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	<title>Sonnek &#187; Sachverständiger</title>
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	<description>Blog von Ingo Sonnek</description>
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		<title>Der Tanz ums CO2</title>
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		<pubDate>Fri, 10 Jul 2026 06:00:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Energie]]></category>
		<category><![CDATA[CO2-Emission]]></category>
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(IRS) – Nach vielen Jahren Wüstenwanderung wurde den Israeliten die Zeit zu lang, die sein Anführer Moses auf dem Berg Horeb verbrachte, um für sein Volk das Gesetz zu empfangen. Statt auf das Gottgegebene zu warten, entschied sich das Volk währenddessen für Menschgemachtes: Die Wartenden bauten sich ein goldenes Kalb, um das sie ausgelassen tanzten. [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-5069" title="Energie" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Energie-150x150.PNG" alt="Energie" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – Nach vielen Jahren Wüstenwanderung wurde den Israeliten die Zeit zu lang, die sein Anführer Moses auf dem Berg Horeb verbrachte, um für sein Volk das Gesetz zu empfangen. Statt auf das Gottgegebene zu warten, entschied sich das Volk währenddessen für Menschgemachtes: Die Wartenden bauten sich ein goldenes Kalb, um das sie ausgelassen tanzten. Wie die Bibel weiter berichtet, ging dieses Vorhaben nicht gut aus. – Wenn wir uns in der  Gegenwart umsehen, können wir eine andere Art Tanz beobachten, und zwar den um das atmosphärische Spurengas CO2. Der Ausgang dieses Tanzes ist noch offen.</p>
<p><span id="more-11491"></span></p>
<p><strong>Bedeutungswandel</strong></p>
<p>Wir dürfen davon ausgehen, dass dieses CO2, das mit 0,042 Volums-Prozent in unserer Atmosphäre vertreten ist, in der öffentlichen Wahrnehmung seine frühere Bedeutung völlig verloren hat. Insbesondere für den Konsumenten üblicher Massenmedien dürfte sich infolge entsprechender Botschaften der Charakter des Begriffs „CO2“ im Laufe der letzten Jahre und Jahrzehnte von „lebensnotwendig“ auf „lebensbedrohlich“ umgedreht haben. Für große Teile der Wissenschaft insbesondere um den „Weltklimarat“ der UNO, den IPCC, ist der dominante Einfluss von CO2 auf das Klimageschehen festgeschrieben, werden ihm doch die Phänomene Erderwärmung oder Klimawandel angelastet. (Die Österreichische Energieagentur sieht diese Bezeichnungen gar als Verniedlichung und empfiehlt in ihrem „Energie-Handbuch“ stattdessen Bezeichnungen wie „Erderhitzung“ beziehungsweise „Klimakrise“ oder „Klimakatastrophe“.)</p>
<p><strong>Abweichende Meinungen werden nicht akzeptiert</strong></p>
<p>Gegenstimmen prominenter Wissenschaftler, die sich nicht mit der alleinigen „Täterrolle“ des CO2 zufriedengeben und auf die Komplexität der Einflüsse hinweisen, die für die Entstehung des Klimas bedeutsam sind, werden von den Massenmedien ignoriert. Wissenschaftler mit abweichender Meinung – wie etwa die US-amerikanische Universitätsprofessorin Dr. Judith Curry – verloren ihre Arbeit. Aus meiner Erfahrung in Gesprächen kann ich berichten, dass selbst hochgeschätzte, an sich kritisch denkende Berufskollegen kritische Standpunkte ablehnen und lieber dem üblichen CO2-Narrativ folgen. Jemand,  der sich unabhängig informiert hat und gut begründete andere oder gar gegensätzliche Argumente in Diskussion bringen will, muss nach wie vor damit rechnen, als „Klima-(wandel-)Leugner“ diffamiert oder in seiner Integrität angezweifelt zu werden. Sachliche Diskussionen sind derzeit kaum möglich.</p>
<p><strong>CO2 liefert reichlich Grund zu Aktion</strong></p>
<p>Für die internationale und nationale Politik hat die CO2-Fixierung viele Vorteile. CO2 wird vom „Lebensgas“ zum „Klimagas“. Vor allem lässt es sich messen, und damit können staatliche Institutionen alles beurteilen, regulieren, steuern und besteuern, was auf irgendeine Weise CO2 emittiert, von technischen Prozessen bis hin zu jeglichen lebenden Organismen. Im Gegensatz dazu wird alles, was Energie liefert, kein CO2 emittiert und einigermaßen für menschliche Bedürfnisse nützlich erscheint, gefördert. Auch die Finanzwelt freut sich: Emissionsrechte lassen sich in barer Münze handeln. Und die Medien sind natürlich auch mit dabei, liefern die Themen rund ums CO2 doch immer wieder reichlichen Lesestoff. Wie sehr das der Fall ist? Nachstehend habe ich aus der auflagenstärksten Zeitung unserer Region, der „Kleinen Zeitung“, drei Artikel zum Thema herausgegriffen, die in diesem Jahr erschienen sind, daraus zitiert und ein paar Bemerkungen angefügt. Die Titel sind <strong>fett</strong>, die Zitate <em>kursiv</em> wiedergegeben. Sämtliche Artikel wurden von Günter Pilch verfasst<a title="Zum Autorenprofil von Günter Pilch" href="https://www.kleinezeitung.at/autor/708/guenter-pilch" target="_blank">,</a> dem Redakteur für das Bundesland Steiermark und zuständig für den Themenbereich Umwelt.</p>
<p>Artikel vom 7. Juli 2026:</p>
<p><strong>CO₂-Ausstoß ging zurück, doch für steirisches Klimaziel sieht es düster aus</strong> <em>-<strong> </strong>Neuer Klimabericht zeigt: Die Treibhausgasemissionen in der Steiermark sind 2024 gesunken – doch das Tempo reicht für die verpflichtenden Ziele bis 2030 nicht aus.“ </em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Für Klimaziel müsste der CO₂-Ausstoß dramatisch weitersinken.“ </em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„48 Prozent weniger Treibhausgas als 2005 darf die Steiermark (wie auch Österreich insgesamt) 2030 noch verursachen. Für dieses Ziel steht Wien in Brüssel gerade.“</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„58 Prozent des steirischen Treibhausgasausstoßes sind für das Klimaziel unmittelbar relevant, der Rest wird separat über den europäischen Emissionsrechtehandel abgerechnet.“</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Segeln die Steiermark und Österreich tatsächlich am Klimaziel vorbei, könnten die Kosten in die Milliarden gehen. EU-Mitgliedsstaaten sind im Falle eines Scheiterns verpflichtet, die entsprechenden Mengen an Emissionszertifikaten nachzukaufen. Der Bund hat mehrfach angekündigt, die Länder in diesem Fall an den Kosten zu beteiligen.“</em></p>
<p>Die Messung oder Schätzung von CO2-Emissionen machen derartige Knebelungen möglich: Für den Leser entsteht der Eindruck, dass wir erstens einem unausweichlichen „Klimadiktat“ unterworfen sind, gegen das man sich nicht wehren kann, dass wir zweitens aus Eigenverschulden oder wegen der Unfähigkeit, genug Energie einzusparen, strenge Bestrafung befürchten müssen, und dass uns drittens dieses Versäumnis sehr teuer zu stehen kommen wird.</p>
<p>Artikel vom 2. April 2026:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>„Steirer verbrauchten weniger Öl und Gas, kräftiges Plus bei Erneuerbaren </strong><em>- Weniger</em> <em>Verbrauch, erstmals 40 Prozent Erneuerbare: Steirischer Energiebericht zeigt für 2024 erfreulichen Trend. Doch nur ein Teil davon geht auf das Konto aktiver Maßnahmen.“ </em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em> „Erdöl- und Erdgasverbrauch im Land jeweils ein Minus von 4,8 bzw. 2,4 Prozent“</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em> „Erstmals liegt der Erneuerbaren-Anteil am steirischen Energieverbrauch damit knapp oberhalb der Marke von 40 Prozent.“</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Verbrauch nach Wirtschaftssektoren: Produzierender Bereich: 38,5%, Verkehr: 27,5%, Privathaushalte: 25,4%, Dienstleistungen: 6,6%, Landwirtschaft: 2,6%.“ </em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Verbrauch nach Energieträgern (energetischer Endverbrauch): Öl: 29,5%, Biomasse: 22,3%, elektrische Energie: 21,5%, Erdgas: 15,7%, Fernwärme: 5,8%, Umgebungswärme (Wärmepumpen, Anm.): 2,4%, Kohle: 2,0%, Brennbare Abfälle: 0,9%.“</em></p>
<p>Gedanken dazu: Energie- und damit CO2-Einsparungen durch einen milden Winter! – Der Anteil an erneuerbarer Energie ist nicht gratis zustande gekommen, sondern hat ansehnliche  Förderungen benötigt! – Im produzierenden Gewerbe ließe sich am meisten einsparen, doch  hoffentlich geschieht das nicht von selbst durch mancherorts drohende Deindustrialisierung (z. B. bei Autozulieferern)!</p>
<p>Artikel vom 10.02.2026:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><strong>„Grüne Lunge am Kippen &#8211; CO₂-Ausstoß des heimischen Waldes befeuert Zwist ums Heizen mit Holz</strong><em> &#8211; Österreichs Wälder stoßen inzwischen mehr Treibhausgas aus, als sie neu binden. Für Forscher ein Alarmsignal. Wie viel Holznutzung verträgt die grüne Lunge der Republik noch?“ </em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Rund 62 Prozent der steirischen Landesfläche sind mit Wald bedeckt, in Summe nehmen Österreichs Wälder fast die Hälfte des gesamten Bundesgebiets ein. Ein Umstand, auf den hierzulande häufig mit Stolz verwiesen wird, der aber nicht darüber hinwegtäuschen kann, dass es in den Forsten knirscht. Der Wald ist ins Kippen geraten und dabei, seine traditionelle Funktion als CO2-Senke dauerhaft zu verlieren.“ </em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Über das vergangene Jahrzehnt hat sich die Senkenwirkung des Waldes rasant verringert, 2018 kehrte sich der Saldo erstmals um: Die heimischen Wälder sind von einer CO2-Senke zu einer Emissionsquelle geworden.“ </em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Als Hauptursache für die Malaise macht UBA-Klimaexperte Günther Lichtblau die bereits eintretenden Folgen des Klimawandels fest.“ </em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Werden die heimischen Wälder also stärker genutzt, als sie es noch vertragen? ‚Es ist zumindest nicht sehr sinnvoll, die Biomasseverbrennung noch weiter zu steigern‘, sagt Georg Gratzer, stellvertretender Leiter des Instituts für Waldökologie an der Wiener Universität für Bodenkultur (Boku).“</em></p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>„Ähnlich argumentiert Helmut Haberl vom Boku-Institut für Soziale Ökologie. ‚Wenn wir die Holzverbrennung weiter erhöhen und durch Holzernte aus dem Inland abdecken, wird der Wald noch weiter in Richtung CO2-Quelle kippen.‘ Und auch gesteigerte Holzimporte sieht der Forscher nicht als Lösung. ‚Schon heute stammt ein erheblicher Anteil des in Österreich verwerteten Holzes aus dem Ausland. Und da stellt sich natürlich die Frage, wie es dann um die Bilanz der dortigen Wälder aussieht‘, sagt Haberl.“ ‚Die Folge könnten für Österreich verpflichtende, millionenteure Nachkäufe von Zertifikaten aus Staaten sein, die ihre Ziele übererfüllen.‘ Doch noch ist offen, ob es tatsächlich so weit kommt. ‚Auf europäischer Ebene laufen derzeit Diskussionen über eine allgemeine Anpassung der Ziele, weil auch andere Länder mit dem Wald ähnliche Probleme wie Österreich haben‘, sagt Günther Lichtblau vom Umweltbundesamt. Als die Ziele vor Jahren vereinbart wurden, hatte offenbar niemand damit gerechnet, dass die Folgen des Klimawandels die Wälder so rasch in ihrer Substanz treffen würden.“</em></p>
<p>Kommentar dazu: Den Waldspaziergang lasse ich mir jedenfalls nicht vermiesen, egal, was und wieviel davon der Wald emittiert. – Der Wald war übrigens in der Vergangenheit nie eine Lunge, das ist ein völlig falsches Bild, denn eine Lunge saugt sauerstoffreiche Luft an und stößt kohlendioxidreiche Luft aus. Seit Neuestem aber funktioniert der Wald offenbar wirklich wie eine Lunge. – Biomasse-Heizanlagen (insbesondere Pelletsheizungen) hat man als Ersatz für Öl und Gas gezielt propagiert und gefördert. Dabei wird bei Verbrennung von Holz (also auch Pellets) pro Kilowattstunde Heizenergie deutlich mehr CO2 freigesetzt als bei Verbrennung von Öl oder Gas. Bei Emissionsberechnungen wird für Holz trotzdem so gerechnet, als würde seine Verbrennung (fast) kein CO2 verursachen … <strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Was anstrengend war</title>
