(IRS) – In Durchführung bestimmter örtlicher Befundaufnahmen kann es für einen Sachverständigen äußerst herausfordernd sein, den Überblick nicht zu verlieren. Insbesondere dann, wenn viele Personen anwesend sind, oder wenn hohes Konfliktpotential herrscht, oder wenn eine sehr große Menge von Informationen oder Daten zu erheben sind, oder aber in Fällen, die enge zeitliche oder örtliche Einschränkungen vorgeben. Langjährige Sachverständige haben genug Erfahrung gesammelt, um derlei Widrigkeiten meistern zu können. Aber auch sie sind dazu auf gute Vorbereitung und sorgfältige Planung angewiesen. Dazu einige Beispiele.
Viele Leute, wenig Raum
Eine typische Befundaufnahme aus meinem Fachgebiet kann man sich etwa so vorstellen: Ort ist ein mittelgroßes Einfamilienhaus. Anwesend sind sieben Personen: Besitzer samt Frau und Tochter, die gegnerische Streitpartei in Person eines Firmenchefs, die beiden Rechtsanwälte und ein Firmenvertreter, der den Unternehmer unterstützen soll. Der äußerst beengte Heizraum, in dem die Befundaufnahme stattfinden wird, beherbergt die streitgegenständliche Wärmeerzeugungsanlage mitsamt voluminösen Anlagenteilen und einem ausgefeilten, etwas eigenwillig gestalteten Rohrleitungssystem, das ich mitsamt allen Einbauten in Lichtbildern und in Skizzen aufnehmen möchte.
Nach allseits freundlicher Begrüßung folgt ein kurzes Hick-Hack der Anwälte, die ihre jeweiligen Standpunkte herausstreichen. Das hält sich aber meist in Grenzen. Einer der Anwälte will mir eine Stellungnahme herauslocken, die einer Vorwegnahme des Gutachtensergebnisses gleichkäme. Freundlich, aber bestimmt lehne ich das natürlich ab. Die Fragen aus meiner Liste bekomme ich beantwortet, ausreichend Lichtbilder habe ich aufnehmen können. Noch fehlt allerdings eine detaillierte Aufnahme des Rohrnetzes in einer isometrischen Skizze. Nachdem auch von den Anwesenden keine Fragen mehr offen sind, schlage ich vor, dass wir den gemeinsamen Ortstermin beenden, dass ich aber danach meine Arbeit ungestört und daher konzentriert fertig ausführen kann. Was sofort Zustimmung findet.
Viele Leute, viel Diskussion
Ein anderes Beispiel: Privater Gutachtensauftrag, Streitfall unter Verwandten. Ein Onkel hat von seinem Neffen ein ländliches Ferienhaus gepachtet. Der nebenan wohnende Neffe beheizt aus seiner Biomasse-Heizanlage dieses Ferienhaus über eine Fernwärmeleitung mit. Über die Abrechnung der Heizkosten sind sich Onkel und Neffe in die Haare geraten. Dem Onkel ist die Sache zu teuer. Es wird ein Ortstermin vereinbart, an dem ich die Sache mit den Parteien besprechen soll und an dem ich auch Maße und Bauweise des Hauses aufnehmen kann, um mit diesen Daten eine Heizlastberechnung zu erstellen. Der Neffe würde auch seinen Familienanhang dabeihaben. Auf die Diskussions-(um nicht zu sagen Streit-)Freudigkeit dieser Leute wies mich der Onkel besonders hin.
Aufgrund der geschilderten Charaktere und aus gewisser Vorahnung war mir klar, dass ich auf mich allein gestellt zum Ortstermin mit durchgehendem Diskussions- und Gesprächsbedarf zu rechnen hätte. Die notwendige genaue Aufnahme des Gebäudes würde de facto nicht möglich sein, weil mir die Leute keine Sekunde von der Seite weichen würden. Was also tun? Ein netter Planer-Kollege ist für mich eingesprungen und wir haben unterschiedliche Rollen gespielt: Während ich mich darauf beschränken konnte, die zeitweise recht heftig und deftig artikulierenden Verwandten zusammenzuhalten, hatte mein Kollege die Gelegenheit, mit freiem Rücken all die Informationen zu sammeln, die ich brauchte.
