(IRS) – Vorweg sei klargestellt, dass damit nicht Wegbeschreibungen oder Ortsangaben fürs Navi gemeint sind. Sondern hier soll berichtet werden vom Werdegang dreier Techniker unterschiedlicher Fachbereiche, die sich für die Tätigkeit eines Gerichtssachverständigen entschieden haben und diese auch erfolgreich ausüben oder ausgeübt haben. Alle drei haben gemeinsam, dass sie diese Wahl nicht von sich aus getroffen haben, sondern erst auf ihre Eignung dafür hingewiesen werden mussten und auf die Vorteile, die eine Tätigkeit als Sachverständiger mit sich bringen kann. Die folgende Darstellung erfolgt anonymisiert.
Der eigene Weg
Bevor wir von den drei Kollegen reden, sei kurz der eigene Weg geschildert, oder die eigene Motivation (über die auch schon an anderer Stelle geschrieben wurde, wobei ich allerdings auf die Schnelle nicht mehr weiß, in welchem Artikel, macht aber nix): Ein wichtiger Aspekt war jedenfalls das Bestreben, zum Beruf als Planer und Berater eine weitere Zusatz-Qualifikation zu bekommen, mit dem Ziel, die Erkenntnisse daraus für noch bessere Bearbeitung von Projekten zu nutzen.
Eine derartige zusätzliche Qualifikation hatte sich schon früher in Form der Ausbildung zur Sicherheitsfachkraft im Sinne des Arbeitnehmerschutzgesetzes ergeben. Letztere war einerseits sehr wertvoll für HLK-Planungen geworden, weil die Denkweise des Sachverständigen neue Blickwinkel und wichtige Ergänzungen in die Bearbeitung von Projekten einbrachte. Andererseits hatte sich die neue Qualifikation als große Hilfe bei Betriebs- und Anlagengenehmigungen erwiesen, weil sich daraus eine gute Gesprächsgrundlage mit Behörden und insbesondere mit dem Arbeitsinspektorat ergab.
Der Experte für Schwerfahrzeuge
Aus einem Netzwerk für Sachverständige kam der Auftrag, den Schaden eines Verkehrsunfalles zu ermitteln. Der Auftrag zu einem Gutachten betraf nicht der den Schaden verursachende Lastkraftwagen, sondern ein erheblich demoliertes schweres Sonderfahrzeug. Das wollte ich wegen der damit verbundenen zeitaufwendigen Einarbeitung in die Technik von derlei Gefährten aber nicht selbst erledigen. Zum Glück fiel mir ein Bekannter ein, ein Maschinenbauingenieur, der in einem Betrieb arbeitete, der ähnliche Fahrzeuge herstellte. Der sah sich den Fall an und sagte zu, ein Gutachten zu erstellen, was er dann auch tat.
Nach erfolgreicher Erledigung des Schadensfalls nahm ich mit ihm wieder Kontakt auf. In einem kurzen Gespräch war er von der Idee, selbst Gerichtsgutachter zu werden, sehr angetan und setzte umgehend die notwendigen Schritte.
Interessant war die Folge der neuen Qualifikation: Im Rahmen seiner Tätigkeit war er zuvor unter anderen auch mit der Abwicklung von Reklamationen befasst. Nun bestellte ihn sein Arbeitgeber zum internen Sachverständigen, der solche Reklamationen als neutrale Anlaufstelle übernehmen, unbeeinflusst und unabhängig beurteilen und erledigen sollte. Diese einzigartige und für ihn sehr vorteilhafte Stellung behielt er bis zu seiner Pensionierung.
Der Mitarbeiter einer Maschinenfabrik
Die meisten hochqualifizierten Ingenieure und Wissenschaftler suchen sich Arbeitsstellen, an denen sie sich fachlich und persönlich gut entfalten können. Wer den Platz gefunden hat, an dem die Rahmenbedingungen passen und fachliche Weiterentwicklung gefördert wird, hat wenig Anlass, sich einen neuen Arbeitsplatz zu suchen. Das war auch beim Fachkollegen der Fall, von dem hier die Rede ist. Der Vorschlag, die Prüfung zum Gerichtssachverständigen abzulegen, galt aber nicht ihm, sondern zunächst einmal seiner Frau. Ihre besondere Qualifikation hatte dazu geführt, dass sie eingeladen wurde, an einem schwierigen Projekt mitzuarbeiten, was sie schließlich auch erfolgreich erledigte. Das an sie gestellte Ansinnen zum Eintritt in die Sachverständigentätigkeit bekam auch ihr Mann mit. Der begann sich ebenfalls dafür zu interessieren, in der Folge legten beide die entsprechende Prüfung ab und wurden als Sachverständige vereidigt.
