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	<title>Sonnek &#187; Honorare</title>
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	<description>Blog von Ingo Sonnek</description>
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		<title>Preis und Wert (7) – Wertbewusstsein entwickeln</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Dec 2025 08:32:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Jemand, der als Freiberufler oder Selbständiger seine eher überschaubaren Einkünfte fürderhin dauerhaft steigern möchte, wird nicht umhinkommen, sich aktiv mit dazu notwendigen Schritten zu beschäftigen. Das bedeutet zunächst einmal, sich von bestimmten Fehlvorstellungen zu verabschieden. Eine davon ist die Überzeugung, ausschließlich äußere Umstände seien für die eigene Malaise verantwortlich, so da sind: Ein [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-11125" title="Wertbewusstsein" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Wertbewusstsein-150x150.png" alt="Wertbewusstsein" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – Jemand, der als Freiberufler oder Selbständiger seine eher überschaubaren Einkünfte fürderhin dauerhaft steigern möchte, wird nicht umhinkommen, sich aktiv mit dazu notwendigen Schritten zu beschäftigen. Das bedeutet zunächst einmal, sich von bestimmten Fehlvorstellungen zu verabschieden. Eine davon ist die Überzeugung, ausschließlich äußere Umstände seien für die eigene Malaise verantwortlich, so da sind: Ein umkämpfter Markt, Preisdruck der Auftraggeber, Dumpingpreise der Mitbewerber, vorgegebene Tarife, etc. Nein! Veränderung muss im Inneren beginnen: Mit Entwicklung des Wertbewusstseins.</p>
<p><span id="more-11124"></span></p>
<p><strong>Ein Stopp allen Blendern!</strong></p>
<p>Um hier klarzustellen: Der Begriff „Wertbewusstsein“ ist nicht gleichzusetzen mit sich als Person  und seine Fähigkeiten schlicht und einfach höher einzuschätzen, als sie tatsächlich sind. Extremes Beispiel wäre der „Dunning-Kruger-Effekt“ als Folge angemaßter, aber in Wahrheit nicht vorhandener Kompetenzen. Neulinge könnten dem Effekt unterliegen, indem sie sich selber blenden, um dann umso kräftiger auf die Nase zu fallen. Um sodann lange Zeit sehr demütig und leise zu versuchen, wieder in die Spur zu kommen. Nein, mit grundloser Einbildung kommt man zu keinem Wertbewusstsein, da muss schon Substanz an Wissen und Erfahrung dahinterstehen.</p>
<p><strong>Eine nützliche Definition </strong></p>
<p>Was verstehen wir in concreto unter Wertbewusstsein? Lasset uns also mit einer Definition beginnen! Wer heute eine solche benötigt, wendet sich an KI, diesfalls also an die Google-KI:  <em>Wertbewusstsein ist der Zustand, in dem eine Person ihre gefühlsmäßig entstandenen Wertvorstellungen rational verarbeitet und klärt, was bedeutet, die zugrundeliegenden Sachverhalte zu verstehen und zu bewerten. Es beinhaltet die Fähigkeit, eigene Werte zu erkennen und zu verstehen, die als Orientierung für das Denken, Handeln und Urteilen dienen. Ein hohes Wertbewusstsein ermöglicht es, Entscheidungen bewusst zu treffen und Sachverhalte objektiv zu beurteilen.</em></p>
<p><strong>Ein paar Anmerkungen über Techniker …</strong></p>
<p>Versuchen wir, aus diesem Wortknäuel das für uns Wichtige herauszuholen, ohne es weiter aufzudröseln! Woher kommen die gefühlsmäßig entstandenen Wertvorstellungen, wie sind sie entstanden? Meine Einschätzung, und ich kann nur für meinen Beruf sprechen: Wir Techniker sind vorsichtige Menschen. Wir arbeiten ausschließlich im Rahmen von Naturgesetzen, die einzuhalten sind und über die man sich nicht hinwegsetzen kann. Naturgesetze haben die Eigenschaft, selbstvollstreckend zu sein, und  sie sind gnadenlos, weil es – Juristen aufgepasst! – keine Berufung gegen sie gibt. Eine Maschine funktioniert, wenn deren Konstruktion alle diese Gesetze beachtet.</p>
<p><strong>… ihre berufliche Prägung …</strong></p>
<p>Aus dieser rigorosen Arbeitsvorgabe heraus sind Techniker meist demütige Menschen, die mit Genauigkeit, Verlässlichkeit, Integrität und Geduld gewappnet alles richtig machen wollen. Dieses Bemühen steht bedingungslos im Vordergrund. Eigenreklame ist ihrem Charakter fremd. Leistungen müssen passen, Kunden müssen so weit zufrieden sein, dass sie keinesfalls auch nur über irgendeine Kleinigkeit meckern. Man legt an sich ein oft überstrenges Maß an Disziplin an. Da macht man notfalls  lieber Überstunden, gratis natürlich. – Ich nehme stark an, dass mit dieser Prägung und der entsprechenden seelischen Gemengelage viele Techniker in die Selbständigkeit gehen. Ich nehme weiters an, dass ähnliche Mechanismen – vielleicht in anderer Intensität – auch für andere Berufe gelten.</p>
<p><strong>… und wie man ihr entflieht</strong></p>
<p>Gewiss, Techniker, die in den Freiberuf oder in eine andere Form der Selbständigkeit wechseln, müssen fachlich auf Draht sein. Und sie müssen allein schon aufgrund von Zugangshürden in den neuen Beruf mit unternehmerischem Denken vertraut sein. Ihr Wertbewusstsein kann nicht nur auf den vorhin erwähnten Tugenden aufbauen wie Genauigkeit etc., sondern auch auf einem Schatz an umfassendem Wissen und reicher Erfahrung. Diesen nutzen sie als verlässliche Dienstleister zum Wohl ihrer Auftraggeber, für die sie schwierige Probleme lösen. An starkem Selbstvertrauen sollte es ihnen daher nicht mangeln.</p>
<p><strong>Neue Kühnheit in Honorarangelegenheiten</strong></p>
<p>Das Selbstvertrauen darf auch in der Kühnheit münden, neue Honorarhöhen auszuloten. Es heißt, man sei so alt, wie man sich fühlt. Genauso gilt: Meine Arbeitszeit ist so wertvoll, wie ich sie empfinde. Ich drehe also den Spieß um: Nicht äußere Umstände, Institutionen oder Auftraggeber schreiben mir vor, was mein Stundentarif ist, sondern mein Empfinden oder meine frei gewählte Festlegung ist ab sofort der vorgegebene Maßstab! Es wird realistischerweise dieser Wert nicht sofort und mit Brachialgewalt erreichbar sein, sondern erst im Laufe der Zeit. Aber ich lege ihn für mich einmal fest und halte ihn mir immer wieder vor Augen.</p>
<p><strong>Die Geschichte von Naval Ravikant</strong></p>
<p>Der erfolgreiche indisch-US-amerikanische Unternehmer, Investor und Podcaster Naval Ravikant erzählt dazu seine Geschichte: Bereits in jugendlichem Alter habe er sich entschlossen, für sein eigenes Wirken und dessen Wert einen persönlichen Stundentarif festzulegen: Diesen angesichts seiner damaligen Situation in einer absurden Höhe, die ein Vielfaches von ihrem aktuellen Wert entfernt war, nämlich  &#8211; wenn ich mich recht erinnere – mit fünftausend US-Dollar. Er hat sich daraufhin angewöhnt, grundsätzlich Wirkungsbereiche zu suchen, mit denen er diesem Wert nahezukommen hoffte. Jahre später und im Rückblick hat er den damaligen tatsächlichen Wert immerhin schon real mit eintausend US-Dollar bemessen.</p>
<p><strong>Persönliche Erfahrungen</strong></p>
<p>In meinem eigenen Weg hat sich gezeigt, dass kontinuierliches Beharren auf hoher Qualität sich insofern auszahlt, als die übertragenen Aufgaben und damit Stundentarife kontinuierlich gewachsen sind. Das bis zu dem Punkt, als ein Großauftrag einen aus meiner Sicht ungewöhnlich hohen Tarif erforderte, den anzusetzen mit einem hohen Maß an Selbstüberwindung verbunden war. Interessanterweise waren es genau diese und ähnliche Aufgaben, in denen kein Auftraggeber Einwendungen erhoben oder Erläuterungen verlangt hat. Letztere waren höchstens in dem einen oder anderen Fall gefordert, in dem ich dem Auftraggeber mit relativ geringen Stundentarifen entgegengekommen bin …</p>
