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	<title>Sonnek &#187; Haustechnik</title>
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		<title>Zwillings-Gutachten</title>
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		<pubDate>Fri, 15 May 2026 06:41:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Das „Zwillings-Gutachten“ war Beiprodukt von zwei jener außergewöhnlichen Gerichtsfälle, die ich auch in den vielen Jahren, die seither vergangen sind, nicht vergessen habe. In anderen Anlässen waren es vielleicht die besonderen Menschen, die im Gedächtnis geblieben sind, oder die Orte, an dem die einzelnen Befundaufnahmen stattgefunden haben, vielleicht auch die Größenordnung der strittigen [...]]]></description>
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<p>(IRS) – Das „Zwillings-Gutachten“ war Beiprodukt von zwei jener außergewöhnlichen Gerichtsfälle, die ich auch in den vielen Jahren, die seither vergangen sind, nicht vergessen habe. In anderen Anlässen waren es vielleicht die besonderen Menschen, die im Gedächtnis geblieben sind, oder die Orte, an dem die einzelnen Befundaufnahmen stattgefunden haben, vielleicht auch die Größenordnung der strittigen Ansprüche. Hier aber ging es um eine enge Verknüpfung von Personen und Projekten in etwas eigenartiger Konstellation einer auftraggebenden Organisation mit planendem und ausführendem Unternehmen.</p>
<p><span id="more-11381"></span></p>
<p><strong>Alltägliches wird leicht vergessen</strong></p>
<p>Jedenfalls war diese Sache in Erinnerung geblieben. Im Gegensatz zu anderen. Denn bei Durchsicht meines Gutachten-Archivs ist mir unlängst aufgefallen, dass ein Teil der – allesamt gut dokumentierten – Gerichtsfälle meinem Gedächtnis längst entschwunden war. Was allerdings mit wenigen Ausnahmen Fälle aus der Ebene von Bezirksgerichten betraf. Der Grund dafür lag wahrscheinlich darin, dass sie hauptsächlich kleine und daher kaum einprägsame „Alltagsprobleme“ zum Inhalt hatten. Noch dazu erforderten sie wenig Mühe, brachten selten spannende Begleitumstände mit sich oder Ergebnisse, die es wert waren, behalten zu werden.</p>
<p><strong>Beherbergungsbetrieb: Ansprüche der Gäste steigen …</strong></p>
<p>Doch nun zur Sache: Der erfolgsorientierte Tourismusbetrieb erforderte immer schon volle Bedachtnahme auf die gestiegenen Ansprüche seiner Kundschaft. Reichte vor Jahrzehnten dazu noch die idyllische Lage an einem kleinen See verbunden mit dem verlockenden Versprechen „Fließwasser am Zimmer“, die Herberge verlässlich mit zufriedenen Urlaubsgästen zu füllen, haben sich die Vorstellungen der im Lauf der Zeit folgenden Generationen deutlich höherentwickelt, von der schlichten Herberge hin zum Mehr-Sterne-Betrieb. Was bedeutet, dass ein Beherbergungsbetrieb in immer kürzeren Abständen „aufgefrischt“ werden muss. Nicht anders war es auch bei dem in schöner Umgebung gelegenen Hotelkomplex, um den es hier geht.</p>
<p><strong>… was regelmäßige Erneuerung fordert</strong></p>
<p>Konkret hatte die bereits sehr dringend notwendige Auffrischung zur Folge, dass Böden, Wände und Decken sowie die Einrichtungen fast aller Räumlichkeiten im Objekt zu modernisieren waren. In Folge dazu ergab sich die Notwendigkeit, die gesamte Gebäudetechnik den Erfordernissen eines gehobenen Standards anzupassen und einem umfassenden „Refurbishment“ zu unterziehen: Beheizung, Lüftungsanlagen, Klimatisierung, Warmwasserbereitung etc. wurden erneuert. Architekten, Fachplaner und ausführende Unternehmen hatten eine Menge zu tun. Die zum Teil recht komplizierten Arbeiten wurden erfolgreich abgeschlossen, das Hotel ging im neuen Glanz wie geplant wieder in Betrieb. Rechnungen wurden gelegt, geprüft, bezahlt. Alles verlief bestens.</p>
<p><strong>Das Hotel läuft wieder, die Revision schaut näher hin</strong></p>
<p>Alles verlief bestens, bis die Revision eingriff und die Gebäudetechnik des verschönerten Urlaubsrefugiums ins Visier nahm. Dazu muss man folgendes über das Projekt wissen: Der Hotelkomplex stand örtlich gesehen im Bundesland A. Das Haustechnik-Planungsbüro hatte seinen Firmensitz ebenfalls im Bundesland A, wie auch der Betrieb des Installationsunternehmens, das die Anlagen errichtet hatte. Die Organisation, der das Hotel gehörte und die für die erwähnen Umbauten verantwortlich war, hatte ihren Sitz im Bundesland B. Für die Revision vermutlich nicht uninteressant und vielleicht auch einer der Anlässe, warum sie sich mit dem Projekt näher zu beschäftigen begann, war folgender Aspekt: Der Inhaber des Haustechnik-Planungsbüros, das die Ausschreibung für die Installationen durchgeführt hatte und der Inhaber des Installationsunternehmens, das im Vergabeverfahren den Auftrag bekommen hatte, kannten sich gut: Sie waren Brüder.</p>
<p><strong>Eigentümer gegen Planer</strong></p>
<p>Der erste Schritt der Revision bestand darin, die Arbeit des Planungsbüros näher zu untersuchen. Sie beanstandete, ihrer Recherche nach sei ein Teil der Planungs- und Aufsichtsleistungen nicht erbracht worden, weil jegliche Nachweise dafür fehlen würden. Da beide Seiten die Angelegenheit anders sahen und offenbar außergerichtliche Klärungs- und Einigungsversuche nichts fruchteten, reichte der Eigentümer auf Empfehlung seiner Revision die Klage gegen das Planungsbüro ein, und zwar im für diese Sache zuständigen Landesgericht des Bundeslandes A. Nennen wir dieses Verfahren der Einfachheit halber das „Planer-Verfahren“.</p>
<p><strong>Eigentümer gegen Installateur</strong></p>
<p>Dann kam der zweite Schritt der Revision: Auch die Arbeiten des Installationsunternehmens wurden kritisch durchleuchtet. Auch hier wurde die Berechtigung einiger verrechneter Leistungen angezweifelt, und wie schon zuvor mit dem Planer gab es auch hier wiederum Auseinandersetzungen zwischen Eigentümer und Installateur, die ohne greifbares Ergebnis blieben. Auch auf juristischer Ebene wiederholte sich das Spiel: Der Eigentümer ging wieder vor Gericht. Diesmal aber war aufgrund vertraglicher Vereinbarungen das zuständige Landesgericht im Bundesland B am Zug. Und analog zum vorherigen können wir diesen Fall als „Installateur-Verfahren“ benennen.</p>
<p><strong>Verfahren im Doppelpack</strong></p>
<p>In weiterer Folge trafen aber die drei Kontrahenten zur Vereinfachung der sich zum Teil überschneidenden Sachlagen eine weise Entscheidung: Beiden Verfahren sollten von denselben Parteienvertretern betreut werden. Des Weiteren spielten auch die beiden Gerichte insofern mit, als sie in ihren Vorgangsweisen aufeinander Rücksicht nahmen und diese – soweit sinnvoll und möglich – aufeinander abstimmten. In logischer Konsequenz wurde zwischen allen Beteiligten zuletzt auch entschieden, dass für beide Verfahren ein und derselbe Gutachter bestellt werden möge. Wobei für die Auswahl desselben eine Einschränkung getroffen wurde: Er dürfe weder aus dem Bundesland A stammen, noch aus dem Bundesland B, um von Vornherein jedes denkbare Nahverhältnis möglichst auszuschließen. Und diese Wahl fiel auf mich.</p>
<p><strong>Örtliche Befundaufnahmen</strong></p>
<p>Es fühlte sich schon ein wenig seltsam an, für ein Objekt fast gleichzeitig zwei völlig unterschiedliche Fragenkomplexe bearbeiten zu müssen. Dazu kam noch für jeden der beiden Fälle ein ordentliches Konvolut von zu prüfenden oder zu berücksichtigenden Unterlagen. Die Vorbereitungen für eine gemeinsame örtliche Befundaufnahme erforderten bereits im Vorfeld etliche Klärungen und Abgrenzungen, bis ersichtlich wurde, was vor Ort zu erledigen ist. Aber es verlief fast alles nach Wunsch, denn innerhalb eines Arbeitstages konnten zunächst die wichtigsten Fakten für beide Gerichtsfälle erhoben und die Befundaufnahme für das „Planer-Verfahren“ abgeschlossen werden. Für das „Installateur-Verfahren“ wurde allerdings zu einem späteren Zeitpunkt noch ein weiterer Ortstermin zur Deckenöffnung erforderlich, um die Ausführung von in der Zwischendecke verlegten Lüftungskanälen überprüfen zu können. Auch die verlief plangemäß.</p>
<p><strong>Das Zwillings-Gutachten</strong></p>
