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	<title>Sonnek &#187; Gericht</title>
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	<description>Blog von Ingo Sonnek</description>
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		<title>Über die Demut des Experten</title>
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		<pubDate>Fri, 11 Sep 2026 16:28:34 +0000</pubDate>
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(IRS) – Allein schon durch das Tragen des Titels eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen wird dieser eine gewisses  Ansehen und einen nicht geringen Vorschuss an Vertrauen genießen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass sich eine Anzahl von Sachverständigen allein schon aus diesem Grund bemüht, die nötige Hürde zu überspringen: Die nötige Praxis sammeln, [...]]]></description>
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<p>(IRS) – Allein schon durch das Tragen des Titels eines allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen wird dieser eine gewisses  Ansehen und einen nicht geringen Vorschuss an Vertrauen genießen dürfen. Es ist davon auszugehen, dass sich eine Anzahl von Sachverständigen allein schon aus diesem Grund bemüht, die nötige Hürde zu überspringen: Die nötige Praxis sammeln, Vorbereitungskurs besuchen, Prüfung und Eid ablegen. Damit ist das gesetzte Ziel aber auch schon erreicht. Es geht dieser Gruppe nicht darum, in weiterer Folge Aufträge zu lukrieren, es genügt die Einfügung des neuen Titels in die Visitenkarte.</p>
<p><span id="more-11572"></span><strong>Einstieg und Unsicherheiten</strong></p>
<p>Meines Erachtens ist jedoch die überwiegende Zahl von Sachverständigen weniger an der Titelei, sondern mehr an damit verbundenen Aufträgen interessiert. Das Angenehme dabei ist, dass Sachverständige im Regelfall ihre Arbeit im Nebenberuf ausüben und daher nicht darauf angewiesen sind, sofort und mit Nachdruck akquirieren zu müssen. Dennoch wird man sich stets offen zeigen für Gelegenheiten, die sich bieten. Anfangs sind diese vielleicht von Schwierigkeit und Honorar her gesehen wenig spektakulär. Aber das ist auch gut so, denn in einer Einstiegsphase sieht sich wohl jeder Neuling mit Unsicherheiten konfrontiert, die Arbeit erfolgt demnach in kleinen Schritten und erfordert im Verhältnis zur Sache viel Zeit, wahrscheinlich sehr viel Zeit, die noch nicht zur Gänze honoriert werden wird.</p>
<p><strong>Gute und weniger gute Hilfen</strong></p>
<p>Thema dabei war in erster Linie die rechte Vorgangsweise bei der Befundaufnahme und der Gutachtenserstellung. In meiner Erinnerung war in der Anfangsphase sehr hilfreich, in der Suche nach dem „Was?“ und „Wie?“ als Beispiele auf einige Gutachten von Sachverständigen aus eigenen oder verwandten Sachgebieten zurückgreifen zu können. Genauso aber war der fachgerechte Einsatz von Werkzeugen eine Frage, etwa der von Messgeräten. Auch musste ich noch lernen, dass nicht jeder, der sich als Sachverständiger deklarierte und mit dem ich daher zusammenarbeitete, nach strengen Regeln der Technik werkte und leider Geräte einsetzte, die nicht geeicht waren. Aber wahrscheinlich zahlt halt jeder einmal gewisses Lehrgeld.</p>
<p><strong> Konfliktbehandlung und Menschenkenntnis</strong></p>
<p>Zur korrekten fachlichen Ausführung von Aufträgen kam als weitere Herausforderung der Umgang mit Menschen, mit denen ich bei Befundaufnahmen und im Gerichtssaal zusammentraf. Wobei letzterer Begriff bewusst gewählt ist, da ein Sachverständiger in fast allen Gerichtsfällen auf Konfliktpotential trifft und lernen muss, damit aktiv umzugehen. Mir hat die jahrzehntelange Baustellenpraxis sehr viel dabei geholfen, den richtigen Ton zu treffen. Das bedeutet, nicht nur mit Architekten, Bauleuten und Professionisten auszukommen, sondern auch mit einfach gestrickten Charakteren. Wichtig wieder die 4 M: Man muss Menschen mögen. Oder anders und provokanter gesagt: Misanthropen sind in der Sachverständigenwelt fehl am Platz.</p>
<p><strong>Begegnung mit Persönlichkeiten der Rechtssphäre</strong></p>
<p>Das erfolgreiche Eingehen auf unterschiedliche Persönlichkeiten ist auch in anderer Hinsicht unerlässlich: Das Zusammenwirken mit Vertretern der Rechtssphäre – Richtern und Richterinnen, Rechtsanwälten – ist für die meisten Neulinge ungewohnt und war es auch für mich. Nicht nur war die Sprache dieser Menschen fremd und oft unverständlich, setzten insbesondere Rechtsanwälte ihr schauspielerisches und für mich oft einschüchterndes rhetorisches Talent gerne dann in Szene, wenn sie meine Unsicherheit bemerkten. Aber auch das änderte sich sehr bald und manches „Gerangel“ wurde sowohl für die involvierten Juristen als auch für mich ein Vergnügen.</p>
<p><strong>Gefahren der Routine</strong></p>
<p>Im Verlauf der Jahre und nach etlichen Gerichtsverfahren hat sich in Bezug auf die Tätigkeit als Sachverständiger trotz unterschiedlichster Aufgaben eine gewisse Routine breitgemacht. Das hat sich hin und wieder dadurch gezeigt, dass die Gegebenheiten mancher Fälle zu vorschnellen und leider falschen Schlüssen geführt haben. Wer das übersieht, muss zwangsläufig mit Umwegen rechnen. In meinem Fall mit der Konsequenz, dass einzelne, mühsam erarbeitete Kapitel plötzlich sinnlos waren und entfernt werden mussten. In ein, zwei Fällen war gar das ganze Gutachten umzuschreiben. Schade um die leeren Kilometer!</p>
<p><strong>Weder über- noch unterschätzen!</strong></p>
<p>Wichtig ist, eine möglichst klare Sicht auf sich selbst zu bewahren, auf die eigenen Stärken und Schwächen, sowohl in fachlicher als auch persönlicher Sicht. Offene Gespräche nicht nur mit Kollegen, sondern auch mit nicht fachlich Involvierten, haben mir viele Korrekturen ermöglicht. Gute Freunde beschönigen nichts, sondern halten mit ihrer Meinung nicht hinter dem Berg. Mir war wichtig, die eigenen Grenzen zu kennen und die persönlichen Fähigkeiten weder zu unter-, noch zu überschätzen. Wer einen Ehepartner hat, wird, was das Persönliche betrifft, ohnehin stets auf dem Boden der Realität gehalten, und das ist auch gut so.</p>
<p><strong>Das Ego trat aus dem Weg</strong></p>
<p>Im Lauf der „Karriere“ änderte sich meine Art des Herangehens an Aufgaben in grundlegender Weise. Zwei Faktoren waren dafür maßgeblich: Der erste lag darin, dass jede Bedachtnahme auf vermeintliche Vorgaben oder Erwartungen der Auftraggeber, des Gerichts, der Parteien und deren Vertreter weggefallen ist. Das hängt damit zusammen, dass ich anfangs meist unbewusst zu sehr auf mein Ego geachtet habe oder anders gesagt auf mögliche Nachteile für mein Ansehen („Image“) bei diesen Personen für den Fall, dass meinerseits Wissen, Kenntnisse und Erfahrungen nicht ausreichend gewesen wären. Recht bald ist das völlig weggefallen, ich musste und wollte auch keinem mehr etwas beweisen.</p>
<p><strong>Intuition statt krampfhaftem Grübeln</strong></p>
<p>Der zweite Faktor hat mit der im Laufe der Zeit zunehmenden Erfahrung, aber auch mit der Reifung der Persönlichkeit zu tun. Anfangs bin ich Aufträgen und deren Aufgabenstellungen bildlich gesprochen von außen gegenübergetreten, ständig begleitet von der Frage, ob, wann und wie welche Werkzeuge des Wissens oder der Erfahrung aus dem gedanklich mitgeschleppten Koffer jetzt gerade die richtigen sein würden und wie sie eingesetzt werden sollten. In der späteren Phase bin ich dann ohne belastenden Werkzeugkoffer auf die Aufgabe zugegangen und ohne vorgefasste Meinung, bin also gleichsam in das Problem hineingetreten und habe auf Intuitionen geachtet, die zu einer Lösung führen würden. Das hat immer funktioniert.</p>
<p><strong>Die Demut des Experten</strong></p>
<p>Das Bewusstsein um meine Unvollkommenheit auch als Sachverständiger hat mich im Lauf der Zeit demütig werden lassen. Wissen und Erfahrung bleiben immer eingegrenzt auf das selbst erlebte Wirkungsfeld. In meiner Arbeit war ich auf Gottes Hilfe angewiesen und habe auf sie vertraut. Demut ist eine wichtige Sache, auch für Sachverständige, überhaupt für Experten aller Art. Das gilt selbstverständlich auch dann, wenn ich Anerkennung für meine Arbeit bekomme oder positive Rückmeldungen. Auch nach äußerst erfolgreichen Anlässen mit hoch erfreuten Auftraggebern muss ich am Boden bleiben können. Genauso im Fall, dass die Arbeit gut war, aber erwartete Anerkennung dafür ausgeblieben ist.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Was macht die Tätigkeit als Sachverständiger attraktiv?</title>
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		<pubDate>Fri, 04 Sep 2026 07:18:15 +0000</pubDate>
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(IRS) – Im Lauf der Berufsjahre bin ich immer wieder Menschen begegnet, die für den Nebenberuf als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige nicht nur gut, sondern bestens geeignet gewesen wären. Aufgrund meines Umgangs und Wirkens spreche ich hier in erster Linie von Personen aus technischen Berufen, sowohl selbständig als auch unselbständig tätig. Diese Leute [...]]]></description>
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<p>(IRS) – Im Lauf der Berufsjahre bin ich immer wieder Menschen begegnet, die für den Nebenberuf als allgemein beeidete und gerichtlich zertifizierte Sachverständige nicht nur gut, sondern bestens geeignet gewesen wären. Aufgrund meines Umgangs und Wirkens spreche ich hier in erster Linie von Personen aus technischen Berufen, sowohl selbständig als auch unselbständig tätig. Diese Leute waren keine Gerichtssachverständigen und sind es auch später nicht geworden. Das ist nicht nur schade für das Rechtswesen unseres Landes, das auf das kundige Mitwirken von Fachleuten in Gerichtserfahren angewiesen ist.</p>
<p><span id="more-11564"></span><strong>Gibt es zu wenig persönliches Interesse?</strong></p>
<p>Es ist auch schade für die erwähnten Personen, die damit auf den vielfältigen Nutzen einer Laufbahn als Gerichtssachverständiger verzichtet haben. – Erhebt sich die Frage: Warum tun recht wenige diesen Schritt? Das Thema ist für diesen Blog nichts Neues. Aus der Sicht möglicher Kandidaten kommen verständliche Ursachen in Betracht: Gute und beruflich engagierte Leute leiden unter überbordender Arbeitsbelastung, Familienleben oder das Verfolgen einer „Work-Life-Balance“ haben Priorität, über Sachverständigenwesen besteht völlige Unkenntnis, oder – was tragisch wäre – an persönlicher Weiterentwicklung besteht weitgehendes Desinteresse. Vor allem fehlt: Die Kenntnis des Nutzens einer Tätigkeit als Sachverständiger.</p>
<p><strong>Fehlt es an praktischen Informationen?</strong></p>
<p>Zumindest für mir bekannte Technikerkreise – und nur über die kann ich sprechen – gab es während des Hochschulstudiums keine Information über das Sachverständigenwesen, auch unter dem Lehrpersonal gab sich niemand als Sachverständiger zu erkennen. Erst im Vorbereitungskurs für die Ziviltechniker-Prüfung kam das Thema zur Sprache, aber wenn ich mich recht erinnere, ging es diesfalls fast ausschließlich um die Aufgaben von Amtssachverständigen, an denen die Vortragenden aus dem Dunstkreis der Landesregierung bestimmtes Interesse hatten. Aber an gezielte Informationen von dafür Zuständigen, wie etwa von Sachverständigenverbänden, kann ich mich nicht erinnern. Es fehlten somit praktische Informationen über den Nutzen einer Tätigkeit als Sachverständiger.</p>