Interessant war auch hier eine unerwartete Konsequenz: Der Ehemann hatte eine Karriere als Freiberufler oder Unternehmer nach Eintragung als Gutachter zunächst noch kategorisch ausgeschlossen. Vielleicht angestoßen durch die Beschäftigung mit dem Gutachterwesen, das ja Unabhängigkeit und damit eine gewisse Form der Selbständigkeit mit sich brachte, entschloss er sich, den Weg in die berufliche Selbständigkeit zu wagen, was dazu führte, dass er seinem Arbeitgeber kündigte. Der Schritt in die unternehmerische Unabhängigkeit gelang ihm schließlich gut.
Der Werkstofftechniker
Im Gegensatz zu den vorher genannten Personen hatte die dritte ihren Schritt in die Selbständigkeit schon lange hinter sich. Der Werkstofftechniker führte bereits seit vielen Jahren ein national und international tätiges und weithin anerkanntes Ingenieurbüro, das sich mit der Entwicklung innovativer Produkte beschäftigte. Expertisen des Büros zeichneten sich durch Präzision und verlässliche Aussagen aus und in ihrer Art hätten sie jedem Sachverständigen zur Ehre gereicht. Allerdings waren die Hauptkunden seines Unternehmens produzierende Industriebetriebe oder Konzerne und nicht Gerichte, obwohl mehrmals seine durch andere Sachverständige vorgelegte Expertisen auch in Gerichtsfällen sehr hilfreich waren.
Das dem Werkstofftechniker vorgetragene Ansinnen, seine Arbeit könnte doch auch Sachverständigentätigkeit umfassen und um Aufträge aus Gerichten erweitert werden, fand er zunächst etwas überrascht als „überlegenswert“, er entschloss sich aber dann doch recht flott zu diesem Schritt, auch weil ihm klar wurde, dass sein Wissen auch für das Justizwesen wertvoll sein könnte. Und auch deswegen, weil er wusste, dass gute Arbeit auch gut bezahlt wird. Sein nächster Schritt bestand darin, seine Sachverständigenarbeit in einen eigenen und von seinem Unternehmen auch im Stil völlig getrennten Webauftritt zu präsentieren.
Anlässlich eines ausführlichen Gespräches etwa ein Jahr später zeigte er sich sehr dankbar für den Impuls zu diesem Schritt. Das Ergebnis lag weit über seinen Erwartungen: Zahlreiche Aufträge aus Gerichten in ganz Österreich hätten neue Einsichten und Erkenntnisse gebracht und er gab an, dass ihm das neue Arbeitsfeld richtig Spaß machte, auch weil es sehr gut zu seinem Naturell passte. Und er sah bestätigt, dass sein Wissen und seine Erfahrung dringend gebraucht wurde.
Zusammenfassende Gedanken
Über das Sachverständigenwesen ist meines Erachtens viel zu wenig bekannt, insbesondere unter jenen Fachleuten, die für eine solche Tätigkeit in Frage kommen. Die Gründe dafür mögen vielfältig sein. Einer mag daran liegen, dass Sachverständigenverbände, die an sich die Kurse für den Zugang veranstalten, ihre Aufgabe eher in der Betreuung bereits aktiver Kollegen sehen. Werben für Neuzugänge ist nicht so sehr ihre Sache, vielleicht auch aus dem Wunsch heraus, sich nicht unnötige Konkurrenz zu züchten.
Ein anderer Grund mag falsche Vorsicht sein: Selbst bei Leuten, die durchaus wissen, was ein Sachverständiger können muss und was er tut, besteht oft eine Scheu, vielleicht sogar zu viel Respekt oder Angst davor, mit dem Gericht irgendwie in Berührung zu kommen.
Trotz alledem kann man nur an potentielle Interessenten appellieren: Informieren Sie sich, stellen Sie Fragen, prüfen Sie, ob die Tätigkeit als Sachverständiger oder Sachverständige nicht auch für Sie ein in jeder Hinsicht lohnendes Arbeitsfeld sein kann! – Für Auskünfte stehe auch ich gerne zur Verfügung, am besten per E-Mail!
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