<p>Die größte „Ersparnis“ an Bearbeitungsaufwand ergab sich schlicht daraus, dass das sehr umfangreiche Kapitel für die örtlichen Befundaufnahmen für beide Gutachten in gleicher Form und mit gleichem Inhalt beibehalten werden konnte. Alle anderen Teile der Gutachten unterschieden sich naturgemäß völlig. Deutlich mehr zeitlichen und fachlichen Aufwand erforderte das „Installateur-Verfahren“, vor allem wegen des Umfangs der zu prüfenden Leistungen, Aufmaßlisten und -pläne sowie Rechnungen. – Rückblickend stelle ich mir die Frage, ob ich mir persönlich als Sachverständiger eine derart umfangreiche, zeitaufwendige und volle Konzentration erfordernde Leistung noch „antun“ würde. Meine Antwort: Ziemlich sicher nicht! Ich würde eine kompetente Hilfskraft beiziehen. Aber nicht aus dem Grund, weil ich es nicht könnte oder nicht wollte. Nein, wäre ich noch aktiv, wäre meine Arbeitszeit dafür wohl zu teuer … Übrigens: In beiden Fällen kam es nur zu unbedeutenden Korrekturen. Es konnten keine wesentlichen Abweichungen oder Mängel festgestellt werden. Planer und Installateur hatten korrekt gearbeitet.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Erfahrungsbericht: Ein komplexer Fall (Teil 1)</title>
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		<pubDate>Fri, 17 Apr 2026 06:25:28 +0000</pubDate>
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(IRS, 5789) – Es gibt Gerichtsfälle, die vom Sachverständigen keinen großen Aufwand einfordern und damit recht rasch erledigt sind. Ergo geraten sie schnell in Vergessenheit. Andererseits kommen einzelne Fälle vor, die an einen Sachverständigen derart hohe fachliche und organisatorische Anforderungen stellen, dass er sie ein Leben lang nicht vergisst. Von einem solchen Fall soll hier [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-4040" title="Scheinbar einfach" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Wettbewerber-150x150.jpg" alt="Einfach" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS, 5789) – Es gibt Gerichtsfälle, die vom Sachverständigen keinen großen Aufwand einfordern und damit recht rasch erledigt sind. Ergo geraten sie schnell in Vergessenheit. Andererseits kommen einzelne Fälle vor, die an einen Sachverständigen derart hohe fachliche und organisatorische Anforderungen stellen, dass er sie ein Leben lang nicht vergisst. Von einem solchen Fall soll hier die Rede sein. Der war nicht nur kompliziert im Sinne von vielfältig und vielschichtig, sondern auch höchst komplex, was hier bedeuten soll, dass man im Lauf der Bearbeitung nie wusste, welche Überraschung einem als nächstes entgegenkommt.</p>
<p><span id="more-11325"></span><strong>Der „lapidare“ Auftrag</strong></p>
<p>Die Sache begann keineswegs ungewöhnlich. Gegenstand: Ein technisch anspruchsvolles vielstöckiges Multifunktions-Gebäude für gewerbliche Nutzung mit Kosten für die Gebäudeinstallationen im Millionenbereich. Anlass: Der Installateur hatte den Bauträger wegen zurückgehaltener Zahlungen geklagt. Der Gerichtsauftrag war kurz und allgemein gehalten: „Der Sachverständige erhält den Auftrag, ein Gutachten über die auftragsgemäße Werkherstellung, die behaupteten Mängel, Nichterfüllung von beauftragten Leistungen abzugeben.“ Um es kurz zu machen: Der Auftrag sollte mich sechs Jahre lang begleiten. (Lieber Leser, beachte bitte meine Faustregel: Je allgemeiner der Auftrag gehalten ist, desto aufwändiger wird die Arbeit des Sachverständigen!)</p>
<p><strong>Eine erste Orientierung</strong></p>
<p>Um auch nur den Anschein jeglicher Befangenheit zu vermeiden, hatte das  Gericht den zunächst vorgesehenen Sachverständigen abgelehnt, die damit verbundenen Diskussionen hatten das Verfahren ein halbes Jahr verzögert. Das Gericht war bestrebt, die Angelegenheit voranzutreiben. Erst einmal war es notwendig, einen Überblick zu bekommen, über das Verfahren, den Gerichtsakt, die vorliegenden Informationen, die Ansprüche, die behaupteten Mängel, die Ansprechpartner, schließlich über das fertiggestellte und in Betrieb befindliche Gebäude selbst, die darin wirkenden Unternehmen, Zugänglichkeiten etc.</p>
<p><strong>Notwendige Nachforderungen</strong></p>
<p>Ein penibles Durcharbeiten des Gerichtsakts und der darin enthaltenen Beilagen der Parteien ist unabdingbar. Die für die weitere Arbeit wichtigen Informationen müssen aufbereitet werden. Im konkreten Fall ergab sich dadurch, dass über fünfzig Dokumente zitiert oder als Beleg für Aussagen aufschienen, die im Akt nicht vorhanden waren. Diese Dokumente wurden erfasst und  von den Parteien nachgefordert. Man wusste nicht, ob wegen schwieriger Beschaffung oder aus Prozesstaktik: Es vergingen wiederum mehrere Monate, bis diese Unterlagen auch wirklich im Büro des Sachverständigen einlangten und ausgewertet werden konnten.</p>
<p><strong>Fachtechnische Abgrenzungen</strong></p>
<p>Als nächstes erfolgte ein umfassendes Gespräch mit den Parteien und deren Rechtsvertretern mit dem Ziel, einerseits die Sachverständigenarbeit auf die fachlich relevanten Fragen einzugrenzen, die vorgesehenen Modalitäten für die Prüfung der ordnungsgemäßen Werkerstellung zu erklären, die zu behandelnden Mängelbehauptungen Punkt für Punkt klarzulegen und letztlich die nicht beauftragten, aber nicht ausgeführten Leistungen zu benennen. Diese sehr intensiven – aber ergiebigen – persönlichen Gespräche erforderten den Zeitraum eines Tages, weitere erforderliche Detailklärungen erfolgten danach mit einzelnen Betroffenen direkt.</p>
<p><strong>Was wurde tatsächlich eingebaut?</strong></p>
<p>Die Prüfung der Werkherstellung erwies sich trotz der Fülle der zu verarbeitenden Unterlagen als der noch leichteste Teil der Aufgabe. Es war vereinbart worden, die vom Installateur erbrachte  Leistung qualitativ und quantitativ auf Grundlage der Schlussrechnungen positionsweise genau zu prüfen. Dazu wurden alle vorliegenden Aufmaßpläne (einige hundert!) mit deren zugehörigen Listen anhand der Bestandspläne der Gebäudetechnik (Grundrisse, Schnitte und Schemata) Position für Position überprüft und die Rechnungen entsprechend den Feststellungen korrigiert. Der sich daraus ergebende Betrag wurde mit den Beträgen der Schlussrechnungen verglichen, Abweichungen genau dokumentiert.</p>
<p><strong>Örtliche Befundaufnahmen</strong></p>
<p>Mängelbehauptungen und divergente Ansichten über erbrachte Leistungen erforderten Befundaufnahmen vor Ort. In einem vielfältigen Großobjekt im Vollbetrieb wie dem gegebenen war es unerlässlich, örtliche Begehungen, wie sie nun einmal notwendig waren, mit Mietern und Betreibern zeitlich genau zu koordinieren. Dazu kamen noch andere, beispielsweise sicherheitstechnische Aspekte, die Begehungen einzelner Gebäudeabschnitte nur für eine eng begrenzte Personenzahl zuließen. Insgesamt waren zur Gutachtenserstellung vier Ortstermine erforderlich, die alle mehr als einen Tag erforderten. Zur Beurteilung, ob tatsächlich Mängel vorlagen, mussten einzelne Abschnitte bestimmter Installationen zuvor freigelegt werden.</p>
<p><strong>Unplanbare außergerichtliche Tätigkeit</strong></p>
<p>Was tun, wenn eine der beiden Parteien eines laufenden Verfahrens den Sachverständigen bittet, für sie in eigener Sache tätig zu sein, weil ein Notfall besteht und vor Behebung desselben eine sofortige Beweissicherung notwendig sei? Der Sachverständige sei doch bereits mit den örtlichen Gegebenheiten vertraut und möge bitte ganz schnell handeln … Erste Reaktion: Gericht kontaktieren! Der Richter lässt diese Tätigkeit zu, vorausgesetzt natürlich, die andere Partei im Verfahren habe nichts dagegen. Also Kontakt zur „Gegenseite“, die auch ihr Einverständnis erteilt. Rasche Hilfe war möglich.</p>
<p><strong>Beiziehung eines Sachverständigen für Brandschutz</strong></p>
<p>Ein von der beklagten Partei im Vorfeld veranlasstes und beigestelltes privates Gutachten zum baulichen Brandschutz des Gebäudes hatte erhebliche Mängel aufgezeigt. Dadurch wurde auch naheliegend, ein Auge auf den Brandschutz im Zusammenhang mit den technischen Anlagen zu werfen. Mit Zustimmung der Parteien wurde daher ein weiterer Sachverständiger für Brandschutz beigezogen, diesmal im Unterauftrag, was aus Gründen der sofortigen Verfügbarkeit und Einsatzbereitschaft notwendig war. Dieser Sachverständige deckte eine beachtliche Reihe weiterer Mängel auf, die er in seinem Gutachten im Umfang von 52 Seiten dokumentierte.</p>
<p><strong>Paralleles Wirken eines Privatsachverständigen</strong></p>
<p>Die beklagte Partei hatte – ebenfalls schon im Vorfeld – in Bezug auf die technische Gebäudeausrüstung einen renommierten Privatsachverständigen beauftragt, der seinerseits in bereits Gutachten erstellt hatte, die die Grundlage für die Einwände der beklagten Partei geliefert hatte. Dieser Experte begleitete nun das Verfahren während seiner gesamten Dauer als fachlich versiertes Sprachrohr der beklagten Partei. Positiv zu vermerken ist dazu, dass auch kontroversiell gesehene und ansonsten von den Parteien emotional aufgeladene Themen in einem Klima gegenseitigen Respekts abgehandelt werden konnten.</p>