Viele Daten, wenig Übereinstimmung
Noch ein Beispiel: Ein kleines Installationsunternehmen hatte als Sublieferant für ein anderes mittelgroßes Unternehmen aus der gleichen Branche im Rahmen eines großen Bauvorhabens spezielle Leistungen erbracht. Im Laufe der Ausführung war es zu qualitativen und quantitativen Abweichungen gekommen, die vom größeren Partner nur teilweise oder gar nicht anerkannt worden waren. Die Auseinandersetzungen nahmen an Heftigkeit zu und mündeten schließlich in ein ausgedehntes Gerichtsverfahren. Als Sachverständiger bekam ich es mit einem Riesen-Konvolut an Unterlagen zu tun. Das Bauwerk war mittlerweile fertiggestellt und in voller Nutzung. Ein überwiegender Teil der genannten Installationsarbeiten war zudem nicht mehr sichtbar, eine örtliche Befundaufnahme daher nicht mehr sinnvoll, die Befundaufnehme beschränkte sich auf die vorliegenden Akten und die zugehörigen Unterlagen.
Eine genaue Durchsicht und Auswertung der Unterlagen ergaben eine Menge von Unklarheiten. Aufgrund der Information in den Akten ließen sich die nicht klären. Ausführliche Gespräche mit den Parteien und mit deren informierten Personen waren unumgänglich. Wie sich auch noch erschwerend herausstellte, war das Gesprächsklima der Streitparteien schon derart schlecht, dass bereits das Gericht vorgab, der Sachverständige möge seine Informationen nicht von den Parteien in gemeinsamen Gesprächen, sondern strikt getrennt einholen. Die Parteien wollten sich meiner Einschätzung nach keinesfalls auch nur zufällig begegnen. Die Konsequenz: Um an die erforderlichen Informationen zu kommen, waren im Endeffekt drei fein säuberlich separierte Gesprächsrunden erforderlich, alle in meinem Büro als neutraler Ort. Der Zeitaufwand für das Gutachten nahm beträchtliche Ausmaße an und dessen Umfang war außergewöhnlich groß.
Besondere Herausforderungen
Es hat Gerichtsfälle gegeben, in denen es notwendig war, dass anlässlich eines Ortstermins und in Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort verbindliche Auskünfte über Abläufe und Geschehnisse eingeholt werden mussten, weil sie für das Gutachten von entscheidender Bedeutung waren. Nun sind Gerichtsgutachter zwar vom Gericht bestellt und können Informationen über Sachverhalte verlangen, aber vereinfacht gesagt können rechtlich verbindliche Auskünfte von Parteien oder Zeugen nur vom Gericht im Zuge von Vernehmungen eingeholt werden. Das geeignete Werkzeug dazu ist eine Gerichtsverhandlung vor Ort. Parteien und Zeugen können dort direkt befragt werden, ihre Antworten finden Aufnahme in das Protokoll der Verhandlung und damit in den Gerichtsakt. Erst dann kann sich ein Gutachter auf sie berufen. Ein Sachverständiger kann Richterin oder Richter ersuchen, eine Verhandlung vor Ort durchzuführen, wenn dies aufgrund der Umstände sinnvoll ist.
Eine andere Sache, die noch in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist, betrifft den Umgang mit Emotionen. Konkret: Was ist zu tun, wenn es anlässlich einer Befundaufnehme zu Schreiduellen, oder gar zu tätlichen Auseinandersetzungen oder Vorfällen mit tumultartigem Charakter kommt? Soll mir keiner sagen, dass das nicht vorkommt, ich habe alles davon selbst erlebt. Die Antwort: In meiner Erfahrung besteht die wirksamste Maßnahme darin, zuerst die Teilnehmer zu mahnen, sich zurückzuhalten und ihre Aggressionen wenigstens für die Zeit des Ortstermins zu zähmen. Falls das an der Konfliktsituation nichts ändert, kann ich ein Ultimatum setzen mit dem Hinweis, die Befundaufnahme werde abgebrochen, falls nicht in kurzer Zeit Ruhe eintritt. Das ganz kühl und sachlich, denn wer schreit, hat meistens schon verloren. Diese sanfte Androhung hat immer geholfen verbunden mit dem deutlichen Hinweis, dass die Kosten für den Abbruch auch irgendjemand wird tragen müssen, mit Sicherheit aber nicht der Sachverständige.
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