<p><strong>Zur Erinnerung: Mein Weg zum Sachverständigen</strong></p>
<p>Persönlich bin ich – wie schon andernorts in diesem Blog geschildert – in den Gerichtssachverständigen eher „hineingestolpert“: Eines meiner ersten Privatgutachten wurde von einem Gerichtssachverständigen ohne Änderungen als Grundlage für einen Gerichtsprozess übernommen mit der Bemerkung, er könne es auch nicht besser machen. Nach dem Vorbereitungskurs und der Ablegung der Zulassungsprüfung hat es dann noch zwei, drei Jahre gedauert, aber dann war ich, wie man so sagt, „im Geschäft“, der Auftragsumfang wuchs kontinuierlich und die Arbeit machte mir viel Freude, trotz mancher Mühsale, die mit Gutachtensaufträgen nun einmal verbunden sein können. Aber meine Motivation zu Beginn waren Neugierde und der Wunsch, es zu probieren. Der volle Nutzen der Tätigkeit als Sachverständiger erschloss sich erst später.</p>
<p><strong>Ein wichtiger Unterschied zwischen Planungstätigkeit …</strong></p>
<p>Auch hier muss ich mit persönlichen Erfahrungen und Erlebnissen – wiederum aus Technikersicht – beginnen. Zuallererst sei auf einen und wenn nicht <em>den</em> wesentlichen Unterschied zu meiner parallelen Berufstätigkeit als Planer und Berater hingewiesen. Planen in der Haus- und Energietechnik heißt Probleme lösen, und zwar in erster Linie technische Probleme. Das bedeutet: Die Arbeit beginnt mit einer Aufgabenstellung, führt durch eine mehrstufige, kreative Phase und endet mit einer Darstellung der gelösten Aufgabe in Form von Plänen, Beschreibungen und Präsentationen. Im Endeffekt steht mit Ende des Projekts technisch gesehen etwas völlig Neues da, ein Konstrukt, ein Gedankengebäude, das es zuvor noch nicht gegeben hat. Noch etwas: Das Ergebnis entstammte sehr oft einem Team, die Verantwortung dafür lag in den meisten Fällen beim dahinterstehenden Unternehmen.</p>
<p><strong>… und Gutachterwesen</strong></p>
<p>Zum Unterschied davon bekommt der (technische) Sachverständige etwas Bestehendes vorgegeben: Eine Anlage, einen Schadensverlauf, einen Tatbestand, ein Ereignis, einen Gegenstand etc. Er soll nichts Neues erfinden, sondern sich im Auftrag eines Gerichts oder auch eines Privaten intensiv mit vorliegenden Gegebenheiten, Anlagen, Gegenständen etc. auseinandersetzen und die ihm gestellten Fragen beantworten, also seine Aufgabenstellung erfüllen. Er geht vielleicht sogar durch kreative Phasen, aber diese beziehen sich auf das Vorgegebene, Vorliegende. Er schafft – zumindest materiell gesehen – nichts Neues. Und seine Lösung stellt er in Form eines zumeist schriftlichen Gutachtens dar, das er später erläutern und vielleicht sogar verteidigen muss. Die Arbeit ist im Regelfall Werk eines Einzelnen, der auch die persönliche Verantwortung dafür übernehmen muss. – Aber jetzt ist es wirklich an der Zeit, über den mehrfachen Nutzen der Tätigkeit als Sachverständiger zu sprechen.</p>
<p><strong>Erster Nutzen: Auswirkungen auf die Persönlichkeit</strong></p>
<p>Genau diese vorhin beschriebene Verantwortung für seine Arbeit ist es auch, die sich auf die Persönlichkeit des Sachverständigen äußerst positiv auswirkt, indem sie diese festigt und ihr dadurch Autorität verleiht und stärkt. Die stets gegenwärtige Forderung nach Genauigkeit, Sorgfalt, Umsicht, Unparteilichkeit, Objektivität, Verschwiegenheit etc. führt in Konsequenz dazu, dass jede Äußerung wohlüberlegt sein will, falsche Wortwahl unbedingt zu vermeiden ist, zu wenig begründete Wertungen deplatziert sein können und Schlussfolgerungen nicht nur technisch, sondern auch in rechtlicher Sicht hieb- und stichfest sein müssen. Selbst einem jungen Sachverständigen ist sehr schnell bewusst, dass Verstöße gegen gute Praktiken durchaus vor dem Richter enden können, mit dem Unterschied, dass er dann selbst Angeklagter sein kann.</p>
<p><strong>Zweiter Nutzen: Schule für den Umgang mit Menschen</strong></p>
<p>Gutachtensaufträge bringen es mit sich, dass sich unterschiedlichste Charaktere begegnen und verständigen müssen. Dass sich dabei das Wesen einfacher und nicht ganz einfacher Zeitgenossen offenbaren kann, gehört dazu. Gewiefte Sachverständige sind nicht darauf angewiesen, ihr Ego auszuspielen, wozu sich Neulinge vielleicht gedrängt fühlen könnten. Alte Hasen nehmen sich selbst nicht wichtig, ihre Autorität erwächst ohne besonderes Zutun aus ihrem unaufgeregten, aber kompetentem Arbeitsstil. Empathie (Verständnis) ist gefordert, aber Sympathie (Zuneigung) strikt verboten, Provokationen oder Machtspiele – egal von welcher Seite sie kommen – sind zu ignorieren. Regelmäßige Sachverständigentätigkeit festigt soziale Kompetenz.</p>
<p><strong>Dritter Nutzen: Fachliche und persönliche Autorität führt zu Ansehen </strong></p>
<p>Sachverständige können nicht nur  persönlichen Respekt erlangen durch ihre Arbeit, sondern ein solcher gebührt ihnen ebenso aufgrund der Autorität, die ihnen vom Gericht zur Erledigung ihrer Tätigkeit übertragen worden ist. Gerichtssachverständige genießen daher nicht nur in Fachkreisen, sondern auch in der Öffentlichkeit ein nicht zu geringes Ansehen, was auch einer Form von Anerkennung entspricht. Dies zurecht, schließlich muss ein aktiver Gerichtssachverständiger überdurchschnittliche Fachkenntnisse besitzen und solche einem Prüfungs-Komitee auch nachgewiesen haben, was ihn automatisch zu einer interessanten und geschätzten Auskunftsperson machen kann. Fazit: Ansehen durch gelebte Autorität.</p>
<p><strong>Vierter Nutzen: Dienst an Mitmenschen und an der Gesellschaft </strong></p>
<p>Meine frühere Sicht auf Gerichtsverfahren sah so aus:  Im Grunde genommen führen sie durch die anfallenden Kosten und Aufwendungen zu einem Verschleiß an Zeit und Geld, einem Verlust an Volksvermögen, das an anderer Stelle besser und vielleicht auch produktiver hätte eingesetzt werden können. Sie widerspiegeln so gesehen soziale oder wirtschaftliche „Reibungsverluste“. Diese Sicht hat wohl auch ihre Berechtigung. – Meine heutige Sicht hingegen ist etwas abgeändert: Gerichtsverfahren sind „Schmiermittel“, die die Reibungsverluste vermindern und größeren  Schaden vermindern helfen. Sachverständige sind ein Teil dieses „Schmiermittels.“ Sie vollbringen damit einen wertvollen Dienst an Betroffenen und an der Gesellschaft. Aber auch an sich selbst: Es ist eine zutiefst befriedigende Sache, gebraucht zu werden.</p>
<p><strong>Fünfter Nutzen: Leistung, die honoriert wird</strong></p>
<p>Gute Leistung wird gut honoriert, sehr gute Leistung wird sehr gut honoriert, exzellente Leistung wird exzellent honoriert. Mit zunehmender Erfahrung steigen auch Größe und Schwierigkeit von Aufgaben. Damit auch die Honorare. Aber: Nur wer von sich selbst beste Leistung fordert, kann beste Bezahlung voraussetzen. Das wiederum setzt voraus, dass ein Sachverständiger immer wieder bereit ist, sich weiterzuentwickeln und alte Grenzen (oder vermeintliche Selbstbegrenzungen) zu überschreiten. Er muss aber genauso in der Lage sein, den Wert seiner Leistung ins rechte Licht zu rücken und den Auftraggebern auch zu beweisen.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Gutachten für Versicherungen</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Aug 2026 10:28:21 +0000</pubDate>
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(IRS) – Für manche Sachverständige mag das Verfassen von Gutachten für Versicherungen ein interessantes und lohnendes Unterfangen sein. Oder gewesen sein, weil doch wohl ein steigender Teil von Schadensfällen, die von Versicherungsanstalten früher extern vergebenen wurden, von internen Kräften begutachtet und direkt erledigt wird. Aber es verbleibt eine Anzahl von größeren Fällen und vor allem [...]]]></description>
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<p>(IRS) – Für manche Sachverständige mag das Verfassen von Gutachten für Versicherungen ein interessantes und lohnendes Unterfangen sein. Oder gewesen sein, weil doch wohl ein steigender Teil von Schadensfällen, die von Versicherungsanstalten früher extern vergebenen wurden, von internen Kräften begutachtet und direkt erledigt wird. Aber es verbleibt eine Anzahl von größeren Fällen und vor allem von Streitfällen vor Gericht, in denen Versicherungen betroffene Parteien sind, als Arbeitsgebiet für unabhängige Sachverständige bestehen. Von Sachverständigen-Erfahrungen mit Versicherungen soll in diesem Beitrag die Rede sein.</p>
<p><span id="more-11558"></span><strong>Privatgutachten für Versicherungen &#8230;</strong></p>
<p>Verständlicherweise befassen sich Aufträge von Versicherungen an Sachverständige fast ausschließlich mit Schadensfällen, in denen an besagte Versicherungsinstitution über einen Versicherungsnehmer Ansprüche gestellt worden sind. Der Versicherungsnehmer hat den Schaden verursacht. in meinem Fall etwa ein Bauunternehmen, das bei Grabarbeiten das Kollektorfeld einer Erdwärmepumpe zerstört hat. Der Sachverständige soll nun die vorliegenden technischen Gegebenheiten aufnehmen, den Schaden aus technischer Sicht begutachten, also befunden, bewerten und schließlich die Schadenshöhe feststellen.</p>
<p><strong>&#8230; haben einen Unterschied zu Gerichtsgutachten</strong></p>
<p>In Gerichtsgutachten wird sorgsam darauf geachtet, dass ein Sachverständiger ausschließlich Sachfragen beantworten darf und keine Rechtsfragen, mit denen sich ausschließlich Gericht und Rechtsanwälte beschäftigen. Hier liegt in Gutachten für Versicherungen ein wesentlicher Unterschied vor: Der Sachverständige ist hier gefordert, darüber hinaus eine Aussage zu treffen, wer der Verursacher des Schadens ist und die Verantwortung für den Schaden trägt, also quasi den „Schuldigen“ darstellt – ein absolutes Unding in Gerichtsgutachten. Im Fall mehrerer Verursacher soll der Sachverständige einen Vorschlag unterbreiten, wie der Schaden z. B. im Fall einer „Verantwortungskette“ auf diese aufzuteilen ist oder anders gesagt, wie er ihnen zuzuordnen ist. Das Ergebnis ist dann eine prozentuelle „Quotelung“. Bei drei Verursachern kann diese etwa so aussehen: 1. Verursacher 50%, 2. Verursacher 30%, 3. Verursacher 20%.</p>
<p><strong>Konfliktpotential </strong></p>
<p>Bei der Arbeit für Versicherung ist es für den Sachverständigen von Vorteil, die zum Teil unterschiedlichen Bestrebungen der Beteiligten stets im Auge zu behalten, die im Folgenden ganz offen angesprochen werden sollen:</p>
<p>Die den Sachverständigen beauftragende Versicherung</p>
<p>-          wird als Haftende legitimes Interesse daran haben, dass der an den Geschädigten letztlich zu überweisende Geldbetrag möglichst niedrig ausfällt;</p>
<p>-          wird auch ein verständliches Interesse daran haben, dass sich das Honorar für den Sachverständigen in einem überschaubaren Rahmen bewegt;</p>
<p>-          besitzt dafür ein gewisses Druckmittel in der Form, dass sie dem Sachverständigen – zumeist wohl unausgesprochen – bei ihr gefälligem Ergebnis weitere Aufträge in Aussicht stellen könnte;</p>
<p>-          wird das vorliegende Gutachten im für sie bestmöglichen Sinne zu verwerten trachten, d. h. den Betroffenen vorlegen, es gegebenenfalls aber auch ignorieren.</p>
<p>Der von der Versicherung beauftragte Sachverständige</p>
<p>-          der das Gutachten für den konkreten Fall erstellt, wird von der Versicherung beauftragt und von dieser auch bezahlt;</p>