<p><strong>Ausgedehnte Recherchearbeit</strong></p>
<p>Es ist offenkundige Tatsache, dass Kunden, die ihren Vertrauensvorschuss in einen Professionisten vollständig aufgebraucht sehen, dazu neigen, immer neue Unzulänglichkeiten zu sehen und zu beanstanden. So auch in diesem Fall. Dennoch konnte die Vielzahl der eingebrachten Mängelbehauptungen für die Gewerke der Gebäudetechnik schließlich in insgesamt 30 Bereiche zusammengefasst werden. Das bedeutete aber immer noch, dass eine große Anzahl von Normen, anderen technischen Richtlinien, aber auch von Unterlagen verschiedener Hersteller zu beschaffen und auszuwerten war.</p>
<p><strong>Endlich: Befund und Gutachten</strong></p>
<p>Zwei Jahre nach Auftragserteilung war es endlich so weit: Das Gutachten wies 120 Seiten auf, dazu eine Dokumentation mit 132 Lichtbildern und 66 Seiten Beilagen, dazu noch das Brandschutzgutachten und eine Liste der Gerichtsbeilagen (Klagende Partei: 142, Beklagte Partei: 252). Da zu diesem Zeitpunkt noch kein elektronischer Akt existierte, war der physische Aufwand beachtlich: Ohne den bereits rückübermittelten mehrbändigen Gerichtsakt verblieben beim Sachverständigen sämtliche Beilagen zum Gerichtsakt und natürlich die eigenen Akten. Gesamtumfang: 41 pralle Ordner, davon 19 eigene. Für die zu erwartende Erörterung des Gutachtens wurde bereits vorsorglich um Bereitstellung geeigneter Transportmittel vom Parkplatz bis zum Gerichtssaal ersucht …</p>
<p>(Fortsetzung folgt)</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Was tut man nicht alles für die Jugend &#8230;</title>
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		<pubDate>Fri, 05 Jul 2024 11:19:50 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Unser aller Leben ist voll von Ereignissen, solche die man selbst erlebt und solche die man beobachtet und miterlebt. Die meisten fallen mit der Zeit der verdienten Vergessenheit anheim. Manche liegen zwar auch schon lange zurück, haben sich aber wegen ihrer besonderen Art unauslöschlich ins Gedächtnis eingeprägt. Hin und wieder kommen sie ins Bewusstsein hoch [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-7982" title="Stufen" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Stufen-150x150.png" alt="Stufen" width="150" height="150" /></dt>
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<p>Unser aller Leben ist voll von Ereignissen, solche die man selbst erlebt und solche die man beobachtet und miterlebt. Die meisten fallen mit der Zeit der verdienten Vergessenheit anheim. Manche liegen zwar auch schon lange zurück, haben sich aber wegen ihrer besonderen Art unauslöschlich ins Gedächtnis eingeprägt. Hin und wieder kommen sie ins Bewusstsein hoch und entlocken uns vielleicht ein Schmunzeln. Mehr noch: Das oftmalige Wiedererleben und manchmal auch Weitererzählen hat diese Erlebnisse ausgeschmückt und zu kleinen Geschichten geformt. Eine solche möchte ich heute weitergeben.</p>
<p><span id="more-10097"></span></p>
<p>Sie hat sich vor vielen Jahren und zu der Zeit zugetragen, als ich noch die Rolle eines Geschäftsführers eines Installationsunternehmens für Heizung, Lüftung und Sanitär innehatte. Als solchem oblag mir auch die Verantwortung für die Abwicklung einzelner Aufträge. Dementsprechend musste ich selbst viel auf Baustellen unterwegs sein und direkten Kontakt mit Bauherren und -damen pflegen. Meine Klientel umfasste insbesondere die Kunden mit höheren Ansprüchen und solche, die eher den „gehobeneren“ Gesellschaftsschichten zugerechnet wurden oder zumindest gemäß ihrem Eigenempfinden zugerechnet werden wollten.</p>
<p><strong>Der Stammhalter kommt</strong></p>
<p>Ein sehr nettes und umgängliches Ehepaar aus ebendiesen Kreisen hatte noch in doch schon recht fortgeschrittenem Alter Nachwuchs bekommen. Die Geburt des Stammhalters war offenbar Anlass gewesen, eine alte Villa zu übernehmen, gründlich zu erneuern und umzubauen. Der Heizraum bekam eine neue Feuerstätte nach bestem damaligem Stand der Technik, neue Heizungs- und Sanitärleitungen wurden verlegt, Heizkörper wurden erneuert, kurzum geschah auch aus haustechnischer Sicht alles nur Mögliche, um die Wohnstatt für die kommenden Jahrzehnte in größtmöglichem Sinne behaglich zu gestalten.</p>
<p><strong>Haustechnik kann für Männer anziehend sein …</strong></p>
<p>Manche Hauseigentümer – ich rede hier bewusst nur von Männern, bei Frauen konnte ich das nie beobachten – erfreuen sich an der neuen Technik im Keller so sehr, dass sie Besucher und Gäste fast zwingend zu längerem Verweilen im Heizungskeller zu animieren versuchen. Sie schafften es auch, derlei Visiten des Öfteren allein zu unternehmen, um die Gerätschaften zu bewundern, fast kontemplativ ihren Geräuschen zu lauschen und dem Verlauf bestimmter Betriebsdaten zu folgen. Der Hausherr, von dem hier die Rede ist, war auch von dieser Sorte.</p>
<p><strong>… derweil Frauen damit oft besser umgehen</strong></p>
<p>Was der Herr des Hauses allerdings abgrundtief hasste und daher verweigerte, war eine nähere Beschäftigung mit dem Raumsteuergerät der Heizungsanlage. Dieses befand sich an einer Wohnzimmerwand und besaß als eines der ersten eine damals „moderne digitale“ Ausführung.  Analog war bis dato alles gewesen, was man durch simple Drehknöpfe einstellen und Drücken auf Ein-/Aus-Tasten erledigen konnte und was daher auf Anhieb zu erklären und leicht zu verstehen war. Das neue Gerät war nun derart kompliziert zu bedienen, dass ich mich vor einem Besuch vorsichtshalber nochmals in die Bedienungsanleitung vertieft habe. Jedoch: Alles kein Problem für die Dame des Hauses! Sie hatte eine Beschäftigung im oder nahe am Gesundheitswesen, war die Bedienung komplexer Geräte gewohnt und bediente das Steuergerät, wie sie sagte, mit links …</p>
<p><strong>Was tut man nicht alles für die Jugend …</strong></p>
<p>Im Zuge der Erneuerungen hatte der Hausherr den bis dato von der Diele aus frei zugänglichen Kellerabgang mit einer soliden und schönen Türe verschließen lassen. Damit sollte verhindert werden, dass der Junge – damals etwa zwei bis drei Jahre alt – in Gefahr käme, über die Stiege zu stürzen. Es traf dann auch nicht den Jungen, dafür aber den Hausherrn: Vielleicht war er den Besuch im Heizraum etwas zu flott angegangen, oder die neue Tür hatte ihn irritiert, jedenfalls verlor er seinen Halt. Der folgende Sturz endete nicht allzu angenehm, denn einer der Arme oder dessen Schultergelenk wurden dabei ziemlich arg lädiert. Dabei hatte er Glück, dass nicht mehr passiert war.</p>
<p><strong>… und nimmt dafür sogar Unbill in Kauf</strong></p>
<p>Jedenfalls traf ich ihn wieder zuhause in einer etwas sonderbaren Figurierung: Der lädierte Arm schräg nach oben halb ausgestreckt auf einem Gestell fixiert erinnerte frappant an eine schlampig ausgeführte Grußbezeugung aus dem Dritten Reich. Beim Gespräch visavis am Gartentisch im Freien schien die zugehörige Hand mehrmals über meinem Kopf zu schweben. Die Situation hatte bildhaft etwas derart Absurdes und an Komik Erinnerndes an sich, dass ich trotz ihres Ernstes alle Mühe hatte, den gebotenen ernsten Gesichtsausdruck zu bewahren und nicht mehrmals in wieherndes Lachen auszubrechen.</p>
<p><strong>Jedenfalls ist immer etwas los</strong></p>
<p>Zurück im Haus während eines kurzen Gesprächs mit der Hausdame hörte man nach einer Weile ein leises Zischen aus dem Nebenraum. Bei sofortiger gemeinsamer Nachsicht stellte sich heraus, dass das sich ansonsten ruhig gebende Söhnchen es derweil geschafft hatte, einen ordentlichen Streifen der Tapete aus der frisch gestalteten Wand herauszureißen. Das folgende Donnerwetter erwies sich als eines der liebevollsten, das ich je gehört habe. Den kleinen Sohn habe ich aufmerksam zuhörend in Erinnerung, ansonsten schien er nicht sonderlich beeindruckt. – Den netten Leuten bin ich nachher nicht mehr begegnet. Ich vermute, dass der Kleine seine Jugend genießen konnte. Ich hoffe aber auch, dass seine Eltern einen schönen Lebensabend haben …</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Kostenberechnungen in gebäudetechnischen Gutachten</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Jan 2024 07:10:18 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens steht eine etwas komplexere haustechnische Anlage; Die beklagte Partei als Auftraggeber behauptet, die vom Installateur vorgelegten Rechnungen seien überhöht, die verzeichneten Forderungen seien nicht nachvollziehbar, zudem bestünden etliche technische Mängel. Der klagende Installateur hingegen will alles richtig gemacht haben, beharrt auf seinen Forderungen und sieht keinen Grund, auch nur ansatzweise nachzugeben. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="mceTemp">
