diskussionen rund um Mängel an gebäudetechnischen Anlagen werden Begriffe wie „Stand der Technik“ oder „Anerkannte Regeln der Technik“ herangezogen. Es fällt auf, dass selbst manchen Sachverständigen die genaue Bedeutung und vor allem die Abgrenzung dieser Begriffe zueinander nicht ganz klar ist. Das ist problematisch, denn diese und andere damit zusammenhängende Ausdrücke [...]]]></description>
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<p>(IRS) – In vielen Diskussionen rund um Mängel an gebäudetechnischen Anlagen werden Begriffe wie „Stand der Technik“ oder „Anerkannte Regeln der Technik“ herangezogen. Es fällt auf, dass selbst manchen Sachverständigen die genaue Bedeutung und vor allem die Abgrenzung dieser Begriffe zueinander nicht ganz klar ist. Das ist problematisch, denn diese und andere damit zusammenhängende Ausdrücke sind auch für die Rechtssphäre von Bedeutung. Und oft wird vom Gericht die Feststellung des „Standes der Technik“ gefordert, anstatt – wie es richtig wäre – die Frage zu stellen, ob den „Regeln der Technik“ entsprochen worden ist.</p>
<p><span id="more-11317"></span></p>
<p><strong>Reihenfolge der Technikklauseln</strong></p>
<p>(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik, Stand der Technik, Stand der Wissenschaft, das ist die korrekte Reihenfolge der Technikklauseln, die wir hier näher betrachten wollen. Notgedrungen wird es angesichts der unterschiedlichen Fachbereiche, die die Technik nun einmal zu bieten hat, zumindest für einige dieser Begriffe keine einheitliche Definition geben. Das sieht man sehr schön anhand einer Publikation aus dem Jahre 2007 mit dem Titel <em>Der ‚Stand der Technik</em>‘, herausgegeben von Mag. Dr. Gerhard Saria, damals Professor am Institut für Unternehmens- und Wirtschaftsrecht der Universität Wien (Saria 2007).</p>
<p><strong>Differenzen in Definitionen</strong></p>
<p>In genannter Publikation tragen Autoren aus Bauwesen, Informationstechnik, Elektrotechnik, Metallurgie und anderen Fachgebieten ihre unterschiedlichen Definitionen vor.  Im Kunstmarkt etwa spricht man nicht vom „Stand der Technik“, sondern von „State oft he Art“. Zu diesen meist von technischen Gesichtspunkten getragenen Differenzen kommt noch die Tatsache, dass sich einige in Gesetzen festgelegte Definitionen im Laufe der Zeit geändert haben, etwa weil Begriffe deutlich erweitert wurden. Das ist sehr schön zu sehen am Beispiel der in der österreichischen Gewerbeordnung 1994 definierten und weiter unten zitierten Begriff „Stand der Technik“.</p>
<p><strong>„(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik“</strong></p>
<p>Die „(Allgemein) anerkannten Regeln der Technik“ stellen die unterste Stufe der Technikklauseln (oder: Technikstandards) dar. Eine in meinen Augen unglückliche Definition des Begriffes findet sich in der EN 45020: „Technische Festlegung, die von einer Mehrheit repräsentativer Fachleute als Wiedergabe des Standes der Technik angesehen wird.“ Unglücklich, weil verwirrend, denn was ist denn hier dann der wirkliche Unterschied zum „Stand der Technik“?  Hier zwei andere Definitionsversuche: Erstens: „Zeit- und fachdisziplinabhängiger Qualitätsmaßstab für die Ausführung technischer Werke.“ Zweitens: „Regeln, die sich langfristig praktisch bewährt haben. Es handelt sich also um Fach- oder Lehrbuchwissen.“ (Beide Definitionen aus Saria 2007.)</p>
<p><strong>„(Allgemein) anerkannte Regeln der Technik“ in der Praxis</strong></p>
<p>Hat also ein Sachverständiger zu erheben, ob eine Anlage den „Anerkannten Regeln der Technik“ entspricht, wird er Normen oder Richtlinien relevanter Organisationen beachten oder auch einschlägige Fachliteratur durchforsten. Es ist auch nicht selten vorgekommen, dass man Rücksprache mit dem Gericht halten musste: Es war diesem oder den Verfahrensparteien klarzumachen, dass es in einem konkreten Fall nicht sinnvoll wäre, den „Stand der Technik“ zu erheben und zu beurteilen, sondern dass es im Sinne des Verfahrens lediglich darum gehen konnte, herauszufinden, ob die Sache den „Anerkannten Regeln der Technik“  entspricht oder nicht.</p>
<p><strong>„Stand der Technik“</strong></p>
<p>Sie bilden die nächsthöhere Stufe der Technikklauseln. Wenn ein österreichischer Sachverständiger aus dem Fachgebiet des Maschinenbaus nach einer Definition vom „Stand der Technik“ sucht, wird er die aus der Gewerbeordnung 1994 zitieren:</p>
<p><em>§ 71a.<strong> </strong>Der Stand der Technik (beste verfügbare Techniken – BVT) im Sinne dieses Bundesgesetzes ist der auf den einschlägigen wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhende Entwicklungsstand fortschrittlicher Verfahren, Einrichtungen, Bau- oder Betriebsweisen, deren Funktionstüchtigkeit erprobt und erwiesen ist.</em></p>
<p><em>Bei der Bestimmung des Standes der Technik sind insbesondere jene vergleichbaren Verfahren, Einrichtungen Bau- oder Betriebsweisen heranzuziehen, welche am wirksamsten zur Erreichung eines allgemein hohen Schutzniveaus für die Umwelt insgesamt sind; weiters sind unter Beachtung der sich aus einer bestimmten Maßnahme ergebenden Kosten und ihres Nutzens und des Grundsatzes der Vorsorge und der Vorbeugung im Allgemeinen wie auch im Einzelfall die Kriterien der Anlage 6 zu diesem Bundesgesetz zu berücksichtigen.</em></p>
<p><strong>Erhebung des „Standes der Technik“ in der Praxis</strong></p>
<p>Die Schlüsselpassage hier lautet „erprobt und erwiesen“. In der Praxis heißt das: „Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen, die sich auf dem Markt bewährt haben.“ Lautet ein Gerichtsauftrag, dass für eine Sache der „Stand der Technik“ festzustellen ist, läuft der Auftrag darauf hinaus, dass der Sachverständige in gewissem Sinn „Marktforschung“ betreiben wird müssen. Das heißt, derartige Sachen anderer Hersteller oder Erbringer von Leistungen ausfindig zu machen und deren Eigenschaften nach erforderlichen Kriterien mit der verfahrensgegenständlichen Sache zu vergleichen und zu bewerten.</p>
<p><strong>„Stand der Wissenschaft und Technik“</strong></p>
<p>Der „Stand der Wissenschaft und Technik“ bildet die höchste Stufe der Technikklauseln. Dabei handelt es sich um „technische Spitzenleistungen, die wissenschaftlich gesichert sind. Derartige Leistungen müssen sich praktisch nicht immer bewähren“ (Saria 2007). Das Autonome Fahren etwa bewegt sich zum Zeitpunkt, als dieser Beitrag verfasst wird, noch in diesem Stadium, ist aber schon knapp an der Grenze, auch hierzulande zum Stand der Technik zu werden. Oder die vielen humanoiden Roboter sind ebenfalls flott in Richtung derselben Grenze hin unterwegs, dahinter sehnsüchtig erwartet von denen, die immer wieder damit kämpfen, den Geschirrspüler richtig einzuräumen …</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Wissensmanagement, oder: Respekt vor den Damen!</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Apr 2026 06:59:55 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Im Zuge des Doktoratsstudiums an der TU waren eine Reihe von Vorlesungen zu besuchen. Zu den meisten dieser Vorlesungen galt es auch, deren zugehörige Übungen zu absolvieren. Eine der gewählten Vorlesungen hatte das Thema „Wissensmanagement“. Sie wurde abgehalten an dem Institut, das auch für die Dissertation zuständig war. Die erwähnten Übungen dazu wurden [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-3604" title="Fragezeichen 2" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Fragezeichen-22-150x150.jpg" alt="Frage" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – Im Zuge des Doktoratsstudiums an der TU waren eine Reihe von Vorlesungen zu besuchen. Zu den meisten dieser Vorlesungen galt es auch, deren zugehörige Übungen zu absolvieren. Eine der gewählten Vorlesungen hatte das Thema „Wissensmanagement“. Sie wurde abgehalten an dem Institut, das auch für die Dissertation zuständig war. Die erwähnten Übungen dazu wurden von zwei Assistentinnen des Instituts geleitet, Frau E. und Frau V. Die beiden Damen kannte ich bereits aus gemeinsamen Gesprächen mit dem Institutsleiter, weil sie ebenfalls in den Vorbereitungsarbeiten für ihre Dissertationen steckten.</p>