<p>(Wird fortgesetzt)</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Preis und Wert (6) – Stundentarif ermitteln</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Nov 2025 07:59:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Der in der Praxis wichtigste „Bestandteil“ der Gebührennote eines Sachverständigen ist der ausgewiesene Wert des Stundentarifs für „Mühewaltung“. Denn damit und unter Ansatz der aufgewendeten Arbeitsstunden wird der Arbeitsaufwand des Sachverständigen berechnet. Es ist daher nur folgerichtig, dass insbesondere der Stundentarif von Gericht und Parteien oder deren Vertreter sehr genau beachtet und überprüft [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-11107" title="Preisliste 2" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Preisliste-2-150x150.png" alt="Preisliste" width="150" height="150" /></dt>
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</div>
<p>(IRS) – Der in der Praxis wichtigste „Bestandteil“ der Gebührennote eines Sachverständigen ist der ausgewiesene Wert des Stundentarifs für „Mühewaltung“. Denn damit und unter Ansatz der aufgewendeten Arbeitsstunden wird der Arbeitsaufwand des Sachverständigen berechnet. Es ist daher nur folgerichtig, dass insbesondere der Stundentarif von Gericht und Parteien oder deren Vertreter sehr genau beachtet und überprüft wird. Wesentliches Kriterium ist dabei, dass dieser in der Gebührennote ausgewiesene Stundentarif auch im außergerichtlichen Erwerbsleben erzielt wird. Der Sachverständige muss diesen auf Verlangen nachweisen können.</p>
<p><span id="more-11105"></span></p>
<p><strong>Die Frage nach dem richtigen Stundentarif</strong></p>
<p>Für die meisten Einsteiger in die Sachverständigentätigkeit wird die Frage nach dem richtigen Stundentarif auf Anhieb schwierig zu beantworten sein. Zu verwirrend erscheinen die Möglichkeiten: Muss ich mich stets strikt an die Vorgaben des Gebührenanspruchsgesetzes halten? Kann ich einen höheren Stundentarif durchsetzen, wenn ich es mit sehr schwierigen Fällen oder mit sehr hohen Streitwerten zu tun habe? Und wenn ja, wie geht das? Wie schaffe  ich es, passende Stundentarife zu finden, wenn ich solche in meinem bisherigen Berufsleben noch gar nie benötigt habe? Wie machen das die anderen, schon erfahreneren Sachverständigen?</p>
<p><strong>Langsamer Anlauf an Aufträgen</strong></p>
<p>Wenn ich an die eigene Praxis denke, erübrigen sich für den Neuling die Antworten auf die obigen Fragen zunächst einmal allein schon aus dem Grund, dass nicht alle (Gerichts-)Welt schon sehnsüchtig auf ihn gewartet hat. Will heißen, dass es eine gewisse Zeit dauern kann, bis Aufträge hereinflattern. In meinem Fall kam der erste Gutachtensauftrag recht rasch, der zweite – wenn ich mich recht erinnere – erst nach weiteren zwei bis drei Jahren. Für einen in seinem Fach tätigen Freiberufler zieht das nach sich, dass sein neuer Nebenberuf erst allmählich und im Laufe einiger Jahre wesentlich zum Einkommen beitragen kann.</p>
<p><strong>Die eigene Tarifliste</strong></p>
<p>Der kluge Mann und die clevere Frau nutzen diese Anlaufzeit zur Anwendung einer gut durchdachten Strategie, die sich in mehreren Schritten entfalten lässt. Der erste Schritt besteht darin, sich für seine Tätigkeiten eine eigene Tarifliste zu erstellen. Für Techniker höherer Ausbildung kann die im vorigen Beitrag erwähnte Honorarrichtlinie „AHR“ ein guter Ausgangspunkt sein. Aus der in der Richtlinie enthaltenen valorisierten Tabelle kann man für jeden Schwierigkeitsgrad und jeden Wert der zu bearbeitenden Sache (zum Beispiel für den Streitwert) seinen passenden Stundentarif entnehmen.</p>
<p><strong>Spielfeld für Preisbildung</strong></p>
<p>In einem zweiten Schritt der Strategie lässt sich diese Tabelle als breit angelegtes Spielfeld für die tatsächliche Preisbildung in Privataufträgen nutzen. Denn zu beachten ist, dass die auf Grundlage des Basissatzes valorisierten Sätze für den Stundentarif für die Praxis (und zumindest für unsere Breiten) sehr hohe – um nicht zu sagen: zu hohe – Werte ergeben. In der Praxis hat derlei den nicht zu unterschätzenden Vorteil, dass man dem Auftraggeber im Verhandlungsfall und bei Bedarf auf den „Listenpreis“ einen mehr oder weniger großzügigen Nachlass zu gewähren imstande ist, was als gute „Verhandlungsmasse“ genutzt werden kann.</p>
<p><strong>Voller Einsatz aller Kompetenzen</strong></p>
<p>Dritter Schritt der Strategie: Man legt ab sofort besonderes Augenmerk auf die Steigerung der in Privataufträgen verrechneten Stundentarife. In meinem Fall waren bereits ein paar Rechnungen mit solchen gehobenen Stundensätzen vorhanden. Wie aber kommt man sonst zu überdurchschnittlichen, höheren Werten? Antwort: Zum Beispiel, indem man sich nicht scheut, unter vollem Einsatz der eigenen Kompetenzen besonders knifflige Probleme von Auftraggebern rasch und punktgenau zu lösen. Oder dadurch, dass man in einem ausgewählten Fachbereich zum Top-Experten avanciert. Vor allem aber dadurch, dass man nicht nur in fachlicher, sondern genauso in sozialer, ethischer und umsetzungsbezogener Kompetenz Spitzenleistung bietet.</p>
<p><strong>Das Rechnungs-Portefeuille</strong></p>
<p>In einem vierten Strategieschritt stellt man ein Portefeuille zusammen, zum Beispiel bestehend aus jenem Dutzend von Rechnungen, die die höchsten Stundentarife der letzten drei Jahre aufweisen. Dieses Bündel an Rechnungen hält man aktuell und hat es sofort bei der Hand, wenn das Gericht nach entsprechenden Nachweisen verlangt. Die Adressaten kann man – sofern dies notwendig erscheint – anonymisieren. Aus Erfahrung kann gesagt werden, dass ein solcher Nachweis zumeist wortlos zur Kenntnis  genommen wird und über die vorliegende Gebührennote keine weiteren Diskussionen erfolgen.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Preis und Wert (5) &#8211; Leitlinien für Stundentarife</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Nov 2025 09:26:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Es ist insbesondere für einen Einsteiger in die Tätigkeit eines Sachverständigen etwas verwirrend, wenn er versucht, einen Anhalt für den passenden Stundentarif zu finden. In den Vorbereitungskursen der Sachverständigenverbände beschränkt sich die Information zumeist auf Erläuterungen der gesetzlichen Regelungen. Darin werden für verschiedene Qualifikationsstufen entsprechende Tarife vorgegeben. Ein Sachverständiger mit höherer Ausbildung, langjähriger Erfahrung [...]]]></description>
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<dl id="attachment_11080" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-11080" title="Leitlinie" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Leitlinie-150x141.png" alt="Leitlinie" width="150" height="141" /></dt>
</dl>
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<p>(IRS) – Es ist insbesondere für einen Einsteiger in die Tätigkeit eines Sachverständigen etwas verwirrend, wenn er versucht, einen Anhalt für den passenden Stundentarif zu finden. In den Vorbereitungskursen der Sachverständigenverbände beschränkt sich die Information zumeist auf Erläuterungen der gesetzlichen Regelungen. Darin werden für verschiedene Qualifikationsstufen entsprechende Tarife vorgegeben. Ein Sachverständiger mit höherer Ausbildung, langjähriger Erfahrung und daher mit Aussicht auf Bestellung in größeren und komplexeren Rechtsfällen wird mit diesen Tarifen sehr oft nicht sein Auslangen finden.</p>
<p><span id="more-11077"></span></p>
<p><strong>Gesetzliche Regelungen </strong></p>