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_63851.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3543" title="IMG_6385" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_63851-150x150.jpg" alt="Wert" width="150" height="150" /></a></dt>
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</div>
<p>Im Mittelpunkt eines Gerichtsverfahrens steht eine etwas komplexere haustechnische Anlage; Die beklagte Partei als Auftraggeber behauptet, die vom Installateur vorgelegten Rechnungen seien überhöht, die verzeichneten Forderungen seien nicht nachvollziehbar, zudem bestünden etliche technische Mängel. Der klagende Installateur hingegen will alles richtig gemacht haben, beharrt auf seinen Forderungen und sieht keinen Grund, auch nur ansatzweise nachzugeben. Das Gericht will nun – vereinfacht gesagt – den tatsächlichen Wert der Leistungen wissen, die das Installationsunternehmen erbracht hat.</p>
<p><span id="more-9788"></span>Der per Beschluss des Gerichts beauftragte Sachverständige steht vor der Aufgabe, sich einen Überblick über die Anlage zu verschaffen, die hier Streitgegenstand ist. Grundsätzlich geht es für ihn darum, einerseits den in der Anlage verbauten Materialaufwand zu erheben und andererseits den Arbeitsaufwand abzuschätzen, der zur Errichtung der Anlage notwendig war. Dass er dazu eine örtliche Befundaufnahme benötigen wird, steht für ihn fest. Zunächst aber wird er sich eine Übersicht aller relevanten Unterlagen im Gerichtsakt verschaffen, Fehlendes wird er umgehend von den Parteien nachfordern.</p>
<p><strong>Notwendige Unterlagen</strong></p>
<p>Im konkreten Fall muss ein Angebot vorliegen, vielleicht gibt es Nachtragsangebote dazu, im bestmöglichen Fall liegen Auftragsbestätigungen vor, die von beiden Parteien unterfertigt sind. Dann gibt es vielleicht Teilrechnungen, jedenfalls sollte eine Schlussrechnung vorliegen. Dieser sollten Aufmaßpläne, Aufmaßlisten und Übergabeprotokolle beigefügt sein, ebenso –  von beiden Parteien unterfertigte – Arbeitsscheine. Auch Lieferscheine könnten von Bedeutung sein. Für Regiearbeiten sollten Nachtragsangebote und Bestätigungen über die Durchführung vorhanden sein. Installations- oder Verlegepläne würden die Unterlagen vervollständigen.</p>
<p><strong>Massenermittlungen</strong></p>
<p>Der nächste Schritt besteht darin, die verbauten Massen anhand von bereits vorliegenden Aufmaßunterlagen zu überprüfen. Sollten solche nicht existieren, muss der Sachverständige die Massenermittlung selbst durchführen. Dazu muss er die Art und die Mengen der installierten Bauteile protokollarisch festhalten. Meist geschieht dies von Hand durch grafische Darstellungen auf isometrischen Zeichenblättern. Die festgestellten Massen werden sodann von den Zeichnungen in detaillierte Aufmaßlisten übertragen. Diese Listen bilden die Grundlagen für die nun folgenden Schritte.</p>
<p><strong>Preiserhebungen</strong></p>
<p>Hier können sich für den Sachverständigen eine Menge an Fragen stellen: Stimmen die in den Rechnungen ausgewiesenen Preise mit denen im Angebot oder in der Auftragsbestätigung überein? Wurden die vereinbarten Abrechnungsmodalitäten – Pauschalpreis oder Abrechnung nach tatsächlichem Aufwand – eingehalten? Wurden die vereinbarten Materialien geliefert und eingebaut oder gibt es Abweichungen? Wurde freie Fabrikatswahl vereinbart? Wenn entgegen Vereinbarung andere Materialien verbaut wurden, gibt es Nachweise über die Preisgestaltung, zum Beispiel Preislisten?</p>
<p><strong>Berechnungen</strong></p>
<p>Im schlimmstmöglichen Fall muss der Sachverständige den Wert von Materialien selbst erheben, er muss auch die Kalkulationsgrundlagen des Installateurs kennen oder abschätzen können. Um zu einem Gesamtbetrag zu kommen, wird er die bereits vorliegenden Aufmaßlisten um die erhobenen Einheits- und Positionspreise erweitern. Er wird darin auch die Quellen und Grundlagen für seine Preisermittlungen angeben (z. B. ob er von Großhandels- oder Herstellerpreisen ausgegangen ist) , sodass die Berechnungen für einen Laien nachvollziehbar und für einen Fachmann nachprüfbar sind.</p>
<p><strong>Arbeitsaufwand</strong></p>
<p>Anders als bei der Ermittlung von Materialpreisen kann bei der Ermittlung von Arbeitszeiten nicht von festen Werten oder von Kalkulationslisten ausgegangen werden, weil es solche in praxisnaher und rasch anwendbarer Art schlicht nicht gibt. Hier ist man im Wesentlichen auf eigene Erfahrungen angewiesen und muss Schätzungen vornehmen. Arbeitszeiten werden üblicherweise in „Partiestunden“ angesetzt, wobei unter einer „Partie“ jeweils ein Team von einem Monteur und einem fachkundigen Helfer zu verstehen ist. Zu berücksichtigen ist auch, ob und wie An- und Abfahrtszeiten zur und von der Baustelle hinzuzuzählen sind.</p>
<p><strong>Endergebnis</strong></p>
<p>Letztlich wird – wenn möglich in Anlehnung an die Auftragsbestätigung oder an die Schlussrechnung &#8211; eine vollständige und gut nachvollziehbare Gesamtübersicht erstellt, die alle Positionen und Kapitel umfasst und den vom Sachverständigen ermittelten Gesamtbetrag ausweist. Aus praktischen Gründen und der besseren Erfassbarkeit und Lesbarkeit wegen wird man lediglich die Ergebnisse der Arbeit in Befund und Gutachten einfügen; Die Unterlagen für die Massenermittlung und die Preisberechnung wird man sinnvollerweise in einem Anhang dem Gutachten beifügen.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Ein Graubereich zwischen Befund und Gutachten?</title>
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		<pubDate>Thu, 23 Nov 2023 18:22:33 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Sachverständigen ist der Unterschied zwischen Befund und Gutachten wohlbekannt. Ein Auftraggeber will vom Sachverständigen eine Frage aus dessen Fachgebiet beantwortet haben. Sieht sich der Beauftragte dazu in der Lage, sammelt er alle wahrgenommenen und relevanten Tatsachen und Sachverhalte, die er anschließend in einen Befund verpackt. Auf Grundlage desselben und bestimmter fachlicher Kriterien kommt er zu [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Fragezeichen-21.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3063" title="Fragezeichen 2" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Fragezeichen-21-150x150.jpg" alt="Frage" width="150" height="150" /></a></dt>
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<p>Sachverständigen ist der Unterschied zwischen Befund und Gutachten wohlbekannt. Ein Auftraggeber will vom Sachverständigen eine Frage aus dessen Fachgebiet beantwortet haben. Sieht sich der Beauftragte dazu in der Lage, sammelt er alle wahrgenommenen und relevanten Tatsachen und Sachverhalte, die er anschließend in einen Befund verpackt. Auf Grundlage desselben und bestimmter fachlicher Kriterien kommt er zu gutachterlichen Schlussfolgerungen, die er begründen wird. So weit, so gut. Bei mancher Art von Darlegung scheint jedoch oft unklar, ob sie Teil des Befundes oder des Gutachtens sind.</p>
<p><span id="more-9699"></span></p>
<p><strong>Eine Geschichte, die sich anscheinend öfters ereignet </strong></p>
<p>Ich will mich nicht auf allgemeine Ausführungen beschränken, sondern an einem ganz konkreten Beispiel eines Gerichtsfalls schildern, worum es mir geht. (Anzumerken ist, dass mir in meiner Praxis fachlich gesehen derlei Fälle in sehr ähnlicher Form schon mehrmals untergekommen sind.) – Also: Ein Hausbesitzer hat sich – dem allgemeinen Trend zu nachhaltigerer Energiebereitstellung folgend – dazu entschlossen, seine bestehende Ölfeuerungsanlage demontieren zu lassen und durch eine elektrisch betriebene Wärmepumpenanlage zu ersetzen. Letztere soll ihre Energie aus der Außenluft beziehen. Geht locker, meint der Installateur, sogar die Heizkörper könnten bleiben, wie sie sind.</p>
<p><strong>Die Vorfreude auf Behaglichkeit wird enttäuscht</strong></p>
<p>Die Anlage wird installiert, Hausherr und Installateur sind bester Stimmung. Die hält an, bis die ersten wirklich kalten Tage im Jänner zugange sind. Die neue äußerlich tadellos erscheinende Anlage müht sich redlich, allein es gelingt ihr nicht, im Hauptwohnraum und den Kinderzimmern eine Temperatur bereitzustellen, die den Erwartungen der Hausbewohner entspricht. Mehrere engagierte Feinjustierungen werden vorgenommen, an der Gesamtsituation ändert sich nichts. Hausherr und Installateur sind mittlerweile leicht gereizt, aber die Außentemperaturen werden milder, auch die persönlichen Spannungen, weil die  Raumtemperaturen wieder steigen.</p>