<p><span id="more-11305"></span></p>
<p>Beim ersten Treffen aller Übungsteilnehmer wurde zuerst einmal eine Einteilung nach Gruppen vorgenommen. Als erstes fand sich spontan eine Anzahl Gleichgesinnter, vermutlich aus irgendeinem Institut im Hause. Dann gab es da noch eine Fraktion der – wenn ich mich recht erinnere – Formula-Student-Gruppe, genannt „Rennfahrer“, die sich mit viel Hallo auch gleich um einen Tisch scharte. Und dann stand da noch ein weiterer Tisch, an dem drei junge Damen saßen. Ich denke, es war Assistentin Frau E., die kurz überlegte und mich deutlich älteren Einzelgänger aufforderte: „Geh, bitte setz‘ dich doch zu den Damen.“</p>
<p>So weit, so gut.</p>
<p>Die drei Damen kannten sich offenbar bestens und schienen sich auch auf neue Herausforderungen zu freuen. Eine davon war J. Sie sollte ein paar Jahre später zu den wichtigsten „Forbes 30 under 30“ in Europa für Science und Healthcare werden. Heute ist sie als TU-Professorin und Wissenschaftlerin international weltweit unterwegs. Aber ich will nicht vorgreifen. Die beiden anderen Damen waren Zwillinge. Eine davon trug Zahnspangen, was ihre Aussprache für mich gelinde gesagt sehr schwer verständlich machte. Aber alle waren überaus nett und freundlich. Das war also die Ausgangsbasis.</p>
<p>Wir bekamen teamweise folgende Aufgabenstellung: „Führen Sie in einem Unternehmen – einem echten oder einem gedachten – auf Basis des in der Vorlesung erworbenen Wissens ein System für Wissensmanagement ein! Arbeiten Sie dieses Projekt gemeinsam aus und präsentieren Sie das Ergebnis dann vor allen Gruppen. Sie haben dazu acht Wochen Zeit. Als praktisches Hilfsmittel wird eine Software für das „Coworking“ zur Verfügung gestellt, in der die Mitglieder einer Gruppe zugleich arbeiten können.“ – Kommentar der drei Damen am Tisch: „Acht Wochen? Das haben wir doch in Nullkommanix!“</p>
<p>Mein zunächst vorsichtig vorgetragenes Ansinnen, ein Ingenieurbüro als Unternehmensbeispiel zu wählen, wurde freundlich, aber mit Bestimmtheit verworfen. Ein Ingenieurbüro als Anwendungsbeispiel war offensichtlich viel zu trivial. Die Damen haben sich dann auf eine Art IT-Unternehmen oder eine Institution mit Forschungstätigkeit geeinigt, dessen oder deren interne Struktur und Aufgabe mir verborgen blieben. Jedenfalls muss genannte Organisation hochkomplex gewesen sein. Die dafür getroffenen Festlegungen der Damen waren für mich aufgrund der zahlreichen unbekannten Fachbegriffe unverständlich.</p>
<p>Gegen Ende der Übungsstunde muss J. meine ernste und offensichtlich ratlose Miene aufgefallen sein. Sie sah mich kurz an und meinte nur: „Ingo, wenn Du Dich nicht auskennst, frag‘!“ Das war wiederum sehr nett und bestimmt gut gemeint, aber was soll man fragen, wenn man nicht einmal weiß, wovon die Rede ist? Tief in meinem Inneren jedenfalls zollte ich den Damen höchsten Respekt. – Das war am Vormittag.</p>
<p>Irgendwann am Nachmittag desselben Tages habe ich mir gedacht: So, jetzt setze ich mich an das Notebook, schaue mir mal die ominöse Coworking-Software näher an und versuche herauszufinden, wie sie funktioniert. Ich öffne die Arbeitsseite und was sehe ich: Die Damen arbeiten simultan höchst fleißig und haben bereits eine Riesenmenge an Text produziert, die vor meinen Augen laufend wächst. Und das nicht einmal einen halben Tag später! Jede Teilnehmerin hat ihre eigene Farbe, sehe ich. Ich überfliege den Text. Schreibe eine Zeile irgendwo dazu, wo es mir passend erscheint. Meine Textfarbe ist blau, wie sich herausstellt.</p>
<p>Erste Reaktion: „Wer bist Du?“ – Hatte übersehen, dass die „Coworking“-Software nach einer Anmeldung verlangt, wenn man seine Brillanz in die Wissenswelt einbringen will. Das tue ich natürlich sofort. Mein erster Satz wird nicht kommentiert. Er wird in der Folge schlicht ignoriert. War offenbar nicht passend. Auch auf meinen zweiten und dritten Einwurf erfolgt keine Reaktion. Ich gebe auf. Die blauen Sätze wandern nach und nach in eine Ecke und verschwinden dann ganz. Die Damen führen die Arbeit ohne mein Zutun zu Ende.</p>
<p>In der nächsten Übungsstunde ein paar Wochen später wird in jeder Gruppe das Ergebnis der gemeinsamen Arbeit durchbesprochen. Die Übungsleiterinnen schlagen vor, die Präsentation in der kommenden Woche mündlich und mithilfe von Powerpoint abzuhalten. Ich habe dann ganz schüchtern gefragt: „Und wer macht das bei uns?“ Die Antwort kam unisono zurück: „Na, Ingo, Du natürlich!“. Die Damen haben mir sehr nett zugeredet, ich hätte ja mehr Erfahrung, wie man so eine Präsentation macht, sie würden sich bei sowas weniger auskennen und die Arbeit sei ja fertig. Nach einigem Zögern hab‘ ich schließlich zugesagt.</p>
<p>Um es kurz zu machen: Unsere Gruppe hatte die letzte der drei Präsentationen. Sie ist gut verlaufen, sehr gut sogar, es hat viel Applaus gegeben und reichlichen und aufrichtigen Dank der drei Damen. Routine aus langjähriger Arbeit in Interessenvertretungen hat mir offensichtlich geholfen, in einer Übung zu Wissensmanagement überzeugend Dinge zu vertreten, von denen ich nach wie vor keine Ahnung habe.</p>
<p>Zurückgeblieben bin ich damals im Seminarraum mit einem Gedanken: Hoffentlich gibt es keinen Wissensmanager oder auch Wissenschaftler, der seine Sache überzeugend vertreten kann und dabei von seiner Materie so wenig Ahnung hat wie ich in meinem Fall. – Aber seit den Debatten um Pandemie, Energiewende, Klimawandel etc. bin ich mir da nicht mehr sicher.</p>
<p>Und übrigens: Auf die &#8220;gemeinsame&#8221; Übung zu praktisch angewandtem Wissensmanagement haben wir alle vier die Bestnote gekriegt.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Preis und Wert (17) – Für wen verhandeln Sie?</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Mar 2026 10:58:58 +0000</pubDate>
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(IRS) – Käufer und Verkäufer sitzen sich gegenüber, Gegenstand der Verhandlung ist klar umrissen, das Ringen um den Preis steht an. Jede der beiden Seiten hat dazu vorher für sich mögliche Strategien durchdacht und die als beste erscheinende ausgewählt. Preisgrenzen nach oben und unten wurden festgelegt, Vorschläge für Textierungen zu Modalitäten der Abwicklung erarbeitet und [...]]]></description>
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<p>(IRS) – Käufer und Verkäufer sitzen sich gegenüber, Gegenstand der Verhandlung ist klar umrissen, das Ringen um den Preis steht an. Jede der beiden Seiten hat dazu vorher für sich mögliche Strategien durchdacht und die als beste erscheinende ausgewählt. Preisgrenzen nach oben und unten wurden festgelegt, Vorschläge für Textierungen zu Modalitäten der Abwicklung erarbeitet und rechtliche Belange abgesichert. Der potenzielle Käufer hat von sich aus noch eine Bewertung des Kaufobjekts durch Dritte durchführen lassen und dessen Ergebnis der anderen Seite vorab zur Kenntnis gebracht. Also alles bestens? Nicht unbedingt …</p>
<p><span id="more-11302"></span></p>
<p><strong>Menschen verhandeln, nicht Organisationen</strong></p>
<p>In einer Preisverhandlung mit üblichem Ablauf gilt der Einstieg zunächst dem Aufbau und der Absicherung eines guten Gesprächsklimas. Schließlich sollte man nie außer Acht lassen, dass es nicht Organisationen sind, die Verhandlungen führen, sondern Menschen. Wenn es schließlich zur Sache geht, zu einem  ersten „Abtasten“ der voraussichtlichen Geschäftspartner, wird jede Seite je nach ihrer Strategie mehr oder weniger deutlich ihre pekuniären Vorstellungen auf den Tisch legen. Damit sind die Pflöcke gesteckt. Wahrscheinlich irgendwo zwischen diesen steht die Preislatte aus der Bewertung der dritten Seite.</p>