<p>In Österreich gilt für die Bestimmung von Gebühren für die Tätigkeit von Sachverständigen das Gebührenanspruchsgesetz (GebAG) in seiner aktuellen Fassung. Dessen §§ 24 bis 42 behandeln die Sachverständigentätigkeit. Von besonderem Interesse ist hier der § 34 „Gebühr für Mühewaltung“, wobei unter Mühewaltung insbesondere „die Aufnahme des Befundes und die Erstattung des Gutachtens“ zu verstehen sind. Ziffer (3) Punkt 3. legt fest: „… für Tätigkeiten, die besonders hohe fachliche Kenntnisse erfordern, welche durch ein Universitätsstudium oder eine gleichwertige Vorbildung vermittelt werden, (gilt) eine Gebühr für Mühewaltung von 116 bis 217,50 Euro für jede, wenn auch nur begonnene Stunde.“</p>
<p><strong>Stundensatzfolder der ZT-Kammer</strong></p>
<p>Die österreichische „Bundeskammer der Ziviltechniker:innen“ macht auf ihrem Web-Auftritt einen „Stundensatzfolder 2025“ verfügbar, der Orientierungswerte für Stundensätze angibt. Dieser weist darauf hin, dass von der Interessensvertretung keine festen Stundensätze festgelegt werden, sondern für jeden Auftrag individuelle Vereinbarungen zu treffen sind. Es handelt sich daher um unverbindliche Richtwerte für Stundentarife (exklusive USt.) nach den Leistungskategorien der Allgemeinen Regelungen für Planerverträge (LM.VM 2023). Für die höchste Leistungskategorie A (Ziviltechniker) wird ein Band von € 187 bis 293 genannt. Wie man sieht,  liegt dieses deutlich über den im GebAG genannten Werten.</p>
<p><strong>Basiswert</strong></p>
<p>Weil wir schon bei den Ziviltechnikern sind: Deren Bundeskammer veröffentlicht jeweils am Jahresbeginn den sogenannten „Basiswert“, einen Geldwert, der jährlich der allgemeinen Teuerung angepasst („valorisiert“) wird. Seit 01.01.2025 beträgt er € 110,43 (exklusive USt.). Der Anstieg des Basiswertes kann auch Richtlinie für Erhöhungen eines individuellen, frei gewählten Stundensatzes sein. In der Praxis wird der Basiswert direkt herangezogen als Vergütung zum Beispiel für Warte- und Fahrtzeiten, wie diese auch in § 32 des Gebührenanspruchsgesetzes genannt sind. Natürlich ist auch für derartige von einem Sachverständigen aufgewendete Zeiten ein Nachweis zu erbringen.</p>
<p><strong>Autonome Honorarrichtlinien der Ziviltechniker (AHR)</strong></p>
<p>Glaublich bis zum Jahr 2004 gab es die Autonomen Honorarrichtlinien (AHR). Sie umfassen insgesamt nur sieben Paragrafen. Diese AHR wurden zurückgezogen, da sie für die Stundentarife tabellarisch Festwerte vorgab und keine Preisbänder, was angeblich Bestimmungen der EU zuwiderlief. Dennoch ist die AHR auch heute noch wertvoll als Denkstütze erstens für die Einstufung von Ingenieurleistungen nach Schwierigkeitsgrad der Aufgabenstellung und zweitens als Einordnung nach dem Wert der zu Sache, die zu bearbeiten ist. Sie ist darüber hinaus eine gute Grundlage für den Aufbau einer eigenen Honorarleitlinie, aber insbesondere für eine Tabelle für Stundentarife, was wir uns näher ansehen wollen.</p>
<p><strong>Hilfreiche Besonderheiten der AHR</strong></p>
<p>§ 3 „Schwierigkeitsklassen“ der AHR enthält eine Auflistung von insgesamt fünf Stufen, von Schwierigkeitsklasse 1 für einfache Befunde und Beratungen bis hin zu Klasse 5 für Befunde und Gutachten mit ausführlicher wissenschaftlicher Begründung, für komplexe Bewertungsfragen, Schiedsgerichtsverfahren und dergleichen. Mit den fünf Stufen lässt sich einordnen, wie anspruchsvoll die eigene Arbeit gesehen wird. § 4 „Honorarberechnung“ enthält eine Tabelle mit insgesamt 11 Wertstufen, und zwar von € 5.000 bis € 50.000.000. Dazu werden noch Leistungsfaktoren genannt, mit denen bei Bedarf auch Stundensätze technischer und administrativer Mitarbeiter berechnet werden können.</p>
<p><strong>Berechnung und Bedeutung der Tabellenwerte</strong></p>
<p>Ergänzend ist noch festzuhalten, dass die in der Tabelle genannten Werte durch eine Formel errechnet werden können, die als Fußnote auf Seite 5 der AHR angegeben ist. Ausgangspunkt für die Berechnungen ist der doppelte Basiswert, ausgewiesen in der linken oberen Ecke der Tabelle: Zum Zeitpunkt der Erstellung im Jahr 2004 betrug dieser noch € 120, im Jahre 2025 bereits € 221 – nebenbei ein mahnendes Zeichen der Geldentwertung seither! – Die aktualisierten Stundentarife können mittels einer einfachen Excel-Tabelle errechnet werden, die bei Bedarf (und ohne Gewähr!) vom Autor dieser Zeilen per E-Mail angefordert werden kann. Wie man diese Tabelle gezielt einsetzen kann, soll das nächste Mal erörtert werden.</p>
<p>(Wird fortgesetzt)</p>
<p>&#8212;</p>
<p>Quellen:</p>
<p>Stundensätze für ZT-Büros aus dem Stundensatzfolder 2025:</p>
<p>-          <a href="https://www.arching.at/fileadmin/user_upload/redakteure/Leitlinien/Stundensatzfolder_2025_online.pdf">https://www.arching.at/fileadmin/user_upload/redakteure/Leitlinien/Stundensatzfolder_2025_online.pdf</a></p>
<p>Basiswert der ZT-Kammer:</p>
<p>-          <a href="https://www.arching-zt.at/mitgliederservice/honorare">https://www.arching-zt.at/mitgliederservice/honorare</a></p>
<p>Autonome Honorarrichtlinie der Ziviltechniker  (AHR) Stand 2014</p>
<p>-          <a href="https://wien.arching.at/fileadmin/user_upload/redakteure_wnb/D_Service/D_6_Honorare/Honorarleitlinien%20alt/1.5.1%20AHR.pdf">https://wien.arching.at/fileadmin/user_upload/redakteure_wnb/D_Service/D_6_Honorare/Honorarleitlinien%20alt/1.5.1%20AHR.pdf</a></p>
<p>&#8212;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Preis und Wert (3) – Stundentarife im Ingenieurbüro</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2025/11/07/preis-und-wert-3-%e2%80%93-stundentarife-im-ingenieurburo/</link>
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		<pubDate>Fri, 07 Nov 2025 08:01:54 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Ausreichend hohe Stundentarife für Ingenieurleistungen - wie sorgt man vor, dass sie nicht unter Druck kommen]]></description>
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<dl id="attachment_11053" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-11053" title="Tarife" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Tarife-150x150.png" alt="Tarife" width="150" height="150" /></dt>
</dl>
</div>
<p>(IRS) – Aus Jahrzehnten Erfahrung im Ingenieurbüro kennt man die Eigenheiten von Projekten für Haus- und Energietechnik. Eine davon ist die weitgehend einheitliche Struktur, in der diese ablaufen. Sie ist im Wesentlichen bestimmt durch definierte Leistungsphasen wie Vorentwurf, Entwurf, Detailplanung, Erstellung der Leistungsverzeichnisse, Vergabe, Bauaufsicht, Abrechnung, Ab- und Übernahmen. Auch Angebot und Abrechnung der Leistungen des Ingenieurbüros richten sich nach diesen Einheiten. Abrechnungen nach Stundenaufwand unter Ansatz von Stundentarifen – und um die geht es hier – sind Ausnahmen.</p>
<p><span id="more-11052"></span></p>
<p><strong>Stundensätze für interne Zwecke</strong></p>
<p>Stundensätze benötigt und kalkuliert das Ingenieurbüro für interne Zwecke. Errechnet werden diese vereinfacht gesagt aus den Kosten für Löhne oder Gehälter unter Berücksichtigung der tatsächlichen produktiven Verfügbarkeit des Mitarbeiters, der Gemeinkosten und eines Gewinnzuschlages. Die Herleitung dieser Stundensätze – die auch für den mitarbeitenden Inhaber des Büros zu ermitteln sind – bleibt im Regelfall interne Angelegenheit des Ingenieurbüros, tritt also nach außen nicht in Erscheinung. Ausgenommen ist der Fall, dass der Auftraggeber ausdrücklich deren Offenlegung verlangt, was bei Projekten, die aus öffentlichen Geldern finanziert werden, der Fall sein kann.</p>
<p><strong>Kalkulation einer Leistung nach „Bottom-Up“</strong></p>
<p>Ist nun ein bestimmtes Projekt zu einem Bauvorhaben anzubieten, könnte das Büro den gewünschten Angebotspreis auf Grundlage seiner internen Stundensätze und der geschätzten Zeitaufwendungen für die einzelnen Leistungsphasen ermitteln. Zu berücksichtigen wären Größenordnung, Bearbeitungsumfang und Schwierigkeitsgrad des Projekts, sowie die sonstigen Anforderungen der Projektbetreiber und potenziellen Auftraggeber. Für ein gut organisiertes Ingenieurbüro wäre diese Herangehensweise nach der „Bottom-Up-Methode“ kein Problem. – Allerdings läuft es in der Praxis nicht auf diese Art!</p>
