Sonnek

Was anstrengend war

03.07.2026
SV-Stories

(IRS) – Bei Durchsicht meines Gutachtens-Archivs stieß ich auf einige wenige Gerichtsfälle, bei denen ich froh war, sie hinter mir zu haben. Die Ursachen des Unbehagens über diese Fälle lagen dabei nicht in den technischen Aufgabenstellungen, denn die waren durchaus nicht besonders anspruchsvoll. Sie lagen im menschlichen Verhalten involvierter Akteure. Es hatte den Anschein, manche der Beteiligten würden auf verfahrensbedingte Ereignisse verzögernden, behindernden oder sonst wie negativen Einfluss ausüben, mit dem unangenehmen Nebeneffekt, dass dieses Verhalten auch meine Arbeit erschwerte.

Der Normalfall verlief positiv

Vorab gilt es, festzuhalten, dass die Fälle, von denen hier die Rede sein wird, absolute Ausnahmen darstellten. Ich kann sagen, dass der „Normalfall“ eines Gerichtsverfahrens – egal ob auf Bezirks- oder Landesebene – von gutem und respektvollem Zusammenwirken gekennzeichnet war. Und das trotz aller Spannungen, unter denen ein Gerichtsverfahren naturgemäß abläuft. Allen Beteiligten war bewusst, dass nur durch das Aufrechterhalten einer gepflegten Streitkultur Fortschritte im Verfahren zum Nutzen aller Beteiligten möglich sein würden. Im Nachhinein muss ich insbesondere den Richterinnen und Richtern meine Anerkennung zollen. Aber auch Rechtsanwälte verdienen hohen Respekt für die Balance, die sie zwischen den Anliegen ihrer Klienten und den realen Möglichkeiten eines Verfahrens finden mussten. – Doch nun zu den weniger angenehmen Erlebnissen.

Das gesprächige Unschuldslamm

Örtliche Befundaufnahmen sind jene Anlässe, zu denen zwangsläufig persönlicher Kontakt mit zumindest jener Partei zustande kommt, auf deren Areal der Ortstermin stattfindet. Dieser Kontakt ist notgedrungen intensiv, wenn die „Heimpartei“ zugleich die wichtigste Auskunftsquelle ist, weil sie ja die Örtlichkeit am besten kennt. In einem exemplarischen Fall war eine weitläufige Heizungsinstallation Gegenstand einer Besichtigung. Letztere war gegen Mittag zu Ende. Im Anschluss daran war eine genaue Ermittlung der Mengen an verbauten Gegenständen, Geräten, Armaturen, Leitungen etc. geplant. Eine langwierige Sache, für die ich zusammen mit einer guten Hilfskraft etwa drei Stunden Zeitaufwand geplant hatte.

Die beiden Rechtsanwälte und der Vertreter der Gegenpartei hatten sich zur Mittagszeit bereits verabschiedet, Massenermittlungen sind für Zuseher wenig interessant und außerdem war  Freitag. Die Hilfskraft und ich waren mit dem ortskundigen Beklagten allein. Nun kommts: Unsere Massenermittlung wurde fortan nicht nur von seiner Person, sondern von Wehklagen, Anschuldigungen, Geschichten und Anekdoten begleitet, die allesamt nicht nur auf eine Weltverschwörung gegen ihn schließen ließen, sondern auch unsere Arbeit in die Länge zogen. Wir brauchten schließlich sechs Stunden, zwar nicht nur, aber auch wegen der Jammerei. Am Ende waren wir zwei Techniker völlig erschöpft, der Begleiter gerade erst warmgeredet …

Der Installateur, der Informationen zusagte, die nie kamen

Die Erscheinung eines Kometen hat es als staunenswertes astronomisches Ereignis an sich, dass sie sich in regelmäßigen Abständen von Jahrzehnten oder Jahrhunderten wiederholt. Der Installationsunternehmer, von dem hier die Rede sein wird, nennen wir ihn der Einfachheit halber X, schaffte die Präsenz vor den Schranken des Zivilgerichts in unregelmäßigen Abständen von ein paar Jahren. Und ich rede hier nur von jenen Fällen, in denen ich selbst die Ehre hatte, als Sachverständiger berufen worden zu sein. Gelegentlichen Bemerkungen von Sachverständigen-Kollegen meines Fachgebiets konnte ich entnehmen, dass er auch ihnen nicht ganz unbekannt war. Und an seinen fachlichen Fähigkeiten hegte offenbar nicht nur ich beträchtliche Zweifel.