<p><strong>Eine Gesprächsbasis entsteht</strong></p>
<p>Ganz realitätsbezogen gesehen ist die Preisverhandlung von vorhin nicht plötzlich und aus dem Nichts zustande gekommen. Sie wird eine bestimmte Vorgeschichte haben. Vielleicht ist der Käufer von sich aus auf den für ihn interessanten Gegenstand gestoßen, vielleicht hat aber der Verkäufer die Initiative gesetzt und besagten Gegenstand mit Blick auf potenzielle Interessenten an rechtem Ort ins rechte Licht gerückt. Jedenfalls sind die beiden Interessenten oder ihre Mittelsmänner irgendwann zusammengekommen und aus ersten Kontakten ist durch Bekunden wechselseitigen Interesses eine Gesprächsbasis entstanden.</p>
<p><strong>Hintergründe kennen</strong></p>
<p>Einschub: Schon des Öfteren ist im Zusammenhang mit der Sachverständigentätigkeit zur Sprache gekommen, dass das Einarbeiten in einen Fall zwangsläufig dazu führt, dass man die handelnden Personen näher kennenlernt und sehr oft auch die wahren Hintergründe, die eine Sache zu einem Gerichtsverfahren haben anwachsen lassen. Sehr oft sind diese Hintergründe recht tragischer Natur, vor allem, wenn man im Lauf der Arbeit erkennt, dass das Ergebnis des Gutachtens jemanden treffen wird, der nach dem zu erwartenden Urteil um seine materielle Existenz wird bangen müssen.</p>
<p><strong>Empathie ja, Sympathie nein …</strong></p>
<p>Ebenso oft wurde das Thema angesprochen, dass man auch als zur Objektivität verpflichteter Sachverständiger und Unbeteiligter durchaus Empathie für einem „armen Kerl“ empfinden kann, anders gesagt eine Portion Mitgefühl für die Situation, in der er – vielleicht sogar unverschuldet – steckt. Das darf man von Menschen gesunder Psyche schließlich erwarten. Nicht am Platz ist jedoch Sympathie, also die positive gefühlsmäßige Einstellung zu Gunsten einer Person, die die Gefahr nach sich zieht, dass man nicht mehr objektiv und unbeeinflusst denken und entscheiden kann. Ende Einschub.</p>
<p><strong>… auch am Verhandlungstisch</strong></p>
<p>Zurück zum Verhandlungstisch, denn auch hier gilt: Empathie ja, Sympathie nein! Unter bestimmten Bedingungen können auch ansonsten noch so nüchterne Menschen bei Verhandlungen in die Sympathiefalle geraten: Wenn etwa die Beziehungen zwischen den Verhandlungspartnern schon so gut laufen, dass die nötige Härte in der Vertretung des eigenen Standpunkts nicht mehr gegeben ist, wenn also die Vorstellungen des Gegenübers stärkeres Gewicht bekommt als der eigene. Oder wenn die an sich nachteilige Bewertung durch Dritte als scheinbar objektiver Maßstab akzeptiert wird. Anders gesagt: Wenn man schon zu sehr auf der anderen Seite steht.</p>
<p><strong>Möglichkeit: Geschickten Verhandler engagieren</strong></p>
<p>Was kann man gegen die Gefahr falscher, weil zu großer Nachgiebigkeit tun? Die naheliegende Möglichkeit ist die emotionale Abkopplung von anderen Personen, insbesondere von Verhandlungspartnern, die ja Gegner sind und nicht Verbündete. Das sagt sich leicht, nicht jeder vermag ganz kühl Sachliches von Persönlichem trennen. Wenn Verhandler nicht jene nüchterne Professionalität besitzen, mit ein- und denselben Gegenüber am Vormittag bei einer harten geschäftlichen Verhandlung zu ringen und am Nachmittag bei einem privaten Tennismatch, empfiehlt sich nur eines: Man engagiere einen geschickten, erfahrenen und bewährten Verhandler und überlasse ihm die Sache!</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Preis und Wert (16) – Helfer in kritischen Situationen</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Mar 2026 07:27:26 +0000</pubDate>
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(IRS) – „Guter Rat ist teuer!“ heißt im üblichen Sprachgebrauch so viel wie: „Wir stecken in einem Problem, für das wir im Augenblick keine Lösung finden können.“ Oder: „Die Situation ist derart kompliziert, dass uns nicht nur die Durchsicht fehlt, sondern wir wissen gar nicht, wo wir mit der Suche anfangen sollen, um das Problem [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-5192" title="Blitz" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Blitz2-150x150.jpg" alt="Blitz" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – „Guter Rat ist teuer!“ heißt im üblichen Sprachgebrauch so viel wie: „Wir stecken in einem Problem, für das wir im Augenblick keine Lösung finden können.“ Oder: „Die Situation ist derart kompliziert, dass uns nicht nur die Durchsicht fehlt, sondern wir wissen gar nicht, wo wir mit der Suche anfangen sollen, um das Problem dahinter zu entdecken.“ Hinter derartigen Äußerungen steht zumeist das unausgesprochene Eingeständnis, dass man mit vorhandenen Mitteln und eigener – vielleicht zu sehr eingefahrener – Denk- oder Handlungsweise nicht mehr weiterkommt und sich außerhalb umsehen muss, um Hilfe zu bekommen.</p>
<p><span id="more-11289"></span></p>
<p><strong>Maschinenausfall</strong></p>
<p>Wenn zum Beispiel durch einen unerwarteten Maschinenstillstand eine gesamte Produktionskette unterbrochen wird oder wenn durch einen solchen Maschinenausfall an einem Produkt kritische Qualitätsmängel auftreten können, ist angesichts der damit verbundenen Verlustgefahr nicht nur kompetente, sondern rasche Hilfe und Unterstützung gefragt. Das zusammenkommende Krisenteam muss rasch auf Expertise zurückgreifen können, wozu erfahrungsgemäß der Hersteller der ausgefallenen Maschine allererste Adresse sein wird, an die sich die betroffene Produktions- oder Betriebsleitung wendet.</p>
<p><strong>Die Rolle(n) des Sachverständigen</strong></p>
<p>Wird ein Sachverständiger des Maschinenbaus, der sich zeitlich kurzfristig und kapazitiv dazu in der Lage sieht, beigezogen, kann er in Krisenfällen wie den geschilderten in unterschiedlichen Rollen auftreten. Im ersten Fall wird er als unabhängiger Berater oder Gutachter beigezogen, weil der vom Maschinenausfall betroffene Betriebs- oder Produktionsleiter eine zweite Meinung haben möchte, als eine Art Absicherung einerseits gegen den Maschinenhersteller, auch wenn er zu diesem an sich gute Beziehungen unterhält, und andererseits als innerbetriebliche Absicherung gegen Vorgesetzte.</p>
<p><strong>Begleitende Überwachung </strong></p>
<p>Eine zweite Möglichkeit des Einsatzes eines Sachverständigen wäre in der Weise gegeben, dass dieser hinzugezogen wird, um den Reparatureinsatz des Herstellers zu begleiten oder zu überwachen. Das kann im positiven Fall geschehen, wenn die Betriebs- oder Produktionsleitung nicht die nötige Expertise besitzt, dies selbst durchzuführen, oder aber im negativen Sinn dann, wenn zum Beispiel aufgrund vorhergehender gleicher Ausfälle oder sonstiger unliebsamer Ereignisse die Betriebsleitung nicht mehr das erforderliche Vertrauen besitzt, die Reparatur unbeaufsichtigt dem Hersteller zu überlassen.</p>
<p><strong>Hilfe in letzter Minute …</strong></p>
<p>Doch nun zu einer ganz anderen Sache, der zuerst folgender Aufruf gilt: „Liebe Rechtsanwälte, leider seid Ihr immer wieder reichlich spät dran! Ihr kommt mit Euren Klienten erst, wenn der Hut brennt!“ Will heißen: Der Gerichtsfall läuft nicht gut, das Gutachten des vom Gericht bestellten Sachverständigen verheißt nichts Gutes, der letzte Strohhalm ist die beantragte Erörterung besagten Gutachtens. Also bitte, welche kritischen Fragen können wir dem Gerichtsgutachter stellen, um das Verfahren doch noch in für uns günstigere Bahnen zu lenken? Und um es nicht zu vergessen: Die Fristen sind uns ein bisschen entglitten, es müsste schnell gehen, denn die Erörterung ist schon für nächste Woche anberaumt …</p>
<p><strong>… und voller Einsatz</strong></p>