<p><strong>Die Rolle standardisierter Leistungs- und Verdingungsmodelle</strong></p>
<p>Denn in eben dieser realen Praxiswelt des Projektgeschäfts herrscht eher die „Top-Down-Methode“, in der Stundensätze zunächst nicht vorrangig von Bedeutung sind. Was ist damit gemeint? Nun, im Planungswesen für das Baufach und alle damit verbundenen Gewerke existieren Leistungs- und Verdingungsmodelle, die auf langjährigen Erfahrungen beruhen. Darin sind für die einzelnen Leistungsphasen detaillierte Leistungsbeschreibungen enthalten, die eine recht rasche Orientierung und Festlegung der damit verbundenen Preisbänder für Angebote erlauben. So weit, so gut! Aber damit ist die ganze Sache noch nicht erledigt!</p>
<p><strong>Der „Top-Down“-Ansatz</strong></p>
<p>Denn in der Praxis beginnt dann erst der Wettkampf um einen Auftrag, der meistens darin besteht, dass auf die gemäß Leistungs- und Verdingungsmodellen ermittelten Angebotspreise Nachlässe verlangt und gewährt werden. Der Billigstbieter ist zwar nicht automatisch der Bestbieter, weil für Ausschreibungen neben dem Preis sehr oft auch andere Vergabekriterien eine Rolle spielen wie etwa Erfahrung, Referenzen, Leistungskraft, Bonität etc. Aber unbestritten bleiben muss, dass für den, der einen Auftrag vergibt, der Angebotspreis wohl das wichtigste und damit entscheidende Vergabekriterium darstellt. Was uns zum eigentlichen „Top-Down“ führt.</p>
<p><strong>Das Dilemma des Billigstbieters</strong></p>
<p>Die Ausführungen hier sind zwar stark vereinfachend, ich denke aber, dass sie die gelebte Realität widerspiegeln. Denn was nach Auftragserteilung im siegreichen Ingenieurbüro geschieht – ja um des wirtschaftlichen Überlebens willen geschehen muss – ist nichts anderes als ein Feilschen mit sich selber. Die Kernfrage lautet: Wie schaffen wir es, mit dem uns verbliebenen Budget eine gerade noch vertretbare und annehmbare Leistung zu erbringen? Tatsache ist doch, dass ein Dilemma bleibt: Entweder man erbringt die geforderte Leistung zur Gänze und zahlt dabei drauf, oder man schludert aufs Minimum hin und riskiert Zores mit dem Auftraggeber. – Ein paar derartige Aufträge hintereinander sind ein sicherer Weg ins wirtschaftliche Out.</p>
<p><strong>Der Ausweg: Eine andere Art von Kunden …</strong></p>
<p>Ein schneller Ausweg aus der obigen Situation scheint nicht möglich, weil ein Ingenieurbüro, so es auf Dauer erfolgreich sein will, in den Leistungen für seine Kunden schon von vornherein eine Strategie der permanenten Wertsteigerung verfolgen muss. Das bedeutet erstens, dass ein solches Ingenieurbüro gar nie in die Situation kommen darf, sich auf Preisschlachten einlassen zu müssen, was bedeutet, dass man an „heiß begehrten“ Projekten, um die sich viele balgen, schlicht und ergreifend kein Interesse hat. Denn man bemüht sich ausschließlich um Kunden, die solide Arbeit wertschätzen und mit denen der Aufbau langfristiger Beziehungen möglich ist.</p>
<p>… <strong>die Wertsteigerung honorieren und Stundentarife zweitrangig behandeln</strong></p>
<p>Soll die fachlich-sachliche Qualität der Arbeit auf einem hohen Wert gehalten werden, ist dies nur bei ausreichend hohen finanziellen Erträgen möglich. Des Weiteren muss diese Qualität dem Kunden gegenüber stets gehalten, nachgewiesen und von ihm auch wahrgenommen und geschätzt werden. Daraus ergibt sich ein dauerhaftes Vertrauensverhältnis, in dem Preisfragen in gutem Einvernehmen geregelt werden und die Höhe von verrechneten Stundentarifen als zweitrangig erachtet wird. Stundentarife, deren Höhe in der Folge auch für Sachverständigentätigkeit wichtig ist. Davon demnächst mehr.</p>
<p>(Wird fortgesetzt)</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Preis und Wert (2) – Der Honorark(r)ampf</title>
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		<pubDate>Fri, 31 Oct 2025 08:34:57 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) &#8211; Sachverständige bei Gericht sind generell dazu angehalten, ihre Dienstleistungen nach angefallenem Zeitaufwand unter Ansatz von Stundentarifen abzurechnen. Auch etliche Auftraggeber von Freiberuflern und Selbstständigen verlangen dies. In freundschaftlichem Austausch mit Technikern aus dem Sachverständigen-, Planer- und Beraterkreis wird oft beklagt, dass in den meisten Fällen nur sehr moderate Stunden- oder Tagsätze verrechnet werden [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-11045" title="Honorare" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Honorare-150x150.png" alt="Honorare" width="150" height="150" /></dt>
</dl>
</div>
<p>(IRS) &#8211; Sachverständige bei Gericht sind generell dazu angehalten, ihre Dienstleistungen nach angefallenem Zeitaufwand unter Ansatz von Stundentarifen abzurechnen. Auch etliche Auftraggeber von Freiberuflern und Selbstständigen verlangen dies. In freundschaftlichem Austausch mit Technikern aus dem Sachverständigen-, Planer- und Beraterkreis wird oft beklagt, dass in den meisten Fällen nur sehr moderate Stunden- oder Tagsätze verrechnet werden könnten. Es fällt auf, dass es meist hoch qualifizierte Kollegen mit langjähriger Erfahrung sind, die so auf ihre unbefriedigende Ertragssituation aufmerksam machen.</p>
<p><span id="more-11044"></span></p>
<p><strong>Als Grund für zu niedrige Honorare …</strong></p>
<p>Fragt man nach den Auslösern für diese Malaise, werden verschiedene Gründe genannt: Wegen des Wettbewerbs und angesichts der Marktsituation könne man keine höheren Stundensätze verlangen; Bestimmte Auftraggeber, etwa aus dem öffentlichen Bereich, würden keinesfalls einen höheren Satz akzeptieren; Tarife seien in Honorarordnungen oder gesetzlichen Bestimmungen einzementiert; Als Anfänger müsse man kleinere Brötchen backen; Zwecks Neukundengewinnung oder wegen eines Prestigeprojektes wegen sei ein Tiefpreis nötig gewesen; Marktneulinge würden ständig mit Tiefstpreisen das Niveau ruinieren, etc., etc.</p>
<p><strong>… werden in erster Linie äußere Ursachen genannt</strong></p>
<p>Aus all den geschilderten Äußerungen über die zu ertragende Unbill lässt sich ein deutlicher gemeinsamer Fingerzeig unschwer übersehen: Die ausschließliche Schuldzuweisung an äußere Ursachen, das Haftbarmachen schicksalsgleicher Umstände, die fast reflexartige Zuweisung an gesetzliche oder sonst wie organisatorische Hemmnisse, die kaum zu ändern und daher nolens volens hinzunehmen seien. All den Wortmeldungen zum Thema Honorare ist eine gewisse Resignation gemein, Rezepte für Gegenmaßnahmen scheint es nicht zu geben, tiefergehende Ursachenforschungen werden erst gar nicht angedacht.</p>
<p><strong>Suche nach tieferliegenden Gründen notwendig …</strong></p>
<p>Man könnte jetzt mit Achselzucken und der Zuschreibung, dass Jammern halt zum Geschäft gehört, die Sache auf sich bewenden lassen, wieder zur Tagesordnung übergehen, die klagende Kollegenschaft pflichtschuldigst bemitleiden und sie anschließend in die gewohnten Verhaltensmuster zurückfallen lassen. Doch das wäre wohl zu einfach gedacht. Man muss sich angesichts eigener Erfahrungen und angesichts etlicher finanziell erfolgreicher Kollegen vielmehr die Frage stellen, welche Versäumnisse hinter unbefriedigend niedrigen Honoraren liegen und ob dafür Verhaltensweisen eine Rolle spielen, die im Wesen oder den Denkweisen der handelnden Personen gründen.</p>
<p><strong>… bereits im üblichen Umfang der Ausbildung </strong></p>