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		<pubDate>Fri, 03 Jul 2026 08:15:56 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Bei Durchsicht meines Gutachtens-Archivs stieß ich auf einige wenige Gerichtsfälle, bei denen ich froh war, sie hinter mir zu haben. Die Ursachen des Unbehagens über diese Fälle lagen dabei nicht in den technischen Aufgabenstellungen, denn die waren durchaus nicht besonders anspruchsvoll. Sie lagen im menschlichen Verhalten involvierter Akteure. Es hatte den Anschein, manche [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-6576" title="SV-Stories" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/SV-Stories-150x150.png" alt="SV-Stories" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – Bei Durchsicht meines Gutachtens-Archivs stieß ich auf einige wenige Gerichtsfälle, bei denen ich froh war, sie hinter mir zu haben. Die Ursachen des Unbehagens über diese Fälle lagen dabei nicht in den technischen Aufgabenstellungen, denn die waren durchaus nicht besonders anspruchsvoll. Sie lagen im menschlichen Verhalten involvierter Akteure. Es hatte den Anschein, manche der Beteiligten würden auf verfahrensbedingte Ereignisse verzögernden, behindernden oder sonst wie negativen Einfluss ausüben, mit dem unangenehmen Nebeneffekt, dass dieses Verhalten auch meine Arbeit erschwerte.</p>
<p><span id="more-11482"></span><strong>Der Normalfall verlief positiv</strong></p>
<p>Vorab gilt es, festzuhalten, dass die Fälle, von denen hier die Rede sein wird, absolute Ausnahmen darstellten. Ich kann sagen, dass der „Normalfall“ eines Gerichtsverfahrens – egal ob auf Bezirks- oder Landesebene – von gutem und respektvollem Zusammenwirken gekennzeichnet war. Und das trotz aller Spannungen, unter denen ein Gerichtsverfahren naturgemäß abläuft. Allen Beteiligten war bewusst, dass nur durch das Aufrechterhalten einer gepflegten Streitkultur Fortschritte im Verfahren zum Nutzen aller Beteiligten möglich sein würden. Im Nachhinein muss ich insbesondere den Richterinnen und Richtern meine Anerkennung zollen. Aber auch Rechtsanwälte verdienen hohen Respekt für die Balance, die sie zwischen den Anliegen ihrer Klienten und den realen Möglichkeiten eines Verfahrens finden mussten. – Doch nun zu den weniger angenehmen Erlebnissen.</p>
<p><strong>Das gesprächige Unschuldslamm</strong></p>
<p>Örtliche Befundaufnahmen sind jene Anlässe, zu denen zwangsläufig persönlicher Kontakt mit zumindest jener Partei zustande kommt, auf deren Areal der Ortstermin stattfindet. Dieser Kontakt ist notgedrungen intensiv, wenn die „Heimpartei“ zugleich die wichtigste Auskunftsquelle ist, weil sie ja die Örtlichkeit am besten kennt. In einem exemplarischen Fall war eine weitläufige Heizungsinstallation Gegenstand einer Besichtigung. Letztere war gegen Mittag zu Ende. Im Anschluss daran war eine genaue Ermittlung der Mengen an verbauten Gegenständen, Geräten, Armaturen, Leitungen etc. geplant. Eine langwierige Sache, für die ich zusammen mit einer guten Hilfskraft etwa drei Stunden Zeitaufwand geplant hatte.</p>
<p>Die beiden Rechtsanwälte und der Vertreter der Gegenpartei hatten sich zur Mittagszeit bereits verabschiedet, Massenermittlungen sind für Zuseher wenig interessant und außerdem war  Freitag. Die Hilfskraft und ich waren mit dem ortskundigen Beklagten allein. Nun kommts: Unsere Massenermittlung wurde fortan nicht nur von seiner Person, sondern von Wehklagen, Anschuldigungen, Geschichten und Anekdoten begleitet, die allesamt nicht nur auf eine Weltverschwörung gegen ihn schließen ließen, sondern auch unsere Arbeit in die Länge zogen. Wir brauchten schließlich sechs Stunden, zwar nicht nur, aber auch wegen der Jammerei. Am Ende waren wir zwei Techniker völlig erschöpft, der Begleiter gerade erst warmgeredet …</p>
<p><strong>Der Installateur, der Informationen zusagte, die nie kamen</strong></p>
<p>Die Erscheinung eines Kometen hat es als staunenswertes astronomisches Ereignis an sich, dass sie sich in regelmäßigen Abständen von Jahrzehnten oder Jahrhunderten wiederholt. Der Installationsunternehmer, von dem hier die Rede sein wird, nennen wir ihn der Einfachheit halber X, schaffte die Präsenz vor den Schranken des Zivilgerichts in unregelmäßigen Abständen von ein paar Jahren. Und ich rede hier nur von jenen Fällen, in denen ich selbst die Ehre hatte, als Sachverständiger berufen worden zu sein. Gelegentlichen Bemerkungen von Sachverständigen-Kollegen meines Fachgebiets konnte ich entnehmen, dass er auch ihnen nicht ganz unbekannt war. Und an seinen fachlichen Fähigkeiten hegte offenbar nicht nur ich beträchtliche Zweifel.</p>
<p>X als Person war im Umgang menschlich gesehen durchaus angenehm. Nie hörte ich ihn laut seinen Unmut äußern oder gar schreien. Seine ganze Natur, gepaart mit körperlicher Behäbigkeit, schien auf Beschwichtigung ausgelegt. Etwa bei örtlichen Befundaufnahmen, wenn er mit unzufriedenen Kunden konfrontiert war: „Ihr Mann hat sich bei mir nie beschwert.“ „Wir haben das eh alles gemacht.“ „War so vereinbart.“ „Habe es immer so gemacht, wie es sich gehört.“ – Technische Unterlagen oder gültige Projektpläne oder gar Berechnungen waren in den vor Gericht abgehandelten Fällen absolute Mangelware. Auf meine Frage, ob Unterlagen vorhanden sind, bekam ich immer eine freundliche Antwort: „Habe ich, muss nachschauen.“ „Schicke ich Ihnen.“ „Bekommen Sie!“ – Gekommen ist nie etwas, zumindest nichts Brauchbares. – Es ist eine seltsame Sache, Fragen in einem Gutachtensauftrag nicht beantworten zu können, weil jegliche Informationen fehlen …</p>
<p><strong>Sachverständige sind keine Wauwaus</strong></p>
<p>Ein Rechtsanwalt trat an mich heran und bat mich, seiner Klientin zu helfen. Die Sache sei dringend. Sie war Besitzerin eines Gebäudes mit mehreren Wohneinheiten und benötigte Unterstützung in Verhandlungen mit dem Installateur, der Teile des Mietobjekts saniert hatte. Ihrer Ansicht nach wäre dieser nicht korrekt vorgegangen, hätte Schäden verursacht und noch dazu wären für seine Leistungen überhöhte Preise verrechnet worden. – Ich sagte zu, ein paar Tage später sah ich mir die Sache an, nahm eine Mängelliste auf und machte Lichtbilder. In der Folge kam es zu einem weiteren Gespräch, zu dem sich auch der Installateur einfand. Wir erörterten sie Beschwerdepunkte, es gab einige Zusagen des Handwerkers, die Sache lief in meinen Augen positiv für die Hausbesitzerin. Das war’s.</p>
<p>Am Tag darauf rief mich besagte Dame an und warf mir in lautem Tonfall vor, dass ich ihre Erwartungen nicht erfüllt hätte und mit dem Installateur ungebührend freundlich umgegangen wäre, anstatt ihn lautstark zu maßregeln und ihn ordentlich einzuschüchtern. Ich antwortete ihr leicht verdutzt, dass die Angelegenheit nun doch nach einer für sie positiven Erledigung aussah. Ich sei nicht bereit, grundlos den erzürnten Ankläger- also den „Wauwau“ – zu spielen. Das empörte sie noch mehr. Sie hatte ihre eigenen Vorstellungen davon, wie ein Sachverständiger zu agieren habe. Kurz entschlossen meinte ich, ich gäbe ihr eine Stunde Zeit, mich von ihrem Auftrag zu entbinden, wobei ich auf jeglichen Kostenersatz verzichten würde. Andernfalls würde ich wie geplant weiterarbeiten. Zwanzig Minuten später kam ihr Rückruf und ich war den Auftrag los. – Interessant noch: Als ich einige Zeit danach als Sachverständiger ihrem Anwalt vor Gericht begegnete, war er mir gegenüber anfangs ziemlich mürrisch, was ich dahingehend deutete, dass er letztlich auch keine besondere Freude mit seiner Klientin hatte …</p>
<p><strong>Überheblichkeit tarnt Unsicherheit </strong></p>
<p>Rechtsanwälte haben es manchmal wirklich nicht leicht mit ihren Klienten. Da geht es um einen Streitfall, in dem ein ganz „Kleiner“ aus der Branche einem gut eingeführten „Großen“ am Markt die Suppe versalzen wollte, indem er begann, ein Konkurrenzprodukt zu importieren, das er wesentlich billiger anbot als sein großer Rivale dies mit seinem tun konnte oder wollte. Der „Große“ fand bald einen Weg, den lästigen Widersacher in die Schranken zu weisen und behauptete, das als gleichwertig beworbene Produkt des „Kleinen“ würde die angegebenen Leistungen gar nicht erbringen. Meine Aufgabe als vom Gericht bestellter Sachverständiger bestand darin, etwas Licht ins Dunkel zu bringen.</p>
<p>Im Zuge des Befundes stellte sich sehr bald heraus, dass das Produkt des „Kleinen“ tatsächlich nicht halten konnte, was es versprach. Auch der ausländische Hersteller ließ den „Kleinen“ mangels Unterstützung im Regen stehen. In der nächsten Verhandlung  zeichnete sich für den „Kleinen“ eine Niederlage auf ganzer Linie ab. Der „Große“ verhielt sich großzügig und stellte angesichts der misslichen Lage seines Gegners bloß zwei Bedingungen für einen Vergleich: Der „Kleine“ sollte erstens den Vertrieb des Importprodukts stoppen und zweitens das Urteil des Gerichts auf seiner Website bekanntmachen. Ersteres wurde akzeptiert, das Zweite lehnte der anwesende Geschäftsführer rundweg ab. Anstatt konsequenterweise demütig zu bleiben, war seine Haltung in meinen Augen in der gesamten Verhandlung – vielleicht auch aus Unsicherheit – derart abgehoben und hochnäsig, dass ich froh war, dass die Verhandlung bald vorbei war …</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Orientierungshilfen in Gutachten</title>
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		<pubDate>Fri, 26 Jun 2026 13:05:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Egal ob Richter, Rechtsanwalt, Betroffener, Fachmann oder Laie – jeder, der das ihm vorgelegte oder zugekommene Gutachten eines Sachverständigen lesen muss oder will, wird bemüht sein, dessen Inhalt und vor allem dessen Aussagen vollständig und rasch zu begreifen. Der Sachverständige wird dazu seine schriftlichen Ausführungen in eindeutiger und leicht verständlicher Sprache verfassen. Darüber [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-3345" title="IMG_6035" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_6035-150x150.jpg" alt="Autorität" width="150" height="150" /></dt>
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</div>
<p>(IRS) – Egal ob Richter, Rechtsanwalt, Betroffener, Fachmann oder Laie – jeder, der das ihm vorgelegte oder zugekommene Gutachten eines Sachverständigen lesen muss oder will, wird bemüht sein, dessen Inhalt und vor allem dessen Aussagen vollständig und rasch zu begreifen. Der Sachverständige wird dazu seine schriftlichen Ausführungen in eindeutiger und leicht verständlicher Sprache verfassen. Darüber hinaus kann er sein Gutachten mit Gestaltungselementen und Orientierungshilfen versehen, die das gedankliche Erfassen erleichtern und beschleunigen. Einige davon seien in diesem Artikel besprochen.</p>
<p><span id="more-11469"></span></p>
<p><strong>Zusammenfassung</strong></p>
<p>In meinen Gutachten – egal ob für Gerichte oder Private – findet sich die Zusammenfassung des Gutachtensergebnisses auf Seite 2, also gleich nach der Titelseite, und nicht, wie früher üblich, am Ende des Gutachtens. (Ein netter sachverständiger Kollege hat dazu einmal gemeint, der Platz am Ende sei wichtig und richtig, weil ansonsten der Richter das schöne Gutachten ja nicht lesen würde …) Der Vorteil für den Leser: Er kann sofort das erfahren, was er im Regelfall am dringendsten wissen will, nämlich die Antwort auf die Frage: Was kommt heraus? Dieser Überblick soll ein „Konzentrat“ sein und auf einer Seite Platz haben, wobei letzteres – so schätze ich – auch in 98% aller Gutachten gelungen ist. Will der Leser zu einzelnen Angaben mehr wissen, findet er ab Seite 3 ein Inhaltsverzeichnis, über das er sofort zu seinen gewünschten Inhalten springen kann.</p>