<p>Natürlich will man in dringenden Fällen helfen, scheinbar aussichtslose Fälle zünden und befeuern so etwas wie sportliches Verhalten, selbst wenn es auf Kosten eines Wochenendes mit guten Freunden geht, auf das man sich schon lange gefreut hat. Aber es hat nicht nur einen Preis, was Beziehungen betrifft: Die kurzfristige Einarbeitung in den vorliegenden Streitfall um die Funktion einer umfangreichen Kühlanlage für einen Industriebetrieb ist kein Honiglecken und erfordert volle Konzentration. Doch allmählich reifen Fragen an den Gerichtssachverständigen heran, die Relevanz und Substanz haben. Dem Rechtsanwalt und seinem Klienten kann geholfen werden.</p>
<p><strong>Lohn der Mühe</strong></p>
<p>Die geschilderten Fälle haben eines gemeinsam: Sie haben in den Augen des betroffenen Unternehmers oder Anwalts sehr hohe Priorität und Hilfen zur Lösung haben deshalb sehr hohen Wert. Es findet keine Auftragsverhandlung statt, niemand fragt nach dem Preis, der in solchen Fällen angesichts des damit verbundenen erfolgreichen Einsatzes verständlicherweise deutlich über durchschnittlichen Verhältnissen liegen muss. Klar ist auch, dass nur der Experte wirklich entsprechenden Nutzen und damit Wert bieten kann, der über die nötigen Qualifikationen und Erfahrungen, vor allem aber auch unter starker Belastung über ausreichend Gelassenheit verfügt.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Wie funktioniert der Treibhauseffekt wirklich?</title>
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		<pubDate>Fri, 13 Mar 2026 07:32:54 +0000</pubDate>
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(IRS) – Es gibt in der Erklärung des Klimawandels Vorgänge, die allgemein geläufig und weithin unwidersprochen sind. Oder zumindest nicht angezweifelt werden. Ein solcher Mechanismus steht auch hinter dem vielgebrauchten Begriff „Treibhauseffekt“. Dass es nicht immer einfach ist, diesen gemäß üblicher Darstellung gemäß richtig zu erklären, hat nicht unlängst ein deutscher Politiker erfahren, als er [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-4700" title="CO2-3" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/CO2-3-150x150.PNG" alt="C" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS)<strong> –</strong> Es gibt in der Erklärung des Klimawandels Vorgänge, die allgemein geläufig und weithin unwidersprochen sind. Oder zumindest nicht angezweifelt werden. Ein solcher Mechanismus steht auch hinter dem vielgebrauchten Begriff „Treibhauseffekt“. Dass es nicht immer einfach ist, diesen gemäß üblicher Darstellung gemäß richtig zu erklären, hat nicht unlängst ein deutscher Politiker erfahren, als er dies vor jungen Leuten versuchte. Seine verunglückte Interpretation dürfte – so kann man vermuten – zu einem für ihn unangenehmen Wählerschwund beigetragen haben. – Was aber steckt wirklich hinter dem Treibhauseffekt?</p>
<p><span id="more-11281"></span></p>
<p><strong>Schulwissen zum Treibhauseffekt</strong></p>
<p>Anders gefragt: Wodurch funktioniert ein Treibhaus (oder: Glashaus) und auf welche Weise wird darin Wärme eingefangen, die dem Gärtner zu besserem Pflanzenwuchs verhilft? Die einfachste Erklärung besteht darin, dass das einfallende kurzwellige Sonnenlicht zunächst einmal zum größten Teil ungehindert durch die transparente Hülle – aus Glas oder Kunststofffolie – in das Treibhaus eindringen kann. Trifft dieses Licht auf eine Fläche im Treibhaus, erwärmt sich diese und strahlt daraufhin Wärme ab, die im langwelligen Bereich liegt. Glas hat die Eigenschaft, diese langwelligen Wärmestrahlen nicht durchzulassen, wodurch sich die Atmosphäre im Glashaus „aufheizt“.</p>
<p><strong>Die Funktion thermischer Solarkollektoren</strong></p>
<p>Der vorhin geschilderte Ablauf wird auch herangezogen, um die Wirkungsweise von thermischen Solarkollektoren zu erklären: Im Unterschied zum Treibhaus wird jedoch bei Kollektoren unter einer Glasabdeckung eine zweckmäßig beschichtete, meist dunkel gefärbte Absorberfläche erhitzt. Eine unter dieser Fläche durchströmende Flüssigkeit wird erwärmt und kann durch geeignete Kreislaufführung zur Erzeugung von Warmwasser, Schwimmbadwasser oder zum Betrieb von Raum- oder Bauteilheizung verwendet werden. Derartige Systeme waren vor allem bis zum breiten Aufkommen der Fotovoltaik-Anlagen populär, weisen sie doch hohe Energieeffizienz auf.</p>
<p><strong>„The Science is Settled“</strong></p>
<p>Nun ist die beschriebene Funktion des Treibhauseffekts zentraler Bestandteil der gängigen Erklärung des „menschgemachten“ Klimawandels: Die von menschlicher Aktivität ausgehenden Emissionen an „Treibhausgasen“ in der Atmosphäre haben demzufolge dazu geführt, dass die an der Erdoberfläche in langwellige Strahlung umgewandelte Sonnenenergie nicht im bisherigen Ausmaß in das Weltall zurückgestrahlt wird. Ein Teil werde durch die menschverursachten Treibhausgase aufgefangen, würde diese erwärmen und auf die Erde zurückstrahlen, wodurch sich die Atmosphäre erwärme oder sogar „aufheize“. Dieser Zusammenhang gilt in weiten Teilen des wissenschaftlichen  Mainstreams als gesichert.</p>
<p><strong>Eine andere Erklärung für den Treibhauseffekt</strong></p>
<p>Bereits im Jahre 1909 hatte der US-amerikanische Experimentalphysiker Robert Williams Wood (1868 – 1955), Professor an der <a title="Johns Hopkins University" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Johns_Hopkins_University">Johns Hopkins University</a> in <a title="Baltimore" href="https://de.wikipedia.org/wiki/Baltimore">Baltimore</a> Versuche durchgeführt, in denen er der Entstehung und Wirkungsweise des Treibhauseffekts auf den Grund zu gehen hoffte. Seinen Erkenntnissen nach war dieser ausschließlich auf den fehlenden Luftaustausch zwischen Treibhausatmosphäre und Außenluft zurückzuführen. Im Jahre 2011 wurden diese Versuche von Professor Nasif S. Nahle, Wissenschaftler und wissenschaftlicher Leiter<em> </em>am „Biology Cabinet“ in<em> </em>San Nicolas de los Garza, Mexico, wiederholt. Die Erkenntnisse von Wood wurden darin bestätigt.</p>
<p><strong>Mögliche Konsequenzen der Hypothese von Wood </strong></p>
<p>Sollten die Hypothese von Wood und deren Bestätigung durch Nahle den tatsächlichen Verhältnissen entsprechen, wäre die Theorie der Treibhausgase (insbesondere von CO<sub>2</sub>) als Treiber der Erderwärmung hinfällig. Das hätte weitreichende Konsequenzen bis hin zum Entfall einer zentralen Voraussetzung bisheriger Klimapolitik zur Folge. – Andere Wissenschaftler hingegen versuchen die Hypothese von Wood in eigenen Versuchen zu widerlegen. So etwa Paul T. Arveson, Physiker und Fellow der Washington Academy of Sciences, in einer im Jahr 2023 an dieser Institution veröffentlichten Arbeit.</p>
<p><strong>Die überfällige Suche nach der Wahrheit</strong></p>
<p>Gemessen an den möglichen Folgen wäre unter Wissenschaftlern eine offene Diskussion über die beiden Positionen dringend notwendig, zusammen mit einem Einbremsen der gegenwärtigen Ideologie-lastigen Klimapolitik. Denn in die „Bekämpfung des menschgemachten Klimawandels“ sind bereits unvorstellbar hohe Geldbeträge geflossen. Über die tatsächlichen, konkreten und messbaren Auswirkungen aller dieser Bemühungen auf das Klima ist wenig bekannt. Und die Folgen der Klimapolitik auf die Deindustrialisierung Europas sind besorgniserregend. Angesichts dieser Situation: Wer schafft Platz für Vernunft? Wer in Europa ist interessiert, nach der Wahrheit zu suchen, nicht nur in Bezug auf den Treibhauseffekt, sondern zur Sinnhaftigkeit der Maßnahmen zum „Klimaschutz“ überhaupt?</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Preis und Wert (15) – Als Sachverständiger einzigartig</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Mar 2026 08:22:03 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Einige Zeit habe ich im Rahmen eines privaten Sachverständigen-Verbunds Gutachten zu Gebäudetechnik- und Maschinenbau-Schäden erstellt – fast ausschließlich im Auftrag von Versicherungen. Klassische Gutachterarbeit eben. Ich habe sehr, sehr viel gesehen … und noch mehr gelernt. Der Haken an der Sache? Die Honorare bewegten sich irgendwo zwischen „Taschengeld“ und „symbolischer Anerkennung“. Wer mit [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-3174" title="Pfeil aufwärts grün" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Pfeil-aufwärts-grün-150x150.jpg" alt="Pfeil" width="150" height="150" /></dt>