<p>Dazu aufschlussreich kann bereits der Blick auf die persönliche Vorgeschichte und den Werdegang vieler Selbstständiger sein. Studium und folgende Berufsausbildung waren etwa für in technischen Bereichen Tätige im Wesentlichen auf die Bewältigung fachlicher Aufgaben ausgerichtet. Dies gilt beispielsweise auch für Wirtschaftsingenieure. Denn sofort brauchbares und für einen freien Beruf unmittelbar anwendbares unternehmerisches Wissen wurden auch in solchen Studiengängen in nur sehr geringem Ausmaß vermittelt. Woher hätte es auch kommen sollen? Ist doch Vorbereitung auf die berufliche Praxis nicht Hauptanliegen eines Studiums.</p>
<p><strong>Die berufliche Laufbahn in der Unselbständigkeit…</strong></p>
<p>Die anschließende berufliche Karriere – meist in der Industrie oder einem mittelständischen Unternehmen – mochte zwar in Management-Aufgaben führen oder in das Hineinwachsen in andere Arten der Ermächtigung, wohl selten aber war ein umfassender Erwerb jener Fähigkeiten möglich, wie sie freiberufliche Selbstständigkeit einfordert. Technikern bleibt es beispielsweise meist fremd, Vorzüge eigener Leistungen vorteilhaft darzustellen und sei es nur dem direkten Vorgesetzten gegenüber. Mangels eines rechten Instrumentariums und Sensoriums für deren Bewertung und Bewerbung tun sich solche Leute in die freie Selbstständigkeit eingetreten dementsprechend schwer, ihren Kunden den wahren Wert ihrer überwiegend nichtmateriellen Leistungen überzeugend näher zu bringen.</p>
<p><strong>… vermittelt kein ausreichendes Wertbewusstsein</strong></p>
<p>Unzureichendes Wertbewusstsein führt dann in eine unangenehme Zwangslage: Da sind auf der einen Seite Freude und Stolz, dass man kapazitiv gut ausgelastet ist und auf einem ausreichend großen Auftragspolster sitzt. Der Arbeitseinsatz ist groß, muss es auch sein, um finanziell über die Runden zu kommen. Muss man aber am Jahresende nach Abzug aller Aufwendungen, Steuern und Sozialversicherungs­beiträge die Früchte seines Bemühens als mager bewerten, wird die Notwendigkeit einer Einnahmensteigerung unausweichlich. Kurz gesagt ist man damit genau in der unersprießlichen Situation angelangt, die zu Beginn geschildert wurde. – Was nun tun?</p>
<p>(Wird fortgesetzt)</p>
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		<title>Wichtiges für Honorare bei Gericht (2)</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Nov 2022 10:01:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Man kann nicht oft genug daran erinnert werden, dass eigene Meinungen oder Verhaltensweisen nicht allein schon deshalb richtig sind, weil man sie seit Jahren beibehalten hat. Ganz wichtig ist hin und wieder ein sanfter Anstoß zu mehr Wachsamkeit, vor allem dann, wenn es um den eigenen Verdienst geht. So sollten Sachverständige in Gebührenangelegenheiten bei Gericht [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_6385.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-1890" title="IMG_6385" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_6385-150x150.jpg" alt="Preis" width="150" height="150" /></a></dt>
</dl>
</div>
<p>Man kann nicht oft genug daran erinnert werden, dass eigene Meinungen oder Verhaltensweisen nicht allein schon deshalb richtig sind, weil man sie seit Jahren beibehalten hat. Ganz wichtig ist hin und wieder ein sanfter Anstoß zu mehr Wachsamkeit, vor allem dann, wenn es um den eigenen Verdienst geht. So sollten Sachverständige in Gebührenangelegenheiten bei Gericht stets sattelfest sein. Deshalb greife ich heute nochmals auf das Heft 3/2022 der Zeitschrift „Sachverständige“ zurück, in dem wichtige Erkenntnisse des Obersten Gerichtshofs zum Gebührenanspruchsgesetz wiedergegeben und diskutiert werden.</p>
<p><span id="more-8960"></span></p>
<p>Konkret will ich heute einige Textpassagen unverändert zitieren, in denen es um Gebührenansprüche aus verschiedenen Tätigkeiten geht, die rund um einen Gutachtensauftrag anfallen können. Dass in den zitierten Erkenntnissen Wiederholungen vorkommen, dürfte wohl der Tatsache geschuldet sein, dass gewisse Fragen rund um Gerichtsgebühren häufiger Gegenstand von Klärungen des OGH sind. Zitate sind <em>kursiv</em> wiedergegeben.</p>
<ol>
<li><strong>1. </strong><strong>Mühewaltung in der Vorbereitung eines Gutachtens oder einer Gutachtensergänzung</strong></li>
</ol>
<p><em>Mit der Gebühr für Mühewaltung nach § 34 GebAG wird jede ordnende, stoffsammelnde, konzeptive und ausarbeitende Tätigkeit des Sachverständigen honoriert. Dazu gehören auch Zeiten der Befundaufnahme und der Vorbereitung des Gutachtens, aber auch der zeitliche Aufwand für die Vorbereitung einer Gutachtensergänzung und Gutachtenserörterung.</em></p>
<ol>
<li><strong>2. </strong><strong>Nachweis des Zeitaufwands für Mühewaltung</strong></li>
</ol>
<p><em>Bei der Gebührenberechnung ist von den vom Sachverständigen angegebenen Stunden auszugehen, solange deren Unrichtigkeit nicht festgestellt wird. Nur wenn die Angaben des Sachverständigen wegen des besonderen Ausmaßes der verzeichneten Stunden bedenklich sind, ist das Gericht zur Nachprüfung verpflichtet. Die Angaben eines gerichtlich beeideten Sachverständigen über den Zeitaufwand sind so lange als wahr anzunehmen, als nicht das Gegenteil bewiesen wird. Das Gericht hat nicht zu prüfen, ob es objektiv möglich gewesen wäre, die vom Sachverständigen erbrachten Leistungen in einem kürzeren Zeitraum zu erbringen. Eine Prüfung der „Angemessenheit“ der vom Sachverständigen aufgewendeten Zeit hat daher im Allgemeinen nicht zu erfolgen. Auch der Umstand, dass ein anderer Sachverständiger für ein ähnliches Gutachten einen geringeren Zeitaufwand verzeichnete, ist nicht entscheidend. </em></p>
<ol>
<li><strong>3. Wiedergabe eines Verfahrensganges aus einem Vorgutachten</strong></li>
</ol>
<p><em>Die Wiedergabe eines bisherigen Verfahrensgangs samt vorgelegter Urkunden im Sachverständigengutachten ist keineswegs sinnlos, sondern durchaus zielführend, um die Standpunkte der Parteien darzustellen, mit denen sich der Sachverständige auch auseinanderzusetzen hat. Aus dem Umstand, dass der eigene Befund und das Gutachten des Sachverständigen nur einen geringen Teil des schriftlichen Gutachtens ausmachen, kann nicht abgeleitet werden, dass der Stundenaufwand nur 20 % der verrechneten Stunden entspreche. </em></p>
<p>Alle Punkte aus: OLG Graz vom 29.09.2021, GZ 7 R 22/21s</p>
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		<title>Wichtiges für Honorare bei Gericht</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2022/10/28/wichtiges-fur-honorare-bei-gericht/</link>
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		<pubDate>Fri, 28 Oct 2022 10:58:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Achtung, werte Kollegen! – Die Zeitschrift „Sachverständige“ als offizielles Organ des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs bringt in seinem Heft 3/2022 einige Erkenntnisse und Entscheidungen, die sich mit Gebühren für Sachverständige befassen. Dabei geht es etwa um Fragen wie „Wer ist Träger des Gebührenanspruchs?“ oder „Wann ist die Tätigkeit eines Sachverständigen [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_6385.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-1890" title="IMG_6385" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_6385-150x150.jpg" alt="Preis" width="150" height="150" /></a></dt>
</dl>
</div>
<p>Achtung, werte Kollegen! – Die Zeitschrift „Sachverständige“ als offizielles Organ des Hauptverbandes der allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen Österreichs bringt in seinem Heft 3/2022 einige Erkenntnisse und Entscheidungen, die sich mit Gebühren für Sachverständige befassen. Dabei geht es etwa um Fragen wie „Wer ist Träger des Gebührenanspruchs?“ oder „Wann ist die Tätigkeit eines Sachverständigen abgeschlossen?“ und „Wann ist der Zeitaufwand zu bescheinigen?“. Nachfolgend habe ich die Antworten auf Wesentliches gekürzt wiedergegeben.</p>