<p><strong>Verständnishilfen</strong></p>
<p>Gleich nach dem ersten Kapitel im Gutachten, in dem der Auftrag und seine Durchführung beschrieben werden, folgt ein weiteres mit dem Titel „Grundlagen“. Hier sind zunächst alle Dokumente aufgezählt, auf denen das Gutachten aufbaut, wozu auch deren Ursprung angegeben ist. Darüber hinaus enthält es bei Bedarf einige Verständnishilfen, ohne die ein Laie (und in Zusammenhang mit technischen Details sind Richter, Rechtsanwälte und Parteien im Regelfall ebenfalls Laien) die im Gutachten geschilderten Zusammenhänge nicht oder nur teilweise durchschauen und verstehen kann. Auch dazu einige Beispiele:</p>
<p><strong>Erstens: Glossare</strong></p>
<p>In einem Glossar werden wenig bekannte oder auch gängige Begriffe erklärt, die im Gutachten vorkommen und möglicherweise in anderen Zusammenhängen völlig andere Bedeutung haben können. Zum Beispiel hat das Wort <em>„Vorlauf“</em> für den Betreiber einer Destillerie eine bestimmte Bedeutung, für einen Reporter in einem alpinen Schiwettbewerb wiederum eine völlig andere. Für den Heizungstechniker hingegen ist damit eine</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Rohrleitung für den Wärmetransport vom Wärmeerzeuger (z. B. Heizungskessel) zur Wärmeabgabe (z. B. Radiator)</em></p>
<p>gemeint.</p>
<p><strong>Zweitens: Erklärung technischer Gegenstände</strong></p>
<p>Die Vielfalt technischer Bauteile ist unvorstellbar groß, daher will auch der fachkundige Leser ihre Bezeichnung und Funktion unmissverständlich geklärt haben. Oft gibt es außerdem noch für ein und denselben Gegenstand unterschiedliche Bezeichnungen („Synonyme“), die in einem Gutachten wechselweise verwendet werden. Ein Beispiel für eine solche Erläuterung:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Straub-Grip-Kupplung: Rohrverbindungselement, bestehend aus Klemmhülse, Schrauben, Haltekrallen und Dichtelement, dafür geeignet, zwei Rohrstutzen dauerhaft, dicht und zugfest zu verbinden. Für dieses Bauelement wurden in den Vorgutachten und werden in diesem Gutachten folgende Synonyme verwendet: Rohrkupplung, Rohrverbindung, Rohrmuffe, Muffenverbindung, Muffe</em></p>
<p><strong>Drittens: Erklärung von (abstrakten) Fachbegriffen</strong></p>
<p>Viele Fachbegriffe haben abstrakten Charakter und verlangen deshalb nach näherer Erklärung, entweder über Bilder, zeichnerische Darstellungen oder auch Beschreibung. Dazu wieder ein Beispiel:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>Systemtrennung: Hier und auch im üblichen Sprachgebrauch der Haustechnik wird darunter die hydraulische Trennung von solchen Flüssigkeitskreisläufen verstanden, die zwar thermisch wechselseitig aufeinander einwirken und deshalb unterschiedliche Temperaturverhältnisse aufweisen, dazu meist noch andere Druckverhältnisse oder aber abweichende chemische Zusammensetzung besitzen. Die Trennung erfolgt über Wärmetauscher.</em></p>
<p><strong>Viertens: Bedeutung verwendeter Abkürzungen</strong></p>
<p>In manchen Gutachten kann ein simples Verzeichnis mit Erklärung von im Text verwendeten Abkürzungen technischer oder anderer Art Missverständnissen vorbeugen, zum Beispiel:</p>
<p style="padding-left: 30px;"><em>N = Niveau, UK = Unterkante, WRG = Wärmerückgewinnung, FFU = Filter Fan Units, EM = E-Mail, FA = Fehleranalyse</em></p>
<p><strong>Fünftens: Verwendung von Chronologien</strong></p>
<p>In manchen Gutachten sind Zusammenhänge viel leichter oder überhaupt erst dann zu durchblicken, wenn ein zeitlicher Ablauf von relevanten Ereignissen vorliegt. In meiner Praxis hat sich eine dreispaltige tabellarische Darstellung von zeitlichen Ereignissen in folgender Art sehr gut bewährt:</p>
<p>Die erste Spalte enthält die Datumsangabe des Ereignisses (oder auch des Dokuments etc.), die zweite eine Benennung oder Beschreibung des Ereignisses oder Dokuments (Besprechung, Lieferschein, Übernahmeprotokoll u. dgl.) und die dritte enthält den Verweis auf die Quelle oder das Nachweisdokument, in dem dieses Ereignis genannt oder in dem diese Information enthalten ist (Seite Gerichtsakt, Anhang x, etc.). Zeilen mit zentral wichtigen Dokumenten lassen sich z. B. auch farblich hervorheben.</p>
<p><strong>Hervorhebung von Textpassagen</strong></p>
<p>Ein paar Worte zum Text des Gutachtens: Mit Hervorhebung ist hier nicht so sehr die Textgestaltung und -gliederung im Fließtext und der Einsatz von Fett- oder Kursivschrift gemeint, obwohl auch die wichtig sind, sondern das Hervorheben von Textabschnitten in bildlich eingefügten Abschnitten von Dokumenten. Zum Beispiel müssen in technischen Gutachten bestimmte Vorschriften zitiert werden, deren Authentizität stärker hervortritt, wenn Auszüge aus Originalen abgebildet werden. In meiner Praxis war das sehr oft der Fall für gesetzliche Vorschriften, Normen und anderen Richtlinien, technischen Beschreibungen oder Bedienungsanleitungen. Als Hervorhebung besonders gut erwiesen haben sich rot eingefärbte Umrahmungen, die sofort den Blick auf die als wichtig erachteten Sätze oder Textabschnitte ziehen.</p>
<p><strong>Verdeutlichung von (Licht)Bildern</strong></p>
<p>Ist schon die Befundaufnahme von Anlagen und deren Netze selbst für den geübten Sachverständigen sehr oft eine Herausforderung, trifft dies in noch höherem Maß auf die Wiedergabe dieser realen Verhältnisse im Gutachten selbst zu. Die räumliche Ausdehnung der gebäudetechnischen Anlagen bei gleichzeitiger räumlicher Enge zwingt zu geschickter Wahl der Blickwinkel, damit auch der gewählte Bildausschnitt noch Aussagekraft hat. In vielen Fällen sind Hinweise in Form von Pfeilen in Verbindung mit Textkästen notwendig.</p>
<p>In Bezug auf die Erläuterung von Rohrleitungen kann die Kennzeichnung der zugehörigen Strömungsrichtungen in Form von Richtungspfeilen sehr hilfreich sein. Zur Unterscheidung von Kreisläufen (z. B. eines Heizkreises von einem Kühlkreis oder dem Netz einer Wasserversorgung) sollten zur Steigerung der Deutlichkeit unterschiedliche Farben verwendet werden. Gibt es im Gutachten sowohl Lichtbilder als auch zeichnerische Darstellungen wie Skizzen oder Pläne, sollte darauf geachtet werden, dass die Farbwahl durchgängig erfolgt.</p>
<p><strong>Modellrechnungen</strong></p>
<p>Diese sind ein denkbares Werkzeug, um in gewissem Maß Klarheit zu Fragen zu bekommen, auf die keinen eindeutige oder genaue Antwort möglich ist. Typisch dafür sind Gerichtsverfahren zu Schadensfällen durch Wasseraustritte, die als Folge eines Gebrechens von Leitungen oder Einbauten aufgetreten sind. Die Frage lautet dann: Ist es plausibel, dass eine derart große Wassermenge in so kurzer Zeit ausgetreten ist? Oder: Zu welchem Zeitpunkt hat sich der Wasseraustritt ereignet? In diesem Fall kann ein rechnerisch gestütztes Denkmodell mit bestimmten Annahmen, plausiblen Rahmenbedingungen und Variablen hilfreich sein.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>In örtlichen Befundaufnahmen den Überblick behalten</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Jun 2026 07:46:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – In Durchführung bestimmter örtlicher Befundaufnahmen kann es für einen Sachverständigen äußerst herausfordernd sein, den Überblick nicht zu verlieren. Insbesondere dann, wenn viele Personen anwesend sind, oder wenn hohes Konfliktpotential herrscht, oder wenn eine sehr große Menge von Informationen oder Daten zu erheben sind, oder aber in Fällen, die enge zeitliche oder örtliche Einschränkungen [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-8532" title="Auge" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Auge-150x150.png" alt="Auge" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – In Durchführung bestimmter örtlicher Befundaufnahmen kann es für einen Sachverständigen äußerst herausfordernd sein, den Überblick nicht zu verlieren. Insbesondere dann, wenn viele Personen anwesend sind, oder wenn hohes Konfliktpotential herrscht, oder wenn eine sehr große Menge von Informationen oder Daten zu erheben sind, oder aber in Fällen, die enge zeitliche oder örtliche Einschränkungen vorgeben. Langjährige Sachverständige haben genug Erfahrung gesammelt, um derlei Widrigkeiten meistern zu können. Aber auch sie sind dazu auf gute Vorbereitung und sorgfältige Planung angewiesen. Dazu einige Beispiele.</p>
<p><span id="more-11460"></span></p>
<p><strong>Viele Leute, wenig Raum</strong></p>
<p>Eine typische Befundaufnahme aus meinem Fachgebiet kann man sich etwa so vorstellen: Ort ist ein mittelgroßes Einfamilienhaus. Anwesend sind sieben Personen: Besitzer samt Frau und Tochter, die gegnerische Streitpartei in Person eines Firmenchefs, die beiden Rechtsanwälte und ein Firmenvertreter, der den Unternehmer unterstützen soll. Der äußerst beengte Heizraum, in dem die Befundaufnahme stattfinden wird, beherbergt die streitgegenständliche Wärmeerzeugungsanlage mitsamt voluminösen Anlagenteilen und einem ausgefeilten, etwas eigenwillig gestalteten Rohrleitungssystem, das ich mitsamt allen Einbauten in Lichtbildern und in Skizzen aufnehmen möchte.</p>
<p>Nach allseits freundlicher Begrüßung folgt ein kurzes Hick-Hack der Anwälte, die ihre jeweiligen Standpunkte herausstreichen. Das hält sich aber meist in Grenzen. Einer der Anwälte will mir eine Stellungnahme herauslocken, die einer Vorwegnahme des Gutachtensergebnisses gleichkäme. Freundlich, aber bestimmt lehne ich das natürlich ab. Die Fragen aus meiner Liste bekomme ich beantwortet, ausreichend Lichtbilder habe ich aufnehmen können. Noch fehlt allerdings eine detaillierte Aufnahme des Rohrnetzes in einer isometrischen Skizze. Nachdem auch von den Anwesenden keine Fragen mehr offen sind, schlage ich vor, dass wir den gemeinsamen Ortstermin beenden, dass ich aber danach meine Arbeit ungestört und daher konzentriert fertig ausführen kann. Was sofort Zustimmung findet.</p>
<p><strong>Viele Leute, viel Diskussion</strong></p>
<p>Ein anderes Beispiel: Privater Gutachtensauftrag, Streitfall unter Verwandten. Ein Onkel hat von seinem Neffen ein ländliches Ferienhaus gepachtet. Der nebenan wohnende Neffe beheizt aus seiner Biomasse-Heizanlage dieses Ferienhaus über eine Fernwärmeleitung mit. Über die Abrechnung der Heizkosten sind sich Onkel und Neffe in die Haare geraten. Dem Onkel ist die Sache zu teuer. Es wird ein Ortstermin vereinbart, an dem ich die Sache mit den Parteien besprechen soll und an dem ich auch Maße und Bauweise des Hauses aufnehmen kann, um mit diesen Daten eine Heizlastberechnung zu erstellen. Der Neffe würde auch seinen Familienanhang dabeihaben. Auf die Diskussions-(um nicht zu sagen Streit-)Freudigkeit dieser Leute wies mich der Onkel besonders hin.</p>
<p>Aufgrund der geschilderten Charaktere und aus gewisser Vorahnung war mir klar, dass ich auf mich allein gestellt zum Ortstermin mit durchgehendem Diskussions- und Gesprächsbedarf zu rechnen hätte. Die notwendige genaue Aufnahme des Gebäudes würde de facto nicht möglich sein, weil mir die Leute keine Sekunde von der Seite weichen würden. Was also tun? Ein netter Planer-Kollege ist für mich eingesprungen und wir haben unterschiedliche Rollen gespielt: Während ich mich darauf beschränken konnte, die zeitweise recht heftig und deftig artikulierenden Verwandten zusammenzuhalten, hatte mein Kollege die Gelegenheit, mit freiem Rücken all die Informationen zu sammeln, die ich brauchte.</p>
<p><strong>Viele Daten, wenig Übereinstimmung</strong></p>