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</div>
<p>(IRS) – Einige Zeit habe ich im Rahmen eines privaten Sachverständigen-Verbunds Gutachten zu Gebäudetechnik- und Maschinenbau-Schäden erstellt – fast ausschließlich im Auftrag von Versicherungen. Klassische Gutachterarbeit eben. Ich habe sehr, sehr viel gesehen … und noch mehr gelernt. Der Haken an der Sache? Die Honorare bewegten sich irgendwo zwischen „Taschengeld“ und „symbolischer Anerkennung“. Wer mit dem Slogan „Qualität ist Ehrensache“ unterwegs ist, bekommt irgendwann die freundliche Ansage zu hören: „Dein Qualitätsanspruch ist wirklich nett – aber jetzt mal ehrlich: Hier geht’s in erster Linie darum, billig zu sein.“</p>
<p><span id="more-11255"></span></p>
<p><strong>Neues Spielfeld gesucht</strong></p>
<p>Nach zwei, drei Jahren wurde klar: Mit der von mir gelebten Sorgfalt und dem dafür nötigen Aufwand lässt sich auf diesem „Billig-Gutachten-Karussell“ einfach kein vernünftiges Einkommen mehr erzielen. Der in Summe hohe zeitliche Aufwand für die vielen kleinen Aufträge steht in keinem Verhältnis zum wirtschaftlichen Ertrag. Auch die Freude an der Arbeit geht verloren, wenn man Herzblut hineinsteckt und der karge Lohn als das Gegenteil von Anerkennung empfunden wird. Kurz gesagt: Meine Arbeitsweise ist zu schade für den Dumping-Wettbewerb. Sie gehört auf ein Spielfeld, auf dem Qualität nicht nur nett kommentiert, sondern auch bezahlt wird.</p>
<p><strong>„Besser sein“ reicht nicht</strong></p>
<p>Billig sein heißt noch dazu fast immer: Austauschbar sein, einer Menge an Mitbewerbern gegenüberstehen, im selben Pool von fachlich wenig fordernden Aufträgen fischen. Das Gegenteil heißt schlicht und einfach: Unverwechselbar werden. Erinnern wir uns an Thiels Weisheit: Monopole entstehen nicht durch &#8220;besser sein&#8221;, sondern durch &#8220;einzigartig sein&#8221;. Für einen Sachverständigen bedeutet das, sich nicht zufrieden zu geben mit „zertifiziert sein“ oder „Erfahrung haben“. Stattdessen kann er beginnen, ein kreatives Monopol aufzubauen, indem er ein Problem löst, das andere ignorieren oder nur halbherzig angehen.</p>
<p><strong>Der Sachverständige als kreativer Monopolist</strong></p>
<p>Nachstehend sind ein paar konkrete Wege aufgezeichnet, wie für einen Sachverständigen – insbesondere einen für ein technisches Fachgebiet – der Weg zum eigenen kreativen Monopol aussehen könnte. Das soll jetzt möglichst praxisnah bleiben, aber (etwas übersteigert) aufgefrischt mit einem ordentlichen Schuss Fantasie! Viel Fantasie braucht man auf jeden Fall! Denn Möglichkeiten gibt es genug, vorausgesetzt, wir verlassen unser Denken in eingefahrenen Kategorien. Ziel muss sein: Den Kunden und Klienten auf besondere und erstklassige Weise zu dienen, damit jeglichen Mitbewerber zu überflügeln und ganz nebenbei Preissetzungsmacht zu gewinnen. Also, hier einige Beispiele für Sachverständige aus technischen Fachbereichen, ausgehend von meinem Gebiet Gebäude- und Energietechnik:</p>
<p><strong>1. Das Fach-Monopol: Spezialisierung auf eine besondere Branche oder Technik</strong></p>
<ul>
<li><strong>Idee</strong>:      Werde der Go-to-Experte für etwas sehr Spezielles, das komplex ist und das      steigende Nachfrage hat, aber die Anbieter rar sind. Nicht &#8220;Gebäude-      oder Energietechnik-Gutachten&#8221;, sondern &#8220;Gutachten zur      KI-gestützten Ermittlung technisch-wirtschaftlichen Mängel in      Fernwärmeanlagen mit dezentraler Einspeisung und weitverzweigten Netzen“.</li>
<li><strong>Warum      Monopol?</strong> Die meisten Sachverständigen sind Generalisten – sie decken ein      breites Fachgebiet ab, aber das nur bis zu einer bestimmten Tiefe. Im      Gegensatz dazu kann man sich ein fachliches Monopol in einer engen Nische      bauen, wo man durch tiefe und nachgewiesene Expertise der Einzige ist, der      komplizierte Probleme rasch durchschaut und erfolgversprechende      Vorgangsweisen zur Lösung anzubieten hat.</li>
<li><strong>Humorvoller      Tipp</strong>: Präsentationen der eigenen Kompetenz können an ungewöhnlichen      Orten stattfinden, aufgelockert mit kabarettistischen oder dramatischen      Elementen in Zusammenarbeit mit Profis.</li>
<li><strong>Wie      umsetzen?</strong> Der Weg geht aus von tiefen eigenen Interessen, baut auf Erwerb      außergewöhnlichen Wissens sowie besonderer Erfahrung und hat eine klar      umrissene Zielgruppe im Auge. Die Bekanntheit steigt durch Beiträge in      Fachpublikationen, durch Präsentation von Fallstudien und durch Netzwerken      bei Branchenveranstaltungen.</li>
</ul>
<p><span style="color: #ffffff;">a</span></p>
<p><strong>2. Das Prozess-Monopol: Schnelligkeit plus Präzision durch Team und Talent</strong></p>
<ul>
<li><strong>Idee</strong>:      Integriere Tools, die andere nicht nutzen – z.B. KI-gestützte Analysen      (wie Simulationssoftware oder Datenvisualisierungen mit CAD-Integration),      um Gutachten in Rekordzeit zu liefern, ohne Qualitätseinbußen.</li>
<li><strong>Warum      Monopol?</strong> Technische Gutachten dauern oft Wochen, hier werden sie in Tagen      geliefert, mit interaktiven 3D-Modellen oder VR-Simulationen als Bonus.      Dein Monopol basiert auf &#8220;Höchste Qualität + Turbo-Turnaround&#8221;.      Für Kunden in Zeitdruck (z.B. bei Gerichtsfristen oder      Produktionsausfällen) ist man der Einzige, der beides liefert: hieb- und      stichfeste Argumentation und Geschwindigkeit.</li>
<li><strong>Humorvoller      Tipp</strong>: „Hochgeschwindigkeits-Gutachter“ mit überragender Präzision. Und      natürlich: Gewonnene Zeit kann viel wert sein!</li>
<li><strong>Wie      umsetzen?</strong> Investition in Software für Simulationen oder spezialisierte      KI-Tools für Fehleranalyse. Präsentation von Beispielprozessen. Echter &#8220;Vorsprung durch Technik&#8221;. Äußerst komplexe Fälle in Echtzeit lösen.</li>
</ul>
<p><span style="color: #ffffff;">a</span></p>
<p><strong>3. Das Reputations-Monopol: Kombination aus Fachwissen und Storytelling</strong></p>
<ul>
<li><strong>Idee</strong>:      Deine Gutachten oder Beratungsberichte sind nicht nur technisch top,      sondern auch erzählerisch überzeugend – mit klaren Empfehlungen,      Risikoanalysen und Kosten-Nutzen-Berechnungen, die Gerichte oder Unternehmensvorstände      überzeugen.</li>
<li><strong>Warum      Monopol?</strong> Viele Gutachter produzieren zwar &#8220;Qualität&#8221;, aber      wenige machen daraus eine &#8220;Geschichte&#8221;, die ein Laie versteht. &#8220;Verständliche      Höchstqualität&#8221; für Branchen, in denen Technik und Recht zusammen      eine Rolle spielen (z.B. Geothermienutzung). &#8220;Gerichtssichere      Stories plus Ingenieurgenauigkeit&#8221;.</li>
<li><strong>Humorvoller      Tipp</strong>: Selbstbild als &#8220;Technik-Bestseller-Autor&#8221;. Höchste      Qualität allein reicht nicht; sie muss verkauft werden.</li>
<li><strong>Wie      umsetzen?</strong> Anonymisierte Erfahrungsberichte als gute Geschichten      erzählt. Aufbau einer persönlichen Marke.</li>
</ul>
<p><span style="color: #ffffff;">a</span></p>
<p><strong>Wie das funktionieren kann und wie man startet</strong></p>
<p>Unterscheidung also durch Fach, Prozess oder Reputation! Das alles mag vielleicht jetzt wenig praxisnah aussehen. Aber: In allen Fällen geht&#8217;s um die Thiel-Formel, also die Wahl einer engen und genau umrissenen Zielgruppe, gepaart mit tiefem Problemverständnis, einer einzigartigen Lösung und – last but not least – um Mut zum Premium-Preis. Sachverständige haben einen Vorteil – dein Markt ist bis zu einem gewissen Grad reguliert, erlaubt aber jederzeit Differenzierung durch Innovation. Natürlich besteht das Risiko, dass die Nische sehr eng wird und damit der Markt sehr klein. Jedoch: Klein und profitabel schlägt groß und arm.</p>
