Sonnek

Frage

Wieder meldet sich telefonisch ein Kandidat, der vor einer Kommission am Landesgericht die Prüfung ablegen will, nach deren erfolgreicher Absolvierung er sich als „Allgemein beeideter und gerichtlich zertifizierter Sachverständiger für …“ bezeichnen darf. Die Fragen, die einem künftigen Prüfer gestellt werden, sind immer sehr ähnlich: Was wird geprüft, wie wird geprüft, was erwartet mich, wie kann ich mich vorbereiten? – Dementsprechend ähnlich sind auch die Antworten darauf. Sehen wir uns näher an, welche Auskünfte und Informationen sich der Kandidat von seinem zukünftigen Prüfer erwarten darf.

Vorbereitungsseminar

Zuallererst muss man sich über den aktuellen Wissensstand des Kandidaten klar werden: Hat er einen Vorbereitungskurs besucht, wie er von den einschlägigen Verbänden üblicherweise veranstaltet wird? Vorzugsweise einen Kurs, der von einem Richter abgehalten wird und der die gesamten für den Sachverständigen wichtigen Rechtsgrundlagen vermittelt hat? Ohne Aneignung solider Grundkenntnisse über diese Materie braucht ein Interessent gar nicht daran zu denken, antreten zu wollen, es sei denn, er wäre ausgebildeter Jurist. Derlei Seminare sind übrigens ein guter Boden zum Knüpfen von Kontakten mit künftigen Kollegen.

Wichtig: Rechtlicher Prüfungsteil

Das rechtliche Wissen ist ganz entscheidend für den Erfolg der Prüfung. Das allein schon deswegen, weil der Vorsitzende der Kommission, die die Prüfung abnimmt, ein dem Präsidium nahestehender Richter ist. Außerdem ist der rechtliche Teil der erste, der abgefragt wird. Es würde daher in der Kommission einen schlechten Eindruck hinterlassen und den Prüfungserfolg gefährden, wenn schon im ersten Teil eklatante Schwächen auftreten. Prüfer sind keine Unmenschen, aber sie müssen für ihre Entscheidung einstehen und können keine „halben Sachen“ zulassen.

Auch Fachprüfer brauchen Vorbereitung

Die Kommission besteht neben dem vorsitzenden Richter noch aus im Regelfall zwei Fachprüfern. Diese Prüfer sind angehalten, ihre Fragen an den Kandidaten vorab in einer Liste festzulegen, darin die Ergebnisse der Befragung zu dokumentieren und diese Liste dem Richter zu übergeben, der auch das Protokoll über den Prüfungsverlauf führt. Anzumerken ist, dass die fachliche Seite eher einem fachlichen Austausch ähnelt als einer strengen Prüfung. Besonders wichtig ist auch der Eindruck, den die Persönlichkeit des Kandidaten hinterlässt. Man versucht, sich vorzustellen, wie er in einer schwierigen Befundaufnahme oder in einer Gutachtenserörterung wirken mag.

Fachliche Vorbereitung des Kandidaten

Der Kandidat muss über sein Fachgebiet selbstredend gut Bescheid wissen. Zu den wichtigsten und großen Fachgebieten des Sachverständigenwesens existieren sogenannte Prüfungsstandards, das sind Auflistungen über zentral wichtige fachliche Inhalte, deren Kenntnis vorausgesetzt wird. Diese Standards werden von den Sachverständigenverbänden geführt und sind über deren Webseiten zugänglich. Wichtig ist auch hier, dass die Prüfer ein gutes Bild darüber bekommen, wie sicher der Kandidat sich in seinem Fachgebiet bewegt; „Blender“ werden rasch erkannt und kommen nicht durch!

Informationen über die Kandidaten

Wahrscheinlich wenige Prüfer machen sich ein genaueres Bild über die Kandidaten, die ja im Regelfall Fachkollegen sind und die man aus der beruflichen Praxis mehr oder weniger gut kennt. Jedoch muss jedes Ansuchen an das Gericht um Zulassung zur Prüfung vertiefende Unterlagen beinhalten, aus dem sich der berufliche Werdegang erschließt und auch der formale  Nachweis von Qualifikationen. Besonders bei wenig bekannten Personen sind diese Informationen von Interesse für einen Prüfer. Das Gericht stellt den Prüfern diese Unterlagen auf Anforderung zur Verfügung.

Beratung und Ergebnis

Nach Beendigung der Prüfung und Befragungen berät die Kommission über das Ergebnis. Fällt die Beurteilung positiv aus, sind die Beratungen kurz. Bei „gemischtem“ und nicht eindeutigem Ergebnis werden die Argumente, die für oder gegen den Kandidaten sprechen, genau abgewogen. Bei eindeutig negativem Ergebnis hat der Kandidat die Wahl, auf einen negativen schriftlichen Bescheid zu warten oder seinen Antrag auf Zulassung zurückzuziehen, wodurch man später einen neuen Versuch starten kann. Fast immer wird von letzterer Möglichkeit Gebrauch gemacht.

Weitere Schritte für den Kandidaten

Der Kandidat mit positivem Ergebnis kann sich dann für die Eintragung in die Liste der Gerichtssachverständigen für den gewählten Sprengel bereitmachen. Zuvor steht aber noch seine Beeidigung an, die mit anderen Erfolgreichen in mehr oder weniger festlichem Rahmen stattfindet. Danach steht ihm für seine neue berufsähnliche Tätigkeit die Welt offen – wobei er aber nicht darauf vertrauen darf, dass alle Welt auf ihn gewartet hat. Es braucht üblicherweise etwas Zeit, bis genug Bekanntheit aufgebaut ist und ausreichend Vertrauen bei künftigen Auftraggebern …

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