<p>Noch ein Beispiel: Ein kleines Installationsunternehmen hatte als Sublieferant für ein anderes mittelgroßes Unternehmen aus der gleichen Branche im Rahmen eines großen Bauvorhabens spezielle Leistungen erbracht. Im Laufe der Ausführung war es zu qualitativen und quantitativen Abweichungen gekommen, die vom größeren Partner nur teilweise oder gar nicht anerkannt worden waren. Die Auseinandersetzungen nahmen an Heftigkeit zu und mündeten schließlich in ein ausgedehntes Gerichtsverfahren. Als Sachverständiger bekam ich es mit einem Riesen-Konvolut an Unterlagen zu tun. Das Bauwerk war mittlerweile fertiggestellt und in voller Nutzung. Ein überwiegender Teil der genannten Installationsarbeiten war zudem nicht mehr sichtbar, eine örtliche Befundaufnahme daher nicht mehr sinnvoll, die Befundaufnehme beschränkte sich auf die vorliegenden Akten und die zugehörigen Unterlagen.</p>
<p>Eine genaue Durchsicht und Auswertung der Unterlagen ergaben eine Menge von Unklarheiten. Aufgrund der Information in den Akten ließen sich die nicht klären. Ausführliche Gespräche mit den Parteien und mit deren informierten Personen waren unumgänglich. Wie sich auch noch erschwerend herausstellte, war das Gesprächsklima der Streitparteien schon derart schlecht, dass bereits das Gericht vorgab, der Sachverständige möge seine Informationen nicht von den Parteien in gemeinsamen Gesprächen, sondern strikt getrennt einholen. Die Parteien wollten sich meiner Einschätzung nach keinesfalls auch nur zufällig begegnen. Die Konsequenz: Um an die erforderlichen Informationen zu kommen, waren im Endeffekt drei fein säuberlich separierte Gesprächsrunden erforderlich, alle in meinem Büro als neutraler Ort. Der Zeitaufwand für das Gutachten nahm beträchtliche Ausmaße an und dessen Umfang  war außergewöhnlich groß.</p>
<p><strong>Besondere Herausforderungen</strong></p>
<p>Es hat Gerichtsfälle gegeben, in denen es notwendig war, dass anlässlich eines Ortstermins und in Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort verbindliche Auskünfte über Abläufe und Geschehnisse eingeholt werden mussten, weil sie für das Gutachten von entscheidender Bedeutung waren. Nun sind Gerichtsgutachter zwar vom Gericht bestellt und können Informationen über Sachverhalte verlangen, aber vereinfacht gesagt können rechtlich verbindliche Auskünfte von Parteien oder Zeugen nur vom Gericht im Zuge von Vernehmungen eingeholt werden. Das geeignete Werkzeug dazu ist eine Gerichtsverhandlung vor Ort. Parteien und Zeugen können dort direkt befragt werden, ihre Antworten finden Aufnahme in das Protokoll der Verhandlung und damit in den Gerichtsakt. Erst dann kann sich ein Gutachter auf sie berufen. Ein Sachverständiger kann Richterin oder Richter ersuchen, eine Verhandlung vor Ort durchzuführen, wenn dies aufgrund der Umstände sinnvoll ist.</p>
<p>Eine andere Sache, die noch in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist, betrifft den Umgang mit Emotionen. Konkret: Was ist zu tun, wenn es anlässlich einer Befundaufnehme zu Schreiduellen, oder gar zu tätlichen Auseinandersetzungen oder Vorfällen mit tumultartigem Charakter kommt? Soll mir keiner sagen, dass das nicht vorkommt, ich habe alles davon selbst erlebt. Die Antwort: In meiner Erfahrung besteht die wirksamste Maßnahme darin, zuerst die Teilnehmer zu mahnen, sich zurückzuhalten und ihre Aggressionen wenigstens für die Zeit des Ortstermins zu zähmen. Falls das an der Konfliktsituation nichts ändert, kann ich ein Ultimatum setzen mit dem Hinweis, die Befundaufnahme werde abgebrochen, falls nicht in kurzer Zeit Ruhe eintritt. Das ganz kühl und sachlich, denn wer schreit, hat meistens schon verloren. Diese sanfte Androhung hat immer geholfen verbunden mit dem deutlichen Hinweis, dass die Kosten für den Abbruch auch irgendjemand wird tragen müssen, mit Sicherheit aber nicht der Sachverständige.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>„Wirtschaftlichkeit“ von Gerichtsverfahren</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Jun 2026 04:36:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS, 6262) – Projektmanagement ist für Sachverständige Routine, wird üblicherweise doch jeder Gutachtensauftrag – egal, ob privat oder vom Gericht – als eigenständiges Projekt gesehen und als solches auch Schritt für Schritt abgewickelt. Routine also dann, wenn sich die Aufgabenstellung auf Bearbeitung fachlich-sachlicher Fragen beschränkt. Es gibt aber Aufträge, deren Erledigung den üblichen Rahmen sprengt, [...]]]></description>
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<p>(IRS, 6262) – Projektmanagement ist für Sachverständige Routine, wird üblicherweise doch jeder Gutachtensauftrag – egal, ob privat oder vom Gericht – als eigenständiges Projekt gesehen und als solches auch Schritt für Schritt abgewickelt. Routine also dann, wenn sich die Aufgabenstellung auf Bearbeitung fachlich-sachlicher Fragen beschränkt. Es gibt aber Aufträge, deren Erledigung den üblichen Rahmen sprengt, weil der Sachverhalt mehrere Fachgebiete berührt, die zu bewältigenden Aufgaben komplex und ineinandergreifend sind und angesichts der involvierten Personen und Institutionen ein gut organisierter Ablauf unabdingbar wird.</p>
<p><span id="more-11442"></span></p>
<p><strong>Wie läuft ein (komplexer) Gutachtensauftrag an? </strong></p>
<p>Ein Praxisbeispiel, vor etlichen Jahren so erlebt: Von einem Gericht in einem anderen Bundesland kommt schriftlich die Bestellung zum Sachverständigen herein, gleich mitsamt dem Akt, damals noch in Papier. Am Anfang weiß ich erst mal nix. Also erste grobe Erkundung, worum es dabei geht. Serienschäden an einem energietechnischen Produkt, betrifft eine Komponente eines Sublieferanten. Ursache rätselhaft, jedenfalls unbekannt. Beachtlicher Sreitwert, eine Versicherung zahlt nicht. Ein vom Gericht zuvor bestellter Sachverständiger hatte angesichts der Problemstellung das Handtuch geworfen und war abbestellt worden.</p>
<p><strong>Unwägbarkeiten …</strong></p>
<p>Nach ein paar Tagen finde ich genug Zeit, das Aktenkonvolut durchzuackern, um näher mit Details, Abläufen und Zusammenhängen des Falls vertraut zu werden. Ich muss eine Entscheidung treffen: Nehme ich den Auftrag an oder nicht? Also erste Frage: Fällt es in mein Fachgebiet und habe ich dazu die fachliche Kompetenz? Zum überwiegenden Teil ja, aber es sind Untersuchungen und Messungen notwendig, ohne Unterstützung durch bestimmte Institutionen und Firmen wird es nicht gehen. Und: Die Fragestellung im Gerichtsauftrag ist sehr breit angelegt, Präzisierungen werden nötig sein.</p>
<p><strong>… und Risikobetrachtungen</strong></p>
<p>Zweitens: Schaff ich das im vom Gericht zeitlich vorgegebenen Rahmen? Sicher nicht! Der zeitliche Aufwand ist offen und hängt sehr stark davon ab, wie die Kooperation mit den Parteien und Institutionen gestaltet werden kann. Und die notwendigen Messungen können aus bestimmten Gründen nur in gewissen Zeiträumen erfolgen. Ein halbes Jahr bis zur Gutachtensabgabe ist realistischer Mindest-Zeitbedarf. Drittens: Reicht der vorliegende Kostenrahmen aus? Sicher nicht! Ein finanzieller Rahmen wird aus momentaner Sicht erst nach Klärung aller Details mit Gericht und Parteien überhaupt und dann auch nur annähernd prognostizierbar.</p>
<p><strong>Was ist zu tun?</strong></p>
<p>Mit anderen Worten: Der Pfad zu einem Gutachten ist noch nicht gefunden, weil die Zwischenstationen dorthin noch nicht geklärt sind. Was tun, damit es zu einer Konkretisierung kommt? Fest steht bloß: Zunächst muss es eine örtliche Befundaufnahme geben, um die schadhaften Bauteile in Augenschein nehmen zu können. Bei der Gelegenheit kann geklärt werden, was den Parteien wirklich wichtig ist, das aber muss so weit verbindlich sein, dass meine Sachverständigenarbeit auf einem festgelegten und sicheren Pfad erfolgen kann. Diese Verbindlichkeit ist aber nur gegeben, wenn die Parteien das zweifelsfrei bestätigen.</p>
<p><strong>Die Suche nach einem Konsens</strong></p>
<p>In der Praxis lässt sich eine verlässliche und tragfähige Vereinbarung oder Zusage der Parteien wohl nur im Rahmen einer Gerichtsverhandlung treffen oder festlegen. Daher ersuche ich die zuständige Richterin, einen Ortstermin durchzuführen mit ausreichend Raum für die Befundaufnahme und die gemeinsame Abklärung der weiteren Schritte. Die Richterin stimmt dem Ansinnen zu. Was dann folgt, ist die Suche nach einem geeigneten Termin, was bei fast einem Dutzend Personen, die in irgendeiner Weise in den Fall involviert sind, sich als nicht  einfach herausstellt und jedenfalls das Verfahren wieder gut zwei Monate in die Verlängerung zieht.</p>
<p><strong>Die örtliche Befundaufnahme</strong></p>
<p>Letztlich kommt der Termin zustande, alle vorgesehenen Teilnehmer sind anwesend. Die Schadenssituation wird aufgenommen, die Art und Anzahl der zu untersuchenden Geräte wird eingegrenzt, die infrage kommenden Institutionen und Firmen für die weiteren Untersuchungen werden festgelegt, ebenso die Vorgangsweise und möglichen Partner für die Messungen sowie die Orte und Zeiträume, an denen diese erfolgen können. Von Parteien und Nebenintervenienten werden die Ansprechpersonen und deren Kontaktdaten bekanntgegeben. Etwas sehr Wesentliches ist aus meiner Sicht noch festzuhalten: Unter allen Beteiligten herrscht ein Klima des Zusammenwirkens, alle sind bemüht, die Sache möglichst rasch zu Ende zu bringen.</p>
<p><strong>Der Vorhabenbericht </strong></p>
<p>Jetzt liegt es am Sachverständigen, „Nägel mit Köpfen“ zu machen: Es folgen intensive Gespräche mit den Institutionen und Firmen, die Untersuchungen und Messungen durchführen sollen. Der Vorhabenbericht gliedert sich in vier Schwerpunkte: Erstens den Komplex der Materialuntersuchungen an zerstörten und unzerstörten Geräten mit Festlegung der Modalitäten. Zweitens die Gruppe der Messungen und Auswertungen einschließlich Aufwendungen für Tätigkeiten an unterschiedlichen Orten. Drittens folgt das praktische Organisieren und Begleiten der Untersuchungen einschließlich Kontakthaltung zu Gericht und Ansprechpersonen. Und schließlich viertens die Erstellung des eigentlichen Gutachtens, das die Zusammenfassung der Befunde und die Beantwortung der Fragen des Gerichts umfasst.</p>
<p><strong>Die Kosten</strong></p>
<p>Zu jedem der oben genannten Schwerpunkte wird ein Richtpreis angegeben, was heißt, dass die genannten Beträge in einem Spielraum von etwa plus/minus 25 % aufweisen. Weder bei den Material-Untersuchungen noch bei den Messungen handelt es sich um Routinetätigkeiten, die anbietenden Institutionen und Firmen weisen ausdrücklich darauf hin. Auch bei bestem Bemühen sind sie nicht in der Lage, sich genauer festzulegen. Auch ein Sachverständiger kann meist nicht präzise vorhersagen, wie hoch seine Aufwendungen und sein Zeiteinsatz sein werden, das ist eben eine Eigenheit vieler Dienstleistungen.</p>
<p><strong>Zur „Wirtschaftlichkeit“ von gerichtlichen Auseinandersetzungen</strong></p>
<p>Aus sachverständigem Blickwinkel ist im Grunde genommen kein Streit vor Gericht „wirtschaftlich“ in dem Sinne, dass er einen volkswirtschaftlichen Mehrwert mit sich bringt. Richter hingegen verwenden eher den Begriff „Unwirtschaftlichkeit eines Verfahrens“ in dem Zusammenhang, dass der für einen Gerichtsprozess anfallende Aufwand in die Nähe des Streitwerts rückt. Und es stellt sich für die Parteien die Frage, ob sie durch einen solchen Aufwand – vereinfacht gesagt – den „Streitwert“ quasi vernichten wollen. Natürlich gibt es Leute, die wegen materieller Nichtigkeiten Prozesse führen, um es dem Gegner „so richtig zu zeigen“, aber wir dürfen wohl annehmen, dass beim Großteil der Betroffenen letztlich die Vernunft siegt.</p>