<p><strong>Erster möglicher Schritt:</strong> Analyse der letzten 10 bis 20 Aufträge. Gibt es ein Problem, das immer wieder auftaucht? Gibt es einen Status quo, mit welchem potenzielle Auftraggeber am unglücklichsten mit? Lässt sich in irgendeine Richtung ein Monopol aufbauen? Man bedenke: Höchste Qualität ist toll, aber ohne Monopol ist sie nur ein teures Hobby.</p>
<p>(Wird fortgesetzt)</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Preis und Wert (14) – Das kreative Monopol</title>
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		<pubDate>Fri, 27 Feb 2026 07:32:45 +0000</pubDate>
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(IRS) – Peter Thiel – PayPal-Mitgründer, Facebook-Investor Nummer eins und professioneller Provokateur unter den Milliardären – hat in seinem Buch Zero to One einen Satz formuliert, der in Startup-Kreisen inzwischen fast schon als Bibelvers gilt: „Wettbewerb ist etwas für Verlierer.“ Klingt arrogant? Ist es auch. Aber dahinter steckt klare Logik: Intensiver Wettbewerb frisst Gewinne auf! [...]]]></description>
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<dl id="attachment_4248" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-4248" title="Bestleistung" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Bestleistung-150x150.PNG" alt="Best" width="150" height="150" /></dt>
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</div>
<p style="padding-left: 30px;">(IRS) – Peter Thiel – PayPal-Mitgründer, Facebook-Investor Nummer eins und professioneller Provokateur unter den Milliardären – hat in seinem Buch <em>Zero to One</em> einen Satz formuliert, der in Startup-Kreisen inzwischen fast schon als Bibelvers gilt: „Wettbewerb ist etwas für Verlierer.“ Klingt arrogant? Ist es auch. Aber dahinter steckt klare Logik: Intensiver Wettbewerb frisst Gewinne auf! Wer in einem umkämpften Markt nur „der/die Bessere“ sein will, endet meistens damit, dass alle Beteiligten schlechter verdienen – inklusive der Kunden, die am Ende zwar niedrigere Preise, aber auch austauschbare Qualität bekommen.</p>
<p style="padding-left: 30px;"><span id="more-11234"></span></p>
<p><strong>Kein „klassisches“ Monopol …</strong></p>
<p>Thiels Gegenentwurf lautet: Strebe ein <strong>Monopol</strong> an – allerdings nicht das klassische, kartellrechtlich fragwürdige Monopol, sondern ein <em>kreatives Monopol</em>. Du bist der <strong>einzige Anbieter</strong>, der ein ganz bestimmtes Problem auf eine Weise löst, die für eine klar definierte Zielgruppe deutlich überlegen ist! – Kurzer Rückblick: Wer erinnert sich noch an die ersten Suchmaschinen zu Beginn des Internets – und wo sind sie heute? Google hat (lange) kein Monopol auf Suchmaschinen gehabt – es hatte ein Monopol auf <em>die beste Suche, die sich die meisten Menschen vorstellen können</em>.</p>
<p><strong>… sondern ein persönliches!</strong></p>
<p>Doch jetzt zurück zur Realität von 99,99 % der Leser dieses Beitrages: Ein Freiberufler oder Selbständiger wird höchstwahrscheinlich kein zweites Google, kein SpaceX und auch kein neues DeepL gründen wollen. Er wird <strong>kein globales Monopol</strong> errichten. Aber – und das ist der entscheidende Punkt – er muss auch <strong>kein globales Monopol</strong> errichten. Was er lediglich braucht, ist ein seinem Wirkungskreis angepasstes <strong>lokales, nischenscharfes, persönliches Monopol</strong>! Ein solches kann sich jeder Freiberufler oder selbständiger schaffen, egal ob er Steuerberater, Grafikdesigner oder Übersetzer ist, genauso aber ein Sachverständiger!</p>
<p><strong>„Nischen-Paule“ – ein Denkanstoß aus der Industrie</strong></p>
<p>Er war ein Weichensteller der Automobilindustrie, gesegnet mit unglaublich gutem Gespür für neue Trends: Paul G. Hanemann, 1961 bis 1972 Vertriebsvorstand der Bayerischen Motorenwerke (BMW), genannt „Nischen-Paule“. Warum? In seine Zeit fiel die Einführung der „Neuen Klasse“, nämlich jener attraktiv-sportlichen und dennoch familientauglichen Limousinen, die bei ihrem Erscheinen als <strong>Nischen-Monopol</strong>, also ohne ernst zu nehmendem Mitbewerber dastand. Damit schaffte es der bayrische Hersteller nicht nur, auch in argen Krisenzeiten Gewinne einzufahren, sondern sich für die kommenden Jahrzehnte ein dauerhaft positives Image zu verpassen und einen finanziell einträglichen Teil des Marktes dauerhaft zu besetzen.</p>
<p><strong>Was steckt dahinter?</strong> <strong></strong></p>
<p>Wenn wir die darunterliegenden Mechanismen näher durchleuchten, stellen wir fest: Solche <strong>Mini-Monopole</strong> entstehen fast immer durch eine Kombination aus vier Dingen:</p>
<p>Erstens: Eine sehr präzise definierte Zielgruppe (je kleiner und je unglücklicher bisher bedient, desto besser)</p>
<p>Zweitens: Ein echtes Verständnis für ein Problem, das die meisten Wettbewerber nur oberflächlich wahrnehmen</p>
<p>Drittens: Eine Fähigkeit / ein Prozess / ein Stil / ein „Talent-Stack“ (© Scott Adams) / ein Werkzeugkasten, den du deutlich besser oder deutlich anders beherrschst und</p>
<p>Viertens: Mut, genau das laut zu sagen und dafür auch deutlich mehr Geld zu verlangen</p>
<p><strong>Der fatale Fehler, …</strong></p>
<p>… der mir zu Beginn meiner Selbständigkeit mehrmals passiert ist, den ich aber auch von anderen Freiberuflern oft – viel zu oft – zu hören bekam, lautete: „Ich mache im Prinzip zwar genau das Gleiche wie die anderen, bin aber ein bisschen günstiger / schneller / netter / irgendwie besser“. Das ist der schnellste Weg in die <strong>roten Zahlen der Mittelmäßigkeit</strong>. – Besser wäre doch, bitteschön, die Ansage: „Ich bin der Einzige, der genau dieses eine Problem für genau diese eine Art von Kunden oder Klienten auf genau diese Weise löst – und genau deshalb bekommt mein Kunde oder Klient höheren Wert geboten, weshalb ich spürbar mehr koste als der Durchschnitt.“</p>
<p><strong>Billigheimer sind keine Konkurrenz</strong></p>
<p>Ihr Ziel, werter Leser, kann es doch nicht sein, der Beste unter 1.200 Anbietern zu sein. Ihr Ziel muss es sein, der <strong>Einzige</strong> für eine kleine, aber zahlungskräftige und wiederkehrende Zielgruppe zu werden. Wer das schafft, braucht keine 60-Stunden-Wochen mehr, um sich gegen Billigheimer zu behaupten. Der hat dann nämlich etwas, das leider zu viele Freiberufler ihr Leben lang nicht erreichen: <strong>Preissetzungsmacht. </strong>Und die entsteht nicht dadurch, dass man besser verhandelt. Sie entsteht dadurch, dass der Kunde denkt: „Wenn ich den nicht nehme, bekomme ich das, was ich wirklich brauche, von niemandem sonst.“ – Willkommen im Club derer, die nicht mehr um jeden Euro kämpfen müssen!</p>
<p>&#8212;</p>
<p>Im nächsten Beitrag dieser Serie wollen wir uns ansehen, wie sich das alles auf Sachverständige umlegen lässt!</p>
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		<title>Preis und Wert (13) – Der Wert klarer Botschaft</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Feb 2026 06:47:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Die Bewertung jeglicher Dienstleistungen kann – wie bereits erwähnt – erst dann erfolgen, wenn diese erbracht sind. Jeder Auftraggeber hegt naturgemäß und mit Recht immer die Hoffnung, dass sein Auftragnehmer die in ihn gesetzten Vorgaben und Erwartungen voll erfüllen wird. Ein verantwortungsvoller Freiberufler muss daher allein schon aus Eigeninteresse bemüht sein, dem potenziellen [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-10857" title="Mikro" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Mikro-150x150.png" alt="Mikro" width="150" height="150" /></dt>
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</div>