X als Person war im Umgang menschlich gesehen durchaus angenehm. Nie hörte ich ihn laut seinen Unmut äußern oder gar schreien. Seine ganze Natur, gepaart mit körperlicher Behäbigkeit, schien auf Beschwichtigung ausgelegt. Etwa bei örtlichen Befundaufnahmen, wenn er mit unzufriedenen Kunden konfrontiert war: „Ihr Mann hat sich bei mir nie beschwert.“ „Wir haben das eh alles gemacht.“ „War so vereinbart.“ „Habe es immer so gemacht, wie es sich gehört.“ – Technische Unterlagen oder gültige Projektpläne oder gar Berechnungen waren in den vor Gericht abgehandelten Fällen absolute Mangelware. Auf meine Frage, ob Unterlagen vorhanden sind, bekam ich immer eine freundliche Antwort: „Habe ich, muss nachschauen.“ „Schicke ich Ihnen.“ „Bekommen Sie!“ – Gekommen ist nie etwas, zumindest nichts Brauchbares. – Es ist eine seltsame Sache, Fragen in einem Gutachtensauftrag nicht beantworten zu können, weil jegliche Informationen fehlen …

Sachverständige sind keine Wauwaus

Ein Rechtsanwalt trat an mich heran und bat mich, seiner Klientin zu helfen. Die Sache sei dringend. Sie war Besitzerin eines Gebäudes mit mehreren Wohneinheiten und benötigte Unterstützung in Verhandlungen mit dem Installateur, der Teile des Mietobjekts saniert hatte. Ihrer Ansicht nach wäre dieser nicht korrekt vorgegangen, hätte Schäden verursacht und noch dazu wären für seine Leistungen überhöhte Preise verrechnet worden. – Ich sagte zu, ein paar Tage später sah ich mir die Sache an, nahm eine Mängelliste auf und machte Lichtbilder. In der Folge kam es zu einem weiteren Gespräch, zu dem sich auch der Installateur einfand. Wir erörterten sie Beschwerdepunkte, es gab einige Zusagen des Handwerkers, die Sache lief in meinen Augen positiv für die Hausbesitzerin. Das war’s.

Am Tag darauf rief mich besagte Dame an und warf mir in lautem Tonfall vor, dass ich ihre Erwartungen nicht erfüllt hätte und mit dem Installateur ungebührend freundlich umgegangen wäre, anstatt ihn lautstark zu maßregeln und ihn ordentlich einzuschüchtern. Ich antwortete ihr leicht verdutzt, dass die Angelegenheit nun doch nach einer für sie positiven Erledigung aussah. Ich sei nicht bereit, grundlos den erzürnten Ankläger- also den „Wauwau“ – zu spielen. Das empörte sie noch mehr. Sie hatte ihre eigenen Vorstellungen davon, wie ein Sachverständiger zu agieren habe. Kurz entschlossen meinte ich, ich gäbe ihr eine Stunde Zeit, mich von ihrem Auftrag zu entbinden, wobei ich auf jeglichen Kostenersatz verzichten würde. Andernfalls würde ich wie geplant weiterarbeiten. Zwanzig Minuten später kam ihr Rückruf und ich war den Auftrag los. – Interessant noch: Als ich einige Zeit danach als Sachverständiger ihrem Anwalt vor Gericht begegnete, war er mir gegenüber anfangs ziemlich mürrisch, was ich dahingehend deutete, dass er letztlich auch keine besondere Freude mit seiner Klientin hatte …

Überheblichkeit tarnt Unsicherheit

Rechtsanwälte haben es manchmal wirklich nicht leicht mit ihren Klienten. Da geht es um einen Streitfall, in dem ein ganz „Kleiner“ aus der Branche einem gut eingeführten „Großen“ am Markt die Suppe versalzen wollte, indem er begann, ein Konkurrenzprodukt zu importieren, das er wesentlich billiger anbot als sein großer Rivale dies mit seinem tun konnte oder wollte. Der „Große“ fand bald einen Weg, den lästigen Widersacher in die Schranken zu weisen und behauptete, das als gleichwertig beworbene Produkt des „Kleinen“ würde die angegebenen Leistungen gar nicht erbringen. Meine Aufgabe als vom Gericht bestellter Sachverständiger bestand darin, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.

Im Zuge des Befundes stellte sich sehr bald heraus, dass das Produkt des „Kleinen“ tatsächlich nicht halten konnte, was es versprach. Auch der ausländische Hersteller ließ den „Kleinen“ mangels Unterstützung im Regen stehen. In der nächsten Verhandlung  zeichnete sich für den „Kleinen“ eine Niederlage auf ganzer Linie ab. Der „Große“ verhielt sich großzügig und stellte angesichts der misslichen Lage seines Gegners bloß zwei Bedingungen für einen Vergleich: Der „Kleine“ sollte erstens den Vertrieb des Importprodukts stoppen und zweitens das Urteil des Gerichts auf seiner Website bekanntmachen. Ersteres wurde akzeptiert, das Zweite lehnte der anwesende Geschäftsführer rundweg ab. Anstatt konsequenterweise demütig zu bleiben, war seine Haltung in meinen Augen in der gesamten Verhandlung – vielleicht auch aus Unsicherheit – derart abgehoben und hochnäsig, dass ich froh war, dass die Verhandlung bald vorbei war …

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