<p><strong>Die Vernunft siegt</strong></p>
<p>Auch hier war das am Ende der Fall! Es war aber nicht nur die Tatsache ausschlaggebend, dass die Kostenprognose auf etwas mehr als die Hälfte des Streitwerts kletterte, das Verfahren von vornherein „unwirtschaftlich“ zu werden drohte. Ebenso schwerwiegend mag für die Mehrzahl der Betroffenen die Aussicht gewesen sein, den Erfordernissen der Gutachtenserstellung entsprechend hohe Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen zu müssen. Konkret hätte das bedeutet, ein beträchtliches Zeitbudget aufzuwenden, und auch sonst nicht gerade wenig materiellen Aufwand zu treiben. Projektmanagement für komplexe Fälle wie diesen verlangt nicht nur vom Sachverständigen vollen Einsatz, sondern auch von involvierten Parteien und anderen Betroffenen zusätzlichen Aufwand! – Das Verfahren wurde jedenfalls beendet, bevor es noch richtig begonnen hatte …</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Vom Umgang mit Kritik</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Jun 2026 07:53:10 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Wer sich für aktuelle, heiß diskutierte und noch dazu öffentlichkeitswirksame Tagesthemen interessiert, wirft meist auch einen Blick auf die zugehörigen Leserreaktionen in seiner bevorzugten Tageszeitung. Dort trifft er auf einen Ausschnitt dessen, was man „Stimme des Volkes“ nennt. Und die ist meist betont kritisch unterwegs, besonders jenen Politikern gegenüber, die im Rampenlicht der [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-5192" title="Blitz" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Blitz2-150x150.jpg" alt="Blitz" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – Wer sich für aktuelle, heiß diskutierte und noch dazu öffentlichkeitswirksame Tagesthemen interessiert, wirft meist auch einen Blick auf die zugehörigen Leserreaktionen in seiner bevorzugten Tageszeitung. Dort trifft er auf einen Ausschnitt dessen, was man „Stimme des Volkes“ nennt. Und die ist meist betont kritisch unterwegs, besonders jenen Politikern gegenüber, die im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen. Manche Politiker lassen sich nicht mehr alles gefallen und reagieren mitunter recht dünnhäutig. – Aber auch Sachverständige stehen in gewissem Maß in der Öffentlichkeit und müssen lernen, mit Kritik richtig umzugehen.</p>
<p><span id="more-11419"></span></p>
<p><strong>Freundlichkeit hat manchmal ein Ablaufdatum</strong></p>
<p>Im Vorbereitungsseminar für die Sachverständigen-Prüfung hat ein vortragender Richter den teilnehmenden Kandidaten sinngemäß folgendes zu bedenken gegeben: „Am Anfang eines Gerichtsverfahrens haben Sie nur „Freunde“, denn beide Streitparteien und deren Rechtsvertreter sind Ihnen nach außen hin wohlgesonnen und werden Sie in Ihrer Arbeit auch gut unterstützen, zumindest soweit die jeweilige Prozesstaktik dies zulässt. Wenn Sie aber dann ein Gutachten vorgelegt haben, wird die Partei, die aufgrund Ihrer Aussagen sich eher in der bedrohlichen Lage sieht, den Prozess möglicherweise zu verlieren, ihre Haltung naturgemäß verändern und deutlich weniger freundlich zu Ihnen stehen als bisher.“</p>
<p><strong>Kritik kommt in vielen Formen daher</strong></p>
<p>Es gibt etliche Situationen in einem Verfahren, in dem ein Sachverständiger mit Kritik konfrontiert sein kann. Die Kritik kann sowohl seine Arbeit – das Gutachten – betreffen, aber auch sein Verhalten, sei es bei einer Befundaufnehme oder vor Gericht. Aber egal welcher Rahmen, von entscheidender Bedeutung ist die Art, wie ein Sachverständiger damit umgeht. Einige Beispiele und Erlebnisse aus eigener jahrzehntelanger Tätigkeit sollen hier zur Sprache kommen. Sie werden besonders für jüngere Kollegen von Interesse sein. Dabei sollen Missgeschicke nicht verschwiegen werden, lernt man doch besonders gut aus Fehlern anderer und kann sie folglich selbst vermeiden.</p>
<p><strong>Grundsätzliches Verhalten </strong></p>
<p>Wenn Kritik geäußert wird, egal in welcher Form, egal zu welchem Anlass und egal von wem, lautet der oberste Grundsatz: Zunächst Ruhe bewahren! Das Ego zügeln. Keine unüberlegten Aktionen oder Reaktionen zulassen! Keinesfalls bissig sein! Jedes unüberlegte Wort ist eines zu viel! Stattdessen ist es grundsätzlich besser, sich für einen Moment auf die eigene Zunge zu beißen. Neutral sein. Cool bleiben. Sich keinesfalls provozieren lassen. Kurz nachdenken. Die Situation abwägen und versuchen, sie richtig einzuschätzen. Versuchen, herauszubekommen, was dahintersteht. Abwägen, ob die Kritik zutrifft oder nicht. Dann erst, wenn nötig, reagieren, aber ausschließlich auf sachliche Art.</p>
<p><strong>Ortstermine</strong></p>
<p>Eine rasche und gebührende Entschuldigung für entstandene Missgeschicke (z. B. unbeabsichtigtes Zuspätkommen zum Ortstermin) oder Missverständnisse und Übernahme der Verantwortung (die in meinem Fall nie negative Konsequenzen hatte) beseitigt von vornherein Anlässe zur Kritik. Durch vereinzelte kritische Äußerungen Anwesender habe ich mich nie in meiner Arbeit behindern lassen, bestenfalls habe ich sie – so gewünscht – protokolliert und später in den Befund aufgenommen. Bei ganz seltenen Einwänden, Bedenken oder Kritik gegen meine Vorgangsweise, die trotz Erklärung und Begründung, was ich und warum ich etwas tue, geäußert wurden, habe ich angeboten, die Befundaufnahme zu beenden und das Gericht entsprechend zu verständigen. Davon hat dann aber – so ich mich recht erinnere – keiner der Kritiker Gebrauch gemacht.</p>
<p><strong>Gutachten</strong></p>
<p>Auch wer noch so sorgfältig arbeitet, macht Fehler. Hin und wieder habe ich in Gutachten die „klagende Partei“ als „beklagte Partei“ bezeichnet und umgekehrt. Oder es sind mir kleinere Berechnungsfehler passiert. Zum Glück hatte keiner davon Auswirkungen auf die Gutachtensergebnisse. Wie geht man mit solchen Fehlern um? Nun, viel hängt erfahrungsgemäß von der Phase ab, in der entweder das Verfahren oder die Verhandlung gerade stehen. In einigen Fällen hätten diese Unzulänglichkeiten keinen interessiert, weil es um wesentlich wichtigere Dinge ging. In anderen Fällen hatte ich den Eindruck, es sei angebracht, darauf vorsorglich hinzuweisen. Immer wurden Aufzeigen und Korrektur dieser Fehler positiv, fast mit Wohlwollen, aufgenommen. Aufrichtigkeit zahlt sich immer aus!</p>
<p><strong>Gerichtstermine</strong></p>
<p>Jeder kennt das von Diskussionen: Wenn jemandem die Argumente ausgehen, die auf die Streitsache bezogen waren, dann greift er zu „ad-hominem“-Attacken, die Angriffe gelten nicht mehr der Sache, sondern zielen auf die Person des Gegners in der Auseinandersetzung. Der von der Gegenseite soll unglaubwürdig dastehen, herabgesetzt, oder gar lächerlich gemacht werden. Das passiert auch Sachverständigen, zum Beispiel dann, wenn eine Partei darauf abzielt, einen anderen Sachverständigen zu bekommen, von dem sie sich ein für sie vorteilhafteres Agieren erwartet, und dazu alle nur erdenklichen Einwände und Kritiken vorbringt.</p>
<p><strong>Angriffe während der Verhandlung</strong></p>
<p>Wenn sich während einer Gerichtsverhandlung ein Anwalt seinen Frust von der Seele redet und dabei mich als Sachverständigen als Ziel ins Auge nimmt mit direkten Angriffen oder Vorwürfen, sollte ich erst einmal dem Anwalt und seiner Suada aufmerksam zuhören, ihm keinesfalls ins Wort fallen, ansonsten gar nicht reagieren und einfach still sein. Wenn danach eine längere Pause entsteht, ist es zunächst Sache des Richters, zu entscheiden, was als nächstes geschieht. Fordert der mich auf, Stellung zu nehmen, kann ich das tun, aber nicht ohne mir vorher genau zu überlegen, was ich sagen will und was nicht. Fällt mir nichts ein, kann ich antworten, dass ich zu einem späteren und für mich passenden Zeitpunkt dazu Stellung nehmen werde.</p>
<p><strong>Eine Gutachtenserörterung …</strong></p>
<p>In einem Verfahren vor vielen Jahren fand sich ein Rechtsanwalt nach Vorliegen des Gutachtens in der unangenehmen Situation einer dräuenden Niederlage für seinen Klienten. Der Anwalt entschied sich daraufhin, als Konterstrategie einen Weg der rigorosen Zermürbungstaktik einzuschlagen. Und zwar nicht wider den Prozessgegner, sondern gegen den Sachverständigen. In diesem Fall traf das mich. Zum Gutachten wurde ein Antrag auf Erörterung gestellt, unter simultaner Vorlage eines Katalogs von etwa 230 Fragen. Aus meiner Sicht hatten viele der gestellten Fragen nichts mit dem gegenständlichen Verfahren zu tun, aber das war eben meine Sicht. Noch dazu begann etwa jede zehnte Frage des Katalogs ungefähr so: „Ist der Herr Sachverständige immer noch seiner Meinung, dass …“</p>
<p><strong>… als Beispiel …</strong></p>
<p>In Summe gesehen verstand ich die Frageliste als massive Kritik an meiner Gutachterarbeit. Die Ausarbeitung der Antworten zur Liste erwies sich als mühsam, aber machbar, die Vorlage der Antworten erfolgte schriftlich. Die auf mehrere Stunden angesetzte Gerichtsverhandlung kam, die Präsentation der Antworten erfolgte Punkt für Punkt. Irgendwann einmal nach unendlich zäh empfundenem Zeitverlauf mit Wortwechsel um Wortwechsel rutschte mir die Bemerkung heraus, die gerade erörterte Frage hätte „nichts mit dem Verfahren zu tun“. Diese Behauptung mag in technischer Sicht richtig gewesen sein, juristisch aber nicht, wie ich dem Aufschrei mitsamt nachfolgendem Gebrüll des Anwalts entnehmen konnte. Er hatte meine Bemerkung noch dazu als Kritik an seiner Person empfunden.</p>
<p><strong>… für eigenes Fehlverhalten …</strong></p>
<p>Der brüllende Rechtsvertreter erhob sich, knöpfte sein Jackett zu und verlangte von der Richterin meine Abberufung als Sachverständiger aufgrund von Befangenheit. Nachdem er sich wieder gesetzt hatte, erhob sich der Anwalt der Gegenseite, knöpfte seinerseits das Jackett zu, ergriff sein Exemplar der Zivilprozessordnung und zitierte daraus die Gründe, die zu Befangenheit führen könnten. Ich erinnere mich nur mehr an Alkohol- oder Drogeneinfluss und nahe Verwandtschaftsverhältnisse. Dann beantragte er, das Ansinnen der Gegenseite abzulehnen. Die Richterin stimmte ihm zu und ich war immer noch Sachverständiger im Verfahren.</p>
<p><strong>… und die Lehren daraus</strong></p>
<p>Meine wichtigste Lehre daraus: Äußere nie etwas vor Gericht, was in Bezug auf ein Verfahren auch nur andeutungsweise als Kritik an irgendeiner der involvierten Personen oder Institutionen verstanden werden könnte. Das war und ist nicht meine Aufgabe. Für Sachverständige gilt: Kritik aushalten? Ja! Missstände aufzeigen? Ja! Sich rechtfertigen? Ja, selbstverständlich, aber nur, wenn es die Mühe wert ist. Kritik üben? Nein. Die zweite wichtige Lehre: Lasse dich nie und nimmer provozieren! Selbst wenn es manche mit ihrer Kritik darauf anlegen, bleibe gelassen und biete keinen Anlass für unnötige Auseinandersetzungen oder gar Rechthaberei. Das wäre unnötiger Verschleiß von Nerven und Kraft. Das Leben hält besseres bereit.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Preis und Wert (20) – Kunden-Bildung</title>
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		<pubDate>Fri, 29 May 2026 06:48:14 +0000</pubDate>