<p><strong>Als unhaltbar empfundener Zustand wandert vors Gericht</strong></p>
<p>Im Sommer macht sich der Installateur nochmals die Mühe, einige Nachbesserungen vorzunehmen, wechselt den einen oder anderen Anlagenbestandteil aus und ist guter Dinge, dass die Anlage jetzt gut laufen wird. Allerdings ändert sich nichts, auch im folgenden – recht milden – Winter liefert die Anlage nicht die gewünschten Raumtemperaturen. Beschwichtigungen helfen nichts mehr, der Hausbesitzer wechselt die Gesprächspartner, jetzt ist nicht mehr der Installateur dran, sondern der Rechtsanwalt. Mehrere Mahnschreiben fruchten nichts, die Sache geht vor Gericht.</p>
<p><strong>Der Sachverständige macht eine örtliche Befundaufnahme.</strong></p>
<p>Der Auftrag an den Sachverständigen enthält mehrere Fragen, im Wesentlichen geht es darum, herauszufinden, warum die Anlage nicht funktioniert hat. – Die örtliche Befundaufnahme verläuft weitgehend konfliktfrei. Gebäudepläne und technische Unterlagen der Anlage liegen vor, ebenso die peniblen Messprotokolle des Hausherrn, dessen Umfang an Aufzeichnungen mit Zunahme der Frustration über die zu kalte Behausung Ausmaße angenommen hatten, die einer mittelmäßigen wissenschaftlichen Publikation zur Ehre gereicht hätten. Aber ich will vom eigentlichen Thema nicht abschweifen.</p>
<p><strong>Sind Berechnungen noch Teil des Befunds oder gehören sie schon zum Gutachten?</strong></p>
<p>Die Beantwortung der Fragen erfordert vom Sachverständigen ausführliche Berechnungen. Zunächst muss die Heizlast des Gebäudes ermittelt werden. Dann ist die Wärmeabgabe der Radiatoren zu durchleuchten. Schließlich sind die Leistungsdaten und die Vorlauftemperaturen der Wärmepumpe miteinzubeziehen. Für die Berechnungen müssen einige Annahmen getroffen werden, die genau festgehalten werden. – Streng genommen stellen einzelne Schritte dieser rechnerischen Überprüfungen bereits Schlussfolgerungen dar, gehören sie daher nicht eher in den Gutachtensteil? Hier tut sich ein möglicher Graubereich auf.</p>
<p><strong>Jeder Sachverständige muss für sich eine Vorgangsweise finden</strong></p>
<p>Schlussendlich muss jeder Sachverständige für sich eine Entscheidung treffen und diese auch vertreten können. Für mich selbst halte ich es zumeist so, dass Berechnungen im Befund belassen werden als Vorbereitung des Gutachtesabschnitts. Ich sehe sie nicht als Teil der gutachterlichen Beantwortung der Fragen aus dem Gerichtsauftrag. Ich habe das in vielen Jahren so gehalten und damit keinen Widerspruch geerntet. Im Gegenteil scheint es mir so, dass dadurch genaue, präzise und kurze gutachterliche Aussagen möglich sind, was sowohl vom Gericht als auch von den Parteienvertretern geschätzt wird. – Auch wenn es direkt mit dem Thema nichts zu tun hat: Im gegenständlichen Gerichtsfall hat der Installateur in einem Vergleich gegen Aufpreis die eingebaute Wärmepumpe gegen eine mit ausreichend hoher Vorlauftemperatur getauscht …</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Verschätzt</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Oct 2023 19:02:21 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Gerichtliche Befundaufnahme auf einem landwirtschaftlichen Areal.  Gegenstand ist ein unlängst errichtetes Fernwärme-Mikronetz, in dem von  einem zentralen Heizhaus ausgehend mehrere zur Landwirtschaft gehörende  Objekte ganzjährig mit Wärme aus Hackgut versorgt werden. Der Auftrag an  den Sachverständigen lautet, er solle ein Aufmaß über den gesamten  Umfang der neuen Heizungsanlage erstellen. Auf [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/SV.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3358" title="SV" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/SV-150x150.jpg" alt="SV" width="150" height="150" /></a></dt>
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<p>Gerichtliche Befundaufnahme auf einem landwirtschaftlichen Areal.  Gegenstand ist ein unlängst errichtetes Fernwärme-Mikronetz, in dem von  einem zentralen Heizhaus ausgehend mehrere zur Landwirtschaft gehörende  Objekte ganzjährig mit Wärme aus Hackgut versorgt werden. Der Auftrag an  den Sachverständigen lautet, er solle ein Aufmaß über den gesamten  Umfang der neuen Heizungsanlage erstellen. Auf dieser Grundlage möge die erbrachte Leistung des Installateurs ermittelt werden. Dadurch soll  festgestellt werden, ob und wieweit die in der Schlussrechnung  aufscheinenden Positionen gerechtfertigt sind.</p>
<p><span id="more-9628"></span></p>
<p>Der Landwirt hatte sich im Vorfeld des Gerichtsverfahrens  geweigert, einen Teil der Rechnung zu bezahlen, da er behauptete, die verrechneten Montagekosten seien überzogen und nicht gerechtfertigt, zumal ein geringerer Umfang als im Angebot vorgesehen installiert worden sei. Außerdem wäre die Rechnung wegen fehlender Zuordnung von Positionen aus der Rechnung zu denen im Angebot für ihn nicht prüfbar. Und last but not least beanstandete er Mängel in der Ausführung, die zum Beispiel bereits zu Leckagen und zu Schäden an der neu errichteten Anlage geführt hätten.</p>
<p><strong>Gerichtliche Vergleichsversuche scheiterten</strong></p>
<p>Als absehbar war, dass eine Einigung nicht möglich sein würde, reichte der Installateur die Klage ein. Das Verfahren lief nun schon in das dritte Verhandlungsjahr. Eine erste örtliche Befundaufnahme hatte bereits ein Jahr zuvor stattgefunden. Dabei war es aber ausschließlich um die behaupteten technischen Mängel gegangen. In den darauffolgenden Verhandlungen hatte es seitens des Gerichts mehrere Versuche gegeben, einen Vergleich zu erreichen, die aber nach zeitraubendem Hin und Her allesamt gescheitert waren. Letztendlich war nur mehr die Möglichkeit verblieben, vor Ort besagtes Aufmaß durchzuführen.</p>
<p><strong>Enge zeitliche Vorgaben</strong></p>
<p>Den zeitlichen Möglichkeiten für die dafür notwendige weitere örtliche Befundaufnahme waren aufgrund der gegebenen betrieblichen Abläufe enge Grenzen gesetzt. Ein erster Versuch war an zu kurzer Frist gescheitert, die einem Rechtsvertreter die Teilnahme verwehrt hatte. Der neue Termin wäre wegen fehlerhafter oder fehlender Kommunikation zwischen Sachverständigen, Parteienvertreter und Partei beinahe auch noch gescheitert, konnte aber stattfinden. In der Einladung war die Dauer der Aufmaßermittlung mit etwa dreieinhalb Stunden angesetzt worden, um den Teilnehmern die Tagesplanung zu erleichtern, zumal die Seite des Installateurs eine weitere Anfahrtstrecke zu bewältigen hatte.</p>
<p><strong>Dauer: Mehr als doppelt so lang</strong></p>
<p>Die tatsächliche Dauer des Einsatzes war dann mit siebeneinhalb Stunden doppelt so lang wie vorgesehen. Als das Heizhaus als schwierigster Abschnitt abgehakt werden konnte, war der im Voraus für alle Tätigkeiten geschätzte Zeitraum bereits verbraucht. Die Parteienvertreter und die weiter anreisende Partei verabschiedeten sich in das bevorstehende Wochenende, vielleicht auch deshalb, weil sie erkannten, dass eine Kontroll- oder Aufsichtsmöglichkeit aufgrund der engen örtlichen Gegebenheiten und der technisch-fachlichen „Kleinarbeit“ des Sachverständigen und seines Helfers ohnehin nur sehr begrenzt möglich war.</p>
<p><strong>Warum hat sich der Sachverständige im vorgesehenen Zeitaufwand verschätzt?</strong></p>
<p>In erster Linie zeitraubend war die Aufgabe, alle Formstücke der installierten Heizungsleitungen erfassen zu müssen. Das lag daran, dass – auch aus juristischer Sicht – Unklarheit darüber bestand, wie diese zu verrechnen sein würden. Im Angebot war deren Menge als Gesamtbetrag eingesetzt, also nicht als Pauschale gekennzeichnet und auch nicht als prozentueller Zuschlag zu den Beträgen der Rohrpositionen. Im Extremfall bedeutete dies, dass der Wert jedes einzelnen Formstückes zu ermitteln wäre, wozu eben auch die gegenständliche Befundaufnahme diente.</p>
<p><strong>Was folgt daraus?</strong></p>
<p>Als Draufgabe kamen noch die schwierige Zugänglichkeit und die engen Raumverhältnisse dazu, ebenso das Fehlen von Tages- oder künstlichem Licht, was das Improvisieren mit Taschenlampen, Handys und kleinen Handleuchten erforderlich machte, alles Dinge, die Zeit kosten. – Was lässt sich aus alldem lernen? Dass auch bei bester Vorbereitung Unerwartetes eintreten kann, dass angesichts physischer und manchmal auch psychischer Beanspruchungen Zähigkeit und Ausdauer gefragt sind, wenn man eine Sache erfolgreich durchziehen will &#8230;</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>50 Jahre Installationstechnik (3) &#8211; Heizflächen</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2023/09/08/50-jahre-installationstechnik-3-heizflachen/</link>