<p><span id="more-8947"></span></p>
<ol>
<li><strong>1. </strong><strong>Wer ist Träger des Gebührenanspruchs?</strong></li>
</ol>
<p>Der vom Gericht bestellte Sachverständige muss sein Ansprüche Persönlich geltend machen. Er selbst – nicht aber ein Unternehmen, an dem er als Gesellschafter beteiligt ist – ist Träger des Gebührenanspruchs. Wenn also jemand seine Honorarnote auf dem Geschäftspapier ausfertigt, ist das ein formaler Mangel, der korrigiert werden muss!</p>
<ol>
<li><strong>2. </strong><strong>Wann ist die Sachverständigentätigkeit abgeschlossen?</strong></li>
</ol>
<p>Das ist erst dann der Fall, wenn die mündliche (oder in meinem Fall auch oft schriftliche) Erörterung des Gutachtens erfolgt und abgeschlossen ist. Oder aber dann, wenn feststeht, dass es zu einer solchen Erörterung nicht mehr kommen wird. Erst dann ist die Gebühr zu bestimmen. Aber Achtung – der Sachverständige kann natürlich nach Fertigstellung des Gutachtens einen Gebührenvorschuss verlangen!</p>
<ol>
<li><strong>3. </strong><strong>Wann ist der Zeitaufwand für ein Gutachten zu bescheinigen?</strong></li>
</ol>
<p>Die Angaben des beeideten Sachverständigen sind so lange als wahr anzusehen, als nicht das Gegenteil bewiesen werden kann. Wenn aber eine Partei das in Rechnung gestellte Zeitausmaß bestreitet, muss der Sachverständige seine Zeitangaben entsprechend den verrechneten Positionen genau detaillieren und nachvollziehbar darstellen können!</p>
<ol>
<li><strong>4. </strong><strong>Besteht für eine Gutachtensergänzung ein Gebührenanspruch? </strong></li>
</ol>
<p>Wenn der Sachverständige sein Gutachten in der Gerichtsverhandlung ergänzt oder aber wenn er die Beantwortung der von den Parteien gestellten Fragen vor einer Gutachtenserörterung schriftlich ausarbeitet, hat er Anspruch für eine Gebühr für Mühewaltung, grundsätzlich also auch dann, wenn die schriftliche Beantwortung vom Gericht nicht beauftragt worden ist!</p>
<ol>
<li><strong>5. </strong><strong>Besteht ein Gebührenanspruch für inhaltlich unrichtige Gutachten?</strong></li>
</ol>
<p>Im Zuge der Bestimmung der Gebühren ist nicht die Richtigkeit eines Gutachtens zu überprüfen. Nur für gänzlich unbrauchbare Gutachten besteht kein Gebührenanspruch. Im Rahmen der Bestimmung der Gebühr werden Schlüssigkeit, Beweiskraft oder Nachvollziehbarkeit nicht beurteilt. Entfall oder Minderung der Gebühr kämen nur in Betracht, wenn es aus Verschulden des Sachverständigen unvollendet ist und deswegen einer Erörterung bedarf.</p>
<p>Alle Punkte aus: OLG Graz vom 15. 04.2021, 4 R 31/21t</p>
<p>&#8212;</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Wie finde ich den richtigen Stundentarif?</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2022/04/29/wie-finde-ich-den-richtigen-stundentarif/</link>
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		<pubDate>Fri, 29 Apr 2022 11:12:30 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Wenn ich eine charakteristische Haltung der meisten gewerblich und freiberuflich tätigen Ingenieure hervorheben müsste, dann wäre das ihr viel zu geringes Selbstwertgefühl. Nicht im Hinblick auf das fachliche Können, das wird zumeist angemessen eingeschätzt, sondern in Bezug auf den Wert der gelieferten Leistung. In diesem Blog habe ich schon mehrmals darauf hingewiesen. Ich weiß, wovon [...]]]></description>
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<dl id="attachment_3543" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_63851.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3543" title="IMG_6385" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_63851-150x150.jpg" alt="Wert" width="150" height="150" /></a></dt>
</dl>
</div>
<p>Wenn ich eine charakteristische Haltung der meisten gewerblich und freiberuflich tätigen Ingenieure hervorheben müsste, dann wäre das ihr viel zu geringes Selbstwertgefühl. Nicht im Hinblick auf das fachliche Können, das wird zumeist angemessen eingeschätzt, sondern in Bezug auf den Wert der gelieferten Leistung. In diesem Blog habe ich schon mehrmals darauf hingewiesen. Ich weiß, wovon ich rede, hatte ich doch selbst viele Jahre damit zu kämpfen. Krass wird die Sache dann, wenn eine Aufgabe ins Haus steht, die den Rahmen aller bisherigen Tätigkeiten sprengt. Von solch einem Fall will ich hier berichten.</p>
<p><span id="more-8609"></span></p>
<p>Ein freiberuflicher Ingenieur und Kollege, den wir hier Max nennen wollen, sucht meinen Rat. Wir kennen uns, vor einigen Jahren durfte ich ihn bei seinem Umstieg vom leitenden Angestellten eines Industriekonzerns zum Selbstständigen als Mentor begleiten In seinem neuen Tätigkeitsfeld hat er sehr gut Fuß fassen können. Nun hat ihn ein Unternehmen aus der Industrie ersucht, ein Schiedsverfahren zu einem Geschäftsfall durchzuführen. Es geht um beträchtliche Mehrkosten, ein Teil davon im Umfang von etwa zwanzig Millionen Euro fällt in das Fachgebiet des Kollegen.</p>
<p><strong>Eine große Chance …</strong></p>
<p>Natürlich ist er über diese Chance zunächst hocherfreut. Es ist eine verlockend gute Sache, nach vielen „normalen“ Aufträgen, die sein Tagesgeschäft mit sich bringt, endlich einmal an etwas Großes heranzukommen. Nach einigem Nachdenken stellen sich ihm aber zwei wesentlich erscheinende Fragen, die ihn zum Kontakt veranlasst haben und die er mir nun vorlegt: 1.) Werde ich diese Sache schaffen oder laufe ich Gefahr, mich damit zu übernehmen und ist das Risiko, das ich eingehe, vielleicht doch zu groß? 2.) Wieviel werde ich für meine Leistung verrechnen können, welcher Stundensatz wäre angemessen?</p>
<p><strong>… und doch leise Zweifel</strong></p>
<p>Zur ersten Frage stellt sich meine Gegenfrage: Bist Du rein fachlich in der Lage, diese Sache durchzuführen? Das ja, aber reicht das? – Ich erinnere ihn daran, dass er jahrelang  in einem großen Konzern gearbeitet hat, weltweit unterwegs war, auch große Dinge mitgestaltet hat. Dass er nicht mit leeren Händen kommt, sondern beträchtliche Erfahrung mitbringt. Und ein Riesengepäck an Wissen, Werkzeugen und Methoden. Er hat Menschenkenntnis und sicheres Auftreten. Die Website seines Unternehmens präsentiert ihn als Problemlöser.</p>
<p><strong>Gibt es andere, die das machen könnten?</strong></p>
<p>Wir diskutieren die Situation aus mehreren Gesichtspunkten. Schließlich stelle ich eine wichtige, vielleicht die entscheidende Frage: Kennst Du sonst noch jemanden, der diesen Auftrag erledigen könnte? Er denkt lange nach. Nein, ihm fällt niemand ein. In meinen Augen ist es also kein Zufall, dass der Auftraggeber gerade Max gewählt hat. Ist sonst keiner da und ist er gewollt und gerufen, hat er – so sehe ich das – sogar die Verpflichtung, den Auftrag anzunehmen. Letztlich ist es auch eine Verpflichtung gegenüber der Gesellschaft. Das Zeug, die Aufgabe erfolgreich zu erledigen, hat er, den Auftrag auch, also los!</p>
<p><strong>Wie arbeitet ein Berater oder Gutachter?</strong></p>
<p>Wir überlegen weiter und finden schließlich keine echten Einwände, die gegen den Auftrag sprechen. Allmählich sehen wir die Angelegenheit sehr locker, reden ganz allgemein über die Rolle und Tätigkeit eines Experten und darüber, dass er am Anfang seines Einsatzes fast gar nichts weiß. Er stellt nur Fragen und hört zu. Hat er Vertrauen, werden die direkt Beteiligten sich mit seiner Sicht von außen identifizieren. Wenn er dann alles in die richtigen Bahnen lenken kann, hilft er, Schritt für Schritt die Lösung des Problems zu finden.</p>
<p><strong>Was kann ich für diese Arbeit verlangen?</strong></p>