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(IRS) – Zur erfolgreichen Abwicklung eines Auftrags gehört der Aufbau und das Pflegen einer soliden Kundenbeziehung. Das wird jedem Freiberufler sattsam bekannt sein. Alan Weiss – ein US-amerikanischer Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung und vielfacher Autor – ist jedoch der Ansicht, dass zum Beispiel für Berater wie ihn Kundenbeziehung allein noch nicht ausreichen würden und dass [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-10680" title="Buch 3" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Buch-3-150x150.jpg" alt="Buch 3" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – Zur erfolgreichen Abwicklung eines Auftrags gehört der Aufbau und das Pflegen einer soliden Kundenbeziehung. Das wird jedem Freiberufler sattsam bekannt sein. Alan Weiss – ein US-amerikanischer Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung und vielfacher Autor – ist jedoch der Ansicht, dass zum Beispiel für Berater wie ihn Kunden<strong>be</strong>ziehung allein noch nicht ausreichen würden und dass zuvor noch etwas anderes zu beachten sei, nämlich Kunden<strong>er</strong>ziehung*. Und diese müsse bereits mit dem ersten Kundenkontakt beginnen. – Diese Aussage ist aber nicht nur für Berater von Interesse, sondern für jeden Freiberufler.</p>
<p><span id="more-11412"></span></p>
<p><strong>Alles beginnt mit der richtigen Eigensicht</strong></p>
<p>Nur um einen Auftrag zu bekommen, laufen manche geistig-schöpferischen Freiberufler Gefahr, dem potenziellen Auftraggeber gegenüber als bloße Bittsteller aufzutreten, die auf die herablassende Gnade des Auftraggebers angewiesen sind. Viel zu rasch fallen sie noch dazu in eine Mentalität geringer Selbstachtung, ja sogar devoter Unterwürfigkeit. Das ist aber genau das Gegenteil des Bildes, das Freiberufler bieten sollen, sind sie doch jene starken Partner des Auftraggebers, die eine Schatzgrube wertvollster Expertise und jahrelanger Erfahrung mit sich bringen. Es ist ihre Aufgabe, den Wert dieses Schatzes von Anfang an nachdrücklich ins rechte Licht zu stellen.</p>
<p><strong>Wie beginnt Kunden-Bildung?</strong></p>
<p>Kunden-Bildung beginnt zuerst beim Freiberufler selbst mit dem Bewusstsein, im eigenen Metier ein weithin respektierter und geschätzter Partner zu sein, der seinen Auftraggebern auf exzellente Weise zu dienen vermag. Ist dieses Bewusstsein (noch) nicht oder in zu geringem Maß vorhanden, muss es eine Zielvorstellung sein, die sich nicht in Absichten erschöpft, sondern mit Leben erfüllt wird. Dass dazu eine gewisse Kühnheit erforderlich ist, und die Bereitschaft, aus der eigenen seelischen Wohlfühl- oder Sicherheitszone herauszugehen, wurde schon oft genug erwähnt. Und Übertreiben gilt auch nicht: Überzogene Anmaßung ist genauso fehl am Platz.</p>
<p><strong>Anmerkung zu einer Techniker-Eigenheit</strong></p>
<p>In diesem Zusammenhang ist noch etwas Wichtiges anzumerken: In Gesprächen mit Technikern ist mir immer wieder aufgefallen, dass viele von ihnen sich selbst, ihr Wirken und die Ergebnisse ihrer Arbeit oft recht humorvoll-ironisch präsentieren können. Durchaus nicht bewusst abwertend, aber halt doch auch nicht ganz ernst und nicht all zu wichtig. Diese lockere Art der Selbstdarstellung ist mir gut vertraut und hat den angenehmen Effekt, die Gesprächsführung unter gleichgesinnten Kollegen zu erleichtern, ja zu beflügeln, weil bald darauf, wie man so sagt, der „Schmäh“ zu rennen beginnt. Was nicht selten eine angenehme und seelisch erholsame Phase im Tagesablauf einleitet.</p>
<p><strong>„Establishing rapport“</strong></p>
<p>Im Kundengespräch hat diese leichte „Schnoddrigkeit“ aber selten Platz, erfahrungsgemäß schätzen (oder besitzen gar) nur wenige Auftraggeber diese Art Humor. Zudem könnte sie falsch aufgefasst und in unpassender Weise als die weiter oben angesprochene geringe Selbstachtung missverstanden werden. Selbstsichere und nüchterne Gelassenheit ist hier zuallererst gefragt, die rasch auf das Gegenüber einzugehen vermag. Aus einem Management-Training mit einem „Native Speaker“ schon vor vielen Jahren habe ich mitgenommen, dass es im Englischen dafür die schöne Floskel „establishing rapport“ gibt, was schlicht bedeutet, gleich zu Beginn eines Gesprächs ganz bewusst mit dem Aufbau einer harmonischen Wechselbeziehung zu beginnen, die eine Grundhaltung der Übereinstimmung und Wertschätzung fördert und bestärkt.</p>
<p><strong>Unüberlegtes Agieren vermeiden</strong></p>
<p>Eine zweite nachteilige Eigenheit von (uns) Technikern besteht darin, dass wir sehr gut darin sind, für kundenseits angesprochene Probleme rasch – oft viel zu rasch und unüberlegt – Lösungswege oder gar Lösungsvorschläge bei der Hand zu haben. Auch diese Sache habe ich wiederholt schon angesprochen. In den Augen des Kunden verliert die Problemlösung dadurch an Wert, weil sie aus seiner Sicht ohnehin nur geringes „Hirnschmalz“ zu erfordern scheint. Resultat dieses überstürzten Agierens ist dann in weiterer Folge, dass aus Sicht des Kunden logischerweise auch damit verbundene Honorare eine Größenordnung niedriger ausfallen müssten.</p>
<p><strong>Zuhören und potenzielle Ergebnisse erörtern</strong></p>
<p>Was wäre stattdessen zu tun? Meine Erfahrung ist die, dass Techniker besonders in Erstgesprächen, aber auch danach, so viel wie irgend möglich dem Kunden Gelegenheit bieten, über seine Forderungen und Zielvorstellungen, aber auch über seine subjektiven Erwartungen zu reden. Nur so kann der Techniker insbesondere in schwierigen Aufträgen herausfinden, was der Kern der Sache ist und worum es dem Kunden unausgesprochen wirklich geht. Aus dem Verständnis der Situation heraus kann sich der den Auftrag erwartende Techniker auf die Darstellung der Ergebnisse, den hohen Wert seiner Leistung und vor allem auf deren Nutzen für den künftigen Auftraggeber konzentrieren.</p>
<p><strong>In Gerichtsfällen aktiv das Gespräch suchen</strong></p>
<p>In meiner Erfahrung hat sich diese Vorgangsweise auch im Fall von Gerichtsgutachten bewährt. Diese Gespräche sind aus meiner Sicht unumgänglich, und zwar noch bevor mit der Befundaufnahme begonnen wird. Wenn der Sachverständige in die Ausarbeitung der Fragen miteingebunden ist, lässt sich das noch im Gerichtssaal in Anwesenheit von Parteien und deren Vertretern erledigen. Ist der Auftrag – wie meistens üblich – ohne weiteres Zutun des Sachverständigen erteilt worden, wird letzterer das Gespräch mit dem zuständigen Richter oder der Richterin vernünftigerweise von sich aus suchen. Man vergesse nie: Aktive Kontakthaltung mit dem Gericht wird von Sachverständigen erwartet.</p>
<p><strong>Auch Kontaktaufnahme und -haltung bringt Kunden-Bildung</strong></p>
<p>Diese aktive Kontaktaufnahme kann in etlichen Fällen ohnehin unerlässlich sein, entweder wenn etwa ein weiterer Sachverständiger beigezogen werden muss, oder wenn die Fragestellung mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden kann, oder wenn zu den Fragen an sich weiterer Klärungsbedarf oder Abgrenzung notwendig erscheint. Dieses aktive Interagieren mit dem Gericht verstärkt das Vertrauen in den Sachverständigen und erhöht in Folge den Wert seiner Tätigkeit in den Augen des Gerichts. Außerdem erhält das Gericht tiefere Einblicke in die Arbeitsweise, was das Verständnis für den Sachverständigen erhöht. Alles das fällt in die Kategorie Kunden-Bildung vermitteln!</p>
<p><strong>Kunden-Bildung privater Auftraggeber</strong></p>
<p>Abschließend noch ein paar Worte zur Kunden-Bildung privater Auftraggeber. In meiner Laufbahn ist es hin und wieder vorgekommen, dass potenzielle Auftraggeber ganz allgemein Vorstellungen von der Tätigkeit eines Sachverständigen hatten, die mit der Realität nicht in Einklang zu bringen waren. Beispielsweise die Erwartung, der Experte sei dazu da, unbotmäßige Handwerker zu maßregeln, mit wilden Worten abzuschasseln oder zu einem vom Klienten erwünschten Handeln zu überreden. Der betroffene Klient war mit meiner tatsächlichen Rolle und den damit verbundenen humanen Umgangsformen sichtlich unzufrieden, worauf ich gerne und für ihn trotz meines Aufwands kostenlos von diesem Auftrag zurückgetreten bin. Auch derlei gehört zur Kunden-(Aus-)Bildung.</p>
<p>&#8212;</p>
<p>*) Alan Weiss, Value Based Fees, Second Edition, Wiley, S. 37f</p>
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		<title>Obergutachten für einen Kombi-Kellerraum</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2026/05/22/obergutachten-fur-einen-kombi-kellerraum/</link>
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		<pubDate>Fri, 22 May 2026 05:10:53 +0000</pubDate>
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(IRS, 6122) – Der Besitzer eines neu erbauten Einfamilienhauses hatte dieses fertig eingerichtet, aber noch nicht bezogen. Im Zuge eines winterlichen Kontrollgangs öffnete er die Kellertüre und erstarrte prompt: Das ausgebaute Kellergeschoß stand bis knapp unter der Decke unter Wasser. – Die Diskussionen des Hausbesitzers mit den Versicherungen und dem Installateur fruchteten nichts. Der Hausbesitzer [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-2406" title="IMG_7451" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_7451-150x150.jpg" alt="Adler" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS, 6122) – Der Besitzer eines neu erbauten Einfamilienhauses hatte dieses fertig eingerichtet, aber noch nicht bezogen. Im Zuge eines winterlichen Kontrollgangs öffnete er die Kellertüre und erstarrte prompt: Das ausgebaute Kellergeschoß stand bis knapp unter der Decke unter Wasser. – Die Diskussionen des Hausbesitzers mit den Versicherungen und dem Installateur fruchteten nichts. Der Hausbesitzer klagte den Installateur. Das Gericht bestellte einen Sachverständigen. Der kam in seinem Gutachten zum Schluss, der Installateur habe alles richtig gemacht und sei nicht zur Verantwortung zu ziehen. Der Hausbesitzer verlor den Prozess.</p>
<p><span id="more-11403"></span></p>
<p><strong>Angeklagt: Der Gerichtssachverständige </strong></p>
<p>Aber er gab nicht auf. Es gehört nun einmal zu den Risiken der Tätigkeit eines Sachverständigen, dass er selbst vor dem Richter landen kann. So erging es auch dem erwähnten Kollegen. – Muss einfügen, dass mir derlei zum Glück nie  zugestoßen ist, wahrscheinlich auch aufgrund rigoroser Anwendung praxistauglicher Prinzipien und Methoden des Qualitätsmanagements. – Der Kollege Sachverständiger stand also vor Gericht. Und ich wurde in dieser Angelegenheit Hausbesitzer gegen Sachverständigen zum Obergutachter bestellt. Letzterer ist vereinfacht gesagt ein Gutachter, der andere Gutachten begutachtet.</p>
<p><strong>Das Ganze nochmal von vorne</strong></p>
<p>Ich hoffe inständig, liebe kluge Leserin, lieber charmanter Leser, dass Sie mir bisher noch folgen konnten. Es folgte der nächste Schritt: Befundaufnahme im neugebauten Einfamilienhaus. Mittlerweile war alles trockengelegt, saniert und erstrahlte im alten neuen Glanz. Die Ursache des Wasserschadens war bekannt: Ein Druckminderventil war eingefroren, dann offenbar beim Auftauen geplatzt und die austretenden Wassermengen überfluteten den Keller. Recht rasch stellte sich die Kernzone des Problems heraus: Ein Kombi-Kellerraum. Genauer gesagt, der Heizraum, der zugleich als Wirtschaftsraum fungierte.</p>
<p><strong>Was war geschehen?</strong></p>
<p>Der Hauswasseranschluss war dergestalt, dass Wasserzähler und Druckminderventil an der Außenwand des Raumes direkt unter dem Kellerfenster zu liegen kamen. Dieses Kellerfenster war ständig geöffnet, weil durch dieses die Verbrennungsluft für den Gas-Heizkessel einströmte, je kälter, desto mehr. In einer mehrtägigen Kälteperiode mit bis minus fünfzehn Grad Außentemperatur führte der ständige Kaltluftschleier dazu, dass das unisolierte Druckminderventil einfror. Weder die Wärmeabgabe des Heizkörpers in diesem Raum noch die Abwärme des Heizungskessels und der gut isolierten Heizungsleitungen waren stark genug, dies zu verhindern.</p>
<p><strong>Schlussfolgerungen</strong></p>