<p>-          steht daher unter gewissem Druck, den – vielleicht auch nur vermeintlichen – Erwartungen der Versicherung zu genügen, nämlich erstens, die von ihm festgestellte Schadenssumme und zweitens das Honorar eher gering zu halten.</p>
<p><strong>Konfliktvermeidung</strong></p>
<p>Einem allgemein beeideten und gerichtlich zertifizierten Sachverständigen wird selbstverständlich bekannt und auch stets bewusst sein, dass für Gutachten bei Gericht und genauso für jegliche Privatgutachten dieselben rechtlichen, aber auch ethischen Bedingungen gelten müssen, so da sind Unabhängigkeit, Unparteilichkeit, Objektivität etc. Einem Institutionellen Auftraggeber wie einer Versicherung wird das ebenfalls bekannt sein, aber anderen Privaten, das sei hier mit erwähnt, muss das sicherheitshalber deutlich mitgeteilt werden, da sich manche Auftraggeber in der falschen Erwartung wiegen könnten, ein bezahlter Sachverständiger würde agieren wie ein guter Gehilfe oder gar wie ein Rechtsanwalt.</p>
<p><strong>Honorarfragen</strong></p>
<p>Es ist klar, dass für einfache und rasch zu erstellende Gutachten geringe Honorare bezahlt werden, allein schon deshalb, weil es hier mehr Wettbewerb geben muss als im Fall fachlich schwieriger Fälle. Für jemanden, der regelmäßig für größere Fälle herangezogen wird und gute Auftragslage hat, sind Kleinaufträge naturgemäß wenig interessant. Aus meiner Erfahrung mit größeren Fällen ist anzumerken, dass Versicherungen fast immer korrekt agiert und das geforderte Honorar auch anstandslos beglichen haben. Es ist aber auch vorgekommen, dass eine Versicherung mich zu einem Gespräch eingeladen hat. Sie suchte einen langfristigen und ständigen Partner mit so etwas wie „Loyalität“ (sprich: der Versicherung geneigt zu agieren) und mit einer Art Honorarbegrenzung nach oben. Das ich von derlei Ansinnen nur rasch flüchten konnte, ist klar.</p>
<p><strong>Integrität</strong></p>
<p>In diesem Zusammenhang ist allgemein daran zu erinnern, dass Integrität ein kostbares Gut ist. Verhalten, das gegen Strandsegeln oder gar gegen das eigene Gewissen verstößt, ist seinen Preis nie und nimmer wert. Ein Sachverständiger darf sich absolut keine Fehltritte erlauben. Es muss ihm immer gewärtig sein, dass er bei Fehlverhalten allein vor einem Richter landen kann und dafür geradestehen muss. Eine Verurteilung durch ein Gericht kann eine Existenzgrundlage vernichten. Allein schon aus dieser Überlegung heraus ist Korrektheit in allen Dingen – auch in den kleinsten – für einen Sachverständigen unerlässlich.</p>
<p><strong>Vertrauensvorschuss</strong></p>
<p>An zwei vom Schadensumfang gesehen größere Fälle kann ich mich erinnern, in denen mir Versicherungen nicht nur die Gutachtensaufträge erteilt haben, sondern im Anschluss daran auch die Verhandlungen mit den Geschädigten. Dazu wurde mir ein „Pouvoir“ in Form des Betrages für die Schadensregulierung gegeben, was von Seiten der Versicherungen, die mich durch Empfehlungen mir unbekannter Dritter gefunden hatten, einen sehr hohen Vertrauensvorschuss zeigte:</p>
<p>-          Im ersten Fall waren die technischen Verhältnisse kompliziert, der Fall länderübergreifend und der bisher angefallene Zeitaufwand zermürbend für den Schadensverursacher und die Versicherung gewesen; das Setzen eines (reduzierten) Entschädigungsbeitrages nach technischer Klärung mit Zusage sofortiger Überweisung bei umgehender Zustimmung verfehlte seine Wirkung nicht und die Sache konnte prompt erledigt werden.</p>
<p>-          Im zweiten Fall war eine Gesprächsbasis zwischen Versicherung und geschädigtem Unternehmen nicht mehr vorhanden; das Finden einer guten Gesprächsgrundlage mit dessen oberstem „Boss“ brauchte zwar Zeit, aber die ursprüngliche Forderung konnte infolge des nachvollziehbaren Gutachtensergebnisses auf ein Drittel reduziert werden.</p>
<p><strong>Der Vorteil von Netzwerken</strong></p>
<p>Genauso wie bei größeren Gerichtsfällen war auch für viele Versicherungsgutachten die Beiziehung von Fachleuten aus angrenzenden Fachgebieten erforderlich. Persönliche Netzwerke sind höchstwahrscheinlich für jeden Sachverständigen von großem Vorteil, allein schon deshalb, weil man informell rasch zur Klärung von Zuständigkeiten und kleineren Fragen oder Problemen kommt. In meinem Fall betraf das hauptsächlich die Gebiete Bauwesen mit Hoch- und Tiefbau, Elektrotechnik, Regelungstechnik, Arbeitsmedizin, Werkstofftechnik für Metall oder Kunststoff, Chemie. In einzelnen Fällen war aber aus Kapazitätsgründen auch die Beiziehung von Fachleuten aus dem eigenen Fachgebiet notwendig. Es zeigte sich oft, dass das Aufrechterhalten einer guten Gesprächsbasis mit Mitbewerbern eine gute Sache ist.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>In örtlichen Befundaufnahmen den Überblick behalten</title>
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		<pubDate>Fri, 19 Jun 2026 07:46:07 +0000</pubDate>
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(IRS) – In Durchführung bestimmter örtlicher Befundaufnahmen kann es für einen Sachverständigen äußerst herausfordernd sein, den Überblick nicht zu verlieren. Insbesondere dann, wenn viele Personen anwesend sind, oder wenn hohes Konfliktpotential herrscht, oder wenn eine sehr große Menge von Informationen oder Daten zu erheben sind, oder aber in Fällen, die enge zeitliche oder örtliche Einschränkungen [...]]]></description>
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<p>(IRS) – In Durchführung bestimmter örtlicher Befundaufnahmen kann es für einen Sachverständigen äußerst herausfordernd sein, den Überblick nicht zu verlieren. Insbesondere dann, wenn viele Personen anwesend sind, oder wenn hohes Konfliktpotential herrscht, oder wenn eine sehr große Menge von Informationen oder Daten zu erheben sind, oder aber in Fällen, die enge zeitliche oder örtliche Einschränkungen vorgeben. Langjährige Sachverständige haben genug Erfahrung gesammelt, um derlei Widrigkeiten meistern zu können. Aber auch sie sind dazu auf gute Vorbereitung und sorgfältige Planung angewiesen. Dazu einige Beispiele.</p>
<p><span id="more-11460"></span></p>
<p><strong>Viele Leute, wenig Raum</strong></p>
<p>Eine typische Befundaufnahme aus meinem Fachgebiet kann man sich etwa so vorstellen: Ort ist ein mittelgroßes Einfamilienhaus. Anwesend sind sieben Personen: Besitzer samt Frau und Tochter, die gegnerische Streitpartei in Person eines Firmenchefs, die beiden Rechtsanwälte und ein Firmenvertreter, der den Unternehmer unterstützen soll. Der äußerst beengte Heizraum, in dem die Befundaufnahme stattfinden wird, beherbergt die streitgegenständliche Wärmeerzeugungsanlage mitsamt voluminösen Anlagenteilen und einem ausgefeilten, etwas eigenwillig gestalteten Rohrleitungssystem, das ich mitsamt allen Einbauten in Lichtbildern und in Skizzen aufnehmen möchte.</p>
<p>Nach allseits freundlicher Begrüßung folgt ein kurzes Hick-Hack der Anwälte, die ihre jeweiligen Standpunkte herausstreichen. Das hält sich aber meist in Grenzen. Einer der Anwälte will mir eine Stellungnahme herauslocken, die einer Vorwegnahme des Gutachtensergebnisses gleichkäme. Freundlich, aber bestimmt lehne ich das natürlich ab. Die Fragen aus meiner Liste bekomme ich beantwortet, ausreichend Lichtbilder habe ich aufnehmen können. Noch fehlt allerdings eine detaillierte Aufnahme des Rohrnetzes in einer isometrischen Skizze. Nachdem auch von den Anwesenden keine Fragen mehr offen sind, schlage ich vor, dass wir den gemeinsamen Ortstermin beenden, dass ich aber danach meine Arbeit ungestört und daher konzentriert fertig ausführen kann. Was sofort Zustimmung findet.</p>
<p><strong>Viele Leute, viel Diskussion</strong></p>
<p>Ein anderes Beispiel: Privater Gutachtensauftrag, Streitfall unter Verwandten. Ein Onkel hat von seinem Neffen ein ländliches Ferienhaus gepachtet. Der nebenan wohnende Neffe beheizt aus seiner Biomasse-Heizanlage dieses Ferienhaus über eine Fernwärmeleitung mit. Über die Abrechnung der Heizkosten sind sich Onkel und Neffe in die Haare geraten. Dem Onkel ist die Sache zu teuer. Es wird ein Ortstermin vereinbart, an dem ich die Sache mit den Parteien besprechen soll und an dem ich auch Maße und Bauweise des Hauses aufnehmen kann, um mit diesen Daten eine Heizlastberechnung zu erstellen. Der Neffe würde auch seinen Familienanhang dabeihaben. Auf die Diskussions-(um nicht zu sagen Streit-)Freudigkeit dieser Leute wies mich der Onkel besonders hin.</p>
<p>Aufgrund der geschilderten Charaktere und aus gewisser Vorahnung war mir klar, dass ich auf mich allein gestellt zum Ortstermin mit durchgehendem Diskussions- und Gesprächsbedarf zu rechnen hätte. Die notwendige genaue Aufnahme des Gebäudes würde de facto nicht möglich sein, weil mir die Leute keine Sekunde von der Seite weichen würden. Was also tun? Ein netter Planer-Kollege ist für mich eingesprungen und wir haben unterschiedliche Rollen gespielt: Während ich mich darauf beschränken konnte, die zeitweise recht heftig und deftig artikulierenden Verwandten zusammenzuhalten, hatte mein Kollege die Gelegenheit, mit freiem Rücken all die Informationen zu sammeln, die ich brauchte.</p>
<p><strong>Viele Daten, wenig Übereinstimmung</strong></p>
<p>Noch ein Beispiel: Ein kleines Installationsunternehmen hatte als Sublieferant für ein anderes mittelgroßes Unternehmen aus der gleichen Branche im Rahmen eines großen Bauvorhabens spezielle Leistungen erbracht. Im Laufe der Ausführung war es zu qualitativen und quantitativen Abweichungen gekommen, die vom größeren Partner nur teilweise oder gar nicht anerkannt worden waren. Die Auseinandersetzungen nahmen an Heftigkeit zu und mündeten schließlich in ein ausgedehntes Gerichtsverfahren. Als Sachverständiger bekam ich es mit einem Riesen-Konvolut an Unterlagen zu tun. Das Bauwerk war mittlerweile fertiggestellt und in voller Nutzung. Ein überwiegender Teil der genannten Installationsarbeiten war zudem nicht mehr sichtbar, eine örtliche Befundaufnahme daher nicht mehr sinnvoll, die Befundaufnahme beschränkte sich auf die vorliegenden Akten und die zugehörigen Unterlagen.</p>
<p>Eine genaue Durchsicht und Auswertung der Unterlagen ergaben eine Menge von Unklarheiten. Aufgrund der Information in den Akten ließen sich die nicht klären. Ausführliche Gespräche mit den Parteien und mit deren informierten Personen waren unumgänglich. Wie sich auch noch erschwerend herausstellte, war das Gesprächsklima der Streitparteien schon derart schlecht, dass bereits das Gericht vorgab, der Sachverständige möge seine Informationen nicht von den Parteien in gemeinsamen Gesprächen, sondern strikt getrennt einholen. Die Parteien wollten sich meiner Einschätzung nach keinesfalls auch nur zufällig begegnen. Die Konsequenz: Um an die erforderlichen Informationen zu kommen, waren im Endeffekt drei fein säuberlich separierte Gesprächsrunden erforderlich, alle in meinem Büro als neutraler Ort. Der Zeitaufwand für das Gutachten nahm beträchtliche Ausmaße an und dessen Umfang  war außergewöhnlich groß.</p>
<p><strong>Besondere Herausforderungen</strong></p>