<p>(IRS) – Die Bewertung jeglicher Dienstleistungen kann – wie bereits erwähnt – erst dann erfolgen, wenn diese erbracht sind. Jeder Auftraggeber hegt naturgemäß und mit Recht immer die Hoffnung, dass sein Auftragnehmer die in ihn gesetzten Vorgaben und Erwartungen voll erfüllen wird. Ein verantwortungsvoller Freiberufler muss daher allein schon aus Eigeninteresse bemüht sein, dem potenziellen Kunden vom ersten Kontakt an ein realistisches Bild davon zu zeichnen, wer er ist und was er für seinen Kunden tun kann. Ebenso aber muss er klare und begründete Grenzen setzen zu solchen Wünschen, die er nicht erfüllen kann oder will.</p>
<p><span id="more-11228"></span></p>
<p><strong>Eine klare Botschaft hat Wert für alle Interessenten</strong></p>
<p>Woher kommen Aufträge? Das ist logischerweise die Grundfrage jedes Freiberuflers, aber auch die eines nebenberuflich tätigen Sachverständigen. Natürlich knüpft man meist schon lange vor der Selbständigkeit oder der Eröffnung einer Nebenbeschäftigung Kontakte, auf die man aufbauen kann. Die meisten Anfänge beginnen klein, erfahrungsgemäß kommen erste Aufträge nach einer gewissen Durststrecke, die man aber gut nutzen sollte, um sich zu etablieren. Das beinhaltet ein gewisses „Klinken putzen“, also persönliche Vorsprachen, Vorstellungen, um für seine Dienste zu werben und um Unterstützung und Weiterempfehlung zu bitten. Unabdingbare Voraussetzung ist aber von vorherein eine gut durchdachte und klar begründete Botschaft darüber, wer ich bin und was ich kann.</p>
<p><strong>Eine klare Botschaft auf der Website zeigt unverzichtbare Werthaltungen </strong></p>
<p>Bringt eine Website Interessenten? Darauf würde ich mich nicht verlassen: Die Wichtigkeit eines Auftritts im Internet wird meinem Empfinden nach eher überschätzt. Dennoch ist sie der Ort, an dem ein Freiberufler seine Präsenz aufbauen und seine Botschaft weitergeben kann. Sie ist daher auch die Stelle, an die man potenzielle Auftraggeber verweisen kann, die sich näher informieren wollen. Wichtig scheinen hier Angaben zum aktuellen Leistungsspektrum, zum Ausbildungswerdegang und zur bisherigen Berufserfahrung, vor allem aber auch Informationen zu persönlichen Erfahrungen und Werthaltungen, sowie zu gesellschaftlichen Engagements. Unüblich ist die Angabe von Referenzen für alle Arten von Vertrauensdienstleistern, die meist aufgrund von Standesregeln über Arbeit und Auftraggeber sehr zurückhaltend sein müssen oder gar vom Auftraggeber zu Geheimhaltung verpflichtet sind.</p>
<p><strong>Eine klare Botschaft hat Wert, indem sie auf manipulatives „Framing“ verzichtet</strong></p>
<p>In früheren Zeiten gab es sie vereinzelt, die „Absoluten Experten auf ihrem Fachgebiet“, entweder vorauseilend von anderen so bezeichnet oder von eigenen Gnaden ernannt, mit angemessener Dramaturgie des Auftritts, entweder als souveräne Sachverständige vor Gericht oder als hochgeachtete Interviewpartner in den Medien … Gewiss, jeder will gut dastehen und anerkannt sein, das gehört zum erfolgreichen Berufsleben und ist ja auch schwer in Ordnung. Verzichten wird man als seriöser Freiberufler aber auf alle psychologischen Tricks, die ein geschöntes Bild von einem selbst zeichnen. Verzichten wird man ebenso auf Halbwahrheiten, die etwas vorgaukeln, was kritischer Betrachtung nicht standhält, oder auf das Schmücken mit Lorbeeren, die einem nicht zustehen. Übertriebenem Lob gilt es genauso nüchtern entgegenzutreten wie ungerechtfertigter Kritik. Reaktionen müssen immer im Rahmen der echten und klaren Botschaft bleiben.</p>
<p><strong>Eine klare Botschaft hat Wert, da sie übertriebene Erwartungen zurechtrückt</strong></p>
<p>Wenn man als Freiberufler schon länger „auf dem Markt“ ist, wird man häufiger von Interessenten kontaktiert, die sich auf Empfehlungen zufriedener Dritter berufen. Das ist ein sehr erfreulicher Anlass, weil dadurch erstens die Hemmschwelle des Nicht-Kennens weggefallen ist und zweitens zumeist bereits eine positive Erwartungshaltung des Interessenten gegeben ist. Das muss jedoch noch nicht bedeuten, dass letzterer auch realistische Vorstellungen mitbringt in Bezug auf die Möglichkeiten des Freiberuflers. Erfahrungsgemäß werden diese eher über- als unterschätzt, vor allem dann, wenn genannter Interessent von einer Notlage getrieben wird. Je schneller hier die Dinge zurechtgerückt und klar ausgesprochen werden, desto besser für beide Seiten, zudem festigt sich durch „schonungslose“ Offenheit und Ehrlichkeit das Vertrauen des Interessenten, der merkt, dass er in guten Händen ist!</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Ergänzungsgutachten</title>
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		<pubDate>Thu, 12 Feb 2026 15:49:28 +0000</pubDate>
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(IRS) – Im Zivilprozess kommt es nicht selten vor, dass die Aussagen eines dem Gericht vorliegenden Gutachtens für das Gericht selbst oder eine der Parteien als nicht ausreichend erachtet werden. Der verfassende Sachverständige erhält dann vom Gericht die Aufforderung, sein Gutachten entsprechend zu ergänzen. Ob für diese Ergänzung nun die Bezeichnung „Ergänzungsgutachten“ oder „Gutachtenergänzung“ angemessen [...]]]></description>
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<p>(IRS) – Im Zivilprozess kommt es nicht selten vor, dass die Aussagen eines dem Gericht vorliegenden Gutachtens für das Gericht selbst oder eine der Parteien als nicht ausreichend erachtet werden. Der verfassende Sachverständige erhält dann vom Gericht die Aufforderung, sein Gutachten entsprechend zu ergänzen. Ob für diese Ergänzung nun die Bezeichnung „Ergänzungsgutachten“ oder „Gutachtenergänzung“ angemessen ist, ist sekundär und hängt von Art und Umfang der Zusatzarbeit ab. Die Aufforderung zur Ergänzung kann unterschiedliche Gründe haben, auf die im Folgenden eingegangen werden soll.</p>
<p><span id="more-11223"></span></p>
<p><strong>Unvollständige Fragebeantwortung</strong></p>
<p>Dieser Sachverhalt liegt dann vor, wenn aus Sicht des Gerichts, oder – was häufiger der Fall sein dürfte – aus Sicht einer der Parteien eine Frage substanziell nicht ausreichend beantwortet wird. So kann es etwa der Beantwortung an Nachvollziehbarkeit mangeln, oder anders gesagt: Sie ist nicht schlüssig, will heißen: Man weiß nicht, auf welchem Weg der Sachverständige zu seiner Antwort gekommen ist. Vielleicht ist auch schon der zugehörige Befund im Vorfeld nicht vollständig oder gar mangelhaft. Oder aber es fehlt die Begründung der gutachterlichen Aussage oder die Begründung war zu dürftig.</p>
<p><strong>Fehlende Stichhaltigkeit</strong></p>
<p>Manche Gutachtensergebnisse sind in der Weise nicht stichhaltig, dass sie nicht nachprüfbar – also von einem anderen Fachmann oder Sachverständigen aufgrund z. B. fehlender Berechnungsschritte überhaupt nicht oder nur zum Teil kontrollierbar – sind. Oder aber es liegt die Situation vor,  dass die im Gutachten vorliegenden Ergebnisse einer Nachprüfung durch andere Fachkundige nicht standhalten. Das kann zum Beispiel bei „Gutachter-Duellen“, also im Spiel von Gutachter – Gegengutachter von Bedeutung sein. Ein erfahrener Sachverständiger wird sich bemühen, die präsentierten Ergebnisse selbst minutiös abzusichern oder aber auch zusätzlich von einem Kollegen seines Vertrauens prüfen zu lassen.</p>
<p><strong>Erweiterung erforderlich</strong></p>
<p>Eine weitere Möglichkeit, dass ein Ergänzungsgutachten angefordert wird, besteht dann, wenn im Zuge des Prozessverlaufs zusätzlicher Klärungsbedarf entsteht, wodurch weitere Fragen zu beantworten sind. Diese Fragen waren zum Zeitpunkt der Erstellung des ursprünglichen Gutachtens noch nicht bekannt oder auch noch nicht relevant. Diesfalls kann im Vorfeld des Ergänzungsgutachtens eine weitere Befundaufnahme erforderlich sein. Ebenso kann der Fall eintreten, dass im zu einer vorliegenden Beantwortung genauere Details oder Daten verlangt werden, die eine tiefere als ursprünglich verlangte Bearbeitung erfordern.</p>