<p>Der beklagte Sachverständige hatte die Sachlage hingegen völlig anders gesehen. Er war in seinem Gutachten zum Schluss gekommen, dass die Lage des Druckminderventils an der Außenwand und unter dem Kellerfenster für das Auftreten des Schadensfalls keine Rolle gespielt habe. Dass der Installateur korrekt gearbeitet hätte. Auch übersah er offensichtlich, dass der Gaskessel in Wandausführung zur Vermeidung jeglicher Probleme mit Einfrieren eine direkte Ansaugung der Verbrennungsluft von außen hätte aufweisen müssen und nicht eine indirekte aus der Raumluft mit Nachströmung über das stets geöffnete Kellerfenster.</p>
<p><strong>Fragen und Antworten im Gutachten</strong></p>
<p>Es ist anzumerken, dass die Fragen des Gerichts für einen derartigen Fall von besonderer Art sind und dass deren Beantwortung vom „Obergutachter“ viel Ausdauer und Zähigkeit erfordern. In meinem Gutachtensteil umfasst die Beantwortung jeder einzelnen Frage mehrere Seiten. Eine Zusammenfassung der Fragen und Antworten findet sich in den meisten meiner Gutachten auf Seite 2, gleich nach dem Deckblatt. Auch in diesem Fall habe ich mich bemüht, trotz der langen Fragen mit einer einseitigen Zusammenfassung durchzukommen. Die Fragen konnten wegen ihrer Komplexität nicht gekürzt werden, daher mussten die Antworten extrem kurz und trotzdem treffend sein. Das Ergebnis sei hier eingefügt:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Das Gutachtensergebnis lässt sich wie folgt kurz zusammenfassen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Der Sachverständige möge insbesondere dazu Stellung nehmen, ob der Beklagte bei der Gutachtenserstellung im Verfahren xx Cg xx/xxy in den gutachterlichen Schlussfolgerungen nicht sorgfaltsgemäß gehandelt hat, insbesondere aus technischer Sicht eine unrichtige Beurteilung erstattet hat, welche dafür verantwortlich war, dass das Klagebegehren gegen die dort beklagte Partei yyyyyyy als nicht zu Recht bestehend beurteilt wurde.</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;">Antwort: Der Beklagte hat bei einigen seiner gutachterlichen Stellungnahmen aus technischer Sicht nicht sorgfaltsgemäß gehandelt und aus technischer Sicht einige unrichtige Beurteilungen erstattet.</p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Weiters möge er zu den strittigen technischen Sachverhaltsfragen (Ö-Norm, Temperaturmessungen, Frostperioden) anführen, ob bei sach- und fachgerechter Gutachtenserstellung eine andere Schadensursache angeführt worden wäre. Dazu wird insbesondere auf das Vorbringen der klagenden Partei in AS xx verwiesen, wonach der Beklagte zur Anordnung des Druckminderventils, zur Berechnung der Luftströmung im Heizraum, zu den Schlussfolgerungen bezüglich Temperaturen im Schadenszeitraum, zum Umstand der nicht sach- und fachgerechten Heizraumbelüftung ein nicht sach- und fachgerechtes Gutachten erstattet hat.</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;">Antwort: Einige Schlussfolgerungen des Beklagten waren nicht sach- und fachgerecht, so war etwa die Situierung des Druckminderventils ausschlaggebend für den Schaden.</p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Der Sachverständige möge für den Fall, dass der Beklagte im Vorverfahren keine sach- und fachgerechte Gutachtenserstellung erstattet hat, darstellen, ob bei sach- und fachgerechter Gutachtenserstellung der Nebenintervenient im gegenständlichen Verfahren eine sach- und fachgerechte Werkleistungserbringung attestiert hätte, oder bei sach- und fachgerechter Gutachtenserstellung eine mangelhafte Werkleistung der Nebenintervenientin angeführt worden wäre.</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;">Antwort: Auf Grund der Situierung des Druckminderventils und der Führung der Verbrennungsluft für das Heizgerät über den Heizraum, der auch als Wirtschaftsraum verwendet wird, wäre bei sach- und fachgerechter Gutachtenserstellung eine mangelhafte Werkleistung der Nebenintervenientin angeführt worden.</p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Weiters wird auf das Vorbringen der beklagten Partei verwiesen, wonach der Sachverständige im Vorprozess sämtliche zur Kausalitätsproblematik relevanten Fragen abschließend beantwortet hätte und insbesondere festgehalten hätte, dass es keine Norm oder Richtlinie gibt, welche grundsätzlich den Einbau von Sanitärarmaturen außerhalb eines Kellerfensters verbietet, insbesondere auch keine Richtlinie der Stadt xxxxxx über die Anschlüsse von Sanitäreinrichtungen.</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;">Antwort: Die Ö-Norm B 2531-1 enthält unter Ziffer 9.2.2 die Vorgabe „Verbrauchsleitungen sollten nicht in oder an Außenwänden liegen“. Sanitärarmaturen sind naturgemäß immer in Leitungen eingebaut und sollten daher ebenfalls nicht an Außenwänden liegen. Weil aber Kellerfenster immer in Außenwänden zu finden sind, lässt sich daraus schließen, dass weder Wasserleitungen noch Sanitärarmaturen unter Kellerfenstern liegen sollten.</p>
<p><strong>Nachspiel</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Aufgrund des Gutachtensergebnisses ergaben sich für die Parteien weitere Fragen, die in einer Gutachtensergänzung beantwortet wurden. Das gesamte Ergebnis wurde dann in einer Gerichtsverhandlung nochmals ausgiebig erörtert. Unter Zusammenwirken aller Beteiligten wurde schließlich ein Vergleichsvorschlag erstellt, der nach einigem Hin und Her von den Parteien angenommen wurde und der dem klagenden Hausbesitzer weitgehend entgegenkam. Abschließend lässt sich sagen, dass allen Beteiligten die Erleichterung über das Ende des Verfahrens anzusehen war.</p>
<p>P.S.: Der Beklagte, dessen Versicherung für den vereinbarten Vergleichsbetrag aufzukommen hatte, lud anschließend alle Anwesenden mitsamt Richterin und Anwälten zu einem gemütlichen Umtrunk in einem nahen gelegenen Lokal ein. Der Einladung kamen alle gerne nach.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Zwillings-Gutachten</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2026/05/15/zwillings-gutachten/</link>
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		<pubDate>Fri, 15 May 2026 06:41:16 +0000</pubDate>
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(IRS) – Das „Zwillings-Gutachten“ war Beiprodukt von zwei jener außergewöhnlichen Gerichtsfälle, die ich auch in den vielen Jahren, die seither vergangen sind, nicht vergessen habe. In anderen Anlässen waren es vielleicht die besonderen Menschen, die im Gedächtnis geblieben sind, oder die Orte, an dem die einzelnen Befundaufnahmen stattgefunden haben, vielleicht auch die Größenordnung der strittigen [...]]]></description>
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<dl id="attachment_1763" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-1763" title="IMG_20121027_091734" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_20121027_091734-150x150.jpg" alt="Adler" width="150" height="150" /></dt>
</dl>
</div>
<p>(IRS) – Das „Zwillings-Gutachten“ war Beiprodukt von zwei jener außergewöhnlichen Gerichtsfälle, die ich auch in den vielen Jahren, die seither vergangen sind, nicht vergessen habe. In anderen Anlässen waren es vielleicht die besonderen Menschen, die im Gedächtnis geblieben sind, oder die Orte, an dem die einzelnen Befundaufnahmen stattgefunden haben, vielleicht auch die Größenordnung der strittigen Ansprüche. Hier aber ging es um eine enge Verknüpfung von Personen und Projekten in etwas eigenartiger Konstellation einer auftraggebenden Organisation mit planendem und ausführendem Unternehmen.</p>
<p><span id="more-11381"></span></p>
<p><strong>Alltägliches wird leicht vergessen</strong></p>
<p>Jedenfalls war diese Sache in Erinnerung geblieben. Im Gegensatz zu anderen. Denn bei Durchsicht meines Gutachten-Archivs ist mir unlängst aufgefallen, dass ein Teil der – allesamt gut dokumentierten – Gerichtsfälle meinem Gedächtnis längst entschwunden war. Was allerdings mit wenigen Ausnahmen Fälle aus der Ebene von Bezirksgerichten betraf. Der Grund dafür lag wahrscheinlich darin, dass sie hauptsächlich kleine und daher kaum einprägsame „Alltagsprobleme“ zum Inhalt hatten. Noch dazu erforderten sie wenig Mühe, brachten selten spannende Begleitumstände mit sich oder Ergebnisse, die es wert waren, behalten zu werden.</p>
<p><strong>Beherbergungsbetrieb: Ansprüche der Gäste steigen …</strong></p>
<p>Doch nun zur Sache: Der erfolgsorientierte Tourismusbetrieb erforderte immer schon volle Bedachtnahme auf die gestiegenen Ansprüche seiner Kundschaft. Reichte vor Jahrzehnten dazu noch die idyllische Lage an einem kleinen See verbunden mit dem verlockenden Versprechen „Fließwasser am Zimmer“, die Herberge verlässlich mit zufriedenen Urlaubsgästen zu füllen, haben sich die Vorstellungen der im Lauf der Zeit folgenden Generationen deutlich höherentwickelt, von der schlichten Herberge hin zum Mehr-Sterne-Betrieb. Was bedeutet, dass ein Beherbergungsbetrieb in immer kürzeren Abständen „aufgefrischt“ werden muss. Nicht anders war es auch bei dem in schöner Umgebung gelegenen Hotelkomplex, um den es hier geht.</p>
<p><strong>… was regelmäßige Erneuerung fordert</strong></p>
<p>Konkret hatte die bereits sehr dringend notwendige Auffrischung zur Folge, dass Böden, Wände und Decken sowie die Einrichtungen fast aller Räumlichkeiten im Objekt zu modernisieren waren. In Folge dazu ergab sich die Notwendigkeit, die gesamte Gebäudetechnik den Erfordernissen eines gehobenen Standards anzupassen und einem umfassenden „Refurbishment“ zu unterziehen: Beheizung, Lüftungsanlagen, Klimatisierung, Warmwasserbereitung etc. wurden erneuert. Architekten, Fachplaner und ausführende Unternehmen hatten eine Menge zu tun. Die zum Teil recht komplizierten Arbeiten wurden erfolgreich abgeschlossen, das Hotel ging im neuen Glanz wie geplant wieder in Betrieb. Rechnungen wurden gelegt, geprüft, bezahlt. Alles verlief bestens.</p>
<p><strong>Das Hotel läuft wieder, die Revision schaut näher hin</strong></p>
<p>Alles verlief bestens, bis die Revision eingriff und die Gebäudetechnik des verschönerten Urlaubsrefugiums ins Visier nahm. Dazu muss man folgendes über das Projekt wissen: Der Hotelkomplex stand örtlich gesehen im Bundesland A. Das Haustechnik-Planungsbüro hatte seinen Firmensitz ebenfalls im Bundesland A, wie auch der Betrieb des Installationsunternehmens, das die Anlagen errichtet hatte. Die Organisation, der das Hotel gehörte und die für die erwähnen Umbauten verantwortlich war, hatte ihren Sitz im Bundesland B. Für die Revision vermutlich nicht uninteressant und vielleicht auch einer der Anlässe, warum sie sich mit dem Projekt näher zu beschäftigen begann, war folgender Aspekt: Der Inhaber des Haustechnik-Planungsbüros, das die Ausschreibung für die Installationen durchgeführt hatte und der Inhaber des Installationsunternehmens, das im Vergabeverfahren den Auftrag bekommen hatte, kannten sich gut: Sie waren Brüder.</p>
<p><strong>Eigentümer gegen Planer</strong></p>
<p>Der erste Schritt der Revision bestand darin, die Arbeit des Planungsbüros näher zu untersuchen. Sie beanstandete, ihrer Recherche nach sei ein Teil der Planungs- und Aufsichtsleistungen nicht erbracht worden, weil jegliche Nachweise dafür fehlen würden. Da beide Seiten die Angelegenheit anders sahen und offenbar außergerichtliche Klärungs- und Einigungsversuche nichts fruchteten, reichte der Eigentümer auf Empfehlung seiner Revision die Klage gegen das Planungsbüro ein, und zwar im für diese Sache zuständigen Landesgericht des Bundeslandes A. Nennen wir dieses Verfahren der Einfachheit halber das „Planer-Verfahren“.</p>
<p><strong>Eigentümer gegen Installateur</strong></p>