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		<pubDate>Fri, 08 Sep 2023 06:52:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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In unseren Breiten und in weiten Teilen Europas dominieren in Wohn- und Bürohäusern Zentralheizungssysteme, die mit Warmwasser betrieben werden. Diese setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: Erstens der Wärmeerzeugung oder -bereitstellung, wozu etwa Heizungskessel gehören, zweitens der Wärmeverteilung, worunter man die Rohrleitungsnetze versteht, und drittens der Wärmeabgabe, womit Heizkörper oder Heizflächen gemeint sind. Auf letztere [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Pfeil-aufwärts-grün.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3174" title="Pfeil aufwärts grün" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Pfeil-aufwärts-grün-150x150.jpg" alt="Pfeil" width="150" height="150" /></a></dt>
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<p>In unseren Breiten und in weiten Teilen Europas dominieren in Wohn- und Bürohäusern Zentralheizungssysteme, die mit Warmwasser betrieben werden. Diese setzen sich aus drei Bestandteilen zusammen: Erstens der Wärmeerzeugung oder -bereitstellung, wozu etwa Heizungskessel gehören, zweitens der Wärmeverteilung, worunter man die Rohrleitungsnetze versteht, und drittens der Wärmeabgabe, womit Heizkörper oder Heizflächen gemeint sind. Auf letztere wollen wir heute ein Auge werfen und nachzeichnen, auf welche Weise sich technisch gesehen im Laufe der Zeit verändert haben.</p>
<p><span id="more-9571"></span>Anders als in den Jahrzehnten zuvor hatten Heizkörper in Form von klobigen Radiatoren aus Gusseisen zu Beginn der Siebziger an Bedeutung verloren und waren durch leichtere und preisgünstigere aus Stahl ersetzt worden. Diese wurden in verschweißten Gliederblöcken geliefert und konnten mittels Gewindenippeln je nach Bedarf zu größeren Gebilden verbunden werden. Die „Nabenabstände“ betrugen 300 bis 1.000 mm, die Bautiefen variierten – so ich mich richtig erinnere – zwischen 75 und 300 mm. Diese Heizkörper wurden mit Grundierung geliefert, lackieren musste man sie bauseits.</p>
<p><strong>Radiatoren, auch aus der Steiermark</strong></p>
<p>Es gab eine breite Reihe von Produkten, von sehr hoher Qualität waren die des deutschen Herstellers „Brötje“, aber man konnte auch Erzeugnisse aus der Steiermark wählen: „Vogel &amp; Noot“ aus der Obersteiermark war ein traditioneller und ist heute noch aktiver Hersteller, es gab aber auch einen recht kurzlebigen, „Pesch“ aus St. Radegund bei Graz. Die Firmenbezeichnung war eine Namens-Abkürzung des Gründer-Eigentümers Peter Schuster. Man erzählte sich, die Heizkörper seien auf ehemaligen Maschinen des Elin-Werks in Weiz gefertigt worden, die früher Radiatoren für den Zweck von Transformatoröl-Kühlungen selbst erzeugt hätten. Ob das den Tatsachen entspricht, weiß ich nicht. „Pesch“ ist jedenfalls seit Jahrzehnten Industriegeschichte.</p>
<p><strong>Weiterentwicklungen</strong></p>
<p>Fast alle Hersteller boten auch bald Platten-Heizkörper an, in ein- zwei- oder dreilagiger Ausführung, teilweise mit Konvektionslamellen. Die Firma „Hoval“ erzeugte solche in zeitloser – bei Architektur-Freaks sehr beliebter – Form, die in unterschiedlichsten Größen und Ausführungen angeboten wurden. Ab den Achtzigern kamen immer stärker die optisch gefälligen Kompaktheizkörper auf, mit Seitenverkleidung und oberer Abdeckung, eine Bauart, die heute noch den Löwenanteil an Heizkörpern ausmachen dürfte. Selten eingesetzt hingegen wurden Konvektoren, dies vor allem wegen ihrer Staubempfindlichkeit.</p>
<p><strong>Berechnungen statt „Regula fausti“ </strong></p>
<p>Noch anfangs der Siebziger empfanden die meisten Installateure Heizlastberechnungen nach Norm als Zumutung. Ihnen reichten Faustregeln wie 100 kcal/h je Quadratmeter oder 50 kcal/h je Kubikmeter Wohnraum, Punkt. Abenteuerliche Heizkörpergrößen waren oft die Folge. In unserem Betrieb hingegen wurde gerechnet. Das war zeitaufwendiger, weshalb angesichts steigender Aufträge bald jedes verfügbare zweihändige Lebewesen in der Familie den Rechnungsgang nach DIN 4701 beherrschen lernte. Sogar meine Mutter musste immer häufiger Kochlöffel gegen Rechenschieber tauschen. 1983 hielt ein IBM System /23 Einzug, das wir noch selbst programmieren mussten, aber damit ging alles wesentlich flotter vonstatten.</p>
<p><strong>Fußbodenheizungen</strong></p>
<p>Die Achtziger brachten auch den Durchbruch der Fußbodenheizungssysteme mit Kunststoffrohren, erst aus Polypropylen, dann aus Polyäthylen und Polybuten. Rohre aus letzterem Werkstoff wurden vom österreichischen Hersteller „Salen“ (Heute: „Pipelife“) geliefert, sie erwiesen sich als gut biegsam, wenig empfindlich gegen Beschädigungen (Ausnahme: Glosende Zigarettenstummel), waren schweißbar und wurden schnell zu unserem bevorzugten Produkt. Ein gewisser Nachteil der estrichverlegten Fußbodenheizungen war ihre größere Trägheit. In Einfamilienhäusern wählte man daher sehr oft für das Erdgeschoß mit den Hauptwohnräumen Fußbodenheizungen, im weniger genutzten Obergeschoß mit den Schlafräumen wurden Kompaktheizkörper eingesetzt, die sich schnell ein- und ausschalten ließen.</p>
<p><strong>Kurzlebige Modetrends</strong></p>
<p>Wie in der Bekleidungsbranche gab und gibt es auch in der Haustechnik gewisse Mode- oder Nischenerscheinungen, für Außenstehende natürlich nicht so sehr wahrnehmbar. Eine davon waren Wandheizungen, die eine Zeitlang Interesse fanden, von denen man aber wegen offensichtlicher Nachteile bald wieder abkam. Wasserführende Deckenheizungen gab und gibt es in Einfamilienhäusern so gut wie nicht, wohl aber in sehr vielen Bürogebäuden, wo die Deckenleitungen im Sommer zur Kühlung verwendet werden können. Aber das zählt dann schon zum Kapitel Klimatisierung, das wir uns später ansehen wollen.</p>
<p><strong>Dauerthema Niedertemperaturheizflächen</strong></p>
<p>Seit den Achtzigern und heute noch mehr Thema sind Niedertemperatur-Heizflächen, die so heißen, weil sie mit niedrigen Vorlauftemperaturen betrieben werden können. Die sind zum Beispiel überall dort erforderlich, wo Wärmepumpen eingesetzt werden. Dazu gehören naturgemäß in erster Linie Fußbodenheizungen, die zumeist so ausgelegt sind, dass sie mit etwa 35°C auskommen. Aber auch Heizkörper, solche mit hohem Strahlungsanteil und ohne Lamellen sind von Vorteil, wobei sie auf jeden Fall die Heizlast des Gebäudes mit maximaler Vorlauftemperatur von 45°C oder höchstens 55°C abzudecken imstande sein müssen.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>50 Jahre Installationstechnik (2) &#8211; Wärmeerzeuger</title>
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		<pubDate>Fri, 25 Aug 2023 07:39:17 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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Im Rückblick gesehen waren die Siebziger Jahre für mich persönlich eine spannende Zeit mit vielen Umwälzungen: Studienabschluss als Maschinenbauingenieur, Berufseinstieg in das Familienunternehmen mit Technischem Büro und parallel dazu laufendem Installationsbetrieb. Und letztlich ganz privat: Familiengründung! – Im Betrieb gab es in technischer Hinsicht eine Menge zu lernen und zu erkunden, denn von der Praxis [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<div class="mceTemp">
<dl id="attachment_3174" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Pfeil-aufwärts-grün.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3174" title="Pfeil aufwärts grün" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Pfeil-aufwärts-grün-150x150.jpg" alt="Pfeil" width="150" height="150" /></a></dt>
</dl>
</div>
<p>Im Rückblick gesehen waren die Siebziger Jahre für mich persönlich eine spannende Zeit mit vielen Umwälzungen: Studienabschluss als Maschinenbauingenieur, Berufseinstieg in das Familienunternehmen mit Technischem Büro und parallel dazu laufendem Installationsbetrieb. Und letztlich ganz privat: Familiengründung! – Im Betrieb gab es in technischer Hinsicht eine Menge zu lernen und zu erkunden, denn von der Praxis hatte ich – trotz beruflicher Praktika zuvor – anfangs wenig Ahnung. Ich lernte schnell, denn zum Glück war die Haustechnik damals wesentlich überschaubarer als heute.</p>