<p>Es hat Gerichtsfälle gegeben, in denen es notwendig war, dass anlässlich eines Ortstermins und in Kenntnis der Gegebenheiten vor Ort verbindliche Auskünfte über Abläufe und Geschehnisse eingeholt werden mussten, weil sie für das Gutachten von entscheidender Bedeutung waren. Nun sind Gerichtsgutachter zwar vom Gericht bestellt und können Informationen über Sachverhalte verlangen, aber vereinfacht gesagt können rechtlich verbindliche Auskünfte von Parteien oder Zeugen nur vom Gericht im Zuge von Vernehmungen eingeholt werden. Das geeignete Werkzeug dazu ist eine Gerichtsverhandlung vor Ort. Parteien und Zeugen können dort direkt befragt werden, ihre Antworten finden Aufnahme in das Protokoll der Verhandlung und damit in den Gerichtsakt. Erst dann kann sich ein Gutachter auf sie berufen. Ein Sachverständiger kann Richterin oder Richter ersuchen, eine Verhandlung vor Ort durchzuführen, wenn dies aufgrund der Umstände sinnvoll ist.</p>
<p>Eine andere Sache, die noch in diesem Zusammenhang zu erwähnen ist, betrifft den Umgang mit Emotionen. Konkret: Was ist zu tun, wenn es anlässlich einer Befundaufnehme zu Schreiduellen, oder gar zu tätlichen Auseinandersetzungen oder Vorfällen mit tumultartigem Charakter kommt? Soll mir keiner sagen, dass das nicht vorkommt, ich habe alles davon selbst erlebt. Die Antwort: In meiner Erfahrung besteht die wirksamste Maßnahme darin, zuerst die Teilnehmer zu mahnen, sich zurückzuhalten und ihre Aggressionen wenigstens für die Zeit des Ortstermins zu zähmen. Falls das an der Konfliktsituation nichts ändert, kann ich ein Ultimatum setzen mit dem Hinweis, die Befundaufnahme werde abgebrochen, falls nicht in kurzer Zeit Ruhe eintritt. Das ganz kühl und sachlich, denn wer schreit, hat meistens schon verloren. Diese sanfte Androhung hat immer geholfen verbunden mit dem deutlichen Hinweis, dass die Kosten für den Abbruch auch irgendjemand wird tragen müssen, mit Sicherheit aber nicht der Sachverständige.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>„Wirtschaftlichkeit“ von Gerichtsverfahren</title>
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		<pubDate>Fri, 12 Jun 2026 04:36:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS, 6262) – Projektmanagement ist für Sachverständige Routine, wird üblicherweise doch jeder Gutachtensauftrag – egal, ob privat oder vom Gericht – als eigenständiges Projekt gesehen und als solches auch Schritt für Schritt abgewickelt. Routine also dann, wenn sich die Aufgabenstellung auf Bearbeitung fachlich-sachlicher Fragen beschränkt. Es gibt aber Aufträge, deren Erledigung den üblichen Rahmen sprengt, [...]]]></description>
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<p>(IRS, 6262) – Projektmanagement ist für Sachverständige Routine, wird üblicherweise doch jeder Gutachtensauftrag – egal, ob privat oder vom Gericht – als eigenständiges Projekt gesehen und als solches auch Schritt für Schritt abgewickelt. Routine also dann, wenn sich die Aufgabenstellung auf Bearbeitung fachlich-sachlicher Fragen beschränkt. Es gibt aber Aufträge, deren Erledigung den üblichen Rahmen sprengt, weil der Sachverhalt mehrere Fachgebiete berührt, die zu bewältigenden Aufgaben komplex und ineinandergreifend sind und angesichts der involvierten Personen und Institutionen ein gut organisierter Ablauf unabdingbar wird.</p>
<p><span id="more-11442"></span></p>
<p><strong>Wie läuft ein (komplexer) Gutachtensauftrag an? </strong></p>
<p>Ein Praxisbeispiel, vor etlichen Jahren so erlebt: Von einem Gericht in einem anderen Bundesland kommt schriftlich die Bestellung zum Sachverständigen herein, gleich mitsamt dem Akt, damals noch in Papier. Am Anfang weiß ich erst mal nix. Also erste grobe Erkundung, worum es dabei geht. Serienschäden an einem energietechnischen Produkt, betrifft eine Komponente eines Sublieferanten. Ursache rätselhaft, jedenfalls unbekannt. Beachtlicher Sreitwert, eine Versicherung zahlt nicht. Ein vom Gericht zuvor bestellter Sachverständiger hatte angesichts der Problemstellung das Handtuch geworfen und war abbestellt worden.</p>
<p><strong>Unwägbarkeiten …</strong></p>
<p>Nach ein paar Tagen finde ich genug Zeit, das Aktenkonvolut durchzuackern, um näher mit Details, Abläufen und Zusammenhängen des Falls vertraut zu werden. Ich muss eine Entscheidung treffen: Nehme ich den Auftrag an oder nicht? Also erste Frage: Fällt es in mein Fachgebiet und habe ich dazu die fachliche Kompetenz? Zum überwiegenden Teil ja, aber es sind Untersuchungen und Messungen notwendig, ohne Unterstützung durch bestimmte Institutionen und Firmen wird es nicht gehen. Und: Die Fragestellung im Gerichtsauftrag ist sehr breit angelegt, Präzisierungen werden nötig sein.</p>
<p><strong>… und Risikobetrachtungen</strong></p>
<p>Zweitens: Schaff ich das im vom Gericht zeitlich vorgegebenen Rahmen? Sicher nicht! Der zeitliche Aufwand ist offen und hängt sehr stark davon ab, wie die Kooperation mit den Parteien und Institutionen gestaltet werden kann. Und die notwendigen Messungen können aus bestimmten Gründen nur in gewissen Zeiträumen erfolgen. Ein halbes Jahr bis zur Gutachtensabgabe ist realistischer Mindest-Zeitbedarf. Drittens: Reicht der vorliegende Kostenrahmen aus? Sicher nicht! Ein finanzieller Rahmen wird aus momentaner Sicht erst nach Klärung aller Details mit Gericht und Parteien überhaupt und dann auch nur annähernd prognostizierbar.</p>
<p><strong>Was ist zu tun?</strong></p>
<p>Mit anderen Worten: Der Pfad zu einem Gutachten ist noch nicht gefunden, weil die Zwischenstationen dorthin noch nicht geklärt sind. Was tun, damit es zu einer Konkretisierung kommt? Fest steht bloß: Zunächst muss es eine örtliche Befundaufnahme geben, um die schadhaften Bauteile in Augenschein nehmen zu können. Bei der Gelegenheit kann geklärt werden, was den Parteien wirklich wichtig ist, das aber muss so weit verbindlich sein, dass meine Sachverständigenarbeit auf einem festgelegten und sicheren Pfad erfolgen kann. Diese Verbindlichkeit ist aber nur gegeben, wenn die Parteien das zweifelsfrei bestätigen.</p>
<p><strong>Die Suche nach einem Konsens</strong></p>
<p>In der Praxis lässt sich eine verlässliche und tragfähige Vereinbarung oder Zusage der Parteien wohl nur im Rahmen einer Gerichtsverhandlung treffen oder festlegen. Daher ersuche ich die zuständige Richterin, einen Ortstermin durchzuführen mit ausreichend Raum für die Befundaufnahme und die gemeinsame Abklärung der weiteren Schritte. Die Richterin stimmt dem Ansinnen zu. Was dann folgt, ist die Suche nach einem geeigneten Termin, was bei fast einem Dutzend Personen, die in irgendeiner Weise in den Fall involviert sind, sich als nicht  einfach herausstellt und jedenfalls das Verfahren wieder gut zwei Monate in die Verlängerung zieht.</p>
<p><strong>Die örtliche Befundaufnahme</strong></p>
<p>Letztlich kommt der Termin zustande, alle vorgesehenen Teilnehmer sind anwesend. Die Schadenssituation wird aufgenommen, die Art und Anzahl der zu untersuchenden Geräte wird eingegrenzt, die infrage kommenden Institutionen und Firmen für die weiteren Untersuchungen werden festgelegt, ebenso die Vorgangsweise und möglichen Partner für die Messungen sowie die Orte und Zeiträume, an denen diese erfolgen können. Von Parteien und Nebenintervenienten werden die Ansprechpersonen und deren Kontaktdaten bekanntgegeben. Etwas sehr Wesentliches ist aus meiner Sicht noch festzuhalten: Unter allen Beteiligten herrscht ein Klima des Zusammenwirkens, alle sind bemüht, die Sache möglichst rasch zu Ende zu bringen.</p>
<p><strong>Der Vorhabenbericht </strong></p>
<p>Jetzt liegt es am Sachverständigen, „Nägel mit Köpfen“ zu machen: Es folgen intensive Gespräche mit den Institutionen und Firmen, die Untersuchungen und Messungen durchführen sollen. Der Vorhabenbericht gliedert sich in vier Schwerpunkte: Erstens den Komplex der Materialuntersuchungen an zerstörten und unzerstörten Geräten mit Festlegung der Modalitäten. Zweitens die Gruppe der Messungen und Auswertungen einschließlich Aufwendungen für Tätigkeiten an unterschiedlichen Orten. Drittens folgt das praktische Organisieren und Begleiten der Untersuchungen einschließlich Kontakthaltung zu Gericht und Ansprechpersonen. Und schließlich viertens die Erstellung des eigentlichen Gutachtens, das die Zusammenfassung der Befunde und die Beantwortung der Fragen des Gerichts umfasst.</p>
<p><strong>Die Kosten</strong></p>
<p>Zu jedem der oben genannten Schwerpunkte wird ein Richtpreis angegeben, was heißt, dass die genannten Beträge in einem Spielraum von etwa plus/minus 25 % aufweisen. Weder bei den Material-Untersuchungen noch bei den Messungen handelt es sich um Routinetätigkeiten, die anbietenden Institutionen und Firmen weisen ausdrücklich darauf hin. Auch bei bestem Bemühen sind sie nicht in der Lage, sich genauer festzulegen. Auch ein Sachverständiger kann meist nicht präzise vorhersagen, wie hoch seine Aufwendungen und sein Zeiteinsatz sein werden, das ist eben eine Eigenheit vieler Dienstleistungen.</p>
<p><strong>Zur „Wirtschaftlichkeit“ von gerichtlichen Auseinandersetzungen</strong></p>
<p>Aus sachverständigem Blickwinkel ist im Grunde genommen kein Streit vor Gericht „wirtschaftlich“ in dem Sinne, dass er einen volkswirtschaftlichen Mehrwert mit sich bringt. Richter hingegen verwenden eher den Begriff „Unwirtschaftlichkeit eines Verfahrens“ in dem Zusammenhang, dass der für einen Gerichtsprozess anfallende Aufwand in die Nähe des Streitwerts rückt. Und es stellt sich für die Parteien die Frage, ob sie durch einen solchen Aufwand – vereinfacht gesagt – den „Streitwert“ quasi vernichten wollen. Natürlich gibt es Leute, die wegen materieller Nichtigkeiten Prozesse führen, um es dem Gegner „so richtig zu zeigen“, aber wir dürfen wohl annehmen, dass beim Großteil der Betroffenen letztlich die Vernunft siegt.</p>
<p><strong>Die Vernunft siegt</strong></p>
<p>Auch hier war das am Ende der Fall! Es war aber nicht nur die Tatsache ausschlaggebend, dass die Kostenprognose auf etwas mehr als die Hälfte des Streitwerts kletterte, das Verfahren von vornherein „unwirtschaftlich“ zu werden drohte. Ebenso schwerwiegend mag für die Mehrzahl der Betroffenen die Aussicht gewesen sein, den Erfordernissen der Gutachtenserstellung entsprechend hohe Bereitschaft zur Mitwirkung zeigen zu müssen. Konkret hätte das bedeutet, ein beträchtliches Zeitbudget aufzuwenden, und auch sonst nicht gerade wenig materiellen Aufwand zu treiben. Projektmanagement für komplexe Fälle wie diesen verlangt nicht nur vom Sachverständigen vollen Einsatz, sondern auch von involvierten Parteien und anderen Betroffenen zusätzlichen Aufwand! – Das Verfahren wurde jedenfalls beendet, bevor es noch richtig begonnen hatte …</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Vom Umgang mit Kritik</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2026/06/05/vom-umgang-mit-kritik/</link>
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		<pubDate>Fri, 05 Jun 2026 07:53:10 +0000</pubDate>
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(IRS) – Wer sich für aktuelle, heiß diskutierte und noch dazu öffentlichkeitswirksame Tagesthemen interessiert, wirft meist auch einen Blick auf die zugehörigen Leserreaktionen in seiner bevorzugten Tageszeitung. Dort trifft er auf einen Ausschnitt dessen, was man „Stimme des Volkes“ nennt. Und die ist meist betont kritisch unterwegs, besonders jenen Politikern gegenüber, die im Rampenlicht der [...]]]></description>