<p>Dann kam der zweite Schritt der Revision: Auch die Arbeiten des Installationsunternehmens wurden kritisch durchleuchtet. Auch hier wurde die Berechtigung einiger verrechneter Leistungen angezweifelt, und wie schon zuvor mit dem Planer gab es auch hier wiederum Auseinandersetzungen zwischen Eigentümer und Installateur, die ohne greifbares Ergebnis blieben. Auch auf juristischer Ebene wiederholte sich das Spiel: Der Eigentümer ging wieder vor Gericht. Diesmal aber war aufgrund vertraglicher Vereinbarungen das zuständige Landesgericht im Bundesland B am Zug. Und analog zum vorherigen können wir diesen Fall als „Installateur-Verfahren“ benennen.</p>
<p><strong>Verfahren im Doppelpack</strong></p>
<p>In weiterer Folge trafen aber die drei Kontrahenten zur Vereinfachung der sich zum Teil überschneidenden Sachlagen eine weise Entscheidung: Beiden Verfahren sollten von denselben Parteienvertretern betreut werden. Des Weiteren spielten auch die beiden Gerichte insofern mit, als sie in ihren Vorgangsweisen aufeinander Rücksicht nahmen und diese – soweit sinnvoll und möglich – aufeinander abstimmten. In logischer Konsequenz wurde zwischen allen Beteiligten zuletzt auch entschieden, dass für beide Verfahren ein und derselbe Gutachter bestellt werden möge. Wobei für die Auswahl desselben eine Einschränkung getroffen wurde: Er dürfe weder aus dem Bundesland A stammen, noch aus dem Bundesland B, um von Vornherein jedes denkbare Nahverhältnis möglichst auszuschließen. Und diese Wahl fiel auf mich.</p>
<p><strong>Örtliche Befundaufnahmen</strong></p>
<p>Es fühlte sich schon ein wenig seltsam an, für ein Objekt fast gleichzeitig zwei völlig unterschiedliche Fragenkomplexe bearbeiten zu müssen. Dazu kam noch für jeden der beiden Fälle ein ordentliches Konvolut von zu prüfenden oder zu berücksichtigenden Unterlagen. Die Vorbereitungen für eine gemeinsame örtliche Befundaufnahme erforderten bereits im Vorfeld etliche Klärungen und Abgrenzungen, bis ersichtlich wurde, was vor Ort zu erledigen ist. Aber es verlief fast alles nach Wunsch, denn innerhalb eines Arbeitstages konnten zunächst die wichtigsten Fakten für beide Gerichtsfälle erhoben und die Befundaufnahme für das „Planer-Verfahren“ abgeschlossen werden. Für das „Installateur-Verfahren“ wurde allerdings zu einem späteren Zeitpunkt noch ein weiterer Ortstermin zur Deckenöffnung erforderlich, um die Ausführung von in der Zwischendecke verlegten Lüftungskanälen überprüfen zu können. Auch die verlief plangemäß.</p>
<p><strong>Das Zwillings-Gutachten</strong></p>
<p>Die größte „Ersparnis“ an Bearbeitungsaufwand ergab sich schlicht daraus, dass das sehr umfangreiche Kapitel für die örtlichen Befundaufnahmen für beide Gutachten in gleicher Form und mit gleichem Inhalt beibehalten werden konnte. Alle anderen Teile der Gutachten unterschieden sich naturgemäß völlig. Deutlich mehr zeitlichen und fachlichen Aufwand erforderte das „Installateur-Verfahren“, vor allem wegen des Umfangs der zu prüfenden Leistungen, Aufmaßlisten und -pläne sowie Rechnungen. – Rückblickend stelle ich mir die Frage, ob ich mir persönlich als Sachverständiger eine derart umfangreiche, zeitaufwendige und volle Konzentration erfordernde Leistung noch „antun“ würde. Meine Antwort: Ziemlich sicher nicht! Ich würde eine kompetente Hilfskraft beiziehen. Aber nicht aus dem Grund, weil ich es nicht könnte oder nicht wollte. Nein, wäre ich noch aktiv, wäre meine Arbeitszeit dafür wohl zu teuer … Übrigens: In beiden Fällen kam es nur zu unbedeutenden Korrekturen. Es konnten keine wesentlichen Abweichungen oder Mängel festgestellt werden. Planer und Installateur hatten korrekt gearbeitet.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Preis und Wert (19) – Verdienst und Zeit</title>
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		<pubDate>Fri, 08 May 2026 07:04:48 +0000</pubDate>
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(IRS) – Als ich zu meinem Dienstverhältnis als geschäftsführender Gesellschafter eines technisch ausgerichteten gewerblichen Familienunternehmens in einen freien Beruf als Zivilingenieur eingestiegen bin, stand folgende Motivation dahinter: Der Wunsch, neue auf persönliche Stärken zugeschnittene Geschäftsfelder zu erschließen, verbunden mit der Hoffnung, durch ein zusätzliches Einkommen die Versorgung meiner wachsenden Familie nicht nur zu sichern, sondern [...]]]></description>
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<p>(IRS) – Als ich zu meinem Dienstverhältnis als geschäftsführender Gesellschafter eines technisch ausgerichteten gewerblichen Familienunternehmens in einen freien Beruf als Zivilingenieur eingestiegen bin, stand folgende Motivation dahinter: Der Wunsch, neue auf persönliche Stärken zugeschnittene Geschäftsfelder zu erschließen, verbunden mit der Hoffnung, durch ein zusätzliches Einkommen die Versorgung meiner wachsenden Familie nicht nur zu sichern, sondern zu verbessern. Letzteres Bestreben hat wohl jeder selbständig Tätige, er wird deshalb immer ein wachsames Auge auf seine Einkommenssituation werfen.</p>
<p><span id="more-11370"></span></p>
<p><strong>Entwicklungen im Berufsweg</strong></p>
<p>Im Laufe der Jahre wurde der Freiberuf ein immer stärkerer Teil meiner Tätigkeit, auch die Ausrichtung verlagerte sich immer stärker vom Planer als geistig-schöpferischer Dienstleiter hin zum Berater und Gutachter. Das, was ich am freien Beruf von Anfang an so sehr schätzte, waren die hohe Verantwortung, das von den Auftraggebern entgegengebrachte Vertrauen, die stärkeren persönlichen Beziehungen zu Klienten und Partnern, die spannenderen und manchmal bis ans Äußerste fordernden Aufgaben, aber auch die für die erfolgreiche Arbeit notwendige hohe Genauigkeit und Qualität. Für das Sachverständigenwesen galt das in besonderem Maß.</p>
<p><strong>Wie hoch müssen Umsätze und Gewinn sein?</strong></p>
<p>Wie jeder andere Planer, Berater oder Gutachter auch, wollte ich zunächst einmal abschätzen, welchen Umsatz ich mit Blick auf meine Lebenswirklichkeit erzielen würde müssen, zumindest in grober Vorausschau. Dazu musste erst einmal das gewünschte monatliche oder jährliche Netto-Einkommen angesetzt werden. Zu diesem Betrag waren die voraussichtlichen Aufwendungen für Steuern, Sozialversicherung und sonstige gesetzlichen Abgaben hinzuzurechnen. Weiters zu berücksichtigen waren die für die laufende Führung des Bürobetriebs notwendigen Aufwendungen für Mieten, Betriebskosten, Fahrtkosten, aber auch Versicherungen. Des Weiteren war die Finanzierung von Anschaffungen zu berücksichtigen, um die eigene Leistungsfähigkeit sicherzustellen, etwa für Fahrzeug, Büroausstattung oder Software. Damit war ein grober Rahmen für die zu erwartenden Kosten festgelegt.</p>
<p><strong>Hilft die althergebrachte Kostenrechnung?</strong></p>
<p>Im nächsten Schritt der Kalkulationen war zu überlegen, ob man davon ausgehend nicht auch gleich einen Stundentarif für die Verrechnung von Arbeitsleistungen ermitteln kann. Theoretisch kann man das: Jährliche Kosten plus Gewinnaufschlag dividiert durch produktive Jahresstunden gibt verrechenbaren Stundensatz. Aber: Kann man damit etwas anfangen? Es mag sein, dass manche öffentlichen Auftraggeber (also staatliche oder staatsnahe Organisationen) derlei Aufschlüsselungen verlangen. Aber Achtung! Als Neuling, der zu Beginn allein arbeitet (und überhaupt jeder Ein-Personen-Unternehmer) sehe ich mich zu dieser Vorgangsweise mit einigen praktischen Fragen konfrontiert.</p>
<p><strong>Wieviel Zeit bleibt für Produktives?</strong></p>
<p>Die wichtigste: Wie hoch kann die Anzahl der produktiven – gemeint ist damit: verrechenbaren – Arbeitsstunden pro Jahr tatsächlich angesetzt werden? Vielleicht eintausendachthundert, wie sie ungefähr für einen Angestellten anfallen? Oder doch nur eintausendfünfhundert? – Meiner Erfahrung nach wären das Zahlenwerte, die auf viel zu optimistischen Annahmen beruhen. Zweitausend Arbeitsstunden wendet ein neu beginnenden Selbständigen zwar leicht auf, wahrscheinlich noch deutlich mehr. Aber produktive Stunden nehmen nur einen Teil davon ein, wie jeder schon länger selbständig Tätige sofort bestätigen wird. Die persönliche direkt produktive Zeit sinkt noch weiter, wenn Mitarbeiter angestellt sind: Langjährig tätige Ziviltechniker-Kollegen mit mehreren Mitarbeitern meinten, sie wären froh, wenn sie auf achthundert kämen. Der Rest geht in Betriebsführung, Organisation, Akquise und vieles andere mehr.</p>
<p><strong>Der Realität ins Auge sehen</strong></p>
<p>Nun versetzen wir uns nun in die Lage eines Neulings: Er wird am Anfang richtig „Gas geben“ müssen, was zur Folge hat, dass allein schon für die notwendige Akquise und das damit verbundene „Klinkenputzen“ bei potenziellen Auftraggebern viel Zeit aufzuwenden sein wird. Menschen sind keine Maschinen, will heißen, wir brauchen immer einmal ausreichend Räume für Erholung, Urlaub oder Unvorhergesehenes. Noch dazu bedarf es eines gewissen Maßes an zeitlicher Flexibilität, etwa für Angelegenheiten, die vielleicht nicht so laufen, wie man sich das wünscht. Es wäre eine Fehlvorstellung, davon auszugehen, dass sich der (scheinbar) zur Verfügung stehenden Zeitrahmen voll mit produktivem Schaffen zupflastern ließe. Im Regelfall verhält es sich doch so, dass produktive Zeit „freigekämpft“ werden muss. Es braucht Umsicht und viel Selbstdisziplin, Zeitkorridore zu schaffen, in denen ungestörtes Arbeiten möglich ist. Wir müssen auch bedenken, dass nicht zu jeder Tageszeit volle Arbeitskraft und Konzentration möglich sind.</p>
<p><strong>An Wertstrategie führt kein Weg vorbei</strong></p>
<p>All diese Unsicherheiten führen zu einer Konsequenz: Honorare müssen von Anfang an hoch genug bemessen sein, damit das Auftreten genannter Unwägbarkeiten von vornherein kein existenzielles Problem darstellen kann. Deshalb führt kein Weg an der Strategie vorbei, möglichst hohen Wert zu schaffen, der von den Auftraggebern auch als solcher erkannt und entsprechend honoriert wird. Das heißt, die Honorargestaltung ist vom Kosten-plus-Aufschlag-Denken gänzlich zu trennen und unabhängig davon ist ein System zu schaffen, das so sehr in Richtung Wertsteigerung ausgerichtet ist, dass es zwangsläufig hohe Erträge nach sich zieht. Einige Elemente dazu haben wir in den bisherigen Beiträgen besprochen, weitere Überlegungen sollen noch folgen.</p>
<p><strong>Ein offenes Wort </strong></p>
<p>Schlussendlich muss sich jeder geistig-schöpferisch tätige Selbständige eine wichtige, vielleicht die entscheidende Sinnfrage stellen: Ist es mein erstrebenswertes Ziel, möglichst viele Stunden meines Lebens mit Arbeit zu füllen und den größten Teil meiner wachen Zeit fast ausschließlich in den Beruf zu investieren? – Seien wir doch ehrlich: Wir möchten uns am Leben erfreuen und nicht fast alle wache Zeit, die uns zur Verfügung steht, der Arbeit widmen. Das gilt selbst für denjenigen, der seine Arbeit sehr gerne macht. Denn der der durch harte Arbeit erzielte materielle Wohlstand ist nur ein Teil menschlichen Glücks, heißt es doch: „Best things in life are duty-free.“</p>
<p><strong>Konsequenz</strong></p>
<p>Außerdem dürfen wir nie vergessen, dass auch Zeit ihren Wert hat und es in unserem Leben viele „Kairos“-Momente gibt, die wir auf keinen Fall verpassen wollen. Leben findet immer in der Gegenwart statt, Vergangenes ist vergangen, die Zukunft ist noch nicht da. Wir können nicht unsere laufenden familiären Verpflichtungen vergessen, das Heranwachsen unserer Kinder versäumen oder alle Vorhaben, die hohem persönlichen Stellenwert besitzen, auf den Ruhestand verschieben. Zeitphasen, die nie wiederkommen, können äußerst kostbar sein, wir wollen sie bewusst erleben. Darauf kommt es doch an. – Eine klare Strategie der ständigen Wertsteigerung unterstützt dieses Bestreben.</p>
<p>&#8212;</p>
<p>(Fortsetzung folgt)</p>
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