Energieverbräuche und damit -kosten sind ein nicht unwesentlicher Faktor in jedem Budget, das den Betrieb und die Verwaltung von Gebäuden miteinschließt. Das gilt für Private genauso wie für Unternehmen und andere Organisationen. Wissen sollte man auch, wohin die Energie und damit das Geld fließt. Verbräuche an elektrischem Strom lassen sich leicht erfassen und zuordnen. Schwieriger wird es bei thermischen Energieströmen, etwa in Heizungsanlagen. Wegen des üblicherweise hohen Energie- und Kostenaufwands in derartigen Anlagen wäre aber gerade dort mehr Aufmerksamkeit für messtechnische Erfassungen gefragt.
Aus Sachverständigensicht hätten sich viele Probleme und Unstimmigkeiten vermeiden lassen, hätte man von vornherein mehr Sorgfalt auf den Einbau von Wärmemengenmessern – die nicht ganz richtig oft als „Wärmezähler“ bezeichnet werden – verwendet. Dazu seien einige Beispiele aus der Praxis genannt.
Wärmepumpenanlage
Ein Hausbesitzer bezweifelt die Wirksamkeit einer Wärmepumpenanlage mit Erdwärmenutzung und zieht dazu den Installateur zur Verantwortung, der die Anlage geliefert hat. Die Heizkosten liegen seinen Angaben zufolge deutlich über denen der zuvor eingebauten ölbefeuerten Kesselanlage. Fest steht auch, dass der Hersteller der Wärmepumpenanlage eine Leistungsgarantie abgegeben hat: Die Jahresarbeitszahl darf mit einem Wert von 4,0 erwartet werden. Eine Messmöglichkeit der von der Wärmepumpe gelieferten Wärmemenge ist nicht gegeben.
Die Jahresarbeitszahl errechnet sich, indem man die in einem Jahr von der Wärmepumpe für die Heizung zur Verfügung gestellten Wärmemenge (in Kilowattstunden) durch die dafür aufgewendete Elektroenergie (ebenfalls in Kilowattstunden) dividiert. Dazu ist es aber notwendig, die in das Heizsystem abgegebene Wärme über einen Wärmemengenmesser zu erfassen. In der Praxis wird es also notwendig sein, nachträglich einen solchen einzubauen und nach Ende der Heizsaison die Jahresarbeitszahl zu kontrollieren. Erreicht sie den garantierten Wert, ist die Anlage in Ordnung.
Biomasse-Heizkesselanlage
Der Besitzer eines Gewerbeobjekts ist sich nicht sicher, ob der neu errichtete Heizkessel für Hackschnitzel die geforderte Leistung erbringt. Zwar liegen für den Kessel entsprechende Prüfzeugnisse vor, jedoch reicht das dem Besitzer, der auch zugleich als Betreiber der Heizungsanlage fungiert, nicht aus. Er beharrt darauf, dass der Kessel zu wenig Heizleistung zeigt und knüpft daran auch den Verdacht, dass er wegen schlechter Verbrennung zu viel Hackgut verbraucht. Ein Gerichtsverfahren nimmt seinen Lauf.
Will der Sachverständige zu einem Ergebnis kommen, besteht die Lösung auch hier darin, dass in den heizungsseitigen Anschluss des Kessels ein Wärmezähler eingebunden wird. Wollte man lediglich die Kesselleistung bei Volllast messen, würde ein mobiler Wärmezähler ausreichen. Ein fest eingebauter Wärmemengenmesser wäre dann erforderlich, wenn man die Leistung dauernd überwachen und am Ende eines Betriebsjahres aus der gelieferten Wärmemenge und dem gemessenen Brennstoffeinsatz den Jahres-Nutzungsgrad als Qualitätskriterium errechnen wollte.
Lüftungsanlagen
Ein Industriebetrieb hat im Zuge einer Erweiterung eine Reihe gleichartiger Lüftungsgeräte in Betrieb genommen, die der Erwärmung der Zuluft einer Produktionshalle dienen. Als Energiequelle für die Heizregister der Lüftungsgeräte dient die Abwärme des Werkes. Auch hier ist die tatsächliche Leistung der Heizgeräte strittig. Fest installierte Wärmemengenmesser sind nicht vorhanden. Eines der Geräte soll stellvertretend für alle untersucht werden, wobei die Temperatur der Aussenluft möglichst den Bedingungen am Prüfstand gleichen sollen.
Die Leistungsmessung wird auf der Heizungswasserseite mittels eines mobilen Durchflusswärmemengenmessers vorgenommen. Um Einwirkungen von Sonneneinstrahlung zu vermeiden, erfolgt die Messung frühmorgens vor Sonnenaufgang an einem Frühjahrstag, an dem die lokale Wetterprognose prüfstandähnliche Bedingungen erwarten lässt, sodass nur geringe rechnerische Korrekturen erforderlich sind. Alles in allem viel Aufwand, der großteils vermieden hätte werden können, wenn schon in der Planung wenigstens eines der Geräte zu Kontrollzwecken mit einem Wärmemengenmesser ausgestattet gewesen wäre.