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<p>(IRS) – Wer sich für aktuelle, heiß diskutierte und noch dazu öffentlichkeitswirksame Tagesthemen interessiert, wirft meist auch einen Blick auf die zugehörigen Leserreaktionen in seiner bevorzugten Tageszeitung. Dort trifft er auf einen Ausschnitt dessen, was man „Stimme des Volkes“ nennt. Und die ist meist betont kritisch unterwegs, besonders jenen Politikern gegenüber, die im Rampenlicht der Öffentlichkeit stehen. Manche Politiker lassen sich nicht mehr alles gefallen und reagieren mitunter recht dünnhäutig. – Aber auch Sachverständige stehen in gewissem Maß in der Öffentlichkeit und müssen lernen, mit Kritik richtig umzugehen.</p>
<p><span id="more-11419"></span></p>
<p><strong>Freundlichkeit hat manchmal ein Ablaufdatum</strong></p>
<p>Im Vorbereitungsseminar für die Sachverständigen-Prüfung hat ein vortragender Richter den teilnehmenden Kandidaten sinngemäß folgendes zu bedenken gegeben: „Am Anfang eines Gerichtsverfahrens haben Sie nur „Freunde“, denn beide Streitparteien und deren Rechtsvertreter sind Ihnen nach außen hin wohlgesonnen und werden Sie in Ihrer Arbeit auch gut unterstützen, zumindest soweit die jeweilige Prozesstaktik dies zulässt. Wenn Sie aber dann ein Gutachten vorgelegt haben, wird die Partei, die aufgrund Ihrer Aussagen sich eher in der bedrohlichen Lage sieht, den Prozess möglicherweise zu verlieren, ihre Haltung naturgemäß verändern und deutlich weniger freundlich zu Ihnen stehen als bisher.“</p>
<p><strong>Kritik kommt in vielen Formen daher</strong></p>
<p>Es gibt etliche Situationen in einem Verfahren, in dem ein Sachverständiger mit Kritik konfrontiert sein kann. Die Kritik kann sowohl seine Arbeit – das Gutachten – betreffen, aber auch sein Verhalten, sei es bei einer Befundaufnehme oder vor Gericht. Aber egal welcher Rahmen, von entscheidender Bedeutung ist die Art, wie ein Sachverständiger damit umgeht. Einige Beispiele und Erlebnisse aus eigener jahrzehntelanger Tätigkeit sollen hier zur Sprache kommen. Sie werden besonders für jüngere Kollegen von Interesse sein. Dabei sollen Missgeschicke nicht verschwiegen werden, lernt man doch besonders gut aus Fehlern anderer und kann sie folglich selbst vermeiden.</p>
<p><strong>Grundsätzliches Verhalten </strong></p>
<p>Wenn Kritik geäußert wird, egal in welcher Form, egal zu welchem Anlass und egal von wem, lautet der oberste Grundsatz: Zunächst Ruhe bewahren! Das Ego zügeln. Keine unüberlegten Aktionen oder Reaktionen zulassen! Keinesfalls bissig sein! Jedes unüberlegte Wort ist eines zu viel! Stattdessen ist es grundsätzlich besser, sich für einen Moment auf die eigene Zunge zu beißen. Neutral sein. Cool bleiben. Sich keinesfalls provozieren lassen. Kurz nachdenken. Die Situation abwägen und versuchen, sie richtig einzuschätzen. Versuchen, herauszubekommen, was dahintersteht. Abwägen, ob die Kritik zutrifft oder nicht. Dann erst, wenn nötig, reagieren, aber ausschließlich auf sachliche Art.</p>
<p><strong>Ortstermine</strong></p>
<p>Eine rasche und gebührende Entschuldigung für entstandene Missgeschicke (z. B. unbeabsichtigtes Zuspätkommen zum Ortstermin) oder Missverständnisse und Übernahme der Verantwortung (die in meinem Fall nie negative Konsequenzen hatte) beseitigt von vornherein Anlässe zur Kritik. Durch vereinzelte kritische Äußerungen Anwesender habe ich mich nie in meiner Arbeit behindern lassen, bestenfalls habe ich sie – so gewünscht – protokolliert und später in den Befund aufgenommen. Bei ganz seltenen Einwänden, Bedenken oder Kritik gegen meine Vorgangsweise, die trotz Erklärung und Begründung, was ich und warum ich etwas tue, geäußert wurden, habe ich angeboten, die Befundaufnahme zu beenden und das Gericht entsprechend zu verständigen. Davon hat dann aber – so ich mich recht erinnere – keiner der Kritiker Gebrauch gemacht.</p>
<p><strong>Gutachten</strong></p>
<p>Auch wer noch so sorgfältig arbeitet, macht Fehler. Hin und wieder habe ich in Gutachten die „klagende Partei“ als „beklagte Partei“ bezeichnet und umgekehrt. Oder es sind mir kleinere Berechnungsfehler passiert. Zum Glück hatte keiner davon Auswirkungen auf die Gutachtensergebnisse. Wie geht man mit solchen Fehlern um? Nun, viel hängt erfahrungsgemäß von der Phase ab, in der entweder das Verfahren oder die Verhandlung gerade stehen. In einigen Fällen hätten diese Unzulänglichkeiten keinen interessiert, weil es um wesentlich wichtigere Dinge ging. In anderen Fällen hatte ich den Eindruck, es sei angebracht, darauf vorsorglich hinzuweisen. Immer wurden Aufzeigen und Korrektur dieser Fehler positiv, fast mit Wohlwollen, aufgenommen. Aufrichtigkeit zahlt sich immer aus!</p>
<p><strong>Gerichtstermine</strong></p>
<p>Jeder kennt das von Diskussionen: Wenn jemandem die Argumente ausgehen, die auf die Streitsache bezogen waren, dann greift er zu „ad-hominem“-Attacken, die Angriffe gelten nicht mehr der Sache, sondern zielen auf die Person des Gegners in der Auseinandersetzung. Der von der Gegenseite soll unglaubwürdig dastehen, herabgesetzt, oder gar lächerlich gemacht werden. Das passiert auch Sachverständigen, zum Beispiel dann, wenn eine Partei darauf abzielt, einen anderen Sachverständigen zu bekommen, von dem sie sich ein für sie vorteilhafteres Agieren erwartet, und dazu alle nur erdenklichen Einwände und Kritiken vorbringt.</p>
<p><strong>Angriffe während der Verhandlung</strong></p>
<p>Wenn sich während einer Gerichtsverhandlung ein Anwalt seinen Frust von der Seele redet und dabei mich als Sachverständigen als Ziel ins Auge nimmt mit direkten Angriffen oder Vorwürfen, sollte ich erst einmal dem Anwalt und seiner Suada aufmerksam zuhören, ihm keinesfalls ins Wort fallen, ansonsten gar nicht reagieren und einfach still sein. Wenn danach eine längere Pause entsteht, ist es zunächst Sache des Richters, zu entscheiden, was als nächstes geschieht. Fordert der mich auf, Stellung zu nehmen, kann ich das tun, aber nicht ohne mir vorher genau zu überlegen, was ich sagen will und was nicht. Fällt mir nichts ein, kann ich antworten, dass ich zu einem späteren und für mich passenden Zeitpunkt dazu Stellung nehmen werde.</p>
<p><strong>Eine Gutachtenserörterung …</strong></p>
<p>In einem Verfahren vor vielen Jahren fand sich ein Rechtsanwalt nach Vorliegen des Gutachtens in der unangenehmen Situation einer dräuenden Niederlage für seinen Klienten. Der Anwalt entschied sich daraufhin, als Konterstrategie einen Weg der rigorosen Zermürbungstaktik einzuschlagen. Und zwar nicht wider den Prozessgegner, sondern gegen den Sachverständigen. In diesem Fall traf das mich. Zum Gutachten wurde ein Antrag auf Erörterung gestellt, unter simultaner Vorlage eines Katalogs von etwa 230 Fragen. Aus meiner Sicht hatten viele der gestellten Fragen nichts mit dem gegenständlichen Verfahren zu tun, aber das war eben meine Sicht. Noch dazu begann etwa jede zehnte Frage des Katalogs ungefähr so: „Ist der Herr Sachverständige immer noch seiner Meinung, dass …“</p>
<p><strong>… als Beispiel …</strong></p>
<p>In Summe gesehen verstand ich die Frageliste als massive Kritik an meiner Gutachterarbeit. Die Ausarbeitung der Antworten zur Liste erwies sich als mühsam, aber machbar, die Vorlage der Antworten erfolgte schriftlich. Die auf mehrere Stunden angesetzte Gerichtsverhandlung kam, die Präsentation der Antworten erfolgte Punkt für Punkt. Irgendwann einmal nach unendlich zäh empfundenem Zeitverlauf mit Wortwechsel um Wortwechsel rutschte mir die Bemerkung heraus, die gerade erörterte Frage hätte „nichts mit dem Verfahren zu tun“. Diese Behauptung mag in technischer Sicht richtig gewesen sein, juristisch aber nicht, wie ich dem Aufschrei mitsamt nachfolgendem Gebrüll des Anwalts entnehmen konnte. Er hatte meine Bemerkung noch dazu als Kritik an seiner Person empfunden.</p>
<p><strong>… für eigenes Fehlverhalten …</strong></p>
<p>Der brüllende Rechtsvertreter erhob sich, knöpfte sein Jackett zu und verlangte von der Richterin meine Abberufung als Sachverständiger aufgrund von Befangenheit. Nachdem er sich wieder gesetzt hatte, erhob sich der Anwalt der Gegenseite, knöpfte seinerseits das Jackett zu, ergriff sein Exemplar der Zivilprozessordnung und zitierte daraus die Gründe, die zu Befangenheit führen könnten. Ich erinnere mich nur mehr an Alkohol- oder Drogeneinfluss und nahe Verwandtschaftsverhältnisse. Dann beantragte er, das Ansinnen der Gegenseite abzulehnen. Die Richterin stimmte ihm zu und ich war immer noch Sachverständiger im Verfahren.</p>
<p><strong>… und die Lehren daraus</strong></p>
<p>Meine wichtigste Lehre daraus: Äußere nie etwas vor Gericht, was in Bezug auf ein Verfahren auch nur andeutungsweise als Kritik an irgendeiner der involvierten Personen oder Institutionen verstanden werden könnte. Das war und ist nicht meine Aufgabe. Für Sachverständige gilt: Kritik aushalten? Ja! Missstände aufzeigen? Ja! Sich rechtfertigen? Ja, selbstverständlich, aber nur, wenn es die Mühe wert ist. Kritik üben? Nein. Die zweite wichtige Lehre: Lasse dich nie und nimmer provozieren! Selbst wenn es manche mit ihrer Kritik darauf anlegen, bleibe gelassen und biete keinen Anlass für unnötige Auseinandersetzungen oder gar Rechthaberei. Das wäre unnötiger Verschleiß von Nerven und Kraft. Das Leben hält besseres bereit.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Preis und Wert (20) – Kunden-Bildung</title>
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		<pubDate>Fri, 29 May 2026 06:48:14 +0000</pubDate>
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(IRS) – Zur erfolgreichen Abwicklung eines Auftrags gehört der Aufbau und das Pflegen einer soliden Kundenbeziehung. Das wird jedem Freiberufler sattsam bekannt sein. Alan Weiss – ein US-amerikanischer Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung und vielfacher Autor – ist jedoch der Ansicht, dass zum Beispiel für Berater wie ihn Kundenbeziehung allein noch nicht ausreichen würden und dass [...]]]></description>
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<p>(IRS) – Zur erfolgreichen Abwicklung eines Auftrags gehört der Aufbau und das Pflegen einer soliden Kundenbeziehung. Das wird jedem Freiberufler sattsam bekannt sein. Alan Weiss – ein US-amerikanischer Unternehmensberater mit langjähriger Erfahrung und vielfacher Autor – ist jedoch der Ansicht, dass zum Beispiel für Berater wie ihn Kunden<strong>be</strong>ziehung allein noch nicht ausreichen würden und dass zuvor noch etwas anderes zu beachten sei, nämlich Kunden<strong>er</strong>ziehung*. Und diese müsse bereits mit dem ersten Kundenkontakt beginnen. – Diese Aussage ist aber nicht nur für Berater von Interesse, sondern für jeden Freiberufler.</p>
<p><span id="more-11412"></span></p>
<p><strong>Alles beginnt mit der richtigen Eigensicht</strong></p>
<p>Nur um einen Auftrag zu bekommen, laufen manche geistig-schöpferischen Freiberufler Gefahr, dem potenziellen Auftraggeber gegenüber als bloße Bittsteller aufzutreten, die auf die herablassende Gnade des Auftraggebers angewiesen sind. Viel zu rasch fallen sie noch dazu in eine Mentalität geringer Selbstachtung, ja sogar devoter Unterwürfigkeit. Das ist aber genau das Gegenteil des Bildes, das Freiberufler bieten sollen, sind sie doch jene starken Partner des Auftraggebers, die eine Schatzgrube wertvollster Expertise und jahrelanger Erfahrung mit sich bringen. Es ist ihre Aufgabe, den Wert dieses Schatzes von Anfang an nachdrücklich ins rechte Licht zu stellen.</p>