<p><strong>Geänderte Voraussetzungen</strong></p>
<p>Ein etwas anderer Fall liegt dann vor, wenn sich die bisher bekannte oder bisher anzunehmende Sachlage für einen Befund zu einem späteren Zeitpunkt wesentlich anders darstellt. Dies kann etwa im Fall eines Altbaus gegeben sein, wenn sich herausstellt, dass die bisher vorausgesetzten Angaben, Vermutungen  oder Voraussetzungen sich im Zuge einer Freilegung von Versorgungsleitungen völlig  geändert haben und damit auch die Ausgangslage für den bisherigen Befund obsolet machen. Die neue Situation macht damit auch die bisherige Beantwortung der Fragen ungültig, wodurch im äußersten Fall die Gutachtenserstattung wieder von vorn beginnen muss.</p>
<p><strong>Nachträgliche Ergänzungen</strong></p>
<p>Manche Begutachtungen – insbesondere die örtlichen Befundaufnahmen dazu – sind nur in zeitlich oder örtlich eng begrenzten Maß oder aus anderen Gründen (z.B. verfügbares Personal) eingeschränkt durchführbar. So liegt in vielen Industriebetrieben ein kontinuierlicher Fertigungsprozess vor, der nicht unterbrochen werden darf, wodurch eine Befundaufnahme mit Untersuchung von Produktionsmaschinen allein schon aus Sicherheitsgründen nicht zu beliebiger Zeit möglich ist.  Dann muss dieser Teil eines Gutachtens vorerst ausgeklammert und zu einem späteren Zeitpunkt und unter genauer Koordination der Beteiligten erstellt werden.</p>
<p><strong>Verhalten des Sachverständigen</strong></p>
<p>In all diesen außergewöhnlichen Situationen wird ein erfahrener Sachverständiger von sich aus bemüht sein, mit dem Auftraggeber – in den geschilderten Fällen mit dem Gericht – angemessenen Kontakt zu halten und ihn über bereits durchgeführte und geplante Maßnahmen umgehend zu informieren. Dies ist vor allem dann dringend ratsam, wenn Schwierigkeiten auftreten wie Verzögerungen oder Behinderungen, die gegebenenfalls ein Einschreiten des Gerichts erfordern. – Aus der Sicht des Sachverständigen nicht vergessen werden sollte die rechtzeitige Gebühren- und Kostenwarnung für zusätzlichen Aufwand!</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Einigungsversuche</title>
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		<pubDate>Fri, 06 Feb 2026 07:53:37 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – In Zivilgerichtsprozessen gehört es zur üblichen Vorgangsweise in Verfahren, dass zu Beginn von Gerichtsterminen der Richter die involvierten Parteien fragt, ob Chancen zu einem Vergleich und damit zur schnellen Beendigung der Streitsache gegeben sind. Der Erörterung dieser Möglichkeiten wird zumeist ausreichend Zeit gegeben, in der neben den Richtern fallweise auch die für den [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-6040" title="Konflikt" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Konflikt-150x150.PNG" alt="Konflikt" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – In Zivilgerichtsprozessen gehört es zur üblichen Vorgangsweise in Verfahren, dass zu Beginn von Gerichtsterminen der Richter die involvierten Parteien fragt, ob Chancen zu einem Vergleich und damit zur schnellen Beendigung der Streitsache gegeben sind. Der Erörterung dieser Möglichkeiten wird zumeist ausreichend Zeit gegeben, in der neben den Richtern fallweise auch die für den Fall bestellten Gerichtsgutachter aktiv an den Gesprächen beteiligt sind. Langjährig tätige Sachverständige erleben eine Palette von Ausgängen solcher Gespräche, reichend vom sofortigen „Friedensschluss“ bis zur Verhärtung der Fronten.</p>
<p><span id="more-11217"></span></p>
<p><strong>Vorteile von Vergleichen</strong></p>
<p>Grundsätzlicher Vorteil eines frühen und vollständigen Vergleichs ist zunächst die Verminderung der Verfahrenskosten. Diese Kosten bestehen erfahrungsgemäß ja nicht nur aus dem finanziellen Teil, kommt doch noch dazu die mentale, nervliche Belastung der Beteiligten Parteien, die sich sehr oft sehnlich und insgeheim ein rasches Ende der Auseinandersetzung wünschen.  Die Interessenlage der Parteienvertreter ist naturgemäß oft eine andere, wenngleich aus langjähriger äußerer Beobachtung heraus kaum ein Rechtsanwalt ein künstlich hinausgezogenes Verfahren als erstrebenswert zu halten scheint, zumindest nicht in Verfahren mit eher niedrigem Streitwert.</p>
<p><strong>Was ist ein guter Vergleich?</strong></p>
<p>Aus der Sicht des Sachverständigen ist ein guter Vergleich dann gegeben, wenn beide Streitseiten mit diesem gleich unzufrieden sind. Denn machen wir uns nichts vor – ein Vergleich ist wohl immer mit einem wechselseitigen Verzicht verbunden. Manchmal bestehen auch zwischen Partei und deren Vertreter – sprich: Rechtsanwalt – deutliche Unterschiede in den Bewertungen der Güte eines Vergleichs. Das kann zur Folge haben, dass die Partei über den Kopf und gegen den Rat des eigenen Rechtsanwalts hinweg einem Vergleich zustimmt, was dem Anwalt Reaktionen vom verständnislosen Kopfschütteln bis hin zu offener Empörung entlocken kann …</p>
<p><strong>Direkte Vergleichsversuche bei Befundaufnahmen</strong></p>
<p>Selbstverständlich kann auch der Sachverständige selbst Vergleichsversuche vornehmen, soll das sogar tun, erfahrungsgemäß am besten vor Beginn einer örtlichen Befundaufnahme. Gute Aktenkenntnis und ausreichend Menschenkenntnis, sowie angemessene Einschätzung der anwesenden Charaktere sind unabdingbare Voraussetzung. Keinesfalls aber darf dieser Versuch darin münden, dass hitzige Diskussionen der Parteien ausbrechen oder solche zwischen den Rechtsanwälten, die selbstredend die Gelegenheit ergreifen werden, ihre Kompetenz in solchen Konfliktsituationen zu unterstreichen.</p>
<p><strong>Direkte Vergleichsversuche im Gerichtsauftrag</strong></p>
<p>Selten, aber doch hin und wieder ist der Fall aufgetreten, dass das Gericht mit Einverständnis der Parteien oder im anderen Fall sogar auf Verlangen der Parteien den Sachverständigen beauftragt hat, Vergleichsversuche zu führen. Das hat besonders dann Vorteile, wenn es dabei vorrangig um die Klärung komplizierter technischer Sachfragen geht, zu denen ein Richter offensichtlich wenig Konstruktives beitragen kann. Anzumerken ist, dass diese Versuche – natürlich im Beisein und unter Mitwirkung der Rechtsvertreter – körperlich und emotional sehr fordernd sein können, was zwischenzeitlich ausgedehnte „Verschnaufpausen“ erfordert.</p>
<p><strong>Indirekte Vergleichsversuche</strong></p>
<p>Die Sachverständigentätigkeit führt aufgrund der Kontakte anlässlich von Befundaufnahmen dazu, dass sie die Parteien mitunter persönlich sehr gut kennenlernen, die örtlichen Gegebenheiten und Hintergründe gut einzuschätzen vermögen. Dadurch erhalten sie Informationen und Einblicke, die dem Richter naturgemäß verborgen bleiben. Aus diesem Wissen heraus – zum Beispiel, dass beide Parteien frustriert sind und die Angelegenheit so rasch wie möglich beenden wollen – kann der Sachverständige dem Richter Vorschläge machen, wie das Verfahren durch einen Vergleich beendet werden könnte.</p>
<p><strong>Pouvoir für den Sachverständigen</strong></p>
<p>Zu den erinnerungswürdigen Erlebnissen zählen jene Aufträge ausschließlich von Versicherungen, die darin bestehen, dass der Sachverständige zur Regulierung von Schadensfällen ein „Pouvoir“ bekommt, einen finanziell nach oben begrenzten Spielraum, in dem er eigenständig mit einem Vertreter des Geschädigten verhandeln kann. In solchen Fällen liegt meist noch kein Gutachten des beauftragten Sachverständigen vor, nur die Ansprüche des Geschädigten sind bekannt. Allerdings muss der Sachverständige alle verfügbaren Unterlagen und die Darstellungen des Versicherungsnehmers genau kennen. Das Ergebnis seiner Verhandlungsbemühungen und seines Verhandlungsgeschicks wird die Versicherung im Hinblick auf weitere Aufträge mit Interesse zur Kenntnis nehmen …</p>
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