<p><span id="more-9549"></span>Damit komme ich gleich zum Thema: Wärmeerzeuger. Darunter versteht man alle Geräte, die ein Gebäude mit Wärme versorgen, also beispielsweise Zentralheizungskessel und  -herde, elektrische Durchlauferhitzer, aber auch Wärmepumpen. Von letzteren war in den Siebzigern noch wenig zu bemerken. Bleiben wir bei den Kesseln: Gerade hatte erst der Ölheizungs-Boom begonnen, wer es sich leisten wollte, stieg um. Auch im Elternhaus musste der rundliche, mit blauem Hammerschlaglack versehene Hoval Minitherm aus den frühen Sechzigern einem moderneren Artgenossen weichen.</p>
<p><strong>Steirische Zentralheizungskessel</strong></p>
<p>Der Minitherm war ein steirisches Erzeugnis, wenn ich mich richtig erinnere, trug er eine Plakette mit dem Namen „E. Hopf, Knittelfeld“. Diese Firma hatte den Kessel offenbar in Lizenz gefertigt. Jahre später baute das Unternehmen seine eigene Fertigung von  Zentralheizungskesseln aus Stahl für Festbrennstoffe auf, die technisch noch angelehnt zu sein schienen an die des früheren Lizenzgebers. Sie trugen die Bezeichnung „EHK“. Bald zeigte sich, dass sich große Nachfrage entwickelte nach „Kombikesseln“ in Ausführungen als „Wechsel-“, „Umstell-“ oder „Doppelbrand“, die sowohl mit festen Brennstoffen, als auch mit Heizöl betrieben werden konnten.</p>
<p><strong>Not macht erfinderisch</strong></p>
<p>Als Verkaufsvertreter dieses Unternehmens war dessen damaliger Juniorchef oft Besucher unseres Hauses. Mein Vater kam mit ihm ins Gespräch, man hatte das Problem, dass man keinen geeigneten Doppelbrandkessel im Programm hatte und nicht recht wusste, wie man einen solchen bauen könnte, ohne die Konkurrenz zu kopieren. Mein Vater als alterprobter Maschinenbauer mit zahlreichen Patenten hatte gleich eine Lösung parat: eine einfache, wasserummantelte zylindrische Kammer für den Ölbrenner hinten an den normalen Festbrennstoffkessel anbauen! So geschah es auch, meines Wissens war das Gerät am Markt erfolgreich, eines diente sogar etliche Jahre in unserem Einfamilienhaus.</p>
<p><strong>Glaubenskrieg Gusseisen gegen Stahl</strong></p>
<p>In den Sechzigern und Siebzigern lief noch eine Art „Glaubenskrieg“ unter Installateuren und Kunden: Waren Zentralheizungskessel aus Stahl besser oder doch lieber die herkömmlichen aus Gusseisengliedern? Letzteres Segment wurde hierzulande dominiert von einem Unternehmen namens „Ideal-Standard“, viel später zu „Stelrad“ umbenannt. Diese Kessel bestanden aus „genippelten“ Gussgliedern  und erwiesen sich als sehr robust und langlebig, waren von eher schwererer Bauweise und hatten vielleicht nicht ganz so gute Wirkungsgrade wie die Stahlkessel, aber das ist nur meine persönliche Sicht.</p>
<p><strong>Begegnung mit einem Monster …</strong></p>
<p>Interessanterweise war es genau der Zusammenbau eines derartiger Gussgliederkessels, der sich mir – frisch in das Unternehmen eingetreten – als eine der ersten Aufgaben stellte. Diesfalls ein tonnenschweres Monster mit einer Heizleistung von vielleicht dreihunderttausend Kilokalorien pro Stunde (mit solchen Einheiten rechnete man damals noch), der in meiner ehemaligen Volksschule aufzustellen war. Die Montage erfolgte in den Sommerferien und unter starkem Zeitdruck. Die Gussglieder kamen einzeln und mussten vor Ort mittels rein metallisch dichtenden Pressnippeln verbunden werden. Für die Monteure eine schweißtreibende Arbeit. Dazu wies das Betonfundament mehrere Unebenheiten auf, die wir mit Blechstreifen auszugleichen hatten.</p>
<p><strong>… und Herausforderungen an seine Montage</strong></p>
<p>Zum meinem Glück hatte unser Obermonteur ausreichend Erfahrung im Umgang mit derlei Kolossen, er verlor nie Ruhe und Übersicht. Im Gedächtnis geblieben ist mir noch die erste Druckprobe, der Kessel war zwar an den montagebedingten Verbindungsstellen dicht, aber an einer Stelle eines der Kesselglieder trat tropfenweise Wasser aus. Der eher wortkarge Obermonteur besah sich die Stelle eine Zeitlang genau, murmelte etwas wie „kein Problem“, setzte die Spitze eines Schraubenziehers auf die Leckstelle und brachte mit einem kräftigen Hammerschlag auf den Schraubenziehergriff den Wasseraustritt zum Stillstand. „Grafitlamelle zugemacht, alter Installateurs-Trick“ meinte er nur achselzuckend.</p>
<p><strong>Vom Umbruch in den Achtzigern …</strong></p>
<p>Die Achtziger brachten recht rasch das Ende der Kombikessel. Ölkessel, die man  früher wegen Kondensations- und Korrosionsgefahr mit mindestens 60°C Heizwassertemperatur betreiben musste, wichen neuen, effizienten Niedrig- und Tieftemperaturkesseln. Von Kohlefeuerungen, deren Rauchschwaden früher unseren Wohnort überzogen hatten, ging man ganz ab. Reine Holzkessel kamen auf, sogenannte „Holzvergaser“, gefolgt von den ersten automatischen Hackschnitzelfeuerungen, von denen wir sogar welche selbst entwickelten und bauten. Wärmepumpen mit großflächigen Erdkollektoren kamen immer öfter zum Einsatz. Die Achtziger brachten auch einen Aufschwung an thermischen Solaranlagen, die hauptsächlich der Warmwasser- oder Schwimmbaderwärmung dienten.</p>
<p><strong>… bis zur Einengung der Möglichkeiten in der Gegenwart</strong></p>
<p>Wenn ich mich heute so umsehe, ist festzustellen, dass sich der Markt an Wärmeerzeugern aus energiepolitischen und umweltschutzrelevanten Gründen sehr eingeengt hat. Will man höheren Bedienungskomfort haben, bleiben für alleinstehende Einfamilienhäuser, die keine Möglichkeit eines Fernwärmeanschlusses haben, nur mehr zwei Optionen: Entweder eine Holzpellets-Heizung oder eine solche mit Wärmepumpenbetrieb, letztere sehr oft als Außenluftgerät und meist in Verbindung mit einer weiteren Wärmequelle im Haus, etwa einem Holzofen.</p>
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		<title>Vom Umgang mit Mängellisten</title>
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		<pubDate>Fri, 21 Jul 2023 06:38:26 +0000</pubDate>
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Zivilgerichtsprozess: Ein Installationsunternehmen klagt einen Bauherrn, der Zahlungen zu einer errichteten Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlage in einem sanierten Bestandsbau zurückhält. Die Klagebeantwortung kontert mit dem Argument der unvollständigen und vor allem mangelbehafteten Leistungserbringung. Die Mängelliste ist lang und detailreich, der Beklagte hat sie von einem Fachmann erstellen lassen. Das Gericht beauftragt den Sachverständigen, einen Befund [...]]]></description>
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<p>Zivilgerichtsprozess: Ein Installationsunternehmen klagt einen Bauherrn, der Zahlungen zu einer errichteten Heizungs-, Sanitär- und Lüftungsanlage in einem sanierten Bestandsbau zurückhält. Die Klagebeantwortung kontert mit dem Argument der unvollständigen und vor allem mangelbehafteten Leistungserbringung. Die Mängelliste ist lang und detailreich, der Beklagte hat sie von einem Fachmann erstellen lassen. Das Gericht beauftragt den Sachverständigen, einen Befund zu erstellen, die Mängel sollen in Anwesenheit der Parteien und ihrer Vertreter vor Ort erhoben werden. An sich also kein außergewöhnlicher Fall, aber …</p>
<p><span id="more-9478"></span></p>
<p><strong>Mängellisten neigen zu ungebremstem Wachstum</strong></p>
<p>… zum Befundtermin wird schnell klar, dass die Mängelliste seit der letzten Verhandlung wieder ein gutes Stück gewachsen ist und alle Anzeichen dafür sprechen, dass sie weiterhin zu wachsen gedenkt. Das ist besonders oft dann der Fall, wenn ein Kunde von Leistungen des Installateurs zunehmend enttäuscht ist: Jetzt fallen ihm auch kleinere Dinge auf, die Anlass zur Beschwerde sind oder sein könnten. Was kann ich tun als Sachverständiger? Nun, zuerst einmal können nur Sachen befundet werden, die greifbar oder zumindest sichtbar sind. Somit wird man sich zunächst auf diese Sachen konzentrieren.</p>
<p><strong>Zu manchen Mängelbehauptungen sind Messungen notwendig</strong></p>
<p>Aber nicht alle Dinge sind greifbare Sachen: Mängeläußerungen über Zustände wie „in diesem Raum ist es zu kalt“ können zwar zur Kenntnis genommen und protokolliert werden, sind aber ad hoc meist nicht überprüfbar. Um Zustände beurteilen zu können, müssten Nachweise in Form von Messungen vorliegen. Sind Raumzustände betroffen, wären solche Messungen über einen aussagekräftigen Zeitraum hinweg erforderlich. Wenn jetzt die Befundaufnahme im Hochsommer erfolgt, wird man mit der Messung ein halbes Jahr warten müssen, was meist zur Folge hat, dass entsprechende Mängelpunkte zunächst hintangestellt werden müssen.</p>