<p><strong>Wie beginnt Kunden-Bildung?</strong></p>
<p>Kunden-Bildung beginnt zuerst beim Freiberufler selbst mit dem Bewusstsein, im eigenen Metier ein weithin respektierter und geschätzter Partner zu sein, der seinen Auftraggebern auf exzellente Weise zu dienen vermag. Ist dieses Bewusstsein (noch) nicht oder in zu geringem Maß vorhanden, muss es eine Zielvorstellung sein, die sich nicht in Absichten erschöpft, sondern mit Leben erfüllt wird. Dass dazu eine gewisse Kühnheit erforderlich ist, und die Bereitschaft, aus der eigenen seelischen Wohlfühl- oder Sicherheitszone herauszugehen, wurde schon oft genug erwähnt. Und Übertreiben gilt auch nicht: Überzogene Anmaßung ist genauso fehl am Platz.</p>
<p><strong>Anmerkung zu einer Techniker-Eigenheit</strong></p>
<p>In diesem Zusammenhang ist noch etwas Wichtiges anzumerken: In Gesprächen mit Technikern ist mir immer wieder aufgefallen, dass viele von ihnen sich selbst, ihr Wirken und die Ergebnisse ihrer Arbeit oft recht humorvoll-ironisch präsentieren können. Durchaus nicht bewusst abwertend, aber halt doch auch nicht ganz ernst und nicht all zu wichtig. Diese lockere Art der Selbstdarstellung ist mir gut vertraut und hat den angenehmen Effekt, die Gesprächsführung unter gleichgesinnten Kollegen zu erleichtern, ja zu beflügeln, weil bald darauf, wie man so sagt, der „Schmäh“ zu rennen beginnt. Was nicht selten eine angenehme und seelisch erholsame Phase im Tagesablauf einleitet.</p>
<p><strong>„Establishing rapport“</strong></p>
<p>Im Kundengespräch hat diese leichte „Schnoddrigkeit“ aber selten Platz, erfahrungsgemäß schätzen (oder besitzen gar) nur wenige Auftraggeber diese Art Humor. Zudem könnte sie falsch aufgefasst und in unpassender Weise als die weiter oben angesprochene geringe Selbstachtung missverstanden werden. Selbstsichere und nüchterne Gelassenheit ist hier zuallererst gefragt, die rasch auf das Gegenüber einzugehen vermag. Aus einem Management-Training mit einem „Native Speaker“ schon vor vielen Jahren habe ich mitgenommen, dass es im Englischen dafür die schöne Floskel „establishing rapport“ gibt, was schlicht bedeutet, gleich zu Beginn eines Gesprächs ganz bewusst mit dem Aufbau einer harmonischen Wechselbeziehung zu beginnen, die eine Grundhaltung der Übereinstimmung und Wertschätzung fördert und bestärkt.</p>
<p><strong>Unüberlegtes Agieren vermeiden</strong></p>
<p>Eine zweite nachteilige Eigenheit von (uns) Technikern besteht darin, dass wir sehr gut darin sind, für kundenseits angesprochene Probleme rasch – oft viel zu rasch und unüberlegt – Lösungswege oder gar Lösungsvorschläge bei der Hand zu haben. Auch diese Sache habe ich wiederholt schon angesprochen. In den Augen des Kunden verliert die Problemlösung dadurch an Wert, weil sie aus seiner Sicht ohnehin nur geringes „Hirnschmalz“ zu erfordern scheint. Resultat dieses überstürzten Agierens ist dann in weiterer Folge, dass aus Sicht des Kunden logischerweise auch damit verbundene Honorare eine Größenordnung niedriger ausfallen müssten.</p>
<p><strong>Zuhören und potenzielle Ergebnisse erörtern</strong></p>
<p>Was wäre stattdessen zu tun? Meine Erfahrung ist die, dass Techniker besonders in Erstgesprächen, aber auch danach, so viel wie irgend möglich dem Kunden Gelegenheit bieten, über seine Forderungen und Zielvorstellungen, aber auch über seine subjektiven Erwartungen zu reden. Nur so kann der Techniker insbesondere in schwierigen Aufträgen herausfinden, was der Kern der Sache ist und worum es dem Kunden unausgesprochen wirklich geht. Aus dem Verständnis der Situation heraus kann sich der den Auftrag erwartende Techniker auf die Darstellung der Ergebnisse, den hohen Wert seiner Leistung und vor allem auf deren Nutzen für den künftigen Auftraggeber konzentrieren.</p>
<p><strong>In Gerichtsfällen aktiv das Gespräch suchen</strong></p>
<p>In meiner Erfahrung hat sich diese Vorgangsweise auch im Fall von Gerichtsgutachten bewährt. Diese Gespräche sind aus meiner Sicht unumgänglich, und zwar noch bevor mit der Befundaufnahme begonnen wird. Wenn der Sachverständige in die Ausarbeitung der Fragen miteingebunden ist, lässt sich das noch im Gerichtssaal in Anwesenheit von Parteien und deren Vertretern erledigen. Ist der Auftrag – wie meistens üblich – ohne weiteres Zutun des Sachverständigen erteilt worden, wird letzterer das Gespräch mit dem zuständigen Richter oder der Richterin vernünftigerweise von sich aus suchen. Man vergesse nie: Aktive Kontakthaltung mit dem Gericht wird von Sachverständigen erwartet.</p>
<p><strong>Auch Kontaktaufnahme und -haltung bringt Kunden-Bildung</strong></p>
<p>Diese aktive Kontaktaufnahme kann in etlichen Fällen ohnehin unerlässlich sein, entweder wenn etwa ein weiterer Sachverständiger beigezogen werden muss, oder wenn die Fragestellung mangels Zuständigkeit nicht beantwortet werden kann, oder wenn zu den Fragen an sich weiterer Klärungsbedarf oder Abgrenzung notwendig erscheint. Dieses aktive Interagieren mit dem Gericht verstärkt das Vertrauen in den Sachverständigen und erhöht in Folge den Wert seiner Tätigkeit in den Augen des Gerichts. Außerdem erhält das Gericht tiefere Einblicke in die Arbeitsweise, was das Verständnis für den Sachverständigen erhöht. Alles das fällt in die Kategorie Kunden-Bildung vermitteln!</p>
<p><strong>Kunden-Bildung privater Auftraggeber</strong></p>
<p>Abschließend noch ein paar Worte zur Kunden-Bildung privater Auftraggeber. In meiner Laufbahn ist es hin und wieder vorgekommen, dass potenzielle Auftraggeber ganz allgemein Vorstellungen von der Tätigkeit eines Sachverständigen hatten, die mit der Realität nicht in Einklang zu bringen waren. Beispielsweise die Erwartung, der Experte sei dazu da, unbotmäßige Handwerker zu maßregeln, mit wilden Worten abzuschasseln oder zu einem vom Klienten erwünschten Handeln zu überreden. Der betroffene Klient war mit meiner tatsächlichen Rolle und den damit verbundenen humanen Umgangsformen sichtlich unzufrieden, worauf ich gerne und für ihn trotz meines Aufwands kostenlos von diesem Auftrag zurückgetreten bin. Auch derlei gehört zur Kunden-(Aus-)Bildung.</p>
<p>&#8212;</p>
<p>*) Alan Weiss, Value Based Fees, Second Edition, Wiley, S. 37f</p>
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		<title>Obergutachten für einen Kombi-Kellerraum</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2026/05/22/obergutachten-fur-einen-kombi-kellerraum/</link>
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		<pubDate>Fri, 22 May 2026 05:10:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS, 6122) – Der Besitzer eines neu erbauten Einfamilienhauses hatte dieses fertig eingerichtet, aber noch nicht bezogen. Im Zuge eines winterlichen Kontrollgangs öffnete er die Kellertüre und erstarrte prompt: Das ausgebaute Kellergeschoß stand bis knapp unter der Decke unter Wasser. – Die Diskussionen des Hausbesitzers mit den Versicherungen und dem Installateur fruchteten nichts. Der Hausbesitzer [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-2406" title="IMG_7451" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_7451-150x150.jpg" alt="Adler" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS, 6122) – Der Besitzer eines neu erbauten Einfamilienhauses hatte dieses fertig eingerichtet, aber noch nicht bezogen. Im Zuge eines winterlichen Kontrollgangs öffnete er die Kellertüre und erstarrte prompt: Das ausgebaute Kellergeschoß stand bis knapp unter der Decke unter Wasser. – Die Diskussionen des Hausbesitzers mit den Versicherungen und dem Installateur fruchteten nichts. Der Hausbesitzer klagte den Installateur. Das Gericht bestellte einen Sachverständigen. Der kam in seinem Gutachten zum Schluss, der Installateur habe alles richtig gemacht und sei nicht zur Verantwortung zu ziehen. Der Hausbesitzer verlor den Prozess.</p>
<p><span id="more-11403"></span></p>
<p><strong>Angeklagt: Der Gerichtssachverständige </strong></p>
<p>Aber er gab nicht auf. Es gehört nun einmal zu den Risiken der Tätigkeit eines Sachverständigen, dass er selbst vor dem Richter landen kann. So erging es auch dem erwähnten Kollegen. – Muss einfügen, dass mir derlei zum Glück nie  zugestoßen ist, wahrscheinlich auch aufgrund rigoroser Anwendung praxistauglicher Prinzipien und Methoden des Qualitätsmanagements. – Der Kollege Sachverständiger stand also vor Gericht. Und ich wurde in dieser Angelegenheit Hausbesitzer gegen Sachverständigen zum Obergutachter bestellt. Letzterer ist vereinfacht gesagt ein Gutachter, der andere Gutachten begutachtet.</p>
<p><strong>Das Ganze nochmal von vorne</strong></p>
<p>Ich hoffe inständig, liebe kluge Leserin, lieber charmanter Leser, dass Sie mir bisher noch folgen konnten. Es folgte der nächste Schritt: Befundaufnahme im neugebauten Einfamilienhaus. Mittlerweile war alles trockengelegt, saniert und erstrahlte im alten neuen Glanz. Die Ursache des Wasserschadens war bekannt: Ein Druckminderventil war eingefroren, dann offenbar beim Auftauen geplatzt und die austretenden Wassermengen überfluteten den Keller. Recht rasch stellte sich die Kernzone des Problems heraus: Ein Kombi-Kellerraum. Genauer gesagt, der Heizraum, der zugleich als Wirtschaftsraum fungierte.</p>
<p><strong>Was war geschehen?</strong></p>
<p>Der Hauswasseranschluss war dergestalt, dass Wasserzähler und Druckminderventil an der Außenwand des Raumes direkt unter dem Kellerfenster zu liegen kamen. Dieses Kellerfenster war ständig geöffnet, weil durch dieses die Verbrennungsluft für den Gas-Heizkessel einströmte, je kälter, desto mehr. In einer mehrtägigen Kälteperiode mit bis minus fünfzehn Grad Außentemperatur führte der ständige Kaltluftschleier dazu, dass das unisolierte Druckminderventil einfror. Weder die Wärmeabgabe des Heizkörpers in diesem Raum noch die Abwärme des Heizungskessels und der gut isolierten Heizungsleitungen waren stark genug, dies zu verhindern.</p>
<p><strong>Schlussfolgerungen</strong></p>
<p>Der beklagte Sachverständige hatte die Sachlage hingegen völlig anders gesehen. Er war in seinem Gutachten zum Schluss gekommen, dass die Lage des Druckminderventils an der Außenwand und unter dem Kellerfenster für das Auftreten des Schadensfalls keine Rolle gespielt habe. Dass der Installateur korrekt gearbeitet hätte. Auch übersah er offensichtlich, dass der Gaskessel in Wandausführung zur Vermeidung jeglicher Probleme mit Einfrieren eine direkte Ansaugung der Verbrennungsluft von außen hätte aufweisen müssen und nicht eine indirekte aus der Raumluft mit Nachströmung über das stets geöffnete Kellerfenster.</p>
<p><strong>Fragen und Antworten im Gutachten</strong></p>
<p>Es ist anzumerken, dass die Fragen des Gerichts für einen derartigen Fall von besonderer Art sind und dass deren Beantwortung vom „Obergutachter“ viel Ausdauer und Zähigkeit erfordern. In meinem Gutachtensteil umfasst die Beantwortung jeder einzelnen Frage mehrere Seiten. Eine Zusammenfassung der Fragen und Antworten findet sich in den meisten meiner Gutachten auf Seite 2, gleich nach dem Deckblatt. Auch in diesem Fall habe ich mich bemüht, trotz der langen Fragen mit einer einseitigen Zusammenfassung durchzukommen. Die Fragen konnten wegen ihrer Komplexität nicht gekürzt werden, daher mussten die Antworten extrem kurz und trotzdem treffend sein. Das Ergebnis sei hier eingefügt:</p>
