Die Pension ist hierzulande ein herbeigesehnter Lebensabschnitt und gar mancher bereitet sich umsichtig darauf vor. So auch ein Bauherr, der mit viel Schweiß und Mitteleinsatz einen alten Bauernhof in einen schmucken und alle Stückeln spielenden Alterssitz verwandelt hatte. Die Pension war längst angetreten, die künftige Bleibe aber immer noch nicht ganz fertig und daher noch unbewohnt. Der Grund dafür lag vermutlich weniger im Bestreben, die Vorfreude zu verlängern, sondern eher in einem Hang zur Pedanterie, der auch die Heizungsanlage traf und damit den Installateur, der sich mit einer Klage konfrontiert sah.
Dabei war die Zielsetzung des Bauherrn löblich und die Umsetzung des Installateurs fast perfekt, aber eben nur fast. Vorgabe war, dass das Haus einen erneuerbaren Energielieferanten in Form einer Außenluft-Wärmepumpe bekommen sollte. Als zusätzliche Bedingung wurde verlangt, dass die bestehende Solaranlage miteingebunden und deren Warmwasserbereiter mitsamt der Solarregelung irgendwie weiterverwendet werden sollte. Weil es doch schade sei, auf so ein tolles Ding einfach zu verzichten, das erstens teuer gewesen sei und zweitens erst ein paar Jahre auf seinen Rohrregistern hätte.
Altes und Neues geschickt kombiniert
Gesagt, getan. Der versierte Installateur löste die Aufgabe unter Einsatz eines neuen Schichtspeichers mit integriertem Warmwasserbereiter, der von Wärmepumpe und der Solaranlage geladen werden konnte. Den vorhandenen Boiler verwendete er als Pufferspeicher, der ebenfalls von der Solaranlage gespeist wurde, allerdings nur dann, wenn die anfallende Solarenergie im Schichtspeicher mangels ausreichendem Temperaturniveau nicht mehr zu nutzen war. Heizungsseitig diente so der alte Boiler als Rücklaufanhebung für die Heizkreise. Auch die bestehende Solarregelung konnte weiterverwendet werden.
Von der Beschwerde-Mücke zum Mängel-Elefanten
Die Anlage schien auch gut zu laufen und der Bauherr verfolgte deren Funktion aufmerksam. Was ihm leicht fiel, lag doch seine häufig genutzte Heimwerkstatt im Technikraum gleich neben Schicht- und Pufferspeicher. Störend empfand er allmählich das aus seiner Sicht häufige Umschalten eines Ventils, das im Solarkreis erst den Schicht- und dann den Pufferspeicher ansteuerte. Ein ihm bekannter Installationstechniker fand das auch bedenklich, war sofort interessiert und engagiert, fand weitere kleinere Unzulänglichkeiten und hakte sich schließlich an einem Mangelpunkt fest: Die Anlage liefere zu wenig Warmwasser.
Unzufriedenheit kann eskalieren
Der Bauherr hatte zwar noch keinen Tag im Haus gewohnt, sehr wohl aber versuchshalber die Zweihundertliter-Badewanne bis zum Überlauf befüllt. Ihm und dem Techniker schien die dabei erreichte Badewassertemperatur von knapp siebenunddreißig Grad zu gering, zwei bis drei mehr würde man als recht empfinden und wohl erwarten dürfen. Die Sache eskalierte insofern, als der Bauherr mit einem Schlag die gesamte Anlage für unbrauchbar erklärte, deren Rücknahme verlangte und die Rückabwicklung des Auftrags. Nachbesserungsangebote des Installateurs wurden abgelehnt, die Sache endete vor Gericht.
Technische Gegebenheiten und menschliche Beziehungen
Örtliche Befundaufnahmen sollen dem Sachverständigen Aufschluss über die technischen Gegebenheiten der umzankten Angelegenheit bieten. Sehr oft sind aber auch die Beziehungs- und Interessen-Gemengelagen vor Ort von Interesse. So auch hier: Der beklagte Installateur und der den klagenden Bauherrn beratende Techniker waren zuvor Arbeitskollegen in einem größeren Installationsbetrieb gewesen, der Installateur hatte sich später selbstständig gemacht. Aus dem leicht süffisant-aggressiven Verhalten des Technikers ließ sich schließen, dass er offenbar noch eine Rechnung mit seinem ehemaligen Kollegen offen hatte …
Der Gegner kann Recht haben
Der Techniker hatte aber mit seiner Behauptung, dass der neue Schichtspeicher unbrauchbar sei, nicht Unrecht: Bei der von der Wärmepumpe zur Verfügung stehenden höchstmöglichen Vorlauftemperatur schaffte der integrierte Warmwasserbereiter die verlangte Temperatur bei der nötigen Wassermenge einfach nicht. Der Grund lag darin, dass er eher die Charakteristik eines Durchlauferhitzers aufwies als die eines Speichers. Der vorsichtige Hinweis, dass man die Wanne ja nicht bis zum Überlauf füllen müsse, weil man beim Hineinlegen Wasser verdränge und die geringere Wassermenge dann auch wärmer sei, zog beim Bauherrn nicht.
Fazit: Es braucht die Kunst, die Ruhe nicht zu verlieren
Eine technische Alternative fand sich rasch, der Installateur wiederholte sein Angebot vor Gericht, den Schichtspeicher gegen den besser geeigneten auszutauschen, natürlich einschließlich der notwendigen Umbauarbeiten und das kostenlos. Der daraufhin um weitere Begünstigungen nörgelnde Bauherr wurde vom Richter in die Schranken gewiesen und ein Vergleich kam zustande. Als beachtenswert und beispielgebend für den richtigen Umgang mit pizzeligen Kunden erwies sich das Verhalten des Installateurs: Er ließ sich vom früheren Kollegen nicht provozieren und sich auch sonst durch nichts aus der Ruhe bringen …