<p><strong>Mängelfeststellungen können nicht immer zerstörungsfrei erfolgen</strong></p>
<p>Aber nochmals zurück zu materiellen Dingen: Nicht alles, was vorhanden ist, ist auch sichtbar. Ob die Wärmedämmung einer unter Putz verlegten Warmwasserleitung ausreichende Stärke aufweist, kann nicht durch direkte Messung festgestellt werden, weil nur in den seltensten Fällen es möglich sein wird, in eine schöne Zimmerwand eine Suchöffnung zu stemmen. Eine Ausnahme läge dann vor, wenn ein Ende oder beide Enden der Leitung freiliegend oder auf sonst eine Weise zumindest teilweise zugänglich wären. Wärmebilder einer Infrarotkamera könnten bestenfalls einen groben Anhalt bilden, mehr nicht.</p>
<p><strong>Beispiel für technische Hilfsmittel zur Mängelerhebung</strong></p>
<p>Infrarotbilder können andererseits äußerst nützlich sein, wenn etwa bemängelt wird, eine Fußbodenheizung sei nicht in ausreichender Dichte verlegt worden. Rohrabstände können mittels Thermografie gut erfasst und gemessen werden. Auch Temperaturverläufe an der Fußbodenoberfläche lassen sich gut erfassen und damit kann die Mängelbehauptung einer “zu hohen Welligkeit“ (was im Klartext bedeutet: Es gibt Stellen am Fußboden, die barfuß als zu kalt empfunden werden) zuverlässig überprüft werden. Aber logischerweise ist eine derartige Feststellung auch in diesem Fall nur während der Heizperiode möglich!</p>
<p><strong>Kleinere Mängel könnte man zusammenfassen und pauschal behandeln</strong></p>
<p>Wächst die Anzahl der Mängel nochmals stark an, könnte man nach deren Schwere oder nach dem grob geschätzten Wert ihrer Behebungskosten differenzieren: In einem ersten Schritt werden nur die „teureren“ oder gravierenderen im Befund berücksichtigt, die „kleineren“ zunächst zurückgestellt oder gar zusammengenommen und pauschaliert. Kommt der Sachverständige bei den größeren zu einer gutachterlichen Bewertung und fließt diese in die richterliche Beweismittelerhebung und in seine Prognose hinsichtlich seines zu erwartenden Urteils ein, können die Beteiligten immer noch entscheiden, ob sie das restliche „Kleinholz“ auch noch aufarbeiten wollen.</p>
<p><strong>Aufnahme von Mängeln erfordert Zeit und Konzentration</strong></p>
<p>Umfassende Befundaufnahmen von Mängeln erfordern nicht nur viel Zeit, sondern verlangen vom Sachverständigen hohe fachliche Aufmerksamkeit und volle Konzentration, insbesondere in der Kommunikation. Die Verfahrensbeteiligten sind meist keine Fachleute und tun sich oft schwer, Mängel exakt zu benennen oder zu beschreiben, was den Sachverständigen zu Missverständnissen führen kann. Er muss daher bereit sein, seinen Befund entsprechend zu korrigieren oder zu ergänzen, was ihm leicht fällt, wenn – wie in größeren Verfahren üblich – in einem ersten Schritt nur ein schriftlicher Befund zu erstellen ist und das Gutachten im engeren Sinn erst nach völliger Abklärung aller Sachverhalte erstellt werden muss.</p>
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		<title>Ölheizung ade?</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2023/06/09/olheizung-ade/</link>
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		<pubDate>Fri, 09 Jun 2023 08:32:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Weg der Ölheizungen von den Anfängen über den Boom bis zum Ende.]]></description>
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<dl id="attachment_3935" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><a href="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Storno.JPG"><img class="size-thumbnail wp-image-3935" title="Storno" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Storno-150x150.jpg" alt="Storno" width="150" height="150" /></a></dt>
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</div>
<p>In der Nachkriegszeit der 1950er-Jahre wurden mit beginnendem Wohlstand in der kleinstädtisch geprägten Gegend, in der ich aufgewachsen bin, mit viel Eigenleistung zahlreiche Einfamilienhäuser errichtet. Heizungsseitig gesehen waren sie noch recht einfach ausgestattet: Sie besaßen mit Holz und Kohle befeuerte Kaminöfen. Warmwasser gab es nur zu Badetagen, die damals üblichen Badezimmeröfen vertrugen ordentliche Mengen Brennstoff. Mit den Sechzigern kamen dann Zentralheizungen auf, anfangs ebenfalls noch mit Festbrennstoffen betrieben. Allmählich aber begannen sich bei denen, die es sich leisten konnten, Ölfeuerungen durchzusetzen.</p>
<p><span id="more-9334"></span></p>
<p>Anfangs waren vor allem die größeren Anlagen noch mit leichten oder gar mittelschweren Heizölen befeuert, die elektrisch vorgewärmt werden mussten. Dennoch: Gegenüber Festbrennstoffheizungen war der Komfortgewinn enorm. Für kleinere Heizanlagen war Heizöl extra leicht in Verwendung, das sich dann ab den Achtzigern praktisch als Standard etablierte. Die Verbrennungstechniken wurden ständig verbessert, zahlreiche Hersteller betraten den Markt, auch kleinere, die nur regionale Bedeutung hatten.</p>
<p><strong>Ölfeuerungen brachten konkurrenzlosen Komfort</strong></p>
<p>Interessanterweise vermochten auch die sogenannten Ölkrisen 1973 oder 1979 und die aufeinanderfolgenden Preiserhöhungen in unserer ländlichen Gegend die Beliebtheit ölbefeuerter Zentralheizungskessel nicht zu mindern. Preisschwankungen konnte man durch geschicktes Abwarten vor der nächsten Tankbefüllung abfedern, außerdem gab es unter den Lieferanten noch so etwas wie Konkurrenz. Für das Heizöl als Energielieferant waren auch noch keine ernsten Mitbewerber in Sicht, Erdgas oder Fernwärme waren den größeren Städten vorbehalten und am Land kein Thema. Auch Flüssiggasanlagen waren seltene Ausnahmeerscheinungen.</p>
<p><strong>Ersatz von Heizöl durch Holzfeuerung oder Wärmepumpen</strong></p>
<p>Erste, zu Beginn noch zaghafte Herausforderer erschienen erst in den Achtzigern auf der Bildfläche: Einerseits automatisierte Holzheizungen in Form von Hackschnitzel- und später Pellets-Feuerungen und andererseits Wärmepumpen, anfangs überwiegend solche mit Erdwärmenutzung. Während die Anzahl an Holzheizungen seither stetig zunahm, hauptsächlich wegen der breiten Verfügbarkeit des heimischen Brennstoffs und wegen seines Kostenvorteils, war der Wärmepumpentechnik eher ein Wechselbad der Akzeptanz beschieden: Mal ging etwas, dann stagnierten die Absatzzahlen wieder.</p>
<p><strong>Ersatz von Heizöl durch Fernwärme</strong></p>
<p>Ebenfalls beginnend mit den Achtzigern kam in der kleinstädtischen und ländlichen Region ein weiterer Faktor ins Spiel: Fernwärme, hier wegen der Kleinräumigkeit auch oft als Nahwärme bezeichnet. Diese Anlagen werden fast ausschließlich mit Biomasse in Form von Holz-Hackschnitzeln befeuert und sind heute aus vielen Marktflecken und kleineren Städten nicht mehr wegzudenken. Da sie für den Wärmebezieher den Vorteil boten, sich praktisch nicht mehr mit Heizung beschäftigen zu müssen, sind im Lauf der Zeit auch viele Ölfeuerungsanlagen durch Fernwärmestationen ersetzt worden.</p>
<p><strong>CO2-Emissionen sind kein geeigneter Maßstab</strong></p>
<p>Im gesamten gesehen spielen aber die Ölfeuerungsanlagen immer noch eine bedeutende Rolle in der Wärmeversorgung von Einfamilienhäusern. Dass von EU- und nationaler Gesetzgeberseite ausgerechnet mit dem Argument der CO2-Reduktion den Ölheizungen nun der totale Krieg angesagt wurde, entbehrt nicht der Ironie: Die Verfeuerung von Heizöl verursacht pro Kilowattstunde Endenergie wesentlich weniger CO2- Emissionen als die von Holz, das deutlich mehr CO2-Emissionen verursacht als Heizöl, nämlich fast gleich viel wie Kohle!</p>
<p><strong>Alte Abhängigkeiten nicht gegen neue eintauschen</strong></p>
<p>Auch wenn die energiepolitischen Ho-Ruck-Methoden unnötigen zeitlichen und finanziellen Stress verursachen, darf man dennoch den langsamen Abschied vom Heizöl begrüßen, allein schon der Abhängigkeit von den Öllieferanten wegen. Nur muss der Übergang auf Neues mit Bedacht, Beachtung und Vermeidung möglicher Nachteile erfolgen, dies auch deshalb, um nicht alte Abhängigkeiten gegen neue einzutauschen. Ob im Hinblick darauf die als Mineralölersatz angedachten E-Fuels politisch und wirtschaftlich sinnvoll sein können und ob sich daraus ein neues Leben für Ölfeuerungen ergibt, wird erst die Zukunft zeigen.</p>
<p>&#8212;</p>
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