<p style="padding-left: 30px;">Das Gutachtensergebnis lässt sich wie folgt kurz zusammenfassen:</p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Der Sachverständige möge insbesondere dazu Stellung nehmen, ob der Beklagte bei der Gutachtenserstellung im Verfahren xx Cg xx/xxy in den gutachterlichen Schlussfolgerungen nicht sorgfaltsgemäß gehandelt hat, insbesondere aus technischer Sicht eine unrichtige Beurteilung erstattet hat, welche dafür verantwortlich war, dass das Klagebegehren gegen die dort beklagte Partei yyyyyyy als nicht zu Recht bestehend beurteilt wurde.</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;">Antwort: Der Beklagte hat bei einigen seiner gutachterlichen Stellungnahmen aus technischer Sicht nicht sorgfaltsgemäß gehandelt und aus technischer Sicht einige unrichtige Beurteilungen erstattet.</p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Weiters möge er zu den strittigen technischen Sachverhaltsfragen (Ö-Norm, Temperaturmessungen, Frostperioden) anführen, ob bei sach- und fachgerechter Gutachtenserstellung eine andere Schadensursache angeführt worden wäre. Dazu wird insbesondere auf das Vorbringen der klagenden Partei in AS xx verwiesen, wonach der Beklagte zur Anordnung des Druckminderventils, zur Berechnung der Luftströmung im Heizraum, zu den Schlussfolgerungen bezüglich Temperaturen im Schadenszeitraum, zum Umstand der nicht sach- und fachgerechten Heizraumbelüftung ein nicht sach- und fachgerechtes Gutachten erstattet hat.</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;">Antwort: Einige Schlussfolgerungen des Beklagten waren nicht sach- und fachgerecht, so war etwa die Situierung des Druckminderventils ausschlaggebend für den Schaden.</p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Der Sachverständige möge für den Fall, dass der Beklagte im Vorverfahren keine sach- und fachgerechte Gutachtenserstellung erstattet hat, darstellen, ob bei sach- und fachgerechter Gutachtenserstellung der Nebenintervenient im gegenständlichen Verfahren eine sach- und fachgerechte Werkleistungserbringung attestiert hätte, oder bei sach- und fachgerechter Gutachtenserstellung eine mangelhafte Werkleistung der Nebenintervenientin angeführt worden wäre.</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;">Antwort: Auf Grund der Situierung des Druckminderventils und der Führung der Verbrennungsluft für das Heizgerät über den Heizraum, der auch als Wirtschaftsraum verwendet wird, wäre bei sach- und fachgerechter Gutachtenserstellung eine mangelhafte Werkleistung der Nebenintervenientin angeführt worden.</p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;"><strong>Weiters wird auf das Vorbringen der beklagten Partei verwiesen, wonach der Sachverständige im Vorprozess sämtliche zur Kausalitätsproblematik relevanten Fragen abschließend beantwortet hätte und insbesondere festgehalten hätte, dass es keine Norm oder Richtlinie gibt, welche grundsätzlich den Einbau von Sanitärarmaturen außerhalb eines Kellerfensters verbietet, insbesondere auch keine Richtlinie der Stadt xxxxxx über die Anschlüsse von Sanitäreinrichtungen.</strong></p>
<p style="padding-left: 30px;">
<p style="padding-left: 30px;">Antwort: Die Ö-Norm B 2531-1 enthält unter Ziffer 9.2.2 die Vorgabe „Verbrauchsleitungen sollten nicht in oder an Außenwänden liegen“. Sanitärarmaturen sind naturgemäß immer in Leitungen eingebaut und sollten daher ebenfalls nicht an Außenwänden liegen. Weil aber Kellerfenster immer in Außenwänden zu finden sind, lässt sich daraus schließen, dass weder Wasserleitungen noch Sanitärarmaturen unter Kellerfenstern liegen sollten.</p>
<p><strong>Nachspiel</strong></p>
<p><strong> </strong></p>
<p>Aufgrund des Gutachtensergebnisses ergaben sich für die Parteien weitere Fragen, die in einer Gutachtensergänzung beantwortet wurden. Das gesamte Ergebnis wurde dann in einer Gerichtsverhandlung nochmals ausgiebig erörtert. Unter Zusammenwirken aller Beteiligten wurde schließlich ein Vergleichsvorschlag erstellt, der nach einigem Hin und Her von den Parteien angenommen wurde und der dem klagenden Hausbesitzer weitgehend entgegenkam. Abschließend lässt sich sagen, dass allen Beteiligten die Erleichterung über das Ende des Verfahrens anzusehen war.</p>
<p>P.S.: Der Beklagte, dessen Versicherung für den vereinbarten Vergleichsbetrag aufzukommen hatte, lud anschließend alle Anwesenden mitsamt Richterin und Anwälten zu einem gemütlichen Umtrunk in einem nahen gelegenen Lokal ein. Der Einladung kamen alle gerne nach.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Zwillings-Gutachten</title>
		<link>http://www.sonnek.at/2026/05/15/zwillings-gutachten/</link>
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		<pubDate>Fri, 15 May 2026 06:41:16 +0000</pubDate>
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(IRS) – Das „Zwillings-Gutachten“ war Beiprodukt von zwei jener außergewöhnlichen Gerichtsfälle, die ich auch in den vielen Jahren, die seither vergangen sind, nicht vergessen habe. In anderen Anlässen waren es vielleicht die besonderen Menschen, die im Gedächtnis geblieben sind, oder die Orte, an dem die einzelnen Befundaufnahmen stattgefunden haben, vielleicht auch die Größenordnung der strittigen [...]]]></description>
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<dl id="attachment_1763" class="wp-caption alignleft" style="width: 160px;">
<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-thumbnail wp-image-1763" title="IMG_20121027_091734" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/IMG_20121027_091734-150x150.jpg" alt="Adler" width="150" height="150" /></dt>
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<p>(IRS) – Das „Zwillings-Gutachten“ war Beiprodukt von zwei jener außergewöhnlichen Gerichtsfälle, die ich auch in den vielen Jahren, die seither vergangen sind, nicht vergessen habe. In anderen Anlässen waren es vielleicht die besonderen Menschen, die im Gedächtnis geblieben sind, oder die Orte, an dem die einzelnen Befundaufnahmen stattgefunden haben, vielleicht auch die Größenordnung der strittigen Ansprüche. Hier aber ging es um eine enge Verknüpfung von Personen und Projekten in etwas eigenartiger Konstellation einer auftraggebenden Organisation mit planendem und ausführendem Unternehmen.</p>
<p><span id="more-11381"></span></p>
<p><strong>Alltägliches wird leicht vergessen</strong></p>
<p>Jedenfalls war diese Sache in Erinnerung geblieben. Im Gegensatz zu anderen. Denn bei Durchsicht meines Gutachten-Archivs ist mir unlängst aufgefallen, dass ein Teil der – allesamt gut dokumentierten – Gerichtsfälle meinem Gedächtnis längst entschwunden war. Was allerdings mit wenigen Ausnahmen Fälle aus der Ebene von Bezirksgerichten betraf. Der Grund dafür lag wahrscheinlich darin, dass sie hauptsächlich kleine und daher kaum einprägsame „Alltagsprobleme“ zum Inhalt hatten. Noch dazu erforderten sie wenig Mühe, brachten selten spannende Begleitumstände mit sich oder Ergebnisse, die es wert waren, behalten zu werden.</p>
<p><strong>Beherbergungsbetrieb: Ansprüche der Gäste steigen …</strong></p>
<p>Doch nun zur Sache: Der erfolgsorientierte Tourismusbetrieb erforderte immer schon volle Bedachtnahme auf die gestiegenen Ansprüche seiner Kundschaft. Reichte vor Jahrzehnten dazu noch die idyllische Lage an einem kleinen See verbunden mit dem verlockenden Versprechen „Fließwasser am Zimmer“, die Herberge verlässlich mit zufriedenen Urlaubsgästen zu füllen, haben sich die Vorstellungen der im Lauf der Zeit folgenden Generationen deutlich höherentwickelt, von der schlichten Herberge hin zum Mehr-Sterne-Betrieb. Was bedeutet, dass ein Beherbergungsbetrieb in immer kürzeren Abständen „aufgefrischt“ werden muss. Nicht anders war es auch bei dem in schöner Umgebung gelegenen Hotelkomplex, um den es hier geht.</p>
<p><strong>… was regelmäßige Erneuerung fordert</strong></p>
<p>Konkret hatte die bereits sehr dringend notwendige Auffrischung zur Folge, dass Böden, Wände und Decken sowie die Einrichtungen fast aller Räumlichkeiten im Objekt zu modernisieren waren. In Folge dazu ergab sich die Notwendigkeit, die gesamte Gebäudetechnik den Erfordernissen eines gehobenen Standards anzupassen und einem umfassenden „Refurbishment“ zu unterziehen: Beheizung, Lüftungsanlagen, Klimatisierung, Warmwasserbereitung etc. wurden erneuert. Architekten, Fachplaner und ausführende Unternehmen hatten eine Menge zu tun. Die zum Teil recht komplizierten Arbeiten wurden erfolgreich abgeschlossen, das Hotel ging im neuen Glanz wie geplant wieder in Betrieb. Rechnungen wurden gelegt, geprüft, bezahlt. Alles verlief bestens.</p>
<p><strong>Das Hotel läuft wieder, die Revision schaut näher hin</strong></p>
<p>Alles verlief bestens, bis die Revision eingriff und die Gebäudetechnik des verschönerten Urlaubsrefugiums ins Visier nahm. Dazu muss man folgendes über das Projekt wissen: Der Hotelkomplex stand örtlich gesehen im Bundesland A. Das Haustechnik-Planungsbüro hatte seinen Firmensitz ebenfalls im Bundesland A, wie auch der Betrieb des Installationsunternehmens, das die Anlagen errichtet hatte. Die Organisation, der das Hotel gehörte und die für die erwähnen Umbauten verantwortlich war, hatte ihren Sitz im Bundesland B. Für die Revision vermutlich nicht uninteressant und vielleicht auch einer der Anlässe, warum sie sich mit dem Projekt näher zu beschäftigen begann, war folgender Aspekt: Der Inhaber des Haustechnik-Planungsbüros, das die Ausschreibung für die Installationen durchgeführt hatte und der Inhaber des Installationsunternehmens, das im Vergabeverfahren den Auftrag bekommen hatte, kannten sich gut: Sie waren Brüder.</p>
<p><strong>Eigentümer gegen Planer</strong></p>
<p>Der erste Schritt der Revision bestand darin, die Arbeit des Planungsbüros näher zu untersuchen. Sie beanstandete, ihrer Recherche nach sei ein Teil der Planungs- und Aufsichtsleistungen nicht erbracht worden, weil jegliche Nachweise dafür fehlen würden. Da beide Seiten die Angelegenheit anders sahen und offenbar außergerichtliche Klärungs- und Einigungsversuche nichts fruchteten, reichte der Eigentümer auf Empfehlung seiner Revision die Klage gegen das Planungsbüro ein, und zwar im für diese Sache zuständigen Landesgericht des Bundeslandes A. Nennen wir dieses Verfahren der Einfachheit halber das „Planer-Verfahren“.</p>
<p><strong>Eigentümer gegen Installateur</strong></p>
<p>Dann kam der zweite Schritt der Revision: Auch die Arbeiten des Installationsunternehmens wurden kritisch durchleuchtet. Auch hier wurde die Berechtigung einiger verrechneter Leistungen angezweifelt, und wie schon zuvor mit dem Planer gab es auch hier wiederum Auseinandersetzungen zwischen Eigentümer und Installateur, die ohne greifbares Ergebnis blieben. Auch auf juristischer Ebene wiederholte sich das Spiel: Der Eigentümer ging wieder vor Gericht. Diesmal aber war aufgrund vertraglicher Vereinbarungen das zuständige Landesgericht im Bundesland B am Zug. Und analog zum vorherigen können wir diesen Fall als „Installateur-Verfahren“ benennen.</p>
<p><strong>Verfahren im Doppelpack</strong></p>