<p>Wir kommen zur zweiten Frage: Was kann ich für diese Arbeit verlangen? Meine Frage: Kennst Du die alte  Honorarrichtlinie, die wegen fehlender EU-Kompatibilität schon vor vielen Jahren aufgehoben worden ist? Offiziell gilt sie nicht mehr, aber jeder kann sie zu seiner eigenen Preisliste machen. Die Richtlinie gibt in einer Tabelle Stundentarife an, die einerseits den Schwierigkeitsgrad der Arbeit berücksichtigen und andererseits auch den finanziellen Wert der zu behandelnden Angelegenheit. Ich nehme mir diese selbst aktualisierte Tabelle vor und setze die gegebene finanzielle Größenordnung und die zu erwartende Schwierigkeit an.</p>
<p><strong>Ansätze für einen Stundentarif …</strong></p>
<p>Der Preis für eine Stunde Arbeit liegt nach dieser Tabelle in der Größenordnung von etwas über tausend Euro. Gedankenspielerei: Wenn er darauf noch einen Nachlass von zwanzig Prozent gewährt, liegt sein Angebot bei etwa achthundert Euro pro Stunde. Mit weniger Selbstvertrauen und daher größerem Nachlass von fünfzig Prozent wären das immer noch rund fünfhundert Euro pro Stunde, ohne Spesen und ohne Steuern. Max möge bedenken: Wenn seine Tätigkeit zum Erfolg führt, wäre angesichts der zwanzig Millionen selbst ein Gesamthonorar von einhunderttausend Euro noch ein Klacks.</p>
<p><strong>… hängen stark von der Selbstsicht ab</strong></p>
<p>Wichtig ist dabei, dass er sich selbst mit der Höhe des Stundentarifs und damit dem Wert der Arbeit identifizieren kann. Es stellt mich nicht zufrieden, ausgezeichnete Arbeit zu liefern und im Nachhinein feststellen zu müssen, dass der Wert der Arbeit nicht honoriert worden ist. Wenig Freude hätte ich auch darin, in meinen Augen überbezahlt zu sein. Ich muss mich angesichts meiner mir wertvollen Lebenszeit vielmehr fragen: Bei welchem Tarif könnte ich sagen, dass er mir die Freude an der Arbeit beträchtlich erhöht? Bei welchem Stundensatz kommt zur Freude und auch tiefer innerer Frieden?</p>
<p><strong>Höchstmöglichen Wert für den Auftraggeber anstreben</strong></p>
<p>Bei all den Überlegungen sind noch eine Klarstellung notwendig und eine Unterscheidung ganz wesentlich: Geldgier darf niemals ein Motiv sein! Wer einer solchen folgt, hat von vornherein schon verloren. Niemals dürfen Gedanken sich darum drehen, etwas unbedingt erreichen zu müssen und deshalb einen Kunden auszunehmen. In meinen Augen liegt hier vielmehr ein ganz anderer Anreiz vor: Er besteht in einer Art anspruchsvollem Sport, einen Auftraggeber durch das Liefern höchstmöglichen Werts mehr als zufriedenzustellen und damit ein angemessen hohes Honorar zu verdienen.</p>
<p><strong>Man darf sich nicht über-, aber auch nicht unterschätzen!</strong></p>
<p>Immer unter Berücksichtigung des vorhandenen Wissens- und Erfahrungsschatzes. Ich erwähne dann noch die Wachstumskurve eines Experten, der sich von zwei  Gefahren in Acht nehmen muss: dass er sich am Beginn seiner Karriere überschätzt und dem Dunning-Kruger-Effekt anheimfällt und dann in weiterer Folge sich unterschätzt und Opfer des Hochstapler-Syndroms wird. – Ganz am Schluss des Gespräches bedankte er sich für die neue Perspektive. Er meinte abschließend, er hätte sich zuvor nur einen Stundensatz in der Größenordnung von € 140,00 oder vielleicht gar € 150,00 vorstellen können …</p>
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		<title>Wertbasiertes Honorar</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2021/02/19/wertbasiertes-honorar/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2021 08:12:36 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Ein junger soeben selbstständig gewordener Maschinenbau-Kollege ist erfreut über seinen ersten Auftrag. Sein Kunde hat sich kostengünstig eine gebrauchte Produktionsmaschine angeschafft und will mit ihr das gleiche Produkt erzeugen, wie mit einem fortgeschrittenen, fabrikneuen, aber nicht leistbaren Exemplar. Einen Auftrag dazu hat er bereits. Allerdings fehlt ihm jede Vorstellung davon, wie die Maschine technisch aufzurüsten [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Pfeil-aufwärts-grün.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3174" title="Pfeil aufwärts grün" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Pfeil-aufwärts-grün-150x150.jpg" alt="Pfeil" width="150" height="150" /></a></dt>
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<p>Ein junger soeben selbstständig gewordener Maschinenbau-Kollege ist erfreut über seinen ersten Auftrag. Sein Kunde hat sich kostengünstig eine gebrauchte Produktionsmaschine angeschafft und will mit ihr das gleiche Produkt erzeugen, wie mit einem fortgeschrittenen, fabrikneuen, aber nicht leistbaren Exemplar. Einen Auftrag dazu hat er bereits. Allerdings fehlt ihm jede Vorstellung davon, wie die Maschine technisch aufzurüsten ist und welche Verbesserungen notwendig sind. Noch dazu drängt die Zeit, da er eine Frist zur Auslieferung seines Auftrags hat. Der junge Kollege macht sich unverzüglich an die Arbeit.</p>
<p><span id="more-7615"></span>Er bringt den großen Vorsprung mit, dass er zuvor in einem Produktionsbetrieb gearbeitet hat und viel Erfahrung mit solchen Maschinen und ihren Arbeitsprozessen hat. Er ist auch bestens über gesetzliche, technische Notwendigkeiten und über Forderungen der Maschinensicherheit im Bilde. Zudem hat er ein gutes Gespür für kostengünstige Lösungen und ein ausgeprägtes Gefühl dafür, was machbar ist und was nicht. Er ist auf jeden Fall ein Glücksgriff für seinen Auftraggeber. Es dauert nicht sehr lange und der Kollege hat seine technischen Vorschläge in wenigen Stunden entworfen, ausgefeilt und für den Kunden verständlich aufs Papier skizziert.</p>
<p><strong>Wissen und Erfahrung zur richtigen Zeit am richtigen Ort</strong></p>
<p>Nach unverzüglicher Freigabe durch den Kunden veranlasst er die Umsetzung durch einen Fachbetrieb, der die Umbauten aufgrund der punktgenauen Vorgaben recht schnell durchführen kann. Der junge Kollege kontrolliert nach Fertigstellung einen kurzen Probebetrieb, sieht, dass alles wie gewünscht funktioniert und übergibt die Maschine sofort an den äußerst glücklichen Kunden. Sie erfüllt alle Erwartungen! Bereits kurze Zeit danach geht die Produktion in Vollbetrieb, der Auftrag wird fristgemäß und in der geforderten Qualität erfüllt werden können.</p>
<p><strong>Mehrfacher Erfolg für den Kunden</strong></p>
<p>Die gesamte Aktion hat sich für den Auftraggeber in mehrfacher Hinsicht gelohnt: Er konnte seinen Liefertermin einhalten und sein Auftraggeber war mit den gefertigten Produkten zufrieden. Aber vor allem in finanzieller Hinsicht hat sich die Hilfe des jungen Kollegen mehr als bezahlt gemacht: Erstens hat der gesamte Umbau weniger als 50.000 Euro gekostet. Zweitens hätte der Preis für eine neue Maschine mehr als das Zehnfache dieses Betrages ausgemacht! Also hat ihm drittens der junge Kollege dasselbe Ergebnis ermöglicht wie die neue Maschine, aber um sage und schreibe zumindest 450.000 Euro günstiger!</p>
<p><strong>Wenn der Erfolg für den Kunden zum Misserfolg des Experten wird</strong></p>
<p>So weit, so gut. Der junge Kollege hat allerdings dann diesem Riesenerfolg für seinen Kunden einen Misserfolg für sich selbst folgen lassen: Er verrechnete nur seinen Zeitaufwand. Wegen seines Wissens und seiner reichen praktische Erfahrung war dieser für all die Mühen recht gering und belief sich auf weniger als zwei Dutzend Stunden, Fahrzeiten inklusive. Pro Stunde verrechnete er einhundert Euro. Das war sogar dem Auftraggeber zu wenig, worauf der junge Kollege den Satz auf einhundertzwanzig Euro erhöhte, was ihm beinahe schon moralische Skrupel bescherte …</p>
<p><strong>Auf den „Output“ kommt es an, nicht auf den „Input“</strong></p>