<p>In weiterer Folge trafen aber die drei Kontrahenten zur Vereinfachung der sich zum Teil überschneidenden Sachlagen eine weise Entscheidung: Beiden Verfahren sollten von denselben Parteienvertretern betreut werden. Des Weiteren spielten auch die beiden Gerichte insofern mit, als sie in ihren Vorgangsweisen aufeinander Rücksicht nahmen und diese – soweit sinnvoll und möglich – aufeinander abstimmten. In logischer Konsequenz wurde zwischen allen Beteiligten zuletzt auch entschieden, dass für beide Verfahren ein und derselbe Gutachter bestellt werden möge. Wobei für die Auswahl desselben eine Einschränkung getroffen wurde: Er dürfe weder aus dem Bundesland A stammen, noch aus dem Bundesland B, um von Vornherein jedes denkbare Nahverhältnis möglichst auszuschließen. Und diese Wahl fiel auf mich.</p>
<p><strong>Örtliche Befundaufnahmen</strong></p>
<p>Es fühlte sich schon ein wenig seltsam an, für ein Objekt fast gleichzeitig zwei völlig unterschiedliche Fragenkomplexe bearbeiten zu müssen. Dazu kam noch für jeden der beiden Fälle ein ordentliches Konvolut von zu prüfenden oder zu berücksichtigenden Unterlagen. Die Vorbereitungen für eine gemeinsame örtliche Befundaufnahme erforderten bereits im Vorfeld etliche Klärungen und Abgrenzungen, bis ersichtlich wurde, was vor Ort zu erledigen ist. Aber es verlief fast alles nach Wunsch, denn innerhalb eines Arbeitstages konnten zunächst die wichtigsten Fakten für beide Gerichtsfälle erhoben und die Befundaufnahme für das „Planer-Verfahren“ abgeschlossen werden. Für das „Installateur-Verfahren“ wurde allerdings zu einem späteren Zeitpunkt noch ein weiterer Ortstermin zur Deckenöffnung erforderlich, um die Ausführung von in der Zwischendecke verlegten Lüftungskanälen überprüfen zu können. Auch die verlief plangemäß.</p>
<p><strong>Das Zwillings-Gutachten</strong></p>
<p>Die größte „Ersparnis“ an Bearbeitungsaufwand ergab sich schlicht daraus, dass das sehr umfangreiche Kapitel für die örtlichen Befundaufnahmen für beide Gutachten in gleicher Form und mit gleichem Inhalt beibehalten werden konnte. Alle anderen Teile der Gutachten unterschieden sich naturgemäß völlig. Deutlich mehr zeitlichen und fachlichen Aufwand erforderte das „Installateur-Verfahren“, vor allem wegen des Umfangs der zu prüfenden Leistungen, Aufmaßlisten und -pläne sowie Rechnungen. – Rückblickend stelle ich mir die Frage, ob ich mir persönlich als Sachverständiger eine derart umfangreiche, zeitaufwendige und volle Konzentration erfordernde Leistung noch „antun“ würde. Meine Antwort: Ziemlich sicher nicht! Ich würde eine kompetente Hilfskraft beiziehen. Aber nicht aus dem Grund, weil ich es nicht könnte oder nicht wollte. Nein, wäre ich noch aktiv, wäre meine Arbeitszeit dafür wohl zu teuer … Übrigens: In beiden Fällen kam es nur zu unbedeutenden Korrekturen. Es konnten keine wesentlichen Abweichungen oder Mängel festgestellt werden. Planer und Installateur hatten korrekt gearbeitet.</p>
<p>&#8212;</p>
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		<title>Preis und Wert (19) – Verdienst und Zeit</title>
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		<pubDate>Fri, 08 May 2026 07:04:48 +0000</pubDate>
		<dc:creator>admin</dc:creator>
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(IRS) – Als ich zu meinem Dienstverhältnis als geschäftsführender Gesellschafter eines technisch ausgerichteten gewerblichen Familienunternehmens in einen freien Beruf als Zivilingenieur eingestiegen bin, stand folgende Motivation dahinter: Der Wunsch, neue auf persönliche Stärken zugeschnittene Geschäftsfelder zu erschließen, verbunden mit der Hoffnung, durch ein zusätzliches Einkommen die Versorgung meiner wachsenden Familie nicht nur zu sichern, sondern [...]]]></description>
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<dt class="wp-caption-dt"><img class="size-full wp-image-11375" title="Uhr 2" src="http://www.sonnek.at/wp-content/uploads/Uhr-2.jpg" alt="Uhr " width="150" height="147" /></dt>
</dl>
</div>
<p>(IRS) – Als ich zu meinem Dienstverhältnis als geschäftsführender Gesellschafter eines technisch ausgerichteten gewerblichen Familienunternehmens in einen freien Beruf als Zivilingenieur eingestiegen bin, stand folgende Motivation dahinter: Der Wunsch, neue auf persönliche Stärken zugeschnittene Geschäftsfelder zu erschließen, verbunden mit der Hoffnung, durch ein zusätzliches Einkommen die Versorgung meiner wachsenden Familie nicht nur zu sichern, sondern zu verbessern. Letzteres Bestreben hat wohl jeder selbständig Tätige, er wird deshalb immer ein wachsames Auge auf seine Einkommenssituation werfen.</p>
<p><span id="more-11370"></span></p>
<p><strong>Entwicklungen im Berufsweg</strong></p>
<p>Im Laufe der Jahre wurde der Freiberuf ein immer stärkerer Teil meiner Tätigkeit, auch die Ausrichtung verlagerte sich immer stärker vom Planer als geistig-schöpferischer Dienstleiter hin zum Berater und Gutachter. Das, was ich am freien Beruf von Anfang an so sehr schätzte, waren die hohe Verantwortung, das von den Auftraggebern entgegengebrachte Vertrauen, die stärkeren persönlichen Beziehungen zu Klienten und Partnern, die spannenderen und manchmal bis ans Äußerste fordernden Aufgaben, aber auch die für die erfolgreiche Arbeit notwendige hohe Genauigkeit und Qualität. Für das Sachverständigenwesen galt das in besonderem Maß.</p>
<p><strong>Wie hoch müssen Umsätze und Gewinn sein?</strong></p>
<p>Wie jeder andere Planer, Berater oder Gutachter auch, wollte ich zunächst einmal abschätzen, welchen Umsatz ich mit Blick auf meine Lebenswirklichkeit erzielen würde müssen, zumindest in grober Vorausschau. Dazu musste erst einmal das gewünschte monatliche oder jährliche Netto-Einkommen angesetzt werden. Zu diesem Betrag waren die voraussichtlichen Aufwendungen für Steuern, Sozialversicherung und sonstige gesetzlichen Abgaben hinzuzurechnen. Weiters zu berücksichtigen waren die für die laufende Führung des Bürobetriebs notwendigen Aufwendungen für Mieten, Betriebskosten, Fahrtkosten, aber auch Versicherungen. Des Weiteren war die Finanzierung von Anschaffungen zu berücksichtigen, um die eigene Leistungsfähigkeit sicherzustellen, etwa für Fahrzeug, Büroausstattung oder Software. Damit war ein grober Rahmen für die zu erwartenden Kosten festgelegt.</p>
<p><strong>Hilft die althergebrachte Kostenrechnung?</strong></p>
<p>Im nächsten Schritt der Kalkulationen war zu überlegen, ob man davon ausgehend nicht auch gleich einen Stundentarif für die Verrechnung von Arbeitsleistungen ermitteln kann. Theoretisch kann man das: Jährliche Kosten plus Gewinnaufschlag dividiert durch produktive Jahresstunden gibt verrechenbaren Stundensatz. Aber: Kann man damit etwas anfangen? Es mag sein, dass manche öffentlichen Auftraggeber (also staatliche oder staatsnahe Organisationen) derlei Aufschlüsselungen verlangen. Aber Achtung! Als Neuling, der zu Beginn allein arbeitet (und überhaupt jeder Ein-Personen-Unternehmer) sehe ich mich zu dieser Vorgangsweise mit einigen praktischen Fragen konfrontiert.</p>
<p><strong>Wieviel Zeit bleibt für Produktives?</strong></p>
<p>Die wichtigste: Wie hoch kann die Anzahl der produktiven – gemeint ist damit: verrechenbaren – Arbeitsstunden pro Jahr tatsächlich angesetzt werden? Vielleicht eintausendachthundert, wie sie ungefähr für einen Angestellten anfallen? Oder doch nur eintausendfünfhundert? – Meiner Erfahrung nach wären das Zahlenwerte, die auf viel zu optimistischen Annahmen beruhen. Zweitausend Arbeitsstunden wendet ein neu beginnenden Selbständigen zwar leicht auf, wahrscheinlich noch deutlich mehr. Aber produktive Stunden nehmen nur einen Teil davon ein, wie jeder schon länger selbständig Tätige sofort bestätigen wird. Die persönliche direkt produktive Zeit sinkt noch weiter, wenn Mitarbeiter angestellt sind: Langjährig tätige Ziviltechniker-Kollegen mit mehreren Mitarbeitern meinten, sie wären froh, wenn sie auf achthundert kämen. Der Rest geht in Betriebsführung, Organisation, Akquise und vieles andere mehr.</p>
<p><strong>Der Realität ins Auge sehen</strong></p>
<p>Nun versetzen wir uns nun in die Lage eines Neulings: Er wird am Anfang richtig „Gas geben“ müssen, was zur Folge hat, dass allein schon für die notwendige Akquise und das damit verbundene „Klinkenputzen“ bei potenziellen Auftraggebern viel Zeit aufzuwenden sein wird. Menschen sind keine Maschinen, will heißen, wir brauchen immer einmal ausreichend Räume für Erholung, Urlaub oder Unvorhergesehenes. Noch dazu bedarf es eines gewissen Maßes an zeitlicher Flexibilität, etwa für Angelegenheiten, die vielleicht nicht so laufen, wie man sich das wünscht. Es wäre eine Fehlvorstellung, davon auszugehen, dass sich der (scheinbar) zur Verfügung stehenden Zeitrahmen voll mit produktivem Schaffen zupflastern ließe. Im Regelfall verhält es sich doch so, dass produktive Zeit „freigekämpft“ werden muss. Es braucht Umsicht und viel Selbstdisziplin, Zeitkorridore zu schaffen, in denen ungestörtes Arbeiten möglich ist. Wir müssen auch bedenken, dass nicht zu jeder Tageszeit volle Arbeitskraft und Konzentration möglich sind.</p>
<p><strong>An Wertstrategie führt kein Weg vorbei</strong></p>
<p>All diese Unsicherheiten führen zu einer Konsequenz: Honorare müssen von Anfang an hoch genug bemessen sein, damit das Auftreten genannter Unwägbarkeiten von vornherein kein existenzielles Problem darstellen kann. Deshalb führt kein Weg an der Strategie vorbei, möglichst hohen Wert zu schaffen, der von den Auftraggebern auch als solcher erkannt und entsprechend honoriert wird. Das heißt, die Honorargestaltung ist vom Kosten-plus-Aufschlag-Denken gänzlich zu trennen und unabhängig davon ist ein System zu schaffen, das so sehr in Richtung Wertsteigerung ausgerichtet ist, dass es zwangsläufig hohe Erträge nach sich zieht. Einige Elemente dazu haben wir in den bisherigen Beiträgen besprochen, weitere Überlegungen sollen noch folgen.</p>
<p><strong>Ein offenes Wort </strong></p>
<p>Schlussendlich muss sich jeder geistig-schöpferisch tätige Selbständige eine wichtige, vielleicht die entscheidende Sinnfrage stellen: Ist es mein erstrebenswertes Ziel, möglichst viele Stunden meines Lebens mit Arbeit zu füllen und den größten Teil meiner wachen Zeit fast ausschließlich in den Beruf zu investieren? – Seien wir doch ehrlich: Wir möchten uns am Leben erfreuen und nicht fast alle wache Zeit, die uns zur Verfügung steht, der Arbeit widmen. Das gilt selbst für denjenigen, der seine Arbeit sehr gerne macht. Denn der der durch harte Arbeit erzielte materielle Wohlstand ist nur ein Teil menschlichen Glücks, heißt es doch: „Best things in life are duty-free.“</p>
<p><strong>Konsequenz</strong></p>
<p>Außerdem dürfen wir nie vergessen, dass auch Zeit ihren Wert hat und es in unserem Leben viele „Kairos“-Momente gibt, die wir auf keinen Fall verpassen wollen. Leben findet immer in der Gegenwart statt, Vergangenes ist vergangen, die Zukunft ist noch nicht da. Wir können nicht unsere laufenden familiären Verpflichtungen vergessen, das Heranwachsen unserer Kinder versäumen oder alle Vorhaben, die hohem persönlichen Stellenwert besitzen, auf den Ruhestand verschieben. Zeitphasen, die nie wiederkommen, können äußerst kostbar sein, wir wollen sie bewusst erleben. Darauf kommt es doch an. – Eine klare Strategie der ständigen Wertsteigerung unterstützt dieses Bestreben.</p>
<p>&#8212;</p>
<p>(Fortsetzung folgt)</p>
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