<p>Jedem außenstehenden Beobachter wird klar sein, dass hier etwas nicht stimmt, dass hier ein Missverhältnis vorliegt zwischen Nutzen für den Kunden und dem verlangten Preis für die erfolgreiche Erledigung des Auftrags. Aber was genau ist falsch? Nun ganz einfach das Bemessen der Leistung am „Input“ der Zeit durch den jungen Kollegen, der den Wert seines Wissens und seiner Erfahrung, die den Auftrag zu einem Erfolg hat werden lassen &#8211; den „Output“ -  in keiner Weise berücksichtigt hat. Stattdessen hat er einen Stundenlohn angesetzt, den er irgendwelchen obskuren Quellen glaubte entnehmen zu müssen, ohne aber dass diese &#8220;Quellen&#8221; einen Bezug zur konkreten Aufgabe gehabt hätten.</p>
<p><strong>Wertbasiertes Honorar ist der Schlüssel</strong></p>
<p>Was hätte der junge Kollege stattdessen tun sollen? Jeder wird seine eigenen Vorschläge dazu haben. Meiner ist der: Hier wäre ein wertbasiertes Honorar gerechtfertigt gewesen, der Preis hätte sich am Nutzen für den Kunden orientieren müssen: Dieser Nutzen lag bei 450.000 Euro! Sobald diese Relationen sichtbar wurden, hätte der junge Kollege vor seinen Auftraggeber treten sollen: „Schau, lieber Auftraggeber, ich spare Dir jetzt diesen riesigen Betrag. Dieser große Vorteil für Dich ist meinem Wissen und meiner jahrelangen Erfahrung zu verdanken, in das ich entsprechend viel Lebenszeit investiert habe. Für mich erwarte ich jetzt einen Anteil von wenigstens fünf Prozent an diesem Erfolg.“</p>
<p><strong>Auch bei offensichtlichem Nutzen &#8230;</strong></p>
<p>Ich bin der Ansicht, dass sich einer Argumentation dieser oder ähnlicher Art kein vernünftig denkender Auftraggeber entziehen könnte. Der mögliche Nutzen aus dem Einsatz seines Beraters war zu Beginn des Projekts noch gar nicht so recht abschätzbar, das tatsächliche Resultat muss dem Auftraggeber aber dann doch ein angenehmes Lächeln ins Gesicht gezaubert haben. Schließlich würde er wie wohl jeder andere im Bedarfsfall wieder auf einen Experten zukommen, der zu solchen augenscheinlichen Erfolgen verholfen hat.</p>
<p><strong>&#8230; ist überzeugende Argumentation notwendig!</strong></p>
<p>Soll jedoch die Begründung des jungen Kollegen die erwünschte Wirkung eines wertgerechten Honorars erzielen, hat er zwei Voraussetzungen zu beachten: Erstens, dass er sich des wahren Wertes seiner Arbeit bewusst ist. Und zweitens, dass er in der Lage ist, diesen Wert nicht nur zu liefern, sondern dem Kunden gegenüber auch plausibel darzustellen. Diese beiden Fähigkeiten wären in unserem Fall der Schlüssel gewesen zum Zehnfachen des Honorars, das der junge Kollege tatsächlich erhalten hat …</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Gebührenkürzung</title>
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		<pubDate>Fri, 23 Oct 2020 07:58:13 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Ein Sachverständigen-Kollege meldet sich, weil in einem Zivilgerichtsfall die von ihm in seiner Honorarnote verrechnete Gebühr für ein Gutachten beeinsprucht worden ist. Allerdings nicht vom Gericht, sondern von einem der als Parteienvertreter tätigen Rechtsanwalt. Als Grund gab der Anwalt an, der Endbetrag der Gebührennote sei höher als der bei Gericht vorliegende Kostenvorschuss und der betroffene [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_6385.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-1890" title="IMG_6385" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_6385-150x150.jpg" alt="Preis" width="150" height="150" /></a></dt>
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<p>Ein Sachverständigen-Kollege meldet sich, weil in einem Zivilgerichtsfall die von ihm in seiner Honorarnote verrechnete Gebühr für ein Gutachten beeinsprucht worden ist. Allerdings nicht vom Gericht, sondern von einem der als Parteienvertreter tätigen Rechtsanwalt. Als Grund gab der Anwalt an, der Endbetrag der Gebührennote sei höher als der bei Gericht vorliegende Kostenvorschuss und der betroffene Sachverständige hätte nicht rechtzeitig gewarnt, dass eine höhere Gebühr zu erwarten sei. Deshalb stünde ihm keine höhere Entlohnung zu als eben der bei Gericht erliegende Kostenvorschuss abdecken könne. Was tun?</p>
<p><span id="more-7384"></span></p>
<p>Der sehr korrekte Sachverständige ist etwas erstaunt und weiß nicht recht, wie ihm geschieht. Da hat er sich mit bestem Wissen und Können bemüht, gute Arbeit zu liefern, hat sogar weniger verrechnet, als ihm zugestanden wäre. Ihm kommt in den Sinn, dass die Arbeit im Dienst der Justiz zwar herausfordernd, bisweilen auch interessant, lehrreich und spannend, aber im Regelfall kein Vergnügen ist. Mit der Abgabe des Gutachtens bei Gericht – spätestens aber nach erfolgreicher Erörterung mit den Parteienvertretern – fällt einem Sachverständigen eine beträchtliche Last vom Herzen. Und als Dank für die Mühe wird das Honorar gekürzt?</p>
<p><strong>Keine vorschnellen Aktionen!</strong></p>
<p>Wenn es einen guten Rat gibt in Konfliktsituationen – und eine Meinungsverschiedenheit zum Honorar ist auch eine solche – dann ist es der: Ruhig bleiben, keine vorschnellen Aktionen starten. Erst mal überlegen, welche Optionen bestehen, danach entscheiden, was zu tun ist und was nicht. Es hat auch keinen Sinn, sich in Groll und Ärger gegen echte oder vermeintliche Gegner zu vergraben. Letztere Haltung bringt jemanden keinen einzigen Schritt weiter und ist zudem alles eher als gesundheitsfördernd. Wir sollten die Sache einfach sehr nüchtern betrachten und eher aus der Perspektive, dass hier ein Spiel abläuft und wir eben jetzt am Zug sind.</p>
<p><strong>Was also tun?</strong></p>
<p>Konkret habe ich mit dem Kollegen folgende Vorgangsweise besprochen: Erstens soll er dem Gericht in einfachen und unaufgeregten Worten mitteilen, dass der für seine Leistung verrechnete Aufwand tatsächlich erforderlich war. Zweitens sei er bei Bedarf gerne bereit, seine Stundenaufzeichnungen offenzulegen, obwohl das – laut Gebührenanspruchsgesetz – gar nicht erforderlich ist, weil davon ausgegangen werden darf, dass die gelegte Gebührennote korrekt ist. Drittens sei es schlicht nicht möglich, einen zu erwartenden Aufwand für eine geistige Dienstleistung voraus ganz exakt abzuschätzen.</p>
<p><strong>Informelles</strong></p>
<p>Schließlich gibt es deshalb – informell – erfahrungsgemäß bei Gerichten eine Toleranzgrenze für derlei Überziehungen, die nach Auskunft von Vortragenden von Vorbereitungskursen und sofern ich mich recht erinnere, etwa bei einem Drittel des Kostenvorschusses liegt. Das ist natürlich nur dann relevant, wenn die Parteien und deren Vertreter gegen eine Gebührennote keinen Einspruch erheben. Eine derartige stillschweigende Haltung kann aber wohl nur im Fall von Verfahren vor dem Zivilgericht zum Tragen kommen und auch nur dann, wenn keine Verfahrenshilfe gewährt werden muss. In letztem Fall muss unter Umständen der Staat für einen Teil des Aufwands geradestehen, was spätestens den Revisor bei Gericht zum Pfennigfuchser werden lässt.</p>
<p><strong>Fazit</strong></p>
<p>Wie gesagt sind das inoffizielle Überlegungen – jedenfalls sollte jeder Sachverständige darauf achten, dass er nicht im Nachhinein auf die Nachsicht oder gar die Großzügigkeit der Justiz angewiesen ist. Besser ist es immer, im Vorfeld zu warnen. Bereits wenn absehbar ist, dass der Kostenvorschuss nicht ausreichend sein wird, die Gebührenforderung abzudecken, gilt es, „Alarm zu schlagen“.</p>
<p>Abgesehen davon ist es ganz generell ratsam, den zu erwartenden Aufwand mit einem gewissen finanziellen „Polster“ zu veranschlagen. Was natürlich auch nur dann möglich ist, wenn der Sachverständige vor Aufnahme deiner Tätigkeit um eine Kostenschätzung gebeten wird. Es ist besser, der Schrecken für den Zahler kommt vorher, als nachher. Jeder Zahler freut sich, wenn er später und unerwartet etwas zurückbekommt.</p>
<p>&